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Autor Thema: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG  (Gelesen 36260 mal)

V
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Schluss mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG

Nun bringt mich dieser aktuelle Thread "Art.5 GG - Sky/Netfix, priv. StadtRadio/TV und Internet statt ö.-r. ZwangsOption" und Eure hilfreichen Beiträge im Forum auf eine ganz neue Idee. Ich setze die Kenntnis des genannten Beitrags hier voraus.

Nehmen wir mal an, der Forderung des Beitragsservice (eh. GEZ) wird die künftige Kündigung der abonnierten Zeitung, Zeitschrift, Sky, Netfix oder die Einstellung der Zahlungen für den Internetprovider entgegengehalten und die Zahlung des Rundfunkbeitrags wegen der ungehinderten Unterrichtung nach Art. 5 Grundgesetz verweigert. Eine ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 Grundgesetz bedeutet schließlich eine freie Informationsbeschaffung ohne Hinderungen, Einschränkungen und der gezielten finanziellen Lenkung für eine vorgesetzte Medienoption.

Nun folgt die weitere Argumentation:

Die ö.-r. Zwangsabgabe schmälert mein knappes Medienbudget für Hardware und laufende Kosten. Der Rundfunkbeitrag hindert und schränkt mich ein, die Hardware und die laufenden Kosten zu tragen. Es sind Einschränkungen nötig, um die nicht erwünschte ö.-r. Medienoption zu finanzieren. Meine Informations- und Medienbeschaffung wird durch die zusätzliche unerwünschte Belastung mit dem Rundfunkbeitrag finanziell gelenkt und führt zum Zwangsverzicht der gewünschten Informationsquellen.

Wenn das eigene Medienbudget bereits um 10% durch ö.-r. Zwangsbeitrag für unerwünschte Quelle reduziert wird, kommt es zur Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung.

Auch ich möchte für die eigene Rente etwas zurücklegen. Die Zwangsfinanzierung der üppigen Zusatzrente in Höhe von 1575 Euro bei der ARD und 1750 Euro bei dem ZDF aus abgepresstem Geld der Nichtnutzer der ö.-r. Medienoption gleicht einem politisch organisierten Raub.

Die Berliner Zeitung zu der ARD/ZDF Zusatzrente (gesicherter Beitrag)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15528.0.html

Die derzeitige Praxis des Zwangsbeitrags für eine finanziell vorgesetzte ö.-r. Medienoption in Höhe von 52,50 € pro Quartal - schränkt, lenkt und hindert meine eigene freie Wahl der Informationsquellen und ist damit Verfassungswidrig.
Bitte senden Sie mir den Bescheid/Wiederspruchbescheid zu (Anm.: je nach dem was aktuell zutrifft) damit ich eine Klage beim Gericht einreichen kann.


Ich wünsche nun eine angenehme Diskussion zu diesem interessanten Thema.

Grüße
Viktor


Frage an Abgeordnete, Landesjustizminister, …


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. März 2016, 22:50 von Viktor7«

V
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Denkbar wären auch Verträge mit Presse- oder Medienanbietern, die eine Kündigungssregelung beinhalten, falls die ungehinderte Unterrichtung vom Gericht durch eine Zahlungsverpflichtung für die ö.-r. Medienoption ausgehebelt wird. Das Kündigungsrecht der gewünschten Informationsquelle/des Internetanschlusses sollte auch bei der Androhung der Vollstreckung der angeblichen Rundfunkbeitragsschuld für die unerwünschte und nicht genutze öffentlich-rechtliche Medienoption gelten.

Vielleicht können wir so die Presse und private Anbieter für unsere Wahlfreiheit der Medien gewinnen?

Damit könnte die ö.-r. Belästigung gestoppt werden.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
..zur weiteren Anregung eine im Forum bereits existierende Diskussion zum
Stichwort "prohibitiver Charakter" dieses Zwangsbeitrags... ;)

Die Mittel, die man dafür abdrücken soll, werden einem vorenthalten, *individuelle* Informationen *freier Wahl* zu beschaffen...
...und genau *das* steht im krassen Widerspruch zu Artikel 5 GG und anderen.

Es ist insofern *unerheblich*, ob einem die Informationen tatsächlich "physisch" aufgezwungen werden.
Dass sie einem implizit *psychisch* aufgezwungen werden, macht die Sache nur noch schlimmer.

"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11749.0.html


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www.rundfunk-frei.de

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Das stimmt natürlich alles!

Doch die Argumentation ist zu komplex, kein Richter wird dem folgen! Leider!
Denn Du hast ja die freie Wahl zu schauen was Du möchtest, es hindert Dich ja keiner daran.

Sag irgendeinem Kumpel, er soll den Richter spielen... Ich finde es gut, alles mögliche zu probieren.
Aber es gibt ja ein paar Dinge, die klar geregelt sind und ziemlich eindeutig.
Und schon die durchzusetzen ist schwierig!


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Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
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Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

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@EvaA,

was soll daran für einen Richter mit juristischer Ausbildung und jahrelanger Praxis komplex sein? 

Für einen Richter sind weitaus komplexere Zusammenhänge verständlich.

Welcher Kumpel verfügt schon über richterlichen Verstand, Wissen und Erfahrungen?

Wenn das eigene Medienbudget bereits um 10% durch ö.-r. Zwangsbeitrag für unerwünschte Quelle reduziert wird, kommt es zur Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung.


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@Viktor7,

ich meine, dass es irgendwo dieses Argument schon gab und genauso wie alle anderen berechtigten Argumente abgewiegelt wurde.
Die Richter bringen ja wirklich auch dumme Gegenargumente. Und davon würden mir oder Deinem Kumpel spontan ganz viele einfallen.

DAS ARGUMENT IST GUT!!!

Wir sollten es einbauen! Es gibt aber eindeutigere, die uns ja auch von versch. Urteilen her bekannt sind.

LG Eva


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V
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Hallo Eva,

auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verletzung des Art. 5 GG und der Thematik der ungehinderten Unterrichtung wurde im Startbeitrag verwiesen:

Schluss mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG

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...
DAS ARGUMENT IST GUT!!!

Wir sollten es einbauen! ...


Der Startbeitrag wurde nun um den folgenden Satz erweitert:

Zitat
Wenn das eigene Medienbudget bereits um 10% durch ö.-r. Zwangsbeitrag für unerwünschte Quelle reduziert wird, kommt es zur Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung.


Danke und LG
Viktor




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@Viktor7

Wo finde ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?


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Hallo Eva,

bitte dem Link folgen:

Art.5 GG - Sky/Netfix, priv. StadtRadio/TV, Filmverleih und Internet statt ö.-r. ZwangsOption

und nach dem Satz

Das Bundesverfassungsgericht zur Verletzung des Art. 5 GG
suchen.


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Wenn das eigene Medienbudget bereits um 10% durch ö.-r. Zwangsbeitrag für unerwünschte Quelle reduziert wird, kommt es zur Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung.

Das Totschlagargument der Richter bei der Typisierung von vorhandenen TV Geräten war diese ominöse 10% Grenze. Diese Grenze spiegelt natürlich nicht die von den hohen Richtern geforderte sachgerechte Differenzierung. In diesem Fall der beitragspflichtigen Allgemeinheit differenziert nach Nutzer und Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option (inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer). Das so am Rande.

Als Argument für unsere Zwecke sind die 10% Minderung des Medienbudgets durch unerwünschte Quelle eine hervorragende Basis für die kommenden Gerichtsverhandlungen.


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Ok, langsam wird es mir verständlich.

Danke! Könnte den Richter beeindrucken!


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Anzahl der überschuldeten Privatpersonen in Deutschland von 2004 bis 2015 (in Millionen)
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/166338/umfrage/anzahl-der-schuldner-in-deutschland-seit-2004/
2015 - 6,72 Millionenen
Anzahl Beitragszahlerkonten(Jahr 2014): 44 500 000

Fast jede fünfte Person (18 %) in Deutschland fühlte sich 2013 nach eigener Einschätzung durch ihre monatlichen Wohnkosten wirtschaftlich stark belastet.
    Quelle:https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Wohnen/Aktuell_EU_SILC.html

Was bleibt dann für das eigene Medienbudget übrig?
Wohnkosten, Schulden usw. machen die Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung noch deutlicher


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

B
  • Beiträge: 422
Genau dieses Argument war Teil meiner Klage.

Ich habe deutlich gemacht, dass ich mich frei und ungehindert informieren wolle und anstelle des Rundfunkbeitrags lieber das Abo meiner lokalen Tageszeitung (komplettes Digitalangebot • ePaper-Nutzung • App-Nutzung • ) für 17,95 €/mtl. bestellen würde. Da mir jedoch durch den Rundfunkbeitrag genau 17,90€ aus meinem monatlichem Budget für Medien fehlten, und man bekanntlich jeden Euro nur einmal ausgeben kann, wäre ich finanziell nicht mehr in der Lage, die Tageszeitung zu bestellen. Somit wäre ich in meiner Handlungs- und Informationsfreiheit eingeschränkt.

Leider ist das Gericht in seinem Beschluss nicht auf diesen Klagepunkt eingegangen. Klar doch!


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

M
  • Beiträge: 508
Fast jede fünfte Person (18 %) in Deutschland fühlte sich 2013 nach eigener Einschätzung durch ihre monatlichen Wohnkosten wirtschaftlich stark belastet
Also, ich schrieb und schreibe an die Parlamentarier (fast aller) unserer Länder :"...Ich zitiere Paragraph 2 Absatz 1: „... Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten...“ - Und nun sagen Sie mir bitte: Was hat das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben (meine Wohnung) mit einer angeblichen „Schuld“ gegenüber den Massenmedien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu tun? Es ist bekannt, dass laut statistischem Bundesamt 17 % der in Deutschland lebenden Personen sich 2014 nach eigener Einschätzung durch ihre monatlichen Wohnkosten wirtschaftlich stark belastet fühlten (Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingung en/Wohnen/Aktuell_EU_SILC.html). Zu dieser starken Belastung der mindestens 17 % der in Deutschland lebenden Personen gehört seit Januar 2013 auch die Rundfunksteuer nach dem (verfassungswidrigen) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Und die weitere Erhöhung des Finanzbedarfs durch den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist dringend zu vermeiden. Letztlich sollte natürlich die Rundfunksteuer auf die Wohnung („Wohnungszwangsabgabe für den Rundfunk“) abgeschafft und der Rundfunk und seine Finanzierung reformiert werden! Dies bedarf viel kommunikative Offenheit, Klarheit und Vernunft..."  s.a. Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16272.msg111048.html#msg111048
Könnte den Richter beeindrucken
Nun, neben den Menschen am Gericht müssen die Menschen im Parlament verstehen!
(Meine Meinung! Keine Rechtsberatung! ;)

Danke Viktor7 für Deinen tatkräftigen Einsatz für unsere Freiheit vom Zwang! :)

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael

ach... und, Kratzmann nicht vergessen: "... Zitat: "Die bereits zuvor prekäre verfassungsrechtliche Grundlage des deutschen Anstaltsrundfunks ist mit der Einführung des Haushaltsbeitrages eingebrochen. Als nicht mehr vermeidbarer Zwangsbeitrag hat er bei den Grundrechten keinen Platz und beim Finanzwesen (Art. GG Artikel 104 a ff. GG) keine Grundlage. Es ist dringend zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur Rundfunkfreiheit überdenkt und die Einführung des Haushaltsbeitrages nicht auch noch absegnet; der Betriebsstättenbeitrag könnte dann allein ebenfalls nicht weiterbestehen."


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Genau dieses Argument war Teil meiner Klage.

Ich habe deutlich gemacht, dass ich mich frei und ungehindert informieren wolle und anstelle des Rundfunkbeitrags lieber das Abo meiner lokalen Tageszeitung (komplettes Digitalangebot • ePaper-Nutzung • App-Nutzung • ) für 17,95 €/mtl. bestellen würde. Da mir jedoch durch den Rundfunkbeitrag genau 17,90€ aus meinem monatlichem Budget für Medien fehlten, und man bekanntlich jeden Euro nur einmal ausgeben kann, wäre ich finanziell nicht mehr in der Lage, die Tageszeitung zu bestellen. Somit wäre ich in meiner Handlungs- und Informationsfreiheit eingeschränkt.

Leider ist das Gericht in seinem Beschluss nicht auf diesen Klagepunkt eingegangen. Klar doch!

Die Richter gehen da nicht dran, denn die Verwaltungsgerichte sind für Verfassungsfragen nicht zuständig und müssten nach Art. 100 (1) Grundgesetz eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht machen. Sie tun es nicht und wählen scheinbar die Methoden an:

Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen!

Wir beobachten hier die größte Anhäufung von Fehlurteilen in der Geschichte der Bundesrepublik.

Siehe dazu: http://www.tadema.de/erbrecht/justiz.pdf
oder auch meine Anmerkung hier:

Herr Neskovic sticht besonders positiv hervor. Auch andere Insider, Juristen und Mitglieder der "Neuen Richtervereinigung" schildern ähnliche Zustände der deutschen Justiz und bescheinigen den Niedergang/Kollaps der Rechtsprechung.

Der Rechtspolitiker Dr. Adolf Arndt sagte zu Lebzeiten:
Zitat
Unsere Richter achten das Grundgesetz so sehr, daß sie es nur an hohen Festtagen anwenden. FAZ vom 15.04.2002
Dann wollen wir doch hoffen, dass das BVerwG oder das BVerfG ihre Entscheidung zum Rundfunkbeitrag an einem Tag trifft, der zum Festtag der Bürger wird und die Justiz der Glaubwürdigkeit ein großes Stück näherkommt.



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