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Autor Thema: Vollstreckungsauftrag und Antwort der Stadtkasse  (Gelesen 11071 mal)

c
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Vollstreckungsauftrag und Antwort der Stadtkasse
Autor: 27. November 2015, 14:49
Alles rein hypothetisch:

Hallo,

A hnat im Forum gesucht und nichts  gefunden, oder besser gesagt keine Durchblick mehr... :-[

A hat sich in den vergangenen 8 Monaten nachweislich in Ausland aufgehalten und "natürlich" auch keinen Brief des Beitragsservice erhalten. Nun kommt A zurück und hat datiert auf den 19.10.2015 einen Vollstreckungsauftrag im Briefkasten.

Wörtlich: Letzte Zahlungsaufforderung vor Einleitung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen.

Die Stadtkasse hat A angeschrieben mit der Bitte Ihm die Unterlagen wie dem Urteil und den Vollstreckungsbescheid als Ergebnis des Mahnverfahrens zuzusenden. Nun erhielt A folgende Antwort


Sehr geehrter Herr A,

bezugnehmend auf Ihre unten stehende E-Mail beantworte ich gern Ihre Fragen.


Bevor der Norddeutsche Rundfunk mit einem Vollstreckungsersuchen die zuständige Vollstreckungsstelle um die Beitreibung der rückständigen Rundfunkbeiträge und der festgesetzten Säumniszuschläge aus den Festsetzungsbescheiden beauftragt, hat der Beitragsschuldner eine Zahlungsaufforderung, eine Zahlungserinnerung sowie mehrere Festsetzungsbescheide und Mahnungen erhalten. Dabei enthält der letzte Festsetzungsbescheid, der vor dem Vollstreckungsersuchen versandt wird, die Ankündigung, dass für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden.

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass die maßgeblichen Festsetzungsbescheide jeweils mit einem Postauflieferungsdatum in den elektronisch geführten Beitragskonten vermerkt sind. Sollte im Einzelfall ein Beitragsschuldner den Erhalt von Festsetzungsbescheiden bestreiten, können wir Ihnen gerne den entsprechenden Nachweis über das Datum der Postaufgabe zur Verfügung stellen.

Sofern ein Beitragsschuldner den Zugang der Festsetzungsbescheide bestreitet, ist dies unbeachtlich.
Nach der Rechtsprechung kann die Landesrundfunkanstalt den Zugang von Beitragsbescheiden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises nachweisen (vgl. VG Kassel, Urteil vom 01.02.2013, Az.: 1 K 468/12.KS; BayVGH, Beschl. v. 06.07.2007 – 7 CE 07; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.06.2014 – 2 S 829/14; Sächsisches OVG, Beschl. v. 16.07.2012 – 3 A 663/10; OVG Saarland, Beschl. v. 07.11.2011 – 3 B 371/11; OVG NRW, Beschl. v. 14.09.2010 – 8 E 828/10; VG Ansbach, Urt. v. 18.10.2012 – AN 14 K 12.00613; VG Bayreuth, Beschl. v. 03.01.2011 – B 3 K 10.585; VG Würzburg, Urt. v. 28.09.2010 – W 3 K 10.843; VG München, Beschl. v. 06.08.2008 – M 6a E 08.3022; AG Starnberg, Beschl. v. 24.10.2008 – 1 M 1775/08).

Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte wie der Verwaltungsgerichte ist vom Zugang der Bescheide auszugehen, wenn

- das Datum der Postaufgabe in den elektronisch geführten Akten vermerkt ist,
- mehrere Bescheide an die jeweils aktuelle Meldeanschrift verschickt wurden und
- keiner der Bescheide als unzustellbar zurückgekommen ist.

Dass die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge aufgrund der Festsetzungsbescheide und der Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten an die zuständigen Vollstreckungsbehörden rechtmäßig erfolgt, hat im Übrigen erst kürzlich der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. Juli 2015 bestätigt (Az.: I ZB 64/14).

Ich rate Ihnen dringend, den Beitrag umgehend zu entrichten, da andernfalls Vollstreckungshandlungen eingeleitet werden, die mit weiteren Kosten verbunden sind.

Nähere Auskünfte zum Rundfunkbeitrag erteilt der Beitragsservice.


Jetzt habt A hier im Forum  schon oft gelesen das Bescheide nicht ankommen und man so argumentieren könnte. Nun schreibt die Stadtkasse allerdings das diese Briefe als zugestellt gelten nach Grundsätzen des Anscheinsbeweis bzw. Sofern ein Beitragsschuldner den Zugang der Festsetzungsbescheide bestreitet, ist dies unbeachtlich.

Gläubiger ist nach Vollstreckungsauftrag der Bekannte ARDZDF und Deutschlandradio und nicht wie in der Email der Stadtkasse angegeben der NDR.

Gibt es noch Optionen etwas weiteres dagegen zu unternehmen?


Vielen Dank und herzliche Grüße


Freund von A




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. November 2015, 09:22 von René«

J
  • Beiträge: 73
Zitat
A hat sich in den vergangenen 8 Monaten nachweislich in Ausland aufgehalten
das interessiert niemanden. Wohnsitz in D angemeldet = RB bezahlen :police:




Zitat
Dass die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge aufgrund der Festsetzungsbescheide und der Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten an die zuständigen Vollstreckungsbehörden rechtmäßig erfolgt, hat im Übrigen erst kürzlich der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. Juli 2015 bestätigt (Az.: I ZB 64/14).
anders als im Zivilrecht ist das beim Staat leider übliche Praxis. Erstmal Beiträge, Steuern, Gebühren, usw. einholen und dann fragen, ob das berechtigt ist. Die vollstrecken konsequent.




Zitat
Nun schreibt die Stadtkasse allerdings das diese Briefe als zugestellt gelten nach Grundsätzen des Anscheinsbeweis bzw. Sofern ein Beitragsschuldner den Zugang der Festsetzungsbescheide bestreitet, ist dies unbeachtlich.
das ist so nicht ganz korrekt, es gibt Kassen, die nach dem fiktiven Einwand der Geschädigten die Vollstreckung eingestellt haben, bzw. aufgrund eines laufenden Prozesses in dieser Sache, den Schein an die LRA zurückgegeben haben.

Sicher ist, daß diese Institute, wenn sie es wirklich wollen, ohne Bedacht gnadenlos vollstrecken, so ist der Staatsapparat eben. Sogar das kontoführende Institut von A würde sich mit denen nicht anlegen.




Zitat
Gibt es noch Optionen etwas weiteres dagegen zu unternehmen?
A könnte gegen die nicht erhaltenen Bescheide und die Vollstreckung klagen. Aber der Prozessgegner wäre nicht die Stadtkasse, sondern die LRA.

Viel wichtiger ist, daß A sich die Abkassiermentalität von angeblichen Volksdummen nicht gefallen läßt, und seine Zahlungen so weit wie möglich hinauszögert. Zum Zeitpunkt eines Urteils über das LRG durch das BGH wird dieses höchstwahrscheinlich auch notwendig sein, wenn man die Zahlungen im Nachherein vermeiden möchte.

...oder A zahlt und hat seine Ruhe. So wie das bei der Mafia auch ist. :-X


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Grüße
Jannimann
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Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
A hat sich in den vergangenen 8 Monaten nachweislich in Ausland aufgehalten
Such mal nach "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand"
   https://de.wikipedia.org/wiki/Wiedereinsetzung_in_den_vorigen_Stand

Ansonsten verweise ich auf
Spaß mit der GEZ ("Beitragsservice")
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14198.msg110564.html#msg110564

Das verlinkte Schreiben hier finde ich besser:

"Bürger" 11.08.2015:
aktualisierte Version gem. neuerer, tendenzieller Erkenntnisse u.a. unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096


Das Problem ist dass A in der Erinnerung dem Amtsgericht jedes Schrittchen vorkauen muss, weil die Gerichte meist sehr "unwillig"
fehlende Bescheide anzuerkennen, obwohl die Rechtslage klar ist.

Siehe das Rumgeeiere hier:
   AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG
   http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609  oder
   Beschluss AG (Erinnerung wg. fehlender Bescheide abgelehnt) > wie reagieren?
   http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104599.html#msg104599   
   Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
   http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.msg106088.html#msg106088
   Reaktion BS an Amtsgericht auf Erinnerung gem. §766 ZPO an Gerichtsvollzieher
   http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13122.0

   

Regelmässig urteilen die Gerichte dass das nicht sein kann dass Bescheide nicht ankommen (insbesondere mehrere) obwohl die
Gesetzeslage ganz klar ist:
" Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Schriftstücks und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen"
aus "Erfahrungen mit Vollstreckungen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg88692.html#msg88692

Wichtig: Einlesen in das landesspezifischen Vollstreckungsrecht. !!!!

Viel Erfolg


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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bei mir hat die Stadt Kasse mein Konto gepfändet ohne vorher mich darüber zu informieren,
der GV hat sich hier nicht ein mal gemeldet ,
einen Bescheid habe ich nie bekommen

mit welcher Begründung werden meine Beiträge nicht veröffentlicht ?

ich brauche dringend Hilfe weil ich kann nun meine Miete nicht mehr zahlen
weil ich nur Existenz Minimum habe 500 €  pro Monat davon kann ich mir natürlich auf keinen Anwalt leisten  ,
ich denke mal bis mein Betrag  hier mal irgendwann frei geschaltet wird bis dahin bin ich schon Obdachlos geworden das alles nur wegen dem GEZ Mist


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Vielleicht liest du auch einfach mal die Foren Richtlinien. Wir können dir in deinem speziellen Fall nicht helfen, da es Rechtsberatung wäre die wir als Nichtanwalt nicht durchführen dürfen.


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von 450 € im Monat kann ich mir nun mal keinen Anwalt leisten soll ich jetzt eine Bank überfallen ?,
 mir hat die Stadtkasse mein Konto leer geräumt "ohne das ich vorher die Gelegenheit " bekommen habe Mahn- Schreiben oder ähnliches vom GV oder  einen Widerspruch einzulegen , das ist  doch eine Entmündigung des Bürgers yso fängt  es an,
 das sind  meiner Meinung  Methoden wie 3. Reich .
hab  nichts gegen Asylanten aber ein  Asylant kostet dem Staat 750 € pro Monat  der bekommt TV und  Radio kostenlos,
ich habe nicht ein mal einen TV ,  kein PC kein Internet = vom Nachbarn ,

wird man bald hier  in Deutschland erschossen   wenn man GEZ nicht zahlen kann oder will ?
werden vielleicht wieder diese Lager eingeführt für die die durch die GEZ nun Obdachlos gewunden sind  weil das Geld nun nicht mehr zum Menschenwürden leben reicht ?
 
Es  gibt leider in keiner Stadt eine kostenlose GEZ Beratungsstelle bei der Masse an
sehr verunsicherten, eingeschüchterten und verängstigen Bürgern
das ist ein Skandal .

ich habe nichts gegen die ÖR nur ich kann diese aus den oben genannten Gründen überhaupt nicht nutzten und auch nicht bezahlen .


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2015, 18:14 von sven«

n
  • Beiträge: 1.456
Also eine mir bekannte Person P hat bei der drohenden ZV ein
 P-Konto (Pfändungsschutz-Konto) eingerichtet. Einfach mal hier suchen im Forum.
Das geht auch rückwirkend um 4 Wochen und der Freibetrag von ca. 1000-1100 Euro verbleibt unangetastet auf dem Konto.
Es darf aber kein Gemeinschaftskonto sein.

Denkt bitte daran, dass ein P-Konto auch erhebliche Nachteile hat, die nicht unterschätzt werden dürfen:

- Es gibt keinen Dispo mehr, Überziehen nicht möglich
- Kreditkarten werden nicht mehr ausgegeben und ggf. vorhandene bei Umwandlung gesperrt
- Das P-Konto wird der Schufa gemeldet, was spätere Vertragsabschlüsse erheblich erschweren kann
- Je nach Bank ist auch kein Onlinebanking mehr möglich

Siehe auch:
Erfahrung mit Schufa-Eintrag und Info zu Prepaid Kreditkarten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16879.msg111518.html#msg111518


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

s
  • Beiträge: 14
das oben löschen habe zu oft Edtiert

also noch mal :

P Konto geht nicht und werde ich auch nicht Extra machen das nur wegen der GEZ TV Abgabe
habe sonst keine Schulden
und  weniger als das Existenz Minimum nachweisbar als Einkommen
und davon also ca. 450 € davon soll ich nun zahlen ja ?
ich kann mich nicht daran erinnern das das   Existenz Minimum auf ein mal nicht
mehr gilt und Steuern und Abgaben  auf ein mal davon zu leisten sind (GEZ TV Gebühr ) ? denn Steuern muss ich z.b. überhaupt nicht zahlen davon bin ich  ausgenommen wegen Existenz Minimum  ,
zum Sozialhilfe Empfänger lasse ich mich nun auch   nicht extra machen
und entwürdigen  nur wegen der GEZ TV Gebühr das kann man ja wohl nicht Verlagen das steht in keinem Gesetz das ich  jetzt zum Sozialamt rennen soll wegen der GEZ TV Gebühr ,

nicht mit der GEZ II
und auch nicht mit der Bebörde die sich über Gesetz und Ordnung hinweg setzt .
(ich habe einiges  im Internet nachgelesen ) 
was anderes wäre es ja wenn ich mich bei der GEZ II angemeldet hätte unterschrieben hätte und von heute auf morgen einfach nicht mehr zahle

ich bin nicht gefragt und informiert wurden (es sind keine Nachweisliche Schreiben in Form von Einschreibe,  Briefe nie eingegangen kein Bescheid
keine Schreiben von der GEZ )

ich habe nichts unterschrieben,
ich habe nichts bestellt
ich  habe auch keinen Vertrag keine Vereinbarungen
weder mit der GEZ II weder mit den Rundfunk Anstalten oder der Behörde,
die  Behörde hat sich im Text der Brief  von der Bank als Gläubiger genannt
zu erkennen das es die GEZ II ist die dahinter steht ist nicht .
 
 vielleicht kann ja wer was zu diesem Punkt sagen ?


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  • Beiträge: 14
Zitat
A hat sich in den vergangenen 8 Monaten nachweislich in Ausland aufgehalten

Zitat
Dass die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge aufgrund der Festsetzungsbescheide und der Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten an die zuständigen Vollstreckungsbehörden rechtmäßig erfolgt, hat im Übrigen erst kürzlich der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. Juli 2015 bestätigt (Az.: I ZB 64/14).
anders als im Zivilrecht ist das beim Staat leider übliche Praxis. Erstmal Beiträge, Steuern, Gebühren, usw. einholen und dann fragen, ob das berechtigt ist. Die vollstrecken konsequent.




Zitat
Nun schreibt die Stadtkasse allerdings das diese Briefe als zugestellt gelten nach Grundsätzen des Anscheinsbeweis bzw. Sofern ein Beitragsschuldner den Zugang der Festsetzungsbescheide bestreitet, ist dies unbeachtlich.
das ist so nicht ganz korrekt, es gibt Kassen, die nach dem fiktiven Einwand der Geschädigten die Vollstreckung eingestellt haben, bzw. aufgrund eines laufenden Prozesses in dieser Sache, den Schein an die LRA zurückgegeben haben.

Sicher ist, daß diese Institute, wenn sie es wirklich wollen, ohne Bedacht gnadenlos vollstrecken, so ist der Staatsapparat eben. Sogar das kontoführende Institut von A würde sich mit denen nicht anlegen.




Zitat
Gibt es noch Optionen etwas weiteres dagegen zu unternehmen?
A könnte gegen die nicht erhaltenen Bescheide und die Vollstreckung klagen. Aber der Prozessgegner wäre nicht die Stadtkasse, sondern die LRA.

Viel wichtiger ist, daß A sich die Abkassiermentalität von angeblichen Volksdummen nicht gefallen läßt, und seine Zahlungen so weit wie möglich hinauszögert. Zum Zeitpunkt eines Urteils über das LRG durch das BGH wird dieses höchstwahrscheinlich auch notwendig sein, wenn man die Zahlungen im Nachherein vermeiden möchte.

...oder A zahlt und hat seine Ruhe. So wie das bei der Mafia auch ist. :-X

wenn ich das Richtig verstehe kann also heute jeder behauten
 mit normaler Post   Rechts Sicher Zugestellt zu haben ja `?

ohne  Einschreiben mehr  braucht,
da habe ich aber eine menge Gegenteiliges gelesen,
z.b. das der Bescheid nachweislich Zugestellt sein muss also
per Einschreiben
wenn  der Bescheid  mit  normaler Post als Zugestellt gilt  aber erst dann wenn man aus diesen  Bescheid  reagiert hat,  hat man bestätigt diesen erhalten zu haben auch wenn das mit normaler  Post kam.

wenn man aber  keine Bescheide erhalten  hat so wie in meinem Fall
kann man auch nicht reagieren weil man vom Inhalt keine Kenntnis hat,
soll  mal offenbar alles selber zusammen  erraten ?  was sein könnte was nicht sein könnte ohne das man Post überhaupt nachweislich erhalten hat ?
wenn das auf ein mal alles Rechtens ein sollte haben es Betrugs Firmen  noch
leichter an das Geld zu kommen,
sie behaupten einfach
und Vollstrecken gleich  alles ohne Rechts Grundlage .

 das  wird ja immer shöner


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2015, 01:08 von sven«

K
  • Beiträge: 2
Es ist etwas dringend :( und ich habe etwas den Überblick im Forum verloren...

Person A hat einen Brief von der Stadt mit Bescheid eines Vollstreckungsverfahren erhalten. Die Vollziehungsbeamtin hat den Brief persönlich eingeworfen.
Natürlich fallen dafür 26€ an, in den Brief steht weiterhin das die Vollstreckungsmaßnahme nur gegen eine Sofortzahlung eingestellt wird.
Eine feste Fristsetzung ist nicht angegeben.

Sollte Person A weiterhin nicht zahlen werden weiteren Forderungszahlungen anfallen.

Wie sollte Person A sich nun verhalten? Einfach erstmal unter Vorbehalt zahlen?


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  • Beiträge: 443
Wenn jemand offensichtlich am Existenzminimum lebt ... sich nicht befreien lässt ( oder dieses kostenlos einklagt ), und kein P Konto möchte (keine offensichtlichen Nachteile ... ) ...da fehlen einem die Worte...

Thema P Konto auch unter:
Pfändungsankündigung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14329.15
auch hier:
Welches Konto wird gepfändet?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13771.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2016, 01:52 von Bürger«

  • Beiträge: 2.384
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Zitat
Zur Zeit sind rund 10 % aller Bürger in Deutschland belastet mit Mahnverfahren des sogenannten "Beitragsservice", rund 5 % aller Bürger mit Vollstreckungsverfahren.
Das ist ein einzigartiger Dauerskandal in Deutschlands Rechtsgeschichte.


Praktisch alle sind Niedrigstverdiener, und zwar wesentlich solche, die nicht wählten, vom Geld anderer Leute leben zu wollen, obwohl sie es überwiegend auf Antrag bewilligt bekommen würden. Sie quälen sich jeden Monat neu über die Runden. Ehrbar. Sie wollen sich nicht durch den Sozial-Business teil-entmündigen lassen. Hochachtung! Sie tun das für ihre Würde und auch für uns Mitbürger.
Zur Strafe kostet das jährlich rund 200 Euro Rundfunkabgabe. Denn diese entfällt sofort, sobald diese Leute Beihilfen zu Lasten anderer Bürger beantragen und natürlich auch bekommen. Man zeige uns bitte das Strafgesetz, wonach "ehrbar sein" mit 200 Euro Geldstrafe pro Jahr zu ahnden ist! ... Dies Gesetz gibt es nicht und wird es nie geben.

Eine Strafe ohne Strafgesetz ist strikt verboten,
auch und erst recht, wenn indirekt konstruiert wie hier: Es ist ein eklatanter Verstoß gegen innerdeutsches Grundrechte-Verfassungsrecht und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Kein Verantwortlicher mit normalem Ethik-Empfinden möchte hierfür Mitschuldiger sein. Es ist nicht vorstellbar, dass auch nur ein einziger der Fernsehintendanten bundesweit sich freut, seinen ziemlich sicheren Weg zum Multi-Millionär mit den letzten Euros der Ärmsten im Land zu pflastern.

Quelle:  Google-Suche:   Rosso report uno7
(Im Forum kein unmittelbares Marketing durch Links für Externes - sorry.)


Beispiel / wie jemand mal ein solches Problem zu lösen versuchen wollte

(1) Beschwerde mit Antrag auf Freistellung an Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.
 - muss auf Englisch oder Französisch sein - besser Französisch, das versteht in Behörden "kein Mensch mehr".
 Bitte um Mitteilung des Aktenzeichens am Anfang.
Begründung: Siehe oben.

(2) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bis zur Rechtskraft des Straßburger Entscheides an die Vollstreckungsstelle unter Beifügung der Kopie der Beschwerde.
Zusagen, das Aktenzeichen nachzureichen, sobald verfügbar. (Vermutlich rund 10 Tage.)

(3) Am besten bei der Behörde selber vorbei bringen und bitten, in Kontakt zu bleiben, ob Aussetzung bewilligt wird, um sicher zu sein, das nicht doch noch vollstreckt wird.


Beachten: Ein Forum ist nicht "Rechtsberatung".

Vorstehendes war nur Ideen-Übermittlung als Ergebnis von Erörterungen.
Ein Forum ist nicht für Rechtsberatung.
Jedermann, der Rechtliches zu tun hat und es nicht kann, sollte Rechtsrat einholen, bevor er handelt. Die Amtsgerichte unterhalten hierfür Beratungsstellen, Antragsstellen oder was auch immer und verteilen bei Bedarf schon mal Beratungsscheine für Rateinholung bei Rechtsanwälten.


Sofern das Straßburger Gericht schnell arbeitet,
------------------------------------------------
ausnahmsweise, so könnte es passieren, dass der Entscheid sogar bereits innerhalb von 2 bis 3 Jahren vorliegt. Ob es bis dahin noch die heutige Rundfunkabgabe gibt? - Vermutlich nicht mehr; denn für die Neuordnung gerade des hier betroffenen Problems wird hart und mit Aussicht auf Erfolg zur Zeit gestritten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2016, 02:10 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

K
  • Beiträge: 215
Einfach erstmal unter Vorbehalt zahlen?

Wäre ein gangbarer Weg für Person A um fürs Erste das Gespenst in Gestalt des Vollzugsbeamten zu vertreiben.
Person A kann dann wieder unbelastet den Kampf gegen das Gebührenungeheuer von neuem aufnehmen.
Hoffentlich wird Person A aus den gemachten Fehlern lernen und dann richtig reagieren. 


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

M
  • Beiträge: 508
kann einer bitte erzählen was Person A nun machen sollte? :o
Ein Forum ist nicht für Rechtsberatung.
Jedermann, der Rechtliches zu tun hat und es nicht kann, sollte Rechtsrat einholen, bevor er handelt. Die Amtsgerichte unterhalten hierfür Beratungsstellen, Antragsstellen oder was auch immer und verteilen bei Bedarf schon mal Beratungsscheine für Rateinholung bei Rechtsanwälten.

Und so folgt: Person A sollte genau überdenken, was A will und kann!
Letztendlich ist A die Person, die allein entscheidet, was A machen soll, muss, kann, darf und wird.

Und es gibt Frauen: Siglinde Baumert war im Gefängnis und Kathrin Weihrauch ist mit Haftbefehlt bedroht
Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20542.msg132719/topicseen.html#msg132719

Und es gibt Kobolde, die meinten, gehört zu haben, dass eine Zahlung eines Teilbetrages unter Vorbehalt und teils bar und teils unbar immer wieder Lebensfreude gebracht hätte... Wobei: Mensch weiss nicht genau, ob Kobolde existieren - oder!?

Und: Vielleicht hilft Person A ja ein freundliches Gespräch mit dem Menschen vom Vollstreckungsamt (Zwischenfrage: Beamtin? Sicher?)?!
Bei dem Gespräch sollten der Irrtum erkannt, benannt und Aufschub vereinbart werden... Bitte Suchfunktion im Forum bemühen ;) z.B. hier:
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2016, 01:56 von Bürger«

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Kobold-Waffen: Wie MMichael es schon andeutet, hier versuche ich einmal das zu interpretieren, damit es Illusionen mindert:

Also, Trick "unter Vorbehalt zahlen"?
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Rechtslage: Praktisch sinnlos, weil die Forderung bereits vollstreckbar ist.
Vorbehaltszahlung geht bei öffentlich-rechtlichen Forderungen an sich nicht, jedoch nach jahrzehntealter komplexer Rechtsprechung ausnahmsweise doch, sofern noch im Mahnverfahren.
Bringt aber sowieso nichts für den, der nicht die juristische Kapazität und den Mut hat, das Geld zu gegebener Zeit zu reklamieren. Erfahrungswert: Praktisch 100 % der Bürger reklamieren nie, was sie zurückfordern könnten.
Außerdem muss man bei Vorbehaltszahlung bestimmte Klauseln benutzen - und die kennen selbst die meisten Juristen wohl nicht aus dem FF.

Also Trick: "Barzahlung anbieten"...?
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Hilft bei Vollstreckung Nullkammanichts. Denn Bargeld nimmt die Vollstreckungsstelle mit Freuden.
Hilft also nur weit vorher und auch dann nur, sofern man man haarscharf juristisch begründen kann, wieso die Annahmepflicht wirklich zu respektieren ist - trotz der juristisch verkehrten Texte auf beitragsservice.de (dort "Abschreckungs-Blabla für Einschüchterung"). 

(Alles so in 2 E-Büchern zum Thema, für die wir auf einem Forum aber kein Marketing machen wollen.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2016, 01:56 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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