Aus dem vorherigen Beitrag lassen sich hunderte Anfragen bei den Landespolitikern auf abgeordnetenwatch.de und anderswo generieren und den Druck auf die Verantwortlichen der politischer Ebene erhöhen.
Beispiel:
Die Ministerpräsidenten der Länder haben den gesetzlichen Rahmen des Rundfunkbeitrags geschaffen.
Wie lange noch wollen die Landespolitiker der Untergrabung des Art. 5 Grundgesetzes durch die Ministerpräsidenten der Länder tatenlos zusehen? Werden Sie mit anderen Landespolitikern dagegen etwas unternehmen und dem Grundrecht zur Geltung und zum Wohle der Bürger verhelfen?
Zum Fall:
Eine ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 Grundgesetz bedeutet eine freie Informationsbeschaffung ohne Hinderungen, Einschränkungen und gezielte finanzielle Lenkung für eine bestimmte Medienoption. Nur so ist eine unabhängige Meinungsbildung möglich.
Seit dem Aufkommen des Internets, der Internetradiosender, YouTube, privater Radio-/TV Sender und bezahlbarer Medien wie Sky und Netfix wird die ungehinderte Unterrichtung durch den finanziell belastenden Rundfunkbeitag untergraben und die Informationsbeschaffung gelenkt.Die 52,50 € pro Quartal öffentlich-rechtliche Zwangsausgabe für eine vorgesetzte ö.-r. Medienoption können nicht isoliert von anderen Ausgaben betrachtet werden.
Die Hardware wie Multifunktionsbildschirme, DVD/Blu-ray Player, PC/Notebook, SAT Receiver, Konsolen, … und die laufenden Kosten für Kabel, Sky/Netfix/Musik und sonstige Bezahldienste, DVD/Blu-ray Filme und Filmverleih, Spiele, Internetzugang sowie Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Kino, Theater, Varieté und noch weitere nicht genannte Möglichkeiten belasten die eigenen Finanzen.
Die ö.-r. Zwangsabgabe schmälert das knappe Medienbudget für Hardware und laufende Kosten. Der Rundfunkbeitrag hindert und schränkt mich ein, die Hardware und die laufenden Kosten zu tragen. Es sind Einschränkungen nötig, um die nicht erwünschte ö.-r. Medienoption zu finanzieren. Meine Informations- und Medienbeschaffung wird durch die zusätzliche unerwünschte Belastung mit dem Rundfunkbeitrag finanziell gelenkt und führt zum Zwangsverzicht der gewünschten Informationsquellen. Auch wir Bürger wollen für die eigene Rente etwas zurücklegen. Die Zwangsfinanzierung der üppigen Zusatzrente in Höhe von 1575 Euro bei der ARD und 1750 Euro bei dem ZDF aus abgepresstem Geld der Nichtnutzer der ö.-r. Medienoption gleicht einem politisch organisierten Raub.
Die Berliner Zeitung zu der ARD/ZDF Zusatzrente (gesicherter Beitrag)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15528.0.htmlWenn von der Allgemeinheit finanzielle Mittel in Höhe von 21 Mio. Euro pro Tag für eine vorgesetzte ö.-r. Medienoption unter Zwang eingetrieben werden, wird die freie eigene Wahl der Quelle um den gleichen Beitrag gehindert und zu einer staatlich dominierten Quelle gelenkt.
Der Quartalsbetrag schränkt, lenkt und hindert die Unterrichtung aus selbstgewählten Quellen. Die 52,50 € pro Quartal fehlen schlicht für die eigene ungehinderte freie Wahl der Quelle der Unterichtung, Kultur und Unterhaltung.
Damit der Artikel 5 Grundgesetz nicht zu einem Alibigesetz ohne Wirkung verkommt, muss jeder Bürger selbst über die Verwendung seiner finanziellen Mittel für die ungehinderte Unterrichtung aus dem Meer von Medienoptionen entscheiden dürfen.
Die derzeitige Praxis des Zwangsbeitrags für eine finanziell vorgesetzte ö.-r. Medienoption in Höhe von 52,50 € pro Quartal - schränkt, lenkt und hindert die eigene freie Wahl der Informationsquelle und ist damit Verfassungswidrig.