Jeder der in seinem Recht, der eigenen Medienwahl eingeschränkt und durch die finanzielle Zwangsbelastung für eine Option gegen den eigenen Willen gelenkt wird, kann sich mit rechtsstaatlichen Mitteln wehren. Die Abwehr wegen Verletzung der Grundrechte muss nicht neu erfunden werden, höchstens muss sie besser argumentativ unterstützt werden. Dazu soll dieser Thread dienen.
Kann ich das wirklich --- Folgender FallNachdem mir die Deutsche Rentenversicherung seit März 2014 meinen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe mit Widerspruch (LTA), sowie den Überprüfungsantrag mit Widerspruch, fünf (5) Verfahren abgelehnt hat, wurde dazu Klage beim SG eingereicht. Folgend wurde ein Rentenantrag gestellt. Auf Grund von 170 Arztterminen ohne Befund wurde am 30.11.2015 ein Antrag auf medizinische Reha gestellt. Die Medizin sucht ja Viren und Bakterien in 18 MRT-Kernspin Überprüfungen und findet nichts. Man schüttelt nur den Kopf. Da heißt es einfach Druck machen und das Dv beschäftigen.
Bedingt durch meine eingeleiteten Aktenüberprüfungen und Schriftlichen Interventionen wo nicht nur Abrechnungsbetrug zu Tage getreten ist, den ich der GF der DRV-Bund übermittelte nun das Wunder.
Nach 21 Tage war die Reha nun genehmigt. Na also es geht doch dachte ich mir.So nun habe ich eine Reha-Klinik zugewiesen bekommen und das Interessante, weshalb ich das hier veröffentliche, ist die dortige Nutzung von TV-Geräten auf den Zimmern während der Rehabilitation. Auf Grund von H4 bin ich vom Rundfunk und Fernsehbeitrag befreit. Sollte ich jetzt die Reha-Klinik des Kostenträgers DRV-Bund in Anspruch nehmen, wird für die Nutzung von TV-Geräten auf den Zimmern ein extra Beitrag fällig. Das mitbringen von TV-Geräten ist nicht erlaubt.
Im Informationsblatt der Klinikverwaltung liesst sich das so:Die sich in den Patientenzimmern befindlichen TV-Geräte sind kostenpflichtig und können ab 1,60 Euro pro Tag genutzt werden.
Ein Internetanschluss ist nicht in den Zimmern vorhanden. W-LAN Verbindungen sollen in den Zimmern ebenfalls nicht möglich sein, ist bei den Klinikbewertungen zu lesen.
D.h. für die genehmigten 21 Tage müsste ich sofern ich RF+FS nutzen wollte 32,-- Euro hinblättern.Wo bitte sind die Aufwendungen in den H4-Leistungen vorgesehen. Wo bitte hat meine RF-Beitragsbefreiung noch einen Sinn und wo bitte habe ich ein Recht auf eine Medienwahl? Stimmt ich bin ja in Reha, da gilt es alle Gedanken darauf zu lenken, hoffentlich werde ich gesund und die Bibel ist ganz sicher zum lesen im Zimmer hinterlegt.
Tja es ist richtig, meine Wohnung ist für die Reha-Zeit befreit, aber für mein Zimmer in der Reha wird ein weiterer RF-Beitrag fällig. Also man wird zweimal zur Kasse gebeten, denn wer nicht befreit ist und RF-FS nutzen möchte muss auch extra bezahlen. Das nur alles weil ich wieder gesund werden und arbeiten möchte. Nun weis ich aber noch immer nicht, welches Programmangebor ich für 1,60 Euro pro Tag nutzen kann? Netflix bestimmt nicht.
Fällt sicher alles unter die Typisierung und die Typisierung ist eine richterliche Ausrede.Es ist bekannt, dass Beherbergungsstätten/Hotels über die hohen Kosten des RF-Beitrages klagen.
Für jedes Zimmer ob belegt oder nicht belegt, ist der RF-Beitrag zu bezahlen.