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Autor Thema: Art.5 GG - Sky/Netfix, priv. StadtRadio/TV und Internet statt ö.-r. ZwangsOption  (Gelesen 13529 mal)

V
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Aus dem vorherigen Beitrag lassen sich hunderte Anfragen bei den Landespolitikern auf abgeordnetenwatch.de und anderswo generieren und den Druck auf die Verantwortlichen der politischer Ebene erhöhen.

Beispiel:

Die Ministerpräsidenten der Länder haben den gesetzlichen Rahmen des Rundfunkbeitrags geschaffen.

Wie lange noch wollen die Landespolitiker der Untergrabung des Art. 5 Grundgesetzes durch die Ministerpräsidenten der Länder tatenlos zusehen? Werden Sie mit anderen Landespolitikern dagegen etwas unternehmen und dem Grundrecht zur Geltung und zum Wohle der Bürger verhelfen?

Zum  Fall:

Eine ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 Grundgesetz bedeutet eine freie Informationsbeschaffung ohne Hinderungen, Einschränkungen und gezielte finanzielle Lenkung für eine bestimmte Medienoption.

Nur so ist eine unabhängige Meinungsbildung möglich.

Seit dem Aufkommen des Internets, der Internetradiosender, YouTube, privater Radio-/TV Sender und bezahlbarer Medien wie Sky und Netfix wird die ungehinderte Unterrichtung durch den finanziell belastenden Rundfunkbeitag untergraben und die Informationsbeschaffung gelenkt.

Die 52,50 € pro Quartal öffentlich-rechtliche Zwangsausgabe für eine vorgesetzte ö.-r. Medienoption können nicht isoliert von anderen Ausgaben betrachtet werden.

Die Hardware wie Multifunktionsbildschirme, DVD/Blu-ray Player, PC/Notebook, SAT Receiver, Konsolen, … und die laufenden Kosten für Kabel, Sky/Netfix/Musik und sonstige Bezahldienste, DVD/Blu-ray Filme und Filmverleih, Spiele, Internetzugang sowie Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Kino, Theater, Varieté und noch weitere nicht genannte Möglichkeiten belasten die eigenen Finanzen.

Die ö.-r. Zwangsabgabe schmälert das knappe Medienbudget für Hardware und laufende Kosten. Der Rundfunkbeitrag hindert und schränkt mich ein, die Hardware und die laufenden Kosten zu tragen. Es sind Einschränkungen nötig, um die nicht erwünschte ö.-r. Medienoption zu finanzieren. Meine Informations- und Medienbeschaffung wird durch die zusätzliche unerwünschte Belastung mit dem Rundfunkbeitrag finanziell gelenkt und führt zum Zwangsverzicht der gewünschten Informationsquellen. Auch wir Bürger wollen für die eigene Rente etwas zurücklegen. Die Zwangsfinanzierung der üppigen Zusatzrente in Höhe von 1575 Euro bei der ARD und 1750 Euro bei dem ZDF aus abgepresstem Geld der Nichtnutzer der ö.-r. Medienoption gleicht einem politisch organisierten Raub.

Die Berliner Zeitung zu der ARD/ZDF Zusatzrente (gesicherter Beitrag)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15528.0.html

Wenn von der Allgemeinheit finanzielle Mittel in Höhe von 21 Mio. Euro pro Tag für eine vorgesetzte ö.-r. Medienoption unter Zwang eingetrieben werden, wird die freie eigene Wahl der Quelle um den gleichen Beitrag gehindert und zu einer staatlich dominierten Quelle gelenkt.

Der Quartalsbetrag schränkt, lenkt und hindert die Unterrichtung aus selbstgewählten Quellen. Die 52,50 € pro Quartal fehlen schlicht für die eigene ungehinderte freie Wahl der Quelle der Unterichtung, Kultur und Unterhaltung.

Damit der Artikel 5 Grundgesetz nicht zu einem Alibigesetz ohne Wirkung verkommt, muss jeder Bürger selbst über die Verwendung seiner finanziellen Mittel für die ungehinderte Unterrichtung aus dem Meer von Medienoptionen entscheiden dürfen.

Die  derzeitige Praxis des Zwangsbeitrags für eine finanziell vorgesetzte ö.-r. Medienoption in Höhe von 52,50 € pro Quartal - schränkt, lenkt und hindert die eigene freie Wahl der Informationsquelle und ist damit Verfassungswidrig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2016, 21:44 von Viktor7«

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Der Quartalsbetrag schränkt, lenkt und hindert die Unterrichtung aus selbstgewählten Quellen. Die 52,50 € pro Quartal fehlen schlicht für die eigene ungehinderte freie Wahl der Quelle der Unterichtung, Kultur und Unterhaltung.

Es fehlt die Beweiskraft
Man muss die Tatsachen vorbringen um diese Behauptung zu untermauern.



das ist nur ein weiteres unterstützendes Argument -->
Die "derzeitigen Defizite des privaten Rundfunks an gegenständiger Breite und thematischer Vielfalt" könnten "nur hingenommen werden [...], soweit und solange der öffentlichrechtliche Rundfunk in vollem Umfang funktionstüchtig" bleibe. BVerfGE 90, 60/90 f.

Im Umkehrschluss dazu ist deshalb davon auszugehen, dass auch ein solches Rundfunkmodell denkbar ist, in dem es keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, die Grundversorgung dafür aber vom privaten Rundfunk sichergestellt wird. Vor diesem Hintergrund wird unterschiedlich beurteilt, wie lange die Finanzierungsgarantie noch dauert und welchem Umfang sie noch hat.

Quelle: Buch: "Die Rundfunkgebühr auf dem Prüfstand der Finanzverfassung"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2016, 13:16 von 907«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Die Beweiskraft liegt hier vor:

Die 52,50 € pro Quartal öffentlich-rechtliche Zwangsausgabe für eine vorgesetzte ö.-r. Medienoption können nicht isoliert von anderen Ausgaben betrachtet werden.

Die Hardware wie Multifunktionsbildschirme, DVD/Blu-ray Player, PC/Notebook, SAT Receiver, Konsolen, … und die laufenden Kosten für Kabel, Sky/Netfix/Musik und sonstige Bezahldienste, DVD/Blu-ray Filme und Filmverleih, Spiele, Internetzugang sowie Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Kino, Theater, Varieté und noch weitere nicht genannte Möglichkeiten belasten die eigenen Finanzen.

Die ö.-r. Zwangsabgabe schmälert das knappe Medienbudget für Hardware und laufende Kosten. Auch wir Bürger wollen für die eigene Rente etwas zurücklegen.

Jeder ist weiter angehalten seine persönlichen Hinderungen, Einschränkungen und Lenkung konkret aufzuzählen. Mich hindert und schränkt der Rundfunkbeitrag die Hardware und die laufenden Kosten zu tragen. Es sind Einschränkungen nötig, um die nicht erwünschte ö.-r. Medienoption zu finanzieren. Meine Informations- und Medienbeschaffung wird durch die zusätzliche unerwünschte Belastung mit dem Rundfunkbeitrag finanziell gelenkt und führt zum Zwangsverzicht der gewünschten Informationsquellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2016, 13:27 von Viktor7«

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
 Fakten/Tatsachen, die breite Mehrheit der Bundesbürger betreffen hätte die Beweiskraft noch weiter verstärkt.


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Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

s

six2seven

Zitat 907:
Es fehlt die Beweiskraft.

Hallo,
… neee…es fehlt die Einsicht in die finz. Situation der Vergewaltigungsopfer.
Armut hält sich bedeckt.
Dazu kommt Hilflosigkeit und Unkenntnis, Behördengänge abzuarbeiten.
Das spielt dem Zwanggeld - Eintreiber in die Hände,
den interessiert die Grundrechtgeschützte freie Entscheidung null,
der stützt sich auf den Freifahrschein der Min.Präsidenten.

KEINEN  CENT FÜR STAATLICH  VERORDNETEN  RUNDFUNK. 


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Habe den vorherigen Beitrag auf Grund deiner Rückmeldung 907 wie folgt noch erweitert:

Zitat
Die ö.-r. Zwangsabgabe schmälert das knappe Medienbudget für Hardware und laufende Kosten. Der Rundfunkbeitrag hindert und schränkt mich ein, die Hardware und die laufenden Kosten zu tragen. Es sind Einschränkungen nötig, um die nicht erwünschte ö.-r. Medienoption zu finanzieren. Meine Informations- und Medienbeschaffung wird durch die zusätzliche unerwünschte Belastung mit dem Rundfunkbeitrag finanziell gelenkt und führt zum Zwangsverzicht der gewünschten Informationsquellen. Auch wir Bürger wollen für die eigene Rente etwas zurücklegen. Die Zwangsfinanzierung der üppigen Zusatzrente in Höhe von 1575 Euro bei der ARD und 1750 Euro bei dem ZDF aus abgepresstem Geld der Nichtnutzer der ö.-r. Medienoption gleicht einem politisch organisierten Raub.

Hier dürfen und sollten noch weitere Fakten und Tatsachen von jedem bei seiner Klage vorgebracht werden.


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Zum Beispiel meine Jahresgebühr für die Städtische Bibliothek in Höhe von 20.00 Euro.
Oder meine Fachzeitschrift, die zu meiner Information dient. Oder der Mitgliedsbeitrag für die Videothek.

Das sind meine frei gewählten Medien, die ich bezahle.
Vielleicht gibt es hier von den Mitgliedern noch weitere, konkrete Ausgaben für die selbst gewählte Informationsquelle?

Ich habe bewusst erstmal auf die "neuen" Medien verzichtet, obwohl ich diese natürlich auch nutze.
Internetanschluss für 19.99 Euro/Monat. Monatsflat für das Handy mit 7.99 Euro/Monat.
Tageszeitung für 34,99 Euro/Quartal ...


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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Gibt es aussagefähige  Zahlen z. Bsp. über Internetverträge, oder Handyverträge in D?



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Zitat 907:
Es fehlt die Beweiskraft.

Hallo,
… neee…es fehlt die Einsicht in die finz. Situation ...

Das spielt dem Zwanggeld - Eintreiber in die Hände,
den interessiert die Grundrechtgeschützte freie Entscheidung null,
...

Das dürfte in der Tat stimmen. Bei dem Art. 5 Grundgesetz ist der gleiche vorauseilende Gehorsam ohne Einsicht zu beobachten, wie bei den sonstigen Urteilen zum "Rundfunkbeitrag".
Justizfehlentscheidungen sind normalerweise keine Seltenheit. Außer unseren persönlichen Erfahrungen bestätigen dies die ehemaligen Richter, Anwälte und Politiker in dieser Zusammenstellung:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16427.msg111929.html#msg111929

Bei den Urteilssprüchen zum "Rundfunkbeitrag" fehlen die statistischen Abweichungen in Richtung der Gutachten komplett. Siehe dazu unter STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung.


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