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Autor Thema: Rundfunkbeitrag geprellt - Sieglinde Baumert ist wieder frei  (Gelesen 21264 mal)

b
  • Beiträge: 764
Zitat
Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen.
Also, es war von MDR eine Bitte. Außerdem steht "Auftrag ... zurückzunehmen". Wer hat diesen Auftrag auf Bitte von MDR gestellt?
Und ob dieses jemand die Rechte dazu hat?


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v
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Zitat aus dem  Schreiben von Frau Eva Lepping - Richter:
Zitat
Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Na dann ist alles klar.
Weiß diese Dame eigentlich um die Begrifflichkeit der Worte?
Ohmanoman

Das ist doch nur eine Frage der Betonung...

Zitat
Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.

Also brauchen sie die Nichtzahler doch nur in Ruhe lassen und alles ist tutti.  (#)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2016, 01:02 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Zitat
Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen.
Also, es war von MDR eine Bitte. Außerdem steht "Auftrag ... zurückzunehmen". Wer hat diesen Auftrag auf Bitte von MDR gestellt?
Und ob dieses jemand die Rechte dazu hat?

Die Vorgänge sollten wirklich geklärt werden. Wer hat den Haftantrag gestellt. Normalerweise gibt der Gläubiger den Weg der Vollstreckung vor, d.h. Er bestimmt, wie weit gegangen werden soll.
Wer war der Gläubiger? MDR? BS/MDR? BS/Köln? Landratsamt? (wie kommt es dann zum Gläubigerwechsel?)
Wie kommt es, dass der MDR behauptet von alledem nichts gewusst zu haben?
Und zuletzt, wieso berichtet(e) der örR nicht darüber, nachdem alle größeren und kleineren Zeitungungen die dpa-Mitteilung aufgriffen?


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Freie Presse 6. 4. 2016
Zitat
Bedauern über Haft für GEZ-Rebellin
MDR-Verwaltungsrätin: So sollte es nicht enden

erschienen am 06.04.2016

Leipzig/Bad Salzungen. Die neue Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrats, Birgit Diezel, hat bedauert, dass eine Gebühren-Verweigererin in Erzwingungshaft sitzen musste. Es gehe ihr "nicht gut" damit, sagte Diezel der "Thüringer Allgemeinen. "Es macht mich betroffen." Der Fall der 46-jährigen Frau aus dem thüringischen Geisa sei am Montag im Aufsichtsgremium des MDR besprochen worden. "Natürlich ist dies der Gesetzesvollzug", erklärte Diezel laut dem Blatt. "Aber so sollte es nicht enden."

Weiterlesen auf:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Bedauern-ueber-Haft-fuer-GEZ-Rebellin-artikel9482946.php


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V
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Freie Presse 6. 4. 2016
Zitat
Bedauern über Haft für GEZ-Rebellin
MDR-Verwaltungsrätin: So sollte es nicht enden

erschienen am 06.04.2016

Leipzig/Bad Salzungen. Die neue Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrats, Birgit Diezel, hat bedauert, dass eine Gebühren-Verweigererin in Erzwingungshaft sitzen musste. Es gehe ihr "nicht gut" damit, sagte Diezel der "Thüringer Allgemeinen. "Es macht mich betroffen." Der Fall der 46-jährigen Frau aus dem thüringischen Geisa sei am Montag im Aufsichtsgremium des MDR besprochen worden. "Natürlich ist dies der Gesetzesvollzug", erklärte Diezel laut dem Blatt. "Aber so sollte es nicht enden."

Weiterlesen auf:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Bedauern-ueber-Haft-fuer-GEZ-Rebellin-artikel9482946.php

Zuerst die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption nötigen und belästigen und dann im Anschluss den selbstverursachten Vorfall bedauern!

Wer soll das Bedauern als Täuschung der Öffentlichkeit glauben?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2016, 22:52 von Viktor7«

s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Das klingt mir auch wenig überzeugend. Hier noch der Artikel in der "Thüringer Allgemeinen", auf den in der "Freien Presse" Bezug genommen wurde. Da ist auch noch ein kleines "Bonbon" dabei:

Zitat
Diezel spricht sich gegen Erhöhung des Rundfunkbeitrags aus
06.04.2016 - 04:45 Uhr

Erfurt. Die neue Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrats, Birgit Diezel, hat das Vorgehen des Senders gegen die Gebühren-Rebellin bedauert.

Weiterlesen auf:
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Diezel-spricht-sich-gegen-Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags-aus-812956732


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  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Hier das Interview mit Birgit Diezel vom Verwaltungsrat des MDR:

Thüringer Allgemeine, 6. 4. 2016
Zitat
„Die Abgabe sollte so lange wie möglich stabil gehalten werden“
06.04.2016 - 04:31 Uhr

Erfurt. Die neue MDR-Verwaltungsratschefin Diezel über die Rundfunkgebühren, die Senderreform und ihre eigene Staatsferne.

Birgit Diezel (58) gehört seit 2010 dem Verwaltungsrat des MDR an, der den Etat der Dreiländer-Anstalt überwacht. Am Montag wurde die frühere Thüringer Finanzministerin und Landtagspräsidentin zur Vorsitzenden des siebenköpfigen Aufsichtsgremiums gewählt. Diezel ist als CDU-Landesvize noch in der Politik aktiv.

Weiterlesen auf:
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Die-Abgabe-sollte-so-lange-wie-moeglich-stabil-gehalten-werden-400818028

Hmm, noch aktiv in der Politik als stellvertretende CDU-Landesvorsitzende und dennoch "staatsfern"?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2016, 23:05 von sparks«

g
  • Beiträge: 181
Die Vorgänge sollten wirklich geklärt werden. Wer hat den Haftantrag gestellt. Normalerweise gibt der Gläubiger den Weg der Vollstreckung vor, d.h. Er bestimmt, wie weit gegangen werden soll.
Wer war der Gläubiger? MDR? BS/MDR? BS/Köln? Landratsamt? (wie kommt es dann zum Gläubigerwechsel?)
Wie kommt es, dass der MDR behauptet von alledem nichts gewusst zu haben?
Und zuletzt, wieso berichtet(e) der örR nicht darüber, nachdem alle größeren und kleineren Zeitungungen die dpa-Mitteilung aufgriffen?

hierauf gibt es zumindest einen kleinen Hinweis
Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article154071968/Nur-Armut-und-Tod-befreien-uns-vom-Rundfunkbeitrag.html
Zitat
Offen bleibt auch, wer letztendlich die Entscheidung getroffen hat, die Frau ins Gefängnis zu stecken. Die Haft sei nicht mit dem MDR, sondern mit dem Beitragsservice abgestimmt gewesen, heißt es. Das widerspricht der Darstellung des Amtsgerichts in Bad Salzungen. Unwahrscheinlich ist, dass der Fall Baumert "routinemäßig" überprüft worden ist – die Entlassung folgte direkt auf den Bericht der "Welt am Sonntag".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2016, 01:05 von Bürger«

P
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http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Die-Abgabe-sollte-so-lange-wie-moeglich-stabil-gehalten-werden-400818028

Zitat
Frau Diezel, eine Frau aus Thüringen saß im Gefängnis, weil sie keine Haushaltsabgabe zahlen will. Wie geht es Ihnen damit?
Nicht gut. Wir haben darüber auch im Verwaltungsrat gesprochen. Es macht mich betroffen. Natürlich ist dies der Gesetzesvollzug, aber so sollte es nicht enden.

Eine Nachfrage wurde leider nicht gestellt:

"Wie sollte es enden?"


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Z

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Wer die beiden Videos anschauen möchte, wird den einen oder anderen Sachverhalt vielleicht besser verstehen:

Rainer Mausfeld: "Warum schweigen die Lämmer? Demokratie, Psychologie und Empörungsmanagement."
https://www.youtube.com/watch?v=QlMsEmpdC0E&feature=youtu.be
Interessant bei diesem Video:
Ab Minute 19:30 - Thema "Meinungsmanagement durch Herstellen einer Illusion der Informierheit"
Ab Minute 42:30 - Thema "Der gefährlichste Feind ist die öffentliche Meinung"


Rainer Mausfeld: „Warum schweigen die Lämmer?“ - Diskussion
https://www.youtube.com/watch?v=KNt8HWY0Eto


Die Videos wurden veröffentlcht am 28.06.2015
Vortrag an der Christian Albrechts Universität Kiel, am 22.06.2015:
Warum schweigen die Lämmer? Demokratie, Psychologie und Empörungsmanagement.
Prof. Dr. Rainer Mausfeld



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Zitat
Wer war der Gläubiger? MDR? BS/MDR? BS/Köln? Landratsamt? (wie kommt es dann zum Gläubigerwechsel?)
In der Sache nach wird sich hier zur damaligen Gebühr sicher nichts geändert haben? In den beiden 1968er BVerwG-Urteilen steht explizit, daß die "GEZ" nicht als Gläubiger auftreten darf. Gläubiger der Rundfunkgebühr war alleine der zuständige Rundfunksender. Es darf insofern gefolgert werden, daß es von GEZ Amtsanmaßung wäre, wenn sie als Gläubigerin auftritt. GEZ durfte lediglich die Gebühren einziehen, sonst nichts; selbst die Gewährung von Ermäßigungen auf die Gebühr standen der GEZ nicht zu, auch dieses alleine Sache der jeweiligen Rundfunkanstalt.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

R
  • Beiträge: 1.126

Bildquelle: http://www.axelspringer.de/imgs/21/1033528_18df0eaf1b.jpeg

... Gegen Zahlungserinnerung und Mahnung durch den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ erhebt sie keinen Widerspruch... [..]

Gegen Zahlungserinnerungen und Mahnungen kann man auch gar keinen Widerspruch einlegen! Echter Qualtiätsjournalismus mal wieder!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2016, 19:15 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Zu Sieglindes Fall

steht nun auf der Seite vom Beitragss. auch noch ein Rechtfertigungsversuch.
Natürlich, wie ich finde, wieder mal recht wirr und anmaßend von denen:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/die_wahrung_der_beitragsgerechtigkeit/index_ger.html

Sogar eine unverhohlene Drohung stößt der Beitragss. ihr dort gegenüber noch aus:
Zitat
Daher drohen der Beitragspflichtigen - auch nach Entlassung aus der Haft - weitere Zwangsmaßnahmen, sofern sie nicht einlenkt und ihren Rundfunkbeitrag zahlt.



Ich hoffe zwar, dass sie nicht wirklich(?) wieder drangsaliert werden sollte,
- aber ist sicher besser, die die Drohung doch ernst zu nehmen.

Da hoffe ich, dass Sieglinde weiß, dass sie sich hier im Forum auch jederzeit melden kann.
Sie würde hier, da spreche ich sicher für alle Mitglieder, immer Hilfsbereitschaft und Tipps und bekommen.

Markus


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Zitat
Nachdem die Landesrundfunkanstalt die jeweilige Vollstreckungsbehörde um Hilfe gebeten hat, stehen dieser verschiedene Maßnahmen zur Vollstreckung zur Verfügung. Die Maßnahmen sind dabei im jeweiligen Landesrecht geregelt. Zu ihnen gehören beispielsweise die Pfändungen, Zwangsversteigerungen oder sogar die Beugehaft. Letztere wird nur dann von der Vollstreckungsbehörde angewandt, wenn ein Schuldner sich weigert, seine Vermögenslage offenzulegen.

Die Welt schrieb:
Zitat
Der MDR hat den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurückgezogen, so dass das Amtsgericht diesen aufhob", erklärt Hans-Otto Burschel, Sprecher des Amtsgerichtes Bad Salzungen der "WeltN24

In der offiziellen Presserklärung des Amtsgerichts (mopo24):
Zitat
Mit Beschluss vom 04.04.15 hat das Amtsgericht Bad Salzungen (auf Antrag des MDR? Des Landratsamtes?) einen Haftbefehl gegen eine Frau aus Geisa aufgehoben, der ergangen war, weil diese ihrer Pflicht zur Erteilung einer Vermögensauskunft nicht nachgekommen war. [..]
[..]verhängte das Amtsgericht Bad Salzungen im September 2015 auf Antrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) gegen sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft einen Haftbefehl.

In einem Kommentar über die Neuerungen in der Zwangsvollstreckung ab dem 01. Januar 2013 findet man dies:
Zitat
Der Gläubiger kann und muss bei Erteilung des Vollstreckungsauftrages angeben, welche Maßnahmen und er in welcher Reihenfolge beauftragt.

Handelt es sich hier um einen Versprecher des Sprechers des Amtsgerichtes Bad Salzungen? Hat die Welt etwas nicht richtig wiedergegeben? Wer ist der Gläubiger und hatte dieser von vorne herein den Vollstreckungsweg bis zur Erzwingungshaft freigegeben?
Wieso behauptete der MDR von der Inhaftierung nichts gewusst zu haben? 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2016, 01:06 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Zitat
Wieso behauptete der MDR von der Inhaftierung nichts gewusst zu haben?

Weil Zuchthaus in Deutschland, um über 13000 Euro in lebenslangen Raten a 17,50 mit Hilfe von gekauften oder sogar selbst im Rundfunkrat sitzenden Richtern von mehreren Millionen Menschen für NICHTS eintreiben zu wollen, die das Zwangs-"Angebot" von ARD/ZDF&Co (Durchschnittsalter der Nutzer 66 Jahre) in Zeiten endloser Alternativen heute nicht mehr benötigen/nutzen, nicht nur Grundrechte verletzt, sondern weltweit einzigartig und mehr als ein Skandal ist!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2016, 09:29 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

 
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