Du kannst den Benachrichtigungszettel, der nicht nachweisbar versendet wurde, ja nicht erhalten haben.
Somit weißt du auch nichts vom Einschreiben!
Alles was nicht per Einschreiben versendet wurde, kann nicht bewiesen werden.
Dass die Stellen sich nicht an die Gesetze halten ist ein anderes Thema.
In HH ist es z.B. untenstehend geregelt:
HmbVwVfG
§ 41
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
(1) 1 Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. 2 Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so soll die Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden.
(2) 1 Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. 2 Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. 3 Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Wenn nun jemand den Brief nicht erhalten hat (pures Behaupten muss reichen, ein Zeuge wäre besser), muss der Absender dies beweisen!
Sonst könnte man ja wer weiß was abgesendet haben.
Als kleiner Hinweis ist noch interessant, dass dieses Gesetz nicht für die Tätigkeit des NDR Anwendung (§ 2 Ausnahmen des Anwendungsbereich) finden darf. Somit stimmt die Behauptung des LRA/BS nicht, wenn sie das oben genannte zitieren, wenn man denen sagt, dass man ihre Schreiben nicht erhalten hat.
Ich bin sogar der Meinung, dass die Zustellung oder Nichtzustellung von Schreiben der LRA/BS nicht geregelt wurde!
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht jedenfalls nichts dergleichen.