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Autor Thema: ARD/ZDF - gekaufter Journalismus für üppige Renten und fehlende Unabhängigkeit  (Gelesen 22479 mal)

V
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Zitat
http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/mit-dem-zweiten-altert-sich-rsquo-s-besser-article1637408.html
...
Rund 18.900 Euro Betriebsrente pro Jahr kassieren Ex-Mitarbeiter der ARD im Durchschnitt, das ZDF zahlt sogar 21.000 Euro. Macht 1575 Euro bzw. 1750 Euro Zusatzrente pro Monat, die der Gebührenzahler finanziert – zusätzlich zur gesetzlichen Rente, ohne selbst eingezahlte Beiträge.
...

Unter diesem Aspekt haben wir die Zwangs-Finanzierung der Zusatzrenten der eh. Mitarbeiter öffentlich-rechtlichen Medienoption noch nicht ausgiebig betrachtet.

Es stellt sich nämlich die Frage, ob die Zwangsfinanzierung der Zusatzrenten eines vorgesetzten Anbieters nicht gegen die geltenden Gesetze und die guten Sitten verstößt?

Statt für unabhängige, umfassende und nicht Meinungen unterdrückende Berichterstattung, werden Zwangsbeiträge für Zusatzrenten abgezweigt.

Warum sollten ausgerechnet die eh. Mitarbeiter eines finanziell vorgesetzten Medienanbieters derart privilegiert werden?

Ist das dem genötigten Zwangszahler zuzumuten und hat es rechtlichen Bestand?

Entsteht nicht so ein gekaufter Journalismus?


Hier ist die gesicherte Seite der BZ, die nach Monaten der Internetpräsenz im Zuge des Seitenumbaus entfernt wurde:

Ueppige-Renten-Mit-dem-Zweiten-altert-sich-s-besser.pdf

2013.02.11-Ueppige-Renten_Mit-dem-Zweiten-altert-sich-s-besser-B-Z-Berlin.jpg


Mit WhatsApp, Twitter, SMS
bieten wir der ARD-ZDF-GEZ Belästigung den Stress

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15481.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2015, 14:44 von Uwe«

K
  • Beiträge: 810
Die Zweckbindung des Rundfunkbeitrags ergibt sich aus § 1 RBStV:

Zitat von: § 1 RBStV
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.

Eine zweckgemäße Verwendung des Rundfunkbeitrags liegt also dann vor, wenn er

  • zur funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne des § 12 Absatz 1 RStV und
  • zur Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des RStV
verwendet wird.

§ 12 Absatz 1 RStV lautet:

Zitat von: § 12 Absatz 1 RStV
Die Finanzausstattung hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen, seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen; sie hat insbesondere den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.

§ 40 RStV lautet:

Zitat von: §40 RStV
(1) Der in § 10 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages bestimmte Anteil kann für die Finanzierung folgender Aufgaben verwendet werden:
1. Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen der Landesmedienanstalten einschließlich hierfür notwendiger planerischer, insbesondere technischer Vorarbeiten,
2. die Förderung offener Kanäle.
Mittel aus dem Anteil nach Satz 1 können bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber auch für die Förderung von landesrechtlich gebotener technischer Infrastruktur zur Versorgung des Landes und zur Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken verwendet werden. Die Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken soll zeitlich befristet werden. Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk und Projekte zur Förderung der Medienkompetenz können aus dem Anteil nach Satz 1 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landes¬gesetzgeber gefördert werden.

(2) Das Recht des Landesgesetzgebers, der Landesmedienanstalt nur einen Teil des Anteils nach Absatz 1 zuzuweisen, bleibt unberührt.

(3) Soweit der Anteil nach Absatz 1 nicht in Anspruch genommen wird, steht er den jeweiligen Landesrundfunkanstalten zu. Eine landesgesetzliche Zweckbestimmung ist zulässig.

Dass der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der Betriebsrenten der Rundfunk-Rentner verwendet werden darf, steht dort nicht. Meiner Ansicht nach wird der Rundfunkbeitrag daher zweckwidrig, nämlich entgegen der ausdrücklichen Zweckbindung des § 1 RBStV, verwendet, sofern damit die Betriebsrenten ehemaliger Mitarbeiter gezahlt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2015, 12:32 von Viktor7«

V
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Ich lade alle herzlich zum Diskutieren, Recherchieren und Argumentieren bei diesem vernachlässigten Thema ein.

Schon der erste Beitrag von Knax zeugt von den Möglichkeiten, die in den Gesetzestexten und Urteilen stecken.


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anne-mariechen

Die Mitarbeiter der Rundfunkanstalten sind gewerkschaftlich organisiert. Mediengewerkschaft https://vrff.de/
Der Betragservice gehört mit dazu. https://vrff.de/betriebsgruppen/

Angeschlossen ist die ganze Truppe beim dbb beamtenbund und tarifunion http://www.dbb.de/dbb-startseite.html

Davon lassen sich ganz einfach die üppigen Renten ableiten. Oder kennt jemand einen Beamten der leere Flaschen sammeln geht?

Wenn ich dann diesen Bericht noch lese dann graust es mir doch vollens. Beim Arbeiter heißt es zuerst die Arbeit dann der Lohn. Beim Beamten heißt es zuerst der Lohn dann die Arbeit.
http://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/oeffentlicher-dienst-sollte-aufgaben-ohne-rueckgriff-auf-pensionaere-erfuellen-koennen.html

Gruß Annemariechen


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mk222

Einfache Frage, die gleichzeitig alles beantwortet:

Wer würde seinen völlig überbezahlten Job und seine üppige ARD/ZDF Rente riskieren, in dem er gegen die Politik, gegen die Wirtschaftsbosse, gegen die Justiz oder gegen die USA berichtet? Richtig! Niemand.

Das, was ihr auf diesen Sendern seht, ist genau das, was ihr sehen sollt.




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Werden bei dem öffentlichen Dienst die Rentenbezüge nicht aus Steuermitteln und daher nach Leistungsfähigkeit finanziert?

Ein Beitrag dient Grundsätzlich zur Finanzierung des Vorteils. Abgezweigte Zusatzrente mindert den "Vorteil" für den Beitragszahler.

Nachtrag:

Müssten die Zusatzrenten aus Steuern (leistungsabhängig) und nicht aus den Beiträgen bezahlt werden?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2015, 18:50 von Viktor7«

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Die Rundfunkanstalten wollen den Versorgungstarifvertrag (VTV) kündigen, das ist zum 31.12.2015 möglich. Gewerkschaften und öffentlich-rechtlicher Rundfunk verhandeln auf ARD-Ebene über eine Nachfolgeregelung für den VTV.
http://www.djv.de/startseite/service/news-kalender/detail/aktuelles/article/die-ndr-rente-ist-sicher-aber-in-welcher-hoehe.html


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

V
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Wem die Aufregung nicht genug ist. Auf der Suche nach weiteren Infos gerade entdeckt:

Zitat
http://www.zeit.de/2013/22/oeffentlich-rechtliches-fernsehen-verwendung-gebuehren

ÖFFENTLICH-RECHTLICHES FERNSEHEN

Gefräßige Anstalten

Die Öffentlich-Rechtlichen geben sehr viel für eigene Mitarbeiter aus. Was bleibt fürs Programm? 

...
Die finanziellen Wünsche werden in Hochglanzbroschüren gepackt

Seit 2006 übt der Präsident diesen Zusatzjob aus: Chef der KEF, der "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten". Mit dem Kopf durch die Zahlenwand - 3.000 Euro brutto erhält er monatlich dafür, dass er einen Stoff verstehen soll, der eigentlich nicht zu verstehen ist. In diesen Wochen ist es wieder so weit: Die öffentlich-rechtlichen Sender melden ihren Finanzbedarf für die Jahre 2013 bis 2016 an. Die Wunschlisten werden in Hochglanzbroschüren gepackt, die sich im Büro von Fischer-Heidlberger von Tag zu Tag höher stapeln. Die Sender sparen nicht mit Selbstlob.
...
Fischer-Heidlberger kennt das schon und sagt, "wenn die Anmeldungen eingehen, dann sind in den Häusern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die PR-Kampagnen an der Tagesordnung". 
...
Es gibt Ausgabenposten, die sind in Beton gegossen. Etwa die Personalkosten. "Wenn jemand fünf Jahre im System ist, kann ihm nichts mehr passieren", beschreibt ein KEF-Kontrolleur die Ausgangslage, "die Personalräte sind zu stark." In den nächsten vier Jahren werden diese Mittel, so die Prognosen, gut 34 Prozent des ARD-Etats ausmachen. Zum Vergleich: Für das Programm sind kaum mehr, nämlich gut 38 Prozent veranschlagt.

Ein Grund: Zwischen 2013 und 2016 müssen ARD und ZDF ihren Pensionären insgesamt 1,8 Milliarden Euro bezahlen, so steht es im 18. Bericht der KEF. Das liegt vor allem an den alten Arbeitsverträgen. Früher, heißt es hinter vorgehaltener Hand, hätten manche Mitarbeiter deutlich mehr Rente gehabt, als sie zuvor brutto verdient hatten.
...
Noch viel dramatischer fallen die Rückstellungen für die Pensionen der Zukunft ins Gewicht.
...


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b
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Vergesst auch nicht, dass Deutsche Welle zu öffentlich-rechtlichem Rundfunk gehört und wird nicht von Beiträgen, sondern durch Steuern finanziert. Also der Gedanke: öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird ausschließlich aus Beiträgen finanziert - ist falsch.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Und das bestätigt doch umso mehr, dass die ganze Chose grundsätzlich auch aus Steuern finanziert werden könnte !!!
Dann natürlich in einer krass abgespeckten Variante, sonst wäre es ja wieder eklatante Steuerverschwendung.


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Schaut Euch das an:

Eine alte Betriebliche Altersversorgung der ARD liest sich wie ein Märchen aus dem Schlaraffenland:

Betriebliche Altersversorgung ARD-übergreifend neu geregelt
Zitat
...
http://194.245.102.185/publikationen/m/1997/08/24.html
...
Nach den bisherigen Regelungen im Rundfunkbereich wurden und werden die fälligen Versorgungsleistungen überwiegend aus den laufenden Etats der Anstalten bezahlt.
...
Die Rückdeckungsversicherung zum neuen Versorgungstarifvertrag hingegen ist in der Anwartschaftsphase vollständig steuerfrei.

... Deshalb ist der Rentenanspruch nach dieser Regelung schon fast so flexibel wie ein Sparbuch: Wenn man am Ende  aus den Diensten einer der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Ruhestand tritt, zählt einfach die Summe aller Zeiten, die man im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gearbeitet hat. Unterbrechungen, egal aus welchem Grund, sind dabei nicht schädlich, sie zählen nur ihrerseits einfach nicht als versorgungsfähige Dienstzeiten mit. So etwas läßt sich natürlich nur sicherstellen, wenn man im ganzen Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine gemeinsame Regelung etabliert. Der neue ARD-einheitliche Versorgungstarifvertrag ist in dieser Hinsicht außerdem auch kompatibel zum Versorgungstarifvertrag "VTV-94" des ZDF....
Wenn man irgendwann einmal, lange bevor man das Rentenalter erreicht, endgültig aus dem Bereich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausscheidet, behält man nach dem neuen Versorgungstarifvertrag seinen bis dahin bereits erworbenen Versorgungsanspruch. Dieser Anspruch nimmt auch noch nach dem Ausscheiden an allgemeinen Nettolohnsteigerungen teil.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
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Interessant wäre vor allem inwieweit das Renten-Schlaraffenland als Argument zur Ablehnung des Rundfunkbeitrages bei einer Klage Verwendung finden und eventuell Erfolg haben kann.
Wenn ich mir meine zu erwartende Rente anschaue, wird mir heute schon bange.
Kennt da jemand für Otto Normalo einen Zauberspruch  :-\ , um zur gesetzlichen Rente nochmal soviel dazu geschustert zu bekommen ?

Vielen Dank an Viktor7, dieses hier schon mehrmals anhand des BZ-Artikels besprochene Thema erneut aufzugreifen. Dies kann man nicht oft genug vornan stellen, es kommen ständig neue Besucher hinzu.


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Interessant wäre vor allem inwieweit das Renten-Schlaraffenland als Argument zur Ablehnung des Rundfunkbeitrages bei einer Klage Verwendung finden und eventuell Erfolg haben kann.
...

Alleine die Unrechtmäßigkeit der Zweckentfremdung des Beitrags dürfte das auf unserem Rücken aufgebaute ManipulationsKartenhaus zusammbrechen lassen.
Womöglich ist das ein Thema für eine Feststellungsklage.


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Zitat
http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/glossar.html

Betriebliche Altersversorgung: Die Anstalten gewähren ihren Beschäftigten ergänzend zur gesetzlichen Rente Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod. Versorgungstarifverträge regeln die Leistungen.

Wo sind aber die Begründungen, dass die  Altersversorgung der ARD und des ZDF aus den Zwangsbeiträgen erfolgen darf? Hier verweise ich auf den zweiten Beitrag von Knax:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15528.msg103342.html#msg103342

Wer kann hier noch mehr Infos liefern?


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Alleine die Unrechtmäßigkeit der Zweckentfremdung des Beitrags dürfte das auf unserem Rücken aufgebaute ManipulationsKartenhaus zusammbrechen lassen.
Ja, dürfte ... und wie bekommen wir das am besten gebacken, damit auch ein vernünftiger Schuh mit schlagkräftigen Tritt draus wird.


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