Person A kann also erstmal eine Antrag auf Verlängerung der Frist absenden ...
Bevor Missverständnisse hier entstehen:
- Person A muss die
Klage fristgerecht erheben. Das kann erstmal formlos mit minimaler Begründung geschehen.
d.h. Klage gegen xxxx Aufhebung von Bescheid xyz da meine Rechte verletzt werden,
Da es sich um eine komplizierte Angelegenheit mit Europarecht handelt, bitte ich um 6 Monte Zeit für die ausführliche Begründung
- Weiterer Sachvortrag kann bis in der mündlichen Verhandlung erfolgen.
(Falls Person A seine Klage zurückzieht fällt nur die einfache Gerichtsgebühr an, ansonsten die dreifache.)
Meiner Meinung nach kann Person A
nicht das Gericht anschreiben und um eine Fristverlängerung der
Klage bitten.
(keine Rechtsberatung, ich bin kein Jurist)