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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Viktor7 am 11. Januar 2016, 15:31

Titel: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 11. Januar 2016, 15:31
Schluss mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG

Nun bringt mich dieser aktuelle Thread "Art.5 GG - Sky/Netfix, priv. StadtRadio/TV und Internet statt ö.-r. ZwangsOption" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16971.0.html?PHPSESSID=dlt4gf364hlqvqga98dddptpc4) und Eure hilfreichen Beiträge im Forum auf eine ganz neue Idee. Ich setze die Kenntnis des genannten Beitrags hier voraus.

Nehmen wir mal an, der Forderung des Beitragsservice (eh. GEZ) wird die künftige Kündigung der abonnierten Zeitung, Zeitschrift, Sky, Netfix oder die Einstellung der Zahlungen für den Internetprovider entgegengehalten und die Zahlung des Rundfunkbeitrags wegen der ungehinderten Unterrichtung nach Art. 5 Grundgesetz verweigert. Eine ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 Grundgesetz bedeutet schließlich eine freie Informationsbeschaffung ohne Hinderungen, Einschränkungen und der gezielten finanziellen Lenkung für eine vorgesetzte Medienoption.

Nun folgt die weitere Argumentation:

Die ö.-r. Zwangsabgabe schmälert mein knappes Medienbudget für Hardware und laufende Kosten. Der Rundfunkbeitrag hindert und schränkt mich ein, die Hardware und die laufenden Kosten zu tragen. Es sind Einschränkungen nötig, um die nicht erwünschte ö.-r. Medienoption zu finanzieren. Meine Informations- und Medienbeschaffung wird durch die zusätzliche unerwünschte Belastung mit dem Rundfunkbeitrag finanziell gelenkt und führt zum Zwangsverzicht der gewünschten Informationsquellen.

Wenn das eigene Medienbudget bereits um 10% durch ö.-r. Zwangsbeitrag für unerwünschte Quelle reduziert wird, kommt es zur Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung.

Auch ich möchte für die eigene Rente etwas zurücklegen. Die Zwangsfinanzierung der üppigen Zusatzrente in Höhe von 1575 Euro bei der ARD und 1750 Euro bei dem ZDF aus abgepresstem Geld der Nichtnutzer der ö.-r. Medienoption gleicht einem politisch organisierten Raub.

Die Berliner Zeitung zu der ARD/ZDF Zusatzrente (gesicherter Beitrag)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15528.0.html

Die derzeitige Praxis des Zwangsbeitrags für eine finanziell vorgesetzte ö.-r. Medienoption in Höhe von 52,50 € pro Quartal - schränkt, lenkt und hindert meine eigene freie Wahl der Informationsquellen und ist damit Verfassungswidrig.
Bitte senden Sie mir den Bescheid/Wiederspruchbescheid zu (Anm.: je nach dem was aktuell zutrifft) damit ich eine Klage beim Gericht einreichen kann.


Ich wünsche nun eine angenehme Diskussion zu diesem interessanten Thema.

Grüße
Viktor


Frage an Abgeordnete, Landesjustizminister, … (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113069.html#msg113069)
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 11. Januar 2016, 19:17
Denkbar wären auch Verträge mit Presse- oder Medienanbietern, die eine Kündigungssregelung beinhalten, falls die ungehinderte Unterrichtung vom Gericht durch eine Zahlungsverpflichtung für die ö.-r. Medienoption ausgehebelt wird. Das Kündigungsrecht der gewünschten Informationsquelle/des Internetanschlusses sollte auch bei der Androhung der Vollstreckung der angeblichen Rundfunkbeitragsschuld für die unerwünschte und nicht genutze öffentlich-rechtliche Medienoption gelten.

Vielleicht können wir so die Presse und private Anbieter für unsere Wahlfreiheit der Medien gewinnen?

Damit könnte die ö.-r. Belästigung gestoppt werden.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Bürger am 11. Januar 2016, 19:32
..zur weiteren Anregung eine im Forum bereits existierende Diskussion zum
Stichwort "prohibitiver Charakter" dieses Zwangsbeitrags... ;)

Die Mittel, die man dafür abdrücken soll, werden einem vorenthalten, *individuelle* Informationen *freier Wahl* zu beschaffen...
...und genau *das* steht im krassen Widerspruch zu Artikel 5 GG und anderen.

Es ist insofern *unerheblich*, ob einem die Informationen tatsächlich "physisch" aufgezwungen werden.
Dass sie einem implizit *psychisch* aufgezwungen werden, macht die Sache nur noch schlimmer.

"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11749.0.html
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: EvaA am 12. Januar 2016, 02:54
Das stimmt natürlich alles!

Doch die Argumentation ist zu komplex, kein Richter wird dem folgen! Leider!
Denn Du hast ja die freie Wahl zu schauen was Du möchtest, es hindert Dich ja keiner daran.

Sag irgendeinem Kumpel, er soll den Richter spielen... Ich finde es gut, alles mögliche zu probieren.
Aber es gibt ja ein paar Dinge, die klar geregelt sind und ziemlich eindeutig.
Und schon die durchzusetzen ist schwierig!
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 12. Januar 2016, 08:26
@EvaA,

was soll daran für einen Richter mit juristischer Ausbildung und jahrelanger Praxis komplex sein? 

Für einen Richter sind weitaus komplexere Zusammenhänge verständlich.

Welcher Kumpel verfügt schon über richterlichen Verstand, Wissen und Erfahrungen?

Wenn das eigene Medienbudget bereits um 10% durch ö.-r. Zwangsbeitrag für unerwünschte Quelle reduziert wird, kommt es zur Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: EvaA am 12. Januar 2016, 10:47
@Viktor7,

ich meine, dass es irgendwo dieses Argument schon gab und genauso wie alle anderen berechtigten Argumente abgewiegelt wurde.
Die Richter bringen ja wirklich auch dumme Gegenargumente. Und davon würden mir oder Deinem Kumpel spontan ganz viele einfallen.

DAS ARGUMENT IST GUT!!!

Wir sollten es einbauen! Es gibt aber eindeutigere, die uns ja auch von versch. Urteilen her bekannt sind.

LG Eva
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 12. Januar 2016, 11:30
Hallo Eva,

auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verletzung des Art. 5 GG und der Thematik der ungehinderten Unterrichtung wurde im Startbeitrag verwiesen:

Schluss mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG

Nun bringt mich dieser aktuelle Thread "Art.5 GG - Sky/Netfix, priv. StadtRadio/TV und Internet statt ö.-r. ZwangsOption" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16971.0.html?PHPSESSID=dlt4gf364hlqvqga98dddptpc4) und Eure hilfreichen Beiträge im Forum auf eine ganz neue Idee. Ich setze die Kenntnis des genannten Beitrags hier voraus.


...
DAS ARGUMENT IST GUT!!!

Wir sollten es einbauen! ...


Der Startbeitrag wurde nun um den folgenden Satz erweitert:

Zitat
Wenn das eigene Medienbudget bereits um 10% durch ö.-r. Zwangsbeitrag für unerwünschte Quelle reduziert wird, kommt es zur Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung.


Danke und LG
Viktor


Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: EvaA am 12. Januar 2016, 11:44
@Viktor7

Wo finde ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 12. Januar 2016, 11:55
Hallo Eva,

bitte dem Link folgen:

Art.5 GG - Sky/Netfix, priv. StadtRadio/TV, Filmverleih und Internet statt ö.-r. ZwangsOption (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16971.0.html)

und nach dem Satz

Das Bundesverfassungsgericht zur Verletzung des Art. 5 GG
suchen.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 12. Januar 2016, 17:25
Wenn das eigene Medienbudget bereits um 10% durch ö.-r. Zwangsbeitrag für unerwünschte Quelle reduziert wird, kommt es zur Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung.

Das Totschlagargument der Richter bei der Typisierung von vorhandenen TV Geräten war diese ominöse 10% Grenze. Diese Grenze spiegelt natürlich nicht die von den hohen Richtern geforderte sachgerechte Differenzierung. In diesem Fall der beitragspflichtigen Allgemeinheit differenziert nach Nutzer und Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option (inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer). Das so am Rande.

Als Argument für unsere Zwecke sind die 10% Minderung des Medienbudgets durch unerwünschte Quelle eine hervorragende Basis für die kommenden Gerichtsverhandlungen.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: EvaA am 12. Januar 2016, 17:33
Ok, langsam wird es mir verständlich.

Danke! Könnte den Richter beeindrucken!
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: 907 am 12. Januar 2016, 18:25
Anzahl der überschuldeten Privatpersonen in Deutschland von 2004 bis 2015 (in Millionen)
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/166338/umfrage/anzahl-der-schuldner-in-deutschland-seit-2004/
2015 - 6,72 Millionenen
Anzahl Beitragszahlerkonten(Jahr 2014): 44 500 000

Fast jede fünfte Person (18 %) in Deutschland fühlte sich 2013 nach eigener Einschätzung durch ihre monatlichen Wohnkosten wirtschaftlich stark belastet.
    Quelle:https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Wohnen/Aktuell_EU_SILC.html (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Wohnen/Aktuell_EU_SILC.html)

Was bleibt dann für das eigene Medienbudget übrig?
Wohnkosten, Schulden usw. machen die Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung noch deutlicher
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Blitzbirne am 12. Januar 2016, 18:48
Genau dieses Argument war Teil meiner Klage.

Ich habe deutlich gemacht, dass ich mich frei und ungehindert informieren wolle und anstelle des Rundfunkbeitrags lieber das Abo meiner lokalen Tageszeitung (komplettes Digitalangebot • ePaper-Nutzung • App-Nutzung • ) für 17,95 €/mtl. bestellen würde. Da mir jedoch durch den Rundfunkbeitrag genau 17,90€ aus meinem monatlichem Budget für Medien fehlten, und man bekanntlich jeden Euro nur einmal ausgeben kann, wäre ich finanziell nicht mehr in der Lage, die Tageszeitung zu bestellen. Somit wäre ich in meiner Handlungs- und Informationsfreiheit eingeschränkt.

Leider ist das Gericht in seinem Beschluss nicht auf diesen Klagepunkt eingegangen. Klar doch!
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: MMichael am 12. Januar 2016, 19:57
Fast jede fünfte Person (18 %) in Deutschland fühlte sich 2013 nach eigener Einschätzung durch ihre monatlichen Wohnkosten wirtschaftlich stark belastet
Also, ich schrieb und schreibe an die Parlamentarier (fast aller) unserer Länder :"...Ich zitiere Paragraph 2 Absatz 1: „... Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten...“ - Und nun sagen Sie mir bitte: Was hat das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben (meine Wohnung) mit einer angeblichen „Schuld“ gegenüber den Massenmedien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu tun? Es ist bekannt, dass laut statistischem Bundesamt 17 % der in Deutschland lebenden Personen sich 2014 nach eigener Einschätzung durch ihre monatlichen Wohnkosten wirtschaftlich stark belastet fühlten (Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingung en/Wohnen/Aktuell_EU_SILC.html). Zu dieser starken Belastung der mindestens 17 % der in Deutschland lebenden Personen gehört seit Januar 2013 auch die Rundfunksteuer nach dem (verfassungswidrigen) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Und die weitere Erhöhung des Finanzbedarfs durch den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist dringend zu vermeiden. Letztlich sollte natürlich die Rundfunksteuer auf die Wohnung („Wohnungszwangsabgabe für den Rundfunk“) abgeschafft und der Rundfunk und seine Finanzierung reformiert werden! Dies bedarf viel kommunikative Offenheit, Klarheit und Vernunft..."  s.a. Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16272.msg111048.html#msg111048
Könnte den Richter beeindrucken
Nun, neben den Menschen am Gericht müssen die Menschen im Parlament verstehen!
(Meine Meinung! Keine Rechtsberatung! ;)

Danke Viktor7 für Deinen tatkräftigen Einsatz für unsere Freiheit vom Zwang! :)

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael

ach... und, Kratzmann nicht vergessen: "... Zitat: "Die bereits zuvor prekäre verfassungsrechtliche Grundlage des deutschen Anstaltsrundfunks ist mit der Einführung des Haushaltsbeitrages eingebrochen. Als nicht mehr vermeidbarer Zwangsbeitrag hat er bei den Grundrechten keinen Platz und beim Finanzwesen (Art. GG Artikel 104 a ff. GG) keine Grundlage. Es ist dringend zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur Rundfunkfreiheit überdenkt und die Einführung des Haushaltsbeitrages nicht auch noch absegnet; der Betriebsstättenbeitrag könnte dann allein ebenfalls nicht weiterbestehen."
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 13. Januar 2016, 08:03
Genau dieses Argument war Teil meiner Klage.

Ich habe deutlich gemacht, dass ich mich frei und ungehindert informieren wolle und anstelle des Rundfunkbeitrags lieber das Abo meiner lokalen Tageszeitung (komplettes Digitalangebot • ePaper-Nutzung • App-Nutzung • ) für 17,95 €/mtl. bestellen würde. Da mir jedoch durch den Rundfunkbeitrag genau 17,90€ aus meinem monatlichem Budget für Medien fehlten, und man bekanntlich jeden Euro nur einmal ausgeben kann, wäre ich finanziell nicht mehr in der Lage, die Tageszeitung zu bestellen. Somit wäre ich in meiner Handlungs- und Informationsfreiheit eingeschränkt.

Leider ist das Gericht in seinem Beschluss nicht auf diesen Klagepunkt eingegangen. Klar doch!

Die Richter gehen da nicht dran, denn die Verwaltungsgerichte sind für Verfassungsfragen nicht zuständig und müssten nach Art. 100 (1) Grundgesetz eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht machen. Sie tun es nicht und wählen scheinbar die Methoden an:

Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen!

Wir beobachten hier die größte Anhäufung von Fehlurteilen in der Geschichte der Bundesrepublik.

Siehe dazu: http://www.tadema.de/erbrecht/justiz.pdf
oder auch meine Anmerkung hier:

Herr Neskovic sticht besonders positiv hervor. Auch andere Insider, Juristen und Mitglieder der "Neuen Richtervereinigung" schildern ähnliche Zustände der deutschen Justiz und bescheinigen den Niedergang/Kollaps der Rechtsprechung.

Der Rechtspolitiker Dr. Adolf Arndt sagte zu Lebzeiten:
Zitat
Unsere Richter achten das Grundgesetz so sehr, daß sie es nur an hohen Festtagen anwenden. FAZ vom 15.04.2002
Dann wollen wir doch hoffen, dass das BVerwG oder das BVerfG ihre Entscheidung zum Rundfunkbeitrag an einem Tag trifft, der zum Festtag der Bürger wird und die Justiz der Glaubwürdigkeit ein großes Stück näherkommt.

Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 13. Januar 2016, 08:08
...

Danke Viktor7 für Deinen tatkräftigen Einsatz für unsere Freiheit vom Zwang! :)

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael
...

Danke MMichael,

das ganze gez-boykott Team und WIR alle tragen zum Erfolg bei.

Viele Grüße
Viktor
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: anne-mariechen am 13. Januar 2016, 09:33
ach... und, Kratzmann nicht vergessen: "... Zitat: "Die bereits zuvor prekäre verfassungsrechtliche Grundlage des deutschen Anstaltsrundfunks ist mit der Einführung des Haushaltsbeitrages eingebrochen. Als nicht mehr vermeidbarer Zwangsbeitrag hat er bei den Grundrechten keinen Platz und beim Finanzwesen (Art. GG Artikel 104 a ff. GG) keine Grundlage. Es ist dringend zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur Rundfunkfreiheit überdenkt und die Einführung des Haushaltsbeitrages nicht auch noch absegnet; der Betriebsstättenbeitrag könnte dann allein ebenfalls nicht weiterbestehen."

Wobei man ganz klar sagen muss, dass ich mir zum Betriebsstättenbeitrag von allen Unternehmen mehr Widerstand und Solidarität erwartet hätte.
Es sind doch nur vereinzelte Berichte von Kleinunternehmen oder bestimmte Unternehmen die es in Ihrer Tätigkeit übermässig trifft (Autovermietung Sixt) bisher wirklich gegen den RF-Beitag in Erscheinung getreten. Der Unternehmer legt die Kosten über das Finanzamt (erhöhte Aufwendung) und sein Produkt (verminderter Ertrag) um, den interessiert nicht das Grundrecht auf freie Medienwahl so wie es den Bürger trifft.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: gartieb_weg am 14. Januar 2016, 12:45
Die Richter gehen da nicht dran, denn die Verwaltungsgerichte sind für Verfassungsfragen nicht zuständig und müssten nach Art. 100 (1) Grundgesetz eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht machen. Sie tun es nicht und wählen scheinbar die Methoden an:

Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen!

Ich denke, dass auch ein unabhängiger Richter, der noch nicht an der gängigen Praxis beteiligt war (ignorieren), dies tun würde - wenn ihm nicht weitere Aufgaben auferlegt werden. Ich denke, es spielt hier auch eine systematische Überforderung der einzelnen Personen mit ein, die so gar nicht zum Zug und Nachdenken kommen können, weil sie sich fürchten und/oder es nicht mehr wollen.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 16. Januar 2016, 10:12
... Ich denke, es spielt hier auch eine systematische Überforderung der einzelnen Personen mit ein, die so gar nicht zum Zug und Nachdenken kommen können, weil sie sich fürchten und/oder es nicht mehr wollen.

Wenn die Richter überfordert sind, lege es doch nahe, fertige Argumentation aus guten Klagebegründungen oder den Gutachten (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html) zu übernehmen.

Wären die Urteile nicht manipuliert, dann müsste es zwangsweise ein paar Ausreißer geben, die im Sinne der fundierten Gutachten/wissenschaftlichen Arbeiten gehen. Diese gibt es aber nicht. Keines der Gerichte hat eine Vorlage beim BVerfG eingereicht oder in den ca. 5000 Verfahren für den Kläger geurteilt. Damit überführen sich die verantwortlichen Stellen eindeutig der Willkür/Rechtsbeugung.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 16. Januar 2016, 10:37
"Wobei man ganz klar sagen muss, dass ich mir zum Betriebsstättenbeitrag von allen Unternehmen mehr Widerstand und Solidarität erwartet hätte."

Viele Unternehmen geben die Kosten einfach weiter an den Verbraucher.
Wir Bürger zahlen an den weit über 20 Millinen Euro täglich abgepresster Zwangsabogebühren mehrfach mit: Wohnung, Arbeitgeber, teurere Produkte/Dienstleistungen aufgrund umgelegter "Betriebsstättenabgabe", möglicherweise Zweitwohnung z.B am Arbeitsplatz. Und das bei mittlerweile aufgrund vorhandener Alternativen zum örR Millionen von örR Nichtnutzern... 
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 16. Januar 2016, 10:58
"Wobei man ganz klar sagen muss, dass ich mir zum Betriebsstättenbeitrag von allen Unternehmen mehr Widerstand und Solidarität erwartet hätte."

Viele Unternehmen geben die Kosten einfach weiter an den Verbraucher.
...

Das wünschten wir uns alle. Wenigstens Sixt, Rossmann, … stehen ihren Mann.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 16. Januar 2016, 11:01
Wir sollten hier nicht klein beigeben und weiter rechtliche Klarheit verlangen. Das Grundgesetz sollte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch zur Anwendung kommen. Ansonsten bleibt nur noch Auswandern in ein Land, der seine Verfassung mehr Achtung schenkt. Lass uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass viele Landesjustizminister, Abgeordnete und andere sich mit der folgenden Frage befassen müssen.

Anm.:
Für www.abgeordnetenwatch.de müsste die Anfrage auf 2000 Zeichen gekürzt werden. Direkte Anfragen in voller Länge vermitteln die Verfassungswidrigkeit m.M.n jedoch deutlich besser.


Sehr geehrter Herr Abgeordneter xyz,
Sehr geehrter Herr Landesjustizminister xyz,
Sehr geehrter Herr Intendant xyz,
Sehr geehrter KEF Mitglied,


vielen Dank für Ihre in meinen Augen sehr gute Arbeit als xyz.

Ich hoffe, Sie können ein wenig Licht ins Dunkel bringen und meine einzige konkrete Frage nach Ihrer Einschätzung zum folgenden Sachverhalt beantworten.

Die Staatskanzlei meines Landes (NRW) habe ich mit Absicht nicht angeschrieben. Sie führt zwar die Dienstaufsicht über die jeweilige Rundfunkanstalt. In der Praxis reicht sie jedoch die Antworten einer Rundfunkanstalt weiter. Dies haben wir (gez-boykott.de Forum) in der Vergangenheit erfahren müssen. Damit würde die Auslegung des Grundrechts der ungehinderten Unterrichtung lt. Art. 5 Grundgesetz an die Rundfunkanstalt abgetreten und die Antwort sehr einseitig und vorbei an der Frage ausfallen (Stichwort: ausweichende Textbausteine).

Nun zur meiner Frage:

Das Grundgesetz sollte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch zur Anwendung kommen. Wenn die ungehinderte Unterrichtung lt. Art. 5 GG kein Alibigesetz sein soll, würde ich von Ihnen gerne erfahren, ab wieviel Prozent des Medienbudgets einer priv. Person der ö.-r. Zwangsbeitrag für eine unerwünschte Quelle eine Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung für Sie zu Folge hat?

Dazu die folgenden Gedankengänge:

Damit der Art. 5 Grundgesetz nicht zu einem Alibigesetz ohne Wirkung verkommt, muss jeder Bürger selbst über die Verwendung seiner finanziellen Mittel für die ungehinderte Unterrichtung aus einem Meer von Medienoptionen entscheiden dürfen. Die ungehinderte Information und Unterhaltung muss frei von Lenkung durch Zahl-Zwang für eine bestimmte Option sein. Das ist die Intention des Art. 5 Grundgesetz. Das Völkerrecht, der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2) spricht von der freien Wahl.

Die ungehinderte Unterrichtung schließt sogar eine finanzielle Teilhinderung aus. Bereits bei einem Zwangsbeitrag von einem Prozent des Medienbudgets sorgt er für eine Beeinträchtigung, Lenkung und Hinderung der selbstgewählten Unterrichtung. Eine finanzielle Teilhinderung ist dem Sinn und der Intention des Art. 5 GG nach jedoch ausgeschlossen.

Die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programme sinkt unaufhaltsam weiter. Dazu die offiziellen Stellen:

„Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf
Zitat
"Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde.
...
Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand.
...
Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation.
...
Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich.“

Die 52,50 € Zwangsbeiträge pro Quartal für die finanziell aufgedrängte öffentlich-rechtliche Option sind neben der Hardware wie die Multifunktionsbildschirme, DVD/Blu-ray Player, PC/Notebook, SAT Receiver, Konsolen, … und den laufenden Kosten für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetzugang, Kabel, Sky/Netfix/Musik und sonstige Bezahldienste, DVD/Blu-ray Filme, Filmverleih, Spiele, Kino, Theater, Varieté und noch weitere nicht genannte Möglichkeiten wegen der Höhe ein objektiver Hindernis diese Möglichkeiten in freier Willensentscheidung in selbstbestimmter Menge zu Nutzen. Ich und Millionen Menschen werden gezwungen, ihre freie Wahl der Quelle merklich einzuschränken. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschlingt insgesamt mehr als 21 Mio. € täglich.

Die ö.-r. Zwangsabgabe für eine finanziell vorgesetzte ö.-r. Medienoption in Höhe von 52,50 € pro Quartal schmälert mein knappes Medienbudget, sie schränkt, lenkt und hindert meine eigene freie Wahl der Informationsquellen. Es sind Einschränkungen nötig, um die nicht erwünschte ö.-r. Medienoption zu finanzieren. Meine Informations- und Medienbeschaffung wird mit dem Rundfunkbeitrag finanziell gelenkt und führt zum Zwangsverzicht der gewünschten Informationsquellen. Eine finanzielle Teilhinderung ist dem Sinn und der Intention des Art. 5 GG nach jedoch ausgeschlossen. Damit ist die Abgabe Verfassungswidrig.

Auch ich und andere Bürger möchten für die eigene Rente etwas zurücklegen können. Die Zwangsfinanzierung der üppigen Zusatzrente in Höhe von 1575 € (ARD) und 1750 € (ZDF) aus abgepresstem Geld der Nichtnutzer der ö.-r. Medienoption gleicht einem politisch organisierten Raub.

Die Berliner Zeitung zu der Zusatzrente (gesicherter Beitrag)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15528.0.html


Über eine schnelle Beantwortung meiner Eingangsfrage würde ich mich sehr freuen.

Freundliche Grüße
XXX


Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 16. Januar 2016, 18:11
Soeben über das Kontaktformular der Justiz NRW abgeschickt:

https://www.justiz.nrw.de/Service/kontakt/index.php


Zitat
Sehr geehrter Herr Justizminister Kutschaty,

das Grundgesetz sollte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch zur Anwendung kommen. Wenn die ungehinderte Unterrichtung lt. Art. 5 GG kein Alibigesetz sein soll, würde ich von Ihnen gerne erfahren, ab wieviel Prozent des Medienbudgets einer priv. Person der ö.-r. Zwangsbeitrag für eine unerwünschte Quelle eine Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung für Sie zu Folge hat?

Bei der Typisierung nach Rundfunkgeräten wurden 10% als vernachlässigbare Menge angesehen.

Damit der Art. 5 Grundgesetz nicht zu einem Alibigesetz ohne Wirkung verkommt, muss jeder Bürger selbst über die Verwendung seiner finanziellen Mittel für die ungehinderte Unterrichtung aus einem Meer von Medienoptionen entscheiden dürfen. Die ungehinderte Information und Unterhaltung muss frei von Lenkung durch Zahl-Zwang für eine bestimmte Option sein. Das ist die Intention des Art. 5 Grundgesetz. Das Völkerrecht, der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2) spricht von der freien Wahl.

Die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programme sinkt unaufhaltsam weiter. Dazu die offiziellen Stellen:

Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf
Zitate:
"Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde.
...
Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand.
...
Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation.
...
Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich.“

Die 52,50 € Zwangsbeiträge pro Quartal für die finanziell aufgedrängte öffentlich-rechtliche Option sind neben der Hardware wie die Multifunktionsbildschirme, DVD/Blu-ray Player, PC/Notebook, SAT Receiver, Konsolen, … und den laufenden Kosten für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetzugang, Kabel, Sky/Netfix/Musik und sonstige Bezahldienste, DVD/Blu-ray Filme, Filmverleih, Spiele, Kino, Theater, Varieté und noch weitere nicht genannte Möglichkeiten wegen der Höhe ein objektiver Hindernis diese Möglichkeiten in freier Willensentscheidung in selbstbestimmter Menge zu Nutzen. Ich und Millionen Menschen werden gezwungen, ihre freie Wahl der Quelle merklich einzuschränken.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschlingt insgesamt mehr als 21 Mio. € täglich.

Die ö.-r. Zwangsabgabe für eine finanziell vorgesetzte ö.-r. Medienoption in Höhe von 52,50 € pro Quartal schmälert mein knappes Medienbudget, sie schränkt, lenkt und hindert meine eigene freie Wahl der Informationsquellen. Es sind Einschränkungen nötig, um die nicht erwünschte ö.-r. Medienoption zu finanzieren. Meine Informations- und Medienbeschaffung wird mit dem Rundfunkbeitrag finanziell gelenkt und führt zum Zwangsverzicht der gewünschten Informationsquellen. Damit ist die Abgabe Verfassungswidrig.

Auch ich möchte für die eigene Rente etwas zurücklegen können. Die Zwangsfinanzierung der üppigen Zusatzrente in Höhe von 1575 € (ARD) und 1750 € (ZDF) aus abgepresstem Geld der Nichtnutzer der ö.-r. Medienoption gleicht einem politisch organisierten Raub.

Die B.Z. zu der Zusatzrente (gesicherter Beitrag)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15528.0.html


Über eine schnelle Beantwortung der Eingangsfrage würde ich mich sehr freuen.

Freundliche Grüße
...

Nachtrag vom 24.01.2016 (nicht im Schreiben an Justizminister enthalten, bitte in den nachfolgenden Schreiben immer einbauen):

Weiteres Argument:

Die ungehinderte Unterrichtung schließt eine Teilhinderung aus!

Damit können wir nun die Frage:

Ab wieviel Prozent des Medienbudgets einer priv. Person bewirkt der ö.-r. Zwangsbeitrag für eine unerwünschte Quelle eine Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung?

selbst beantworten.

Bereits bei einem Zwangsbeitrag von einem Prozent des Medienbudgets sorgt er für eine Beeinträchtigung, Lenkung und Hinderung der selbstgewählten Unterrichtung. Eine Teilhinderung ist dem Sinn und der Intention des Art. 5 GG nach jedoch ausgeschlossen. Damit ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig.


Vorlage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113069.html#msg113069)
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: zuwider am 17. Januar 2016, 14:49
...gerade an Frau Bremer CDU Sachsen-Anhalt weitergeleitet.
Sind ja bald Wahlen!

Leider ist die Anzahl der Zeichen begrenzt, so daß ich deutlich kürzen mußte. >:(
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: zuwider am 18. Januar 2016, 19:35
...zumindest schonmal veröffentlicht:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78050--f448865.html#q448865
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 20. Januar 2016, 13:42
Danke Weißseher für die Adressdaten der Landtagswahlkandidaten.

Diese und noch andere Adressen können wir vor den Landtagswahlen nutzen, um die Politiker zum Thema der finanziell aufgezwungenen ö.-r. Medien-Option und der Verletzung des Grundrechts auf ungehinderte Information - ohne Lenkung, Einschränkungen und Behinderungen lt. Art. 5 Grundgesetz mit dieser Vorlage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113104.html#msg113104) befragen.

Baden-Württemberg:
CDU: nicht gefunden
Grüne: https://www.gruene-bw.de/wahlen/kandidatinnen/
SPD: https://www.spd-bw.de/index.php?mod=content&menu=102&page_id=22835
FDP: http://www.fdp-bw.de/kandidaten16.php?
Linke: http://www.die-linke-bw.de/wahlen_2016/landtagswahl_2016/landtagswahl_2016/unsere_kandidatinnen_in_den_wahlkreisen_vor_ort/
Tierschutzpartei: https://www.tierschutzpartei.de/landtagswahl-2016-baden-wuerttemberg/
Piraten: nicht gefunden
Afd: http://afd-bw.de/landtagskandidaten/
alfa: http://alfa-bw.de/landtagswahl-2016/kandidaten-ltw2016/

Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: PersonX am 21. Januar 2016, 12:55
...zumindest schonmal veröffentlicht:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78050--f448865.html#q448865

KEine richtige Antwort ist auch eine Antwort. Warum beantwortet die Frau nicht die Fragen?
Wieso schreibt Sie fast vollständig verschiedene Presseerklärungen ab, welche mit der Frage keinen Zusammenhang haben.

PersonX denkt, die Frage sollte noch mal allgemein, also ohne Bezug zum Rundfunk gestellt werden, damit in einer Antwort nicht Teile aus Presseerklärungen als Antwort kommen, welche bereits bekannt sind.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 21. Januar 2016, 13:58
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78050--f448865.html#q448865

Das schreit nach einer Gegenfrage warum sie auf die einzige einfache Frage ihrer Einschätzung des Prozentsatzes nicht antwortet.

Die einzige Frage lautete:

Zitat
Wenn die ungehinderte Unterrichtung lt. Art. 5 GG kein Alibigesetz sein soll, würde ich von Ihnen gerne erfahren, ab wieviel Prozent des Medienbudgets einer priv. Person der ö.-r. Zwangsbeitrag für eine unerwünschte Quelle eine Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung für Sie zu Folge hat?
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 21. Januar 2016, 15:40
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78050--f448865.html#q448865

Noch eine Idee für die Gegenfrage:

Die Verletzung des Grundrechts der aktuell gültigen Verfassung (Grundgesetz) dürfte entgegen der Behauptung von Fr. Brehmer doch eine Sache eines jeden Abgeordneten sein.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: MMichael am 21. Januar 2016, 21:18
die Frau hat doch keine Ahnung. Drei Jahre nach Einführung der Zwangsabgabe für den Rundfunk auf das Menschenrecht Wohnen schreibt Sie zum "...Thema Rundfunk- und Fernsehgebühren..."

Ein medienpolitischer Sprecher der "Gruenen" in Niedersachsen ist der Meinung "... Der Beitrag stellt in der Tat eine zusätzliche finanzielle Belastung für diejenigen BürgerInnen dar, die bislang keinen Fernseher oder sogar kein Radio haben – das betrifft aber nur 2 Prozent aller Haushalte. Für alle Weiteren stellt der neue Beitrag eine Vereinfachung dar – es wird nur noch pro Haushalt gezahlt, unabhängig davon wie viele Geräte vorhanden sind und wem sie gehören. .."
Mit den "nur 2 Prozent" (wo immer er diese Zahl hat?) sind über 800 Tausend Haushalte, also ca. 1 Millionen Menschen gemeint... Soweit zur "Sozialstaatsferne" der "FDP für Arme" ...
(auch hier taucht später im Brief vom 18. Januar 2016 zu Erläuterungen der jetzt geltenden Regelungen mehrmals das Wort Gebühren bzw. Rundfunkgebühr auf. - keine Ahnung der Mann!)

DIE LINKE aus Brandenburg bedauert: "... In dem vorliegenden Entwurf des 19. RÄndStV wurde leider nur der kleinste gemeinsame Nenner erreicht. Ich habe in der Sitzung des Hauptausschusses am 7. Oktober 2015 auf die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere zu § 4 des Entwurfs, der gegen den Grundsatz des Vorranges des Bundesrechts verstößt, aufmerksam gemacht...Leider waren wir in der Minderheit und konnten keine Änderungen bewirken."

Und die FDP in Niedersachsen meint:"... Tatsächlich sehe ich - wie auch meine Parteikollegen - den neuen Rundfunkbeitrag äußerst kritisch. Unter anderem hat die FDP deshalb auch das Modell der personenbezogenen Medienabgabe entwickelt. ... "

All diese Menschen sind nicht betroffen. Sehen den Verfassungsbruch nicht? Sie lassen keinen Raum für eine freie Willensentscheidung des Bürgers als Wohnungsinhaber zur Teilnahme oder Nicht-Teilnahme an der Finanzierung IRGENDEINER unbestimmten, nicht definierten Staatsaufgabe namens Rundfunk!
Die wohlklingenden Floskeln ohne Inhalt sind "Demokratieabgabe", "Versorgungsauftrag", "Grundversorgung", "ein Programm, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (BVerfG vom 22.02.1994, 60/90)", "Vollprogramm", "Filmförderung", "Bildungsauftrag", "Funktionsauftrag zur Meinungs- und Willensbildung" - dies sind Floskeln sind Floskeln! Und diese Worthülsen (ohne Inhalt), die als Argumente gelten sollen, die gilt es zu hinterfragen, zu definieren. Darüber könnte / sollte kommuniziert werden. ?

Und so kann ich als Anfang mal den folgenden Filmtip geben, in dem von einer verantwortlichen  Funktionärin des öff-rechtl. Rundfunks zu hören ist:
 "Wir können uns nicht selber helfen! Man muss uns von Außen dazu zwingen..."
Das ist doch ein Hilferuf aus der Rundfunkhäusern! An uns und an die Landesparlamente, die Reformen in Gang zu bringen und eben die Gesetzesänderungen vorzunehmen!
In dem Film geht es zwar eher um Kunst- bzw. Filmförderung, aber er deutet auf die Einsicht der Insider im örR "Der Bildungsauftrag ist verschwunden... Jetzt gibt es nur noch 'weiter so'..."
Aus diesem Film, der eigentlich ein "Hörfilm" ist, von dem (vielmals vom örR-System profitierenden und abhängigen, weil Fernsehfilme machenden) Regisseur, Drehbuchautor und Produzenten Dominik Graf kann man sehr interessante Wortmeldungen und Formulierungen heraushören!
Also vielleicht schauen und (vorallem) hören Sie mal rein in den Film "Es werde Stadt - Zum Zustand des Fernsehens in Deutschland" von Dominik Graf https://www.youtube.com/watch?v=0SwRn2CBbu4 (obiges Zitat ab 1:36:00 Barbara Buhl)

Menschen, die nicht Fernsehen wollen, zur  Bezahlung des Fernsehens zu zwingen, ist ungerecht und zynisch menschenverachtend - unwürdig und amoralisch.
Die Wohnungssteuer ist unsozial. Es kommt zur Umverteilung von Unten nach Oben!   
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 24. Januar 2016, 15:12
Bezug zu diesem Beitrag im hiesigen Thread
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113104.html#msg113104


Die Antwort aus dem Justizministerium ist eingetroffen:


Zitat
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Leiter des Leitungsbüros


Sehr geehrter Herr xxx,

mit Ihrer Email vom 16. Januar 2016 haben Sie sich an Herrn Minister Kutschaty gewandt und um Unterstützung in Ihrer Angelegenheit gebeten. Da das Justizministerium für diesen Bereich jedoch nicht zuständig ist, habe ich Ihr Schreiben an den Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf abgegeben, in dessen Ressort Angelegenheiten dieser Art bearbeitet werden.

Mit freundlichen Grüße
gez. x. xxx xxxxxxx

Staatskanzlei?

Zur Erinnerung:

Die Staatskanzlei des Landes führt die Dienstaufsicht über die jeweilige Rundfunkanstalt. In der Praxis reicht sie jedoch die Antworten einer Rundfunkanstalt weiter. Dies haben wir in der Vergangenheit erfahren müssen. Damit würde der Gesetzgeber die Auslegung des Grundrechts der ungehinderten Unterrichtung lt. Art. 5 Grundgesetz an die Rundfunkanstalt abtreten.


Weiteres Argument:

Die ungehinderte Unterrichtung schließt eine Teilhinderung aus!

Damit können wir nun die Frage:

Ab wieviel Prozent des Medienbudgets einer priv. Person bewirkt der ö.-r. Zwangsbeitrag für eine unerwünschte Quelle eine Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung?

selbst beantworten.

Bereits bei einem Zwangsbeitrag von einem Prozent des Medienbudgets sorgt er für eine Beeinträchtigung, Lenkung und Hinderung der selbstgewählten Unterrichtung. Eine Teilhinderung ist dem Sinn und der Intention des Art. 5 GG nach jedoch ausgeschlossen. Damit ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig.

Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 24. Januar 2016, 20:20
Die Vorlage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113069.html#msg113069) für die Befragung der zuständigen Politiker wurde um die Begründung zum Ausschluss der finanziellen Teilhinderung erweitert.

Prüfen wir doch mal einfach, welcher Politiker eine nicht ausweichende Antwort sich als erster zutrauen wird.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: maxkraft24 am 25. Januar 2016, 16:17
Ich habe mich unserer hübschen Fragerunde angeschlossen und eine/einen Abgeordnete(n) meiner Wahl angeschrieben. Damit die wachsamen Augen des ö.-r. Rundfunks die betreffende Person nicht vorab beeinflussen können, gebe ich die Kontaktperson vorerst nicht bekannt. Wenn eine Antwort kommt, gebe ich diese hier bekannt. Ich habe das Anschreiben ein wenig modifiziert:

Zitat
Sehr geehrte …,

vielen Dank für Ihre in meinen Augen sehr gute Arbeit als xyz.

Ich hoffe, Sie können ein wenig Licht ins Dunkel bringen und meine einzige konkrete Frage nach Ihrer Einschätzung zum folgenden Sachverhalt beantworten.

Die Staatskanzlei meines Landes (NRW) habe ich mit Absicht nicht angeschrieben. Sie führt zwar die Dienstaufsicht über die jeweilige Rundfunkanstalt. In der Praxis reicht sie jedoch die Antworten einer Rundfunkanstalt weiter. Dies haben wir (gez-boykott.de Forum) in der Vergangenheit erfahren müssen. Damit würde die Auslegung des Grundrechts der ungehinderten Unterrichtung lt. Art. 5 Grundgesetz an die Rundfunkanstalt abgetreten und die Antwort sehr einseitig und vorbei an der Frage ausfallen (Stichwort: ausweichende Textbausteine).

Nun zur meiner Frage:

Das Grundgesetz sollte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch zur Anwendung kommen. Wenn die ungehinderte Unterrichtung lt. Art. 5 GG kein Alibigesetz sein soll, würde ich von Ihnen gerne erfahren, ab wieviel Prozent des Medienbudgets einer priv. Person der ö.-r. Zwangsbeitrag für eine unerwünschte Quelle eine Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung für Sie zu Folge hat?

Dazu die folgenden Gedankengänge:

Damit der Art. 5 Grundgesetz nicht zu einem Alibigesetz ohne Wirkung verkommt, muss jeder Bürger selbst über die Verwendung seiner finanziellen Mittel für die ungehinderte Unterrichtung aus einem Meer von Medienoptionen entscheiden dürfen. Die ungehinderte Information und Unterhaltung muss frei von Lenkung durch Zahl-Zwang für eine bestimmte Option sein. Das ist die Intention des Art. 5 Grundgesetz. Das Völkerrecht, der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2) spricht von der freien Wahl.

Die ungehinderte Unterrichtung schließt sogar eine finanzielle Teilhinderung aus. Bereits bei einem Zwangsbeitrag von einem Prozent des Medienbudgets sorgt er für eine Beeinträchtigung, Lenkung und Hinderung der selbstgewählten Unterrichtung. Eine finanzielle Teilhinderung ist dem Sinn und der Intention des Art. 5 GG nach jedoch ausgeschlossen.

Die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programme sinkt unaufhaltsam weiter. Dazu die offiziellen Stellen:

Zitat:
„Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf
Zitat
"Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde.
...
Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand.
...
Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation.
...
Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich.“


Die 52,50 € Zwangsbeiträge pro Quartal für die finanziell aufgedrängte öffentlich-rechtliche Option sind neben der Hardware wie die Multifunktionsbildschirme, DVD/Blu-ray Player, PC/Notebook, SAT Receiver, Konsolen, … und den laufenden Kosten für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetzugang, Kabel, Sky/Netfix/Musik und sonstige Bezahldienste, DVD/Blu-ray Filme, Filmverleih, Spiele, Kino, Theater, Varieté und noch weitere nicht genannte Möglichkeiten wegen der Höhe ein objektiver Hindernis diese Möglichkeiten in freier Willensentscheidung in selbstbestimmter Menge zu Nutzen. Ich und Millionen Menschen werden gezwungen, ihre freie Wahl der Quelle merklich einzuschränken. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschlingt insgesamt mehr als 21 Mio. € täglich.

Die ö.-r. Zwangsabgabe für eine finanziell vorgesetzte ö.-r. Medienoption in Höhe von 52,50 € pro Quartal schmälert mein knappes Medienbudget, sie schränkt, lenkt und hindert meine eigene freie Wahl der Informationsquellen. Es sind Einschränkungen nötig, um die nicht erwünschte ö.-r. Medienoption zu finanzieren. Meine Informations- und Medienbeschaffung wird mit dem Rundfunkbeitrag finanziell gelenkt und führt zum Zwangsverzicht der gewünschten Informationsquellen. Eine finanzielle Teilhinderung ist dem Sinn und der Intention des Art. 5 GG nach jedoch ausgeschlossen. Damit ist die Abgabe Verfassungswidrig.

Auch ich und andere Bürger möchten für die eigene Rente etwas zurücklegen können. Die Zwangsfinanzierung der üppigen Zusatzrente in Höhe von 1575 € (ARD) und 1750 € (ZDF) aus abgepresstem Geld der Nichtnutzer der ö.-r. Medienoption gleicht einem politisch organisierten Raub.

Die Berliner Zeitung zu der Zusatzrente (gesicherter Beitrag)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15528.0.html


Über eine schnelle Beantwortung meiner Eingangsfrage würde ich mich sehr freuen.

Freundliche Grüße
...
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Kitas_statt_Fernsehen am 29. Januar 2016, 00:27
zu der Antwort der Abgeordneten Fr. Brehmer:

was bedeutet eigentlich

Der private – ehrliche – Beitragszahler profitiert also von der Reform.

?
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Shran am 29. Januar 2016, 11:33
Ich frage mich, warum Zeitungsverläge nicht gegen die GEZ vorgehen, man hat ja jetzt schön öfters gehört, dass man kein Zeitungsabo kaufen kann weil man ja schon GEZ bezahlt. Ich zahle zwar nicht aber hab das mal so breitgestreut und würde das immer wieder tun, um den Menschen zu erklären, wie das System hier läuft. Vor allem ältere Menschen sind davon unbeeindruckt und zahlen, das ist immer noch ein großer Teil der Bevölkerung, denen die Brisanz nicht bewusst ist.

Der Zwang als Einschränkung andere Quellen zu nutzen ist sicherlich einen Wink* wert.
Interessant auch, dass man genau 17€ als Budget bereit gestellt hat sich zu informieren obwohl das auch weitgehend "kostenlos" ginge bzw. in Kosten wie FLATRATE und Hardware einfließen würde. Aber es stimmt ja, dass Information quasi immer aufgenommen wird unabhängig von den Kosten. Das Medium (Handy, Radio, Internet) muss ja bezahlt werden. Ja sogar Benzinkosten falls man mal im Auto Radio hören sollte. Im Grunde sind die Kosten ja gedeckelt.

Sollen die doch vom Benzingeld was abzweigen oder von der Mehrwertsteuer beim Kauf von Elektrogeräten wie Handy, oder Verträge.
Aber dazu haben die ja keine Macht, also doch kleine Parasiten ^^...

Oder was vom Tagesanzeiger abzweigen...Ich warte noch darauf dass die GEZ die Bild aufkauft oder sowas in der Art xD
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Frei am 29. Januar 2016, 11:55
Moin.

Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F den Verstoß gegen Artikel 5 GG in einer fiktiven Klagebegründung zu einer Klage gegen Gebühren-, Beitrags-, Festsetzungs- und Widerspruchsbescheide des örR so ähnlich formuliert hätte:

Zitat
Nach Artikel 14 des Grundgesetzes darf ich über mein Eigentum frei verfügen. Nach Artikel 5 des Grundgesetzes darf ich mich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten.

Mein persönliches Budget für Information aus allgemein zugänglichen Quellen beträgt 50 € pro Monat, frei von mir gemäß Art. 14 GG festgelegt. Davon verwende ich gemäß Art. 5 GG monatlich 33,40 € für ein Abonnement der ...-Zeitung (lokale Tageszeitung). Die restlichen 16,60 € monatlich, also knapp 200 € pro Jahr, verwende ich gemäß Art. 5 GG für gedruckte Nachrichtenmagazine, die Gebühren an den Telefonanbieter für den Internetanschluss (anteilsmäßig vom Telefonanschluss) und als Rücklagen für die eventuell notwendige Neuanschaffung und Reparatur von PC und Handy, um damit kostenlose Informations-Angebote des Internets zur vertiefenden Information nutzen zu können.

Wenn ich jetzt von meinem nach Artikel 14 des Grundgesetzes frei festgelegten Budget für nach Artikel 5 des Grundgesetzes frei wählbare Information monatlich 17,50 € Rundfunkbeitrag bezahlen müsste, hätte ich 4 Alternativen:

  • Ich könnte das Abonnement meiner Tageszeitung (das ...-Abo) kündigen, obwohl diese Zeitung für mich und meine Familie viele lokale Informationen enthält die uns wichtig sind, was ein Eingriff in meine Grundrechte nach Art. 5 GG darstellt.
  • Ich könnte mir kein Abonnement der lokalen Zeitung mehr leisten, sondern müsste auf über die Hälfte der Zeitungs-Ausgaben verzichten, was wiederum ein Eingriff in meine Grundrechte nach Art. 5 GG darstellt.
  • Ich könnte das Budget für Information um etwa 1 € monatlich erhöhen, und dann auf Handy, PC und Internetanschluss verzichten, dann kann ich jedoch keine kostenlosen Angebote des Internets zur vertiefenden Information mehr nutzen. Wieder ein Eingriff in meine Grundrechte nach Art. 5 GG, durch die dadurch notwendige Erhöhung des Budgets sogar auch gegen Art. 14 GG.
  • Ich könnte mein Budget zur freien Informationsgewinnung nach Art. 5 GG um 17,50 € monatlich erhöhen, um die Rundfunkbeiträge zahlen zu können. Dieses hätte zur Folge, dass ich mich in anderen Lebensbereichen finanziell einschränken müsste (z.B. Sportvereine und Musikunterricht für die Kinder kündigen, billigeres oder weniger Essen für die Familie kaufen, Wohnung aufgeben und in eine kleinere billigere Wohnung in Außenbereichen umziehen, etc.), das wäre wieder ein massiver Eingriff in meine Grundrechte nach Art. 14 GG.

Alle 4 Alternativen, die ich bei der Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen hätte, würden eine Verletzung der Grundrechte für mich bedeuten, insbesondere Art. 5 und Art. 14 des Grundgesetzes.

Ich wäre darauf gespannt, wie das in einem fiktiven Urteil zu diesem Klagepunkt begründet würde, oder warum die Klage dann nicht ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet würde...

Frei  8)
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: PersonX am 29. Januar 2016, 12:33
Diese Erkärung sollte den fettgedruckten Satz unten im Zitat erfüllen.

siehe auch das dazu Thema hier:

"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11749.0.html

das Urteil

http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE110000608&st=ent

genauer der Punkt 31
Zitat

Zitat
Die Vorschrift gibt jedermann das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Negativ gewendet schützt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG das Recht, sich aus den genannten Quellen nicht zu unterrichten. Eine Garantie kostenloser Information enthält Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG nicht. Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht nur dann verletzen, wenn sie darauf zielen oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet sind, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten, das Entgelt somit prohibitiven Charakter hat (BVerfG, Kammerbeschl. v. 06.09.1999, 1 BvR 1013/99, Juris Rn. 11; Jarass, GG, 10. Auflage 2009, Art. 5 Rn. 16 m.w.N.; a.A. Jutzi, NVwZ 2008, 603, 604 für „staatlich errichtete Zugangshürden“). Es ist weder ersichtlich noch von dem Kläger behauptet, dass die monatliche Rundfunkgebühr diesem den Zugang zu Informationen versperrt. Der Kläger macht insoweit lediglich geltend, bestimmte Informationsangebote nicht nutzen zu wollen. Die Rundfunkgebühr führt umgekehrt nicht dazu, dass dem jeweiligen Rundfunkteilnehmer bestimmte Informationen aufgedrängt werden und damit die negative Informationsfreiheit betroffen ist. Auf den Kläger wird kein Zwang ausgeübt, die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anzusehen oder anzuhören. Die Rundfunkgebühr wird nur dafür erhoben, dass der Rundfunkteilnehmer sich mit der Bereithaltung des Empfangsgeräts die Möglichkeit verschafft hat, die Programmleistung in Anspruch nehmen zu können (VG Hamburg, Urt. v. 05.10.2009, 7 K 1256/07). Dass die Rundfunkgebühr in Höhe von monatlich EUR 17,98 prohibitiven Charakter hat, ist mit Blick auf die Befreiungstatbestände in § 6 RGebStV nicht ersichtlich und wird auch von dem Kläger nicht behauptet.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 29. Januar 2016, 13:52
Hallo Frei, Hallo PersonX und alle anderen,

deswegen ist es für mich unverständlich, warum die mit Zwangsvollstreckung genötigten Bürger sich nicht auf die Verletzung ihres Grundrechts (Art. 5. GG) der uneingeschränkten und ungehinderten Unterrichtung ohne Beeinträchtigung, Lenkung und Hinderung der selbstgewählten Unterrichtung durch den Rundfunkbeitrag berufen und alle Register ziehen, um die Verfassungswidrigkeit der Beitragseintreibung abzuwehren.

Die Zeit mit einem einzigen Medienanbieter, dem ö.-r. Rundfunk ist längst vorbei. Wir haben SAT / Kabel TV, Auslandssender, Filmverleih, Internet/Internetradio, YouTube, …, Sky/Netfix/Musik und sonstige Bezahldienste, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Spiele, Kino, Theater, Varieté und noch weitere nicht genannte Möglichkeiten. Der ö.-r. Optionsanbieter hindert und schränkt mit seinem Rundfunkbeitrag die selbstgewählte Unterrichtung ein. Eine finanzielle Teilhinderung ist dem Sinn und der Intention des Art. 5 GG nach ausgeschlossen. Der Rundfunkbeitrag untergräbt die Verfassung, die Nichtnutzer der ö.-r. Option werden genötigt und belästigt.

Fangen wir endlich an, uns entschieden zu wehren!


Vorlage von Frei (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg114079.html#msg114079)
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: pinguin am 29. Januar 2016, 16:20
Ich frage mich warum Zeitungsverläge nicht gegen die GEZ vorgehen, ...
Das frage ich mich die ganze Zeit schon. Möglicherweise befinden sich unter den Mitarbeitern eines Zeitungsverlages evtl. nur Rundfunkfans oder nur wenige Mitarbeiter, die mit Rundfunk nix am Hut haben.

Man darf dann aber fragen, warum jemand, der bei einem Verlag tätig ist, sich nicht vollständig für die Belange des Verlages einsetzt, was freilich auch Gewinnung von Neukunden wie Erhalt von Bestandskunden einbezieht und dafür zwingend berücksichtigt, daß kein Bürger Kohle bringt, der sich das wegen Rundfunk-Zwangsabzocke nicht mehr leisten kann.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: pinguin am 29. Januar 2016, 16:25
Diese Erkärung sollte den fettgedruckten Satz unten im Zitat erfüllen.
Ein erster unpassender Klageinhalt kann mehr versauen, als spätere passende, da sich wohl jeder auf das erste Urteil berufen wird?

Entscheidend für alles sind die Klagebegründungen. Hätte der damalige Kläger hier gleich vernünftig für alle argumentiert, wäre GEZ und Co. vermutlich längst Geschichte.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 29. Januar 2016, 16:39
Scheinbar fehlt es der „Presse“ an der Vorstellung, was die Bürger mit 21 Mio. € pro Tag (= ö.-r. Rundfunkbeitrag) mehr in der Tasche anfangen könnten.

Nun aber zu den Taten. Wer aus dem Forum könnte seine Zwangsvollstreckung in Richtung der Argumente aus dem Beitrag von Frei (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg114079.html#msg114079) lenken, d.h. bei wem treffen die Sachverhalte zu? Dafür müssen wir die Köpfe zusammenstecken, um die Sache wasserdicht zu machen. Zuerst müssten wir ein nervenstarkes Mitglied finden, der diesen Weg gehen würde. Damit hätten wir eine Handhabe gegen die Zwangsvollstreckungen und das Abpressen der finanziellen Mittel.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Bürger am 30. Januar 2016, 02:08
Ich frage mich, warum Zeitungsverläge nicht gegen die GEZ vorgehen [...]
...diese Frage hier bitte nicht weiter vertiefen, sondern allenfalls in diesem, aus aktuellem Anlass erstellten Thread unter

Warum berichten die meisten Zeitungen so zögerlich zum Rundfunkbeitrags-Unrecht?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17321.0.html
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Spark am 31. Januar 2016, 02:21
Scheinbar fehlt es der „Presse“ an der Vorstellung, was die Bürger mit 21 Mio. € pro Tag (= ö.-r. Rundfunkbeitrag) mehr in der Tasche anfangen könnten.

Nun aber zu den Taten. Wer aus dem Forum könnte seine Zwangsvollstreckung in Richtung der Argumente aus dem Beitrag von Frei (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg114079.html#msg114079) lenken, d.h. bei wem treffen die Sachverhalte zu? Dafür müssen wir die Köpfe zusammenstecken, um die Sache wasserdicht zu machen. Zuerst müssten wir ein nervenstarkes Mitglied finden, der diesen Weg gehen würde. Damit hätten wir eine Handhabe gegen die Zwangsvollstreckungen und das Abpressen der finanziellen Mittel.

Bei Person D steht bisher zwar noch keine Zwangsvollstreckung an, obwohl diese schon vor Monaten in einer Mahnung angedroht wurde, aber genau diese massive Verletzung des Artikel 5 Abs. 1 GG wurde schon in einem der letzten Widersprüche angeführt. Und dieser Punkt wird auch ein fester Bestandteil der Klage werden wenn es irgendwann soweit ist, da Person D davon extrem betroffen ist.

Für Person D würde der Zwangsbeitrag ein Abschnitt von Informationsquellen bedeuten, da sie nicht beides finanzieren kann. Sie hat eine feste Quelle für die sie jeden Monat zahlt und diese würde verloren gehen. Das ist etwas, was Person D nicht so einfach hinnehmen wird.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: cleverle2009 am 31. Januar 2016, 08:54
Moin.


Ich wäre darauf gespannt, wie das in einem fiktiven Urteil zu diesem Klagepunkt begründet würde, oder warum die Klage dann nicht ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet würde...

Frei  8)

Ich habe da was bei der Grundrechtepartei gefunden, warum auch das Bundesverfassungsgericht nicht zuständig ist. Es betrifft die Rechtsweggarantie. Ist ein längerer Artikel - jedoch sollte das jedermann bekannt gemacht werden.

http://rechtsstaatsreport.de/rechtsweggarantie/ (http://rechtsstaatsreport.de/rechtsweggarantie/)
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 31. Januar 2016, 10:08
Nun aber zu den Taten. Wer aus dem Forum könnte seine Zwangsvollstreckung in Richtung der Argumente aus dem Beitrag von Frei (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg114079.html#msg114079) lenken, d.h. bei wem treffen die Sachverhalte zu? Dafür müssen wir die Köpfe zusammenstecken, um die Sache wasserdicht zu machen. Zuerst müssten wir ein nervenstarkes Mitglied finden, der diesen Weg gehen würde. Damit hätten wir eine Handhabe gegen die Zwangsvollstreckungen und das Abpressen der finanziellen Mittel.

Bei Person D steht bisher zwar noch keine Zwangsvollstreckung an, obwohl diese schon vor Monaten in einer Mahnung angedroht wurde, aber genau diese massive Verletzung des Artikel 5 Abs. 1 GG wurde schon in einem der letzten Widersprüche angeführt. Und dieser Punkt wird auch ein fester Bestandteil der Klage werden wenn es irgendwann soweit ist, da Person D davon extrem betroffen ist.

Für Person D würde der Zwangsbeitrag ein Abschnitt von Informationsquellen bedeuten, da sie nicht beides finanzieren kann. Sie hat eine feste Quelle für die sie jeden Monat zahlt und diese würde verloren gehen. Das ist etwas, was Person D nicht so einfach hinnehmen wird.

Hallo Spark,

hier ein Vorschlag, falls die Person D etwas ausprobieren möchte.

Wie wäre es, wenn die betreffende fiktive Person D jetzt erneut ein Schreiben laut dem Beitrag von Frei (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113069.html#msg113069) und der Vorlage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113069.html#msg113069) aufsetzt und die ungeheuerliche Mißachtung des Art. 5 GG sowie die Nötigung und Belästigung anprangert. Die Forderung nach einem abschließenden klagefähigen Bescheid/Wiederspruchbescheid  (je nach Stand der Sache) sollte das Schreiben ebenfalls enthalten. Der Brief sollte dann an die Rundfunkanstalt, den BS, und die Kopie an die Staatskanzlei des Landes und die Staatsanwaltschaft gehen.

Weitere Argumene als die aufgezeigte Verletzung des Art. 5 GG sollte das Schreiben nicht enthalten. Ansonsten flüchten sich die Angeschriebenen auf andere Aspekte und lassen diesen Punkt unbeantwortet. Bei einem Angriffspunkt fällt das sofort auf.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: maxkraft24 am 05. Februar 2016, 08:10
Witzig!

Die/der angeschriebene Politiker(-in) hat die einzige gestellte Frage nach der persönlicher Einschätzung selbst nicht beantwortet. Dafür wurde sie an den Ausschuss X des Bundestages weitergeleitet. Von dort soll demnächst eine Antwort kommen, so die schriftliche Eingangsbestätigung des Ausschusses X.

Frage:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113814.html#msg113814
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Blitzbirne am 05. Februar 2016, 08:46
Das ist ja gerade die Taktik. Solange niemand persönlich und mit eigenem Vermögen für sein Handeln zur Rechenschaft herangezogen wird, kann und wird so ein Apparat existieren. Daher werden die einen Teufel tun, persönliche Äußerungen zu machen, auf denen man Sie dann festnageln könnte, sondern lieber in die große Runde geben.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: maxkraft24 am 10. Februar 2016, 22:47
Hallo in die Runde,

ein neues Schreiben aus dem Bundestag ist heute eingetroffen.

Die einzige Frage an ein Bundestagsmitglied war:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113814.html#msg113814

Diese Frage nach der persönlicher Einschätzung zur Teilhinderung und Einschränkung der Unterrichtung nach Art.5 Grundgesetz und der Lenkung der Bürger durch den Zwangsbeitrag wurde im zweiten Schritt vom Petitionsausschuss des Bundestags an den Petitionsausschuss des Landtags NRW weitergeleitet.

Der Verweis auf die Rundfunkkomission RP als möglichen Ansprechpartner - also denjenigen, der die Verfassungsverletzung maßgeblich herbeigeführt hat, bekommt einen faulen Beigeschmack. Wird in einem Rechtsstaat dem Rechtsverletzer die Auslegung der Unrechtmäßigkeit überlassen?  ;)

Lassen wir uns überraschen, was der Petitionsausschuss des Landtags NRW mit der Frage macht und wann er sich dazu äußern wird.

Viele Grüße
Maxkraft
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: maxkraft24 am 11. Februar 2016, 16:39
Anbei das vorhin beschriebene Schreiben:
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Tarudi am 12. Februar 2016, 15:54
habs grad an den BaWü Ministerpräsident geschrieben, streng gekürzt, aber immerhin. In abgeordnetenwatch, Inhalt:

"... lt. Art. 5 GG kein Alibigesetz sein soll, würde ich von Ihnen gerne erfahren, ab wieviel Prozent des Medienbudgets einer priv. Person der ö.-r. Zwangsbeitrag für eine unerwünschte Quelle eine Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung für Sie zu Folge hat? ...   
...  jeder Bürger selbst über die Verwendung seiner finanziellen Mittel für die ungehinderte Unterrichtung aus einem Meer von Medienoptionen entscheiden dürfen.
...
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde. ... Verweis auf lokale Berichterstattung
...
Die ö.-r. Zwangsabgabe für eine finanziell vorgesetzte ö.-r. Medienoption in Höhe von 52,50 € pro Quartal schmälert mein knappes Medienbudget, ...
Auch ich möchte für die eigene Rente etwas zurücklegen können. ...

Persönliche Stellungnahme ... würde ich mich sehr freuen. .. sind ja bald Wahlen, nö?  :-*
Freundlichste Grüße
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 12. Februar 2016, 18:18
Mit abgestumpften Wortpfeilen sollen wir den abgebrühten Politikern nicht kommen. Das schadet mehr, als es nutzt.

Sie behandeln höchstes den schwächsten Aspekt und gehen dann auf den Kern der Sache gar nicht mehr ein.

Die Rundfunkkomission RP sollte (wenn überhaupt) die volle Breitseite (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113069.html#msg113069) abbekommen. Nur diese kann etwas ausrichten. Eine ungekürzte E-Mail reicht dafür schon aus. Für die Verbreitung einer qualifizierten Antwort in den soz. Netzwerken können wir schon sorgen. ;)
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: maxkraft24 am 20. Februar 2016, 18:04
Neues Schreiben aus dem Landtag NRW findet Ihr im Anhang.

Ganz schön viel Aufwand für eine einzige sehr einfache Frage:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113814.html#msg113814
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: anne-mariechen am 20. Februar 2016, 20:11
habs grad an den BaWü Ministerpräsident geschrieben, streng gekürzt, aber immerhin. In abgeordnetenwatch, Inhalt:
Persönliche Stellungnahme ... würde ich mich sehr freuen. .. sind ja bald Wahlen, nö?  :-*
Freundlichste Grüße

Regieren ist eine Stilfrage --- oder --- Leidenschaft für die Sache

Da bin ich mal auf die Antwort von dem grünen Vogel gespannt. Ich persönlich habe noch nie solche unfähigen Landesministerien erlebt wie unter dieser Landesregierung.
.......
und keine Aussicht, dass es besser wird.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: Viktor7 am 20. Februar 2016, 22:59
Wenn der Landtag NRW Monate für eine einzige simple Frage zu einem Grundgesetzartikel braucht, um die Bedeutung der ungehinderten, nicht eingeschränkten und nicht gelenkten Unterrichtung nach Art. 5 GG zu begreifen, so führt uns dieser Umstand das Versagen des Rechtsstaates deutlich vor Augen. Die Aussagen aus dem Kreis der "Neuen Richtervereinigung" zum Versagen des Rechtsstaates werden dadurch voll bestätigt.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: boykott2015 am 08. Juni 2020, 10:57
Person P hat einfach das GG in die Hand genommen und versucht ihr Grundrecht nach Art. 5 GG bei SWR zu erfragen.
https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-365/

Zitat
Ich habe nach Art. 5 des Grundgesetzes das Recht, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten".

Als Quelle im Rahmen dieses Rechts habe ich SWR ausgewählt.

Bitte schicken Sie mir den Vertrag (Internetlink, pdf-Datei), den SWR mit seinen Fernsehzuschauern normalerweise abschließt.

Mich interessieren Bedingungen, unter denen SWR seine Dienstleistung anbietet, damit ich entscheiden kann, ob SWR meinen hohen Anforderungen an eine Quelle im Rahmen des Art. 5 des Grundgesetzes entspricht und als Quelle nach Art. 5 des Grundgesetzes für mich in Frage kommt.

PS. wohne in NRW / Köln. Ich gehe davon aus, dass SWR auch in NRW seine Fernsehzuschauer hat und als Quelle auch zu mir in NRW seine Dienstleistung bringen kann. Technisch ist es wahrscheinlich möglich.

Antwort (Fehler: Person nimmt an, dass in der Antwort statt NDR WDR stehen soll)
Zitat
Wir bedauern, für NRW ist der SWR nicht zuständig, unsere Sendegebiete sind Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Gerne schicken wir Ihnen einen Link über den Sie sich über die gesetzlichen Rechtsgrundlagen und den Staatsvertrag zwischen dem SWR und den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz informieren können.
Dieser Staatsvertrag haben alle Landesrundfunkanstalten mit den jeweiligen Bundesländern geschlossen, auch der NDR, der für Ihr Bundesland zuständig ist.
http://www.artikel5.de/gesetze/swr-stv.html#Heading4

Dann wurde der mitgeschickte Link artikel5.de angesehen und festgestellt:
Zitat
§ 3 Programme, Programmauftrag
(1) Der SWR veranstaltet folgende Rundfunkprogramme:
- Jeweils zwei Landeshörfunkprogramme für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz [...]
- zwei gemeinsame Hörfunkprogramme für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz [...]
- je ein Landesfernsehprogramm für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz [...]

1. Es ist ein deutlicher Unterschied zwischen für die Fernsehzuschauern in den Ländern oder einfach für die Länder. Die Programme sind für die Länder bestimmt, nicht für die Fernsehzuschauern in den Ländern. So lautet der Programmauftrag in § 3. --> Daher scheidet SWR als Quelle nach Art. 5 GG komplett aus.

2. SWR hat kein Programmauftrag für das Land NRW, daher ist der Empfang in NRW rechtswidrig. --> Daher scheidet SWR als Quelle nach Art. 5 GG komplett aus.

Möchte man SWR ansehen, muss man 1. nach Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz umziehen, und 2. diese Länder extra um Erlaubnis fragen, ob man deren Programme sehen darf.
Titel: Re: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
Beitrag von: tvcoronacke am 08. Juni 2020, 13:56
Möchte man SWR ansehen, muss man 1. nach Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz umziehen, und 2. diese Länder extra um Erlaubnis fragen, ob man deren Programme sehen darf.

uiuiui. Dann sind die Kabelanbieter eine Art TV-Hehler, denn sie stellen bei uns in NRW SWR zum Empfang bereit.