Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen.
Also, es war von MDR eine Bitte. Außerdem steht "Auftrag ... zurückzunehmen". Wer hat diesen Auftrag auf Bitte von MDR gestellt?
Und ob dieses jemand die Rechte dazu hat?
Die Vorgänge sollten wirklich geklärt werden. Wer hat den Haftantrag gestellt. Normalerweise gibt der Gläubiger den Weg der Vollstreckung vor, d.h. Er bestimmt, wie weit gegangen werden soll.
Wer war der Gläubiger? MDR? BS/MDR? BS/Köln? Landratsamt? (wie kommt es dann zum Gläubigerwechsel?)
Wie kommt es, dass der MDR behauptet von alledem nichts gewusst zu haben?
Und zuletzt, wieso berichtet(e) der örR nicht darüber, nachdem alle größeren und kleineren Zeitungungen die dpa-Mitteilung aufgriffen?