Wahrscheinlich müssen wir hierbei zweierlei Recht betrachten?
Ich werfe das mal unter dem Aspekt der Fragestellung in dem Raum, weil ich da zu wenig Einblick habe.
Ich will da keinerlei Behauptung aufstellen, sondern nur meine Sichtweise darlegen.
Vermutlich wurde genau das entgegengesetzt interpretiert?
So, wie es mir bekannt ist, wird doch immer gesagt, dass der Nutzer für das Programmangebot zu zahlen hat.
Es gibt wohl einmal die Sendeanlagen, Elektronik, die staatlicher Natur sind. Was genau dazu gehört, ist mir nicht bekannt, aber höchstwahrscheinlich die elektronischen Anlagen und Frequenzen. Vllt. auch Gebäude und andere Ausrüstungen?
In den Anfängen war ja gar nicht soviel Geld vorhanden bei 100.000 Nutzer, um die Sendeanlagen davon zu bezahlen.
Ich denke, wir müssen eben splitten, wie beim DSL-Splitter. Telefon ist analog und DSL ist digital.
Das dürfte beim Rundfunk ähnlich sein?
Das eine, die Sendetechnik etc. hat rechtlich Behördencharakter und das Programm ist privatrechtlicher Natur, wäre meine Meinung?
Daraus würde ich jetzt schlussfolgern, dass die Rundfunkanstalten hinsichtlich Frequenzen, Sendeanlagen und allem, was dazu gehört, berechtigt sind, als Behörde zu handeln.
D.h. für mich, mehrere Anstalten haben das Recht, sich zusammenzuschließen und dürfen gemeinsame Anlagen errichten und betreiben?
Was aber das Programmangebot umfasst und das Verhältnis zum Nutzer, ist der Nutzungsvertrag, den der Nutzer früher mit seiner Anmeldung als Nutzer getan hat, da er ein nutzungsbereites Gerät im Wohnzimmer zu stehen hatte, welches ihm die Nutzung ermöglichte.
Erst durch ein Gerät wird der Bürger zum Nutzer/ Kunde und nicht durch die Wohnung. Man unterstellt jedoch dem Nichtnutzer seit 2013, dass er ein empfangsbereites Gerat bereithält.
M.E. ist rechtlich gesehen die Rundfunkanstalt sendetechnisch als Behörde zu betrachten und programmtechnisch als Unternehmen.