Zur Zeit sind rund 10 % aller Bürger in Deutschland belastet mit Mahnverfahren des sogenannten "Beitragsservice", rund 5 % aller Bürger mit Vollstreckungsverfahren.
Das ist ein einzigartiger Dauerskandal in Deutschlands Rechtsgeschichte.
Praktisch alle sind Niedrigstverdiener, und zwar wesentlich solche, die nicht wählten, vom Geld anderer Leute leben zu wollen, obwohl sie es überwiegend auf Antrag bewilligt bekommen würden. Sie quälen sich jeden Monat neu über die Runden. Ehrbar. Sie wollen sich nicht durch den Sozial-Business teil-entmündigen lassen. Hochachtung! Sie tun das für ihre Würde und auch für uns Mitbürger.
Zur Strafe kostet das jährlich rund 200 Euro Rundfunkabgabe. Denn diese entfällt sofort, sobald diese Leute Beihilfen zu Lasten anderer Bürger beantragen und natürlich auch bekommen. Man zeige uns bitte das Strafgesetz, wonach "ehrbar sein" mit 200 Euro Geldstrafe pro Jahr zu ahnden ist! ... Dies Gesetz gibt es nicht und wird es nie geben.
Eine Strafe ohne Strafgesetz ist strikt verboten,
auch und erst recht, wenn indirekt konstruiert wie hier: Es ist ein eklatanter Verstoß gegen innerdeutsches Grundrechte-Verfassungsrecht und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Kein Verantwortlicher mit normalem Ethik-Empfinden möchte hierfür Mitschuldiger sein. Es ist nicht vorstellbar, dass auch nur ein einziger der Fernsehintendanten bundesweit sich freut, seinen ziemlich sicheren Weg zum Multi-Millionär mit den letzten Euros der Ärmsten im Land zu pflastern.
Quelle: Google-Suche: Rosso report uno7
(Im Forum kein unmittelbares Marketing durch Links für Externes - sorry.)
Beispiel / wie jemand mal ein solches Problem zu lösen versuchen wollte (1) Beschwerde mit Antrag auf Freistellung an Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.
- muss auf Englisch oder Französisch sein - besser Französisch, das versteht in Behörden "kein Mensch mehr".
Bitte um Mitteilung des Aktenzeichens am Anfang.
Begründung: Siehe oben.
(2) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bis zur Rechtskraft des Straßburger Entscheides an die Vollstreckungsstelle unter Beifügung der Kopie der Beschwerde.
Zusagen, das Aktenzeichen nachzureichen, sobald verfügbar. (Vermutlich rund 10 Tage.)
(3) Am besten bei der Behörde selber vorbei bringen und bitten, in Kontakt zu bleiben, ob Aussetzung bewilligt wird, um sicher zu sein, das nicht doch noch vollstreckt wird.
Beachten: Ein Forum ist nicht "Rechtsberatung". Vorstehendes war nur Ideen-Übermittlung als Ergebnis von Erörterungen.
Ein Forum ist nicht für Rechtsberatung.
Jedermann, der Rechtliches zu tun hat und es nicht kann, sollte Rechtsrat einholen, bevor er handelt. Die Amtsgerichte unterhalten hierfür Beratungsstellen, Antragsstellen oder was auch immer und verteilen bei Bedarf schon mal Beratungsscheine für Rateinholung bei Rechtsanwälten.
Sofern das Straßburger Gericht schnell arbeitet,
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ausnahmsweise, so könnte es passieren, dass der Entscheid sogar bereits innerhalb von 2 bis 3 Jahren vorliegt. Ob es bis dahin noch die heutige Rundfunkabgabe gibt? - Vermutlich nicht mehr; denn für die Neuordnung gerade des hier betroffenen Problems wird hart und mit Aussicht auf Erfolg zur Zeit gestritten.