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Autor Thema: Der Vollstreckungsbeamte war zu Besuch!  (Gelesen 10155 mal)

B
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Der Vollstreckungsbeamte war zu Besuch!
Autor: 25. November 2015, 14:25
Hallo zusammen,

ich entschuldige mich nun schon einmal für evtl. Fehler :)

Gestern mittag war der Vollstreckungsbeamte bei mir zu Hause bzw. bei meinen Eltern
und es ging natürlich um den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
ein Glück war ich nicht da!
Der Vollstreckungsbeamte hat den Vollstreckungsauftrag da gelassen und
mir die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 14 Tagen den Betrag zu begleichen.

Folgendes zur Sachlage:

Ich habe von April 2014 - März 2015 mit meinem damaligen Freund zusammen gewohnt.
Wir haben keine Rundfünkgebühren gezahlt, aber auch nie einen Bescheid erhalten.
Seit März wohne ich wieder bei meinen Eltern.
Da soll angeblich auch ein Vollstreckungsbescheid eingegangen sein, mir allerdings unbekannt.
Der Vollstreckungsbescheid wurde vom Amt, bei welchem ich gemeldet bin, ausgestellt.
Aufgrund dessen, dass ich nicht auf den Bescheid geantwortet habe, wurde der Vollstreckungsbeamte geschickt.

Ich habe nun auch schon beim Amt angerufen, die Dame war sehr freundlich, wollte mir den Bescheid nochmals zukommen lassen,
allerdings hatte ich ihr gesagt, dass das unnötig sein, da ich den Auftrag vom Beamten habe.
Ich hatte ihr auch gleich mitgeteilt, dass ich Widersoruch einlegen werde, und ob wir den Vollstreckungsauftrag erstmal "auf Eis legen" könnten.
Sie war damit einverstanden und Ich sollte ihr einfach eine Kopie von dem Widerspruchs-Schreiben zukommen lassen.

Allerdings bin ich nun bisschen verwirrt.
Ich muss ja eigtl Widerspruch beim Amt einlegen und die müssen dann ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice informieren, oder nicht?
Was kann ich tun, damit ich diesen Beitrag nicht zahlen muss.
Es handeln sich um ca. 300€

Was mich zudem noch verwundert, dass nur ich ein Schreiben bekomme habe und mein Ex-Freund nicht...
Schliesßlich waren 2 Personen in dem Haushalt gemeldet!

Die Frage ist natürlich nun, was schreibe ich in meinem Widerspruch??
Kann mir da vielleicht jmd helfen?

Bisschen konnte ich schon zu Blattpapier bringen:)

Widerspruch gegen den Vollstreckungsauftrag an das Amt:



Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Durchsicht des Vollstreckungsauftrags (datiert auf, 06.08.2015, hier eingegangen 24.11.2015) gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen rechtswirksamen Auftrag handeln kann. Für den Fall, dass ich mich mit dieser Einschätzung irren sollte und deutsche Gerichte das anders sehen, lege ich hiermit vorsorglich und zur Wahrung der Frist Widerspruch ein.

Zur Begründung:
1.   Es ist nicht eindeutig erkennbar, wer der Gläubiger ist.
2.   Die Vollstreckbarkeit der Forderung ist nicht gegeben, da kein offizieller rechtsmittelfähiger Beitragsbescheid vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice   zugestellt wurde.
3.   Der Beitragsservice ist laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht rechtsfähig“.



Ich hoffe, dass mir Jemand helfen kann und vielleicht auch ähnliche Erfahrungen gemacht hat!

Vielen lieben Dank!

Blume


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: Der Vollstreckungsbeamte war zu Besuch!
#1: 25. November 2015, 17:00
Um hypothetisch auf Dein fiktives Problem einzugehen:

Ich gehe davon aus, dass die Dame meinte, dass sie auf eine Kopie Deines Widerspruchs
auf den Festsetzungsbescheid des Beitragsservice wartet - welcher noch kommen sollte?!!

D. h. du solltest den BS anschreiben und erwähnen dass man - bevor man etwas vollstrecken kann - 
erst einmal durch Ihre ordnungsgemäße Bekanntgabe, einen Verwaltungsakt erhalten sollte...
Mit der Bitte, Dir diesen (fragwürdigen) Bescheid schnellstens auf dem Postwege bekannt zu geben,
damit der Betrag endlich angewiesen werden kann...  ;)

Zitat
Widerspruch gegen den Vollstreckungsauftrag an das Amt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Durchsicht des Vollstreckungsauftrags (datiert auf, 06.08.2015, hier eingegangen 24.11.2015) gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen rechtswirksamen Auftrag handeln kann. Für den Fall, dass ich mich mit dieser Einschätzung irren sollte und deutsche Gerichte das anders sehen, lege ich hiermit vorsorglich und zur Wahrung der Frist Widerspruch ein.

Zur Begründung:
1.   Es ist nicht eindeutig erkennbar, wer der Gläubiger ist. Wie denn auch - wenn kein Bescheid erhalten?
1.   Die Vollstreckbarkeit der Forderung ist nicht gegeben, da kein offizieller rechtsmittelfähiger Beitragsbescheid vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice   zugestellt wurde.
3.   Der Beitragsservice ist laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht rechtsfähig“. ...steht in Frage; wurde oft diskutiert; m. E. n. nicht mehr erwähnenswert!
2.   Gemäß unserem Telefonat, sende ich Ihnen die Kopie meines Widerspruches -
      nach Erhalt, bzw. nach Bekanntgabe des Verwaltungsakt vom Beitragservice - wie vereinbart umgehend zu.

 

Man könnte auch den Widerspruch für den Beitragsservice bereits anfertigen.
Vorschläge gibt es viele hier im Forum...




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2015, 17:10 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

B
  • Beiträge: 2
Re: Der Vollstreckungsbeamte war zu Besuch!
#2: 26. November 2015, 08:14
Hallo Miklap,

vielen Dank für deine Hilfe!

Frage ist nun nur noch:
Wem ich das nun schicke?!
BS oder dem Amt direkt?
Eigtl. muss ich doch auf die Vollstreckung widersprechen
und das Amt leitet dies an BS weiter, oder nicht?



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Re: Der Vollstreckungsbeamte war zu Besuch!
#3: 26. November 2015, 09:03
Hallo

!! umbedingt einlesen -> ein Fehler bei der Abwehr, und Person P muss am Ende doch bezahlen !!
(Ich gehe in meiner schnellen Antwort  mal von nicht bekanntgegeben Bescheiden aus und vom Gerichtsvollzieher beim Amtsgeicht aus)

Es gibt zwei Probleme:
- Zwangsvollstreckung
- Die Bescheide, auch wenn sie nicht angekommen sind. Denn die werden einfach vollstreckt, wie man hier sieht.

Eine Person P muss erstmal die drohende Zwangsvollstreckung abwenden !!
Mittel der Wahl ist die Erinnerung nach ZPO 766 -> Einlesen !!
Dier Erinnerung muss spätestens vor der Vermögensauskunft beim AG eingehen, dann hat man wieder ca. 2 Wochen Zeit gewonnen bis zum Gerichtsbeschlussescchluss.

(Der Beitragservice hat die ZV im Auftrag der RA angeleiert und die ZV läuft jetzt erstmal von alleine.
Klar kann der BS das stoppen, aber warun sollte er.
Briefe an den BS haben also erstmal nur den Stellenwert einer "Brieffreundschaft" )

Die Erinnerung nach ZPO 766 sollte man mit Bedacht schreiben denn
es kann schwierig werden, wenn sie vom Gricht abgelehnr wird, siehe das Rumgeeiere hier:
   http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103193.html Re: AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder
und hier wie es sein sollte:
   http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104599.html#msg104599   Beschluss AG (Erinnerung wg. fehlender Bescheide abgelehnt) > wie reagieren?

Mit schwierig meine ich dass dem Gericht jedes Schrittchen vorgekaut werden muss, sonst lehnen sie Erinnerung eventuell einfach ab.
Dann kann man noch Beschwerde beim Landgericht einreichen (kostet dann 30 Eur, die man sich sparen kann wenn das Amtsgericht schon gleich richtig entscheidet).


Zum weiteren Einlesen zitiere ich mal unseren kompetenten Moderator:
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgibig die Suchfunktion des Forums nutzen, welche mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch", "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse liefert... so z.B. auch


Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


An den BS +RA kann man sowas schicken, hat aber keine sofortige Konsequenz (viellicht wenn man später dem BS/RA eine Rechnung über die Gerichtskosten schicken will)

Zitat von: Bürger
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit äußerstem Befremden nehme ich Kenntnis von einer "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" bzw. "Zahlungserinnerung" durch meine örtliche Vollstreckungsstelle, welche offenkundig auf einem Vollstreckungsersuchen Ihrer Stelle beruht.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" bzw. "Zahlungserinnerung" erwähnte Forderungen mir nicht durch zugestellte/n Verwaltungsakt/e rechtswirksam bekanntgegeben wurden.
Mir sind keine diesbezüglichen Verwaltungsakte/ Bescheide zugestellt worden.
Ich konnte daher gegen diese/n angeblichen Verwaltungsakt/e / Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen oder diese/n gar auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit überprüfen.

Daher weise ich auch etwaige in der Forderungsaufstellung enthaltene/n Mahngebühr/en, Säumniszuschläge, Vollstreckungskosten o.ä. in Gänze zurück.

Ohne Verwaltungsakt/ Bescheid/ vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung gar nicht möglich:

"[...] Bescheide der Rundfunkanstalten sind [...] für die zwangsweise Beitreibung rückständiger [...] Beiträge erforderlich (§10 Abs. 5 RBStV, vgl. dazu Tucholke in Hahn/ Vesting, aO § 10 RBStV Rn 34). [...]" (BGH, 1 ZB 64/14, 11.06.2015)

Ich fordere Sie daher aufgrund der fehlenden Bescheide hiermit in aller Bestimmtheit auf, Ihr Vollstreckungsersuchen unverzüglich zurückzuziehen und die Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen.

Von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Mit freundlichen Grüßen
(aus http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16236.msg108395.html#msg108395)



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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

n
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Re: Der Vollstreckungsbeamte war zu Besuch!
#4: 26. November 2015, 10:08
Jetzt habe ich mir den Thread ganz durchgelesen.

Was willst Du erreichen, und wieviel Aufwand willst Du reinstecken.
Ich habe den Eindruck dass Du Dich mit Recht und Rechtgesaeften nicht gut auskennst.
Auch wenn die jetzige Zwangsvollstreckung abgewehrt wird, musst Du
danach Klagen (kostet 105Eur wenn Du verlierst, nichts wenn Du gewinnst).
Aber Du musst eine Klageschrift erstellen und Dich einarbeiten. Kann man sich alles hier im Forum an fiktiven Fällen erarbeiten.

Was bezeichnest Du als Amt? Amtsgericht?

> Beim Telefonat mit dem Amt = Beitragsservice? oder Amtsgericht?

Du musst die Behoerden klar benennen:
Es gibt
- Amtsgericht
- Rundfunkanstalt
- Beitrasservice
- Meldeamt
- Gerichtsvollzieher (ist heute selbststaendig)
- Stadtkasse/Finanzamt koennen auch vollstrecken
- .....

Und bitte ab jetzt von einem neuen fiktivem Fall mit Person B sprechen, sonst kann das Forum
verklagt werden, weil eine unzulaessige Rechtberatung vermutet wird (wobei ich hier nur
meine Meinung schreibe und keinerlei Beratung mache. Du musst alles selbst entscheiden)

Also bitte nochmal nachfragen und schreiben welche fiktiven Probleme die Freundin der Freundin die B hat,
und welches genaue Amt was geschrieben hat (mit oder ohne Rechtsbelehrung).
Schreiben einscannen und anonymisiert(!!! auch Telefon, GEZ-nummer Unterschrift ...) hier einstellen.

Noch zwei Tips:
- Hat die Freundin B ein Konto? Das sollte sie schnell in ein P-Konto umwandeln, sonst bucht der Gerichtvollzieher einfach ab wenn Betragt > 500Eur.

- Der Bruder vom Schwager schickt immer per Fax an die RA oder BS oder Gericht. Ist auch rechtsicher, schneller und billiger.
(Wichtig: die Name, Adresse und Beitragsnummer gross schreiben auf der ersten Seite, Dann können sie sich
nicht rausreden dass es nicht lesbar war. Sie müssen dann nachfragen.)


Kontakte/ Adressen der Landesrundfunkanstalten (alphabetisch nach Bundesländern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5622

Kontakte/ Adressen des "Beitragsservice" (alphabetisch n. Landesrundfunkanstalt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7830



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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

P
  • Beiträge: 4.011
Re: Der Vollstreckungsbeamte war zu Besuch!
#5: 26. November 2015, 11:51
Die Hervorhebung ist im Zitat "rot" und "gestrichen".

Zitat
Du musst die Behoerden klar benennen:
Es gibt
- Amtsgericht
- Rundfunkanstalt
- Beitrasservice
- Meldeamt
- Gerichtsvollzieher (ist heute selbststaendig)
- Stadtkasse/Finanzamt koennen auch vollstrecken
- .....

Der Beitrasservice und die Rundfunkanstalt sind vielleicht gar keine richtigen "Behörden", sie tun aber so.
Währscheinlich sind es tatsächlich nur Organisationsformen, wer sich eigene Gedanken dazu machen möchte, lese dazu verschiedene Urteile verlinkt sind diese im folgendem Thema:

Kann eine Rundfunkanstalt zugleich zwei Rechtsformen haben?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15783.0.html





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  • Beiträge: 508
Re: Der Vollstreckungsbeamte war zu Besuch!
#6: 26. November 2015, 13:01
- keine Rechtsberatung! -
Der Beitrasservice und die Rundfunkanstalt sind vielleicht gar keine richtigen "Behörden", sie tun aber so.
Ganau! meine Meinung: Rundfunkanstalt ist wie die Firma ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln keine Behörde. Sie, die Landesrunkfunkanstalt dürften „nur“ zur Frequenzvergabe und zur Geldeintreibung so handeln, als sei sie eine Behörde. (Ich versteh‘ es auch nicht;-))
Nun, und Herr Fuchs und Frau Elstzer könnten ggf., um die Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit zu dokumentieren, ein ähnliches Schreiben wie dieses ...
Zitat von: Bürger
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit äußerstem Befremden nehme ich Kenntnis von einer "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" bzw. "Zahlungserinnerung" durch meine örtliche Vollstreckungsstelle, welche offenkundig auf einem Vollstreckungsersuchen Ihrer Stelle beruht.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" bzw. "Zahlungserinnerung" erwähnte Forderungen mir nicht durch zugestellte/n Verwaltungsakt/e rechtswirksam bekanntgegeben wurden.
Mir sind keine diesbezüglichen Verwaltungsakte/ Bescheide zugestellt worden.
Ich konnte daher gegen diese/n angeblichen Verwaltungsakt/e / Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen oder diese/n gar auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit überprüfen.

Daher weise ich auch etwaige in der Forderungsaufstellung enthaltene/n Mahngebühr/en, Säumniszuschläge, Vollstreckungskosten o.ä. in Gänze zurück.

Ohne Verwaltungsakt/ Bescheid/ vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung gar nicht möglich:

"[...] Bescheide der Rundfunkanstalten sind [...] für die zwangsweise Beitreibung rückständiger [...] Beiträge erforderlich (§10 Abs. 5 RBStV, vgl. dazu Tucholke in Hahn/ Vesting, aO § 10 RBStV Rn 34). [...]" (BGH, 1 ZB 64/14, 11.06.2015)

Ich fordere Sie daher aufgrund der fehlenden Bescheide hiermit in aller Bestimmtheit auf, Ihr Vollstreckungsersuchen unverzüglich zurückzuziehen und die Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen.

Von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Mit freundlichen Grüßen
(aus http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16236.msg108395.html#msg108395)
per Fax oder Email (vor ab) zusätzlich die Intendanz + Rundfunkrat + Aufsichtsrat der Landesrunkfunkanstalt informieren oder gar auch das zuständige LAndesparlament. Frau Igel hat gemeint, dass die Leute, die Menschen im schönsten großen Haus des LAndes NICHTS wissen vom Ungemach der Menschen in den Fuchsbauen und Elsternestern ... Tue es ernstlich und verliere nie den Humor. Viel Erfolg!
Übrigens: Unsere Bundesverfassungsgerichtsrichter stellten fest, dass „es unmittelbar gegen […] [den] Rundfunkbeitragsstaatsvertrag […] keinen fachgerichtlichen Rechtsschutz gibt“ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg110067.html#msg110067
mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael
PS: Herr J. W. v. Goethe soll mal bemerkt haben: "Man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist." und somit gilt: Nur wer seine eigenen Ansichten in Zweifel setzt und sich von ihnen löst, hat die Chance, neue Erkenntnisse zu erlangen! Die Wahrheit ist subjektiv!
don't panik.


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: Der Vollstreckungsbeamte war zu Besuch!
#7: 26. November 2015, 14:26
Hypothetisch:

Die nette Dame hat einen Bescheid und wollte ihn Dir zukommen lassen...
Meinte Sie vielleicht den Festsetzungsbescheid vom Beitragsservice?
Diesen braucht man unbedingt um einen Widerspruch einzulegen!

Der Beamte hatte lediglich nur den Vollstreckungsbescheid übergeben. Dieser nütz aber nichts um weiter fortzufahren!
Wie ich erwähnte den BS anschreiben und diesen Festsetzungsbescheid anfordern...

Um die Sache jetzt nicht allzu sehr zu komplizieren:

- Zu der Dame und fragen ob Sie einen Festsetzungsbescheid hat
- Wenn ja, auf diesen, einen Widerspruch beim BS einlegen,
- Wenn nein, BS anschreiben (!) um Dir den Bescheid bekanntzugeben (Kopie des Anschreibens an die Dame der Vollstreckung)
- Wenn Bescheid erhalten, Widerspruch einlegen.
- Kopie des Widerspruchs der Vollstreckung übergeben und bitten die Sache demnach an den BS zurückzusenden...

Die Dame hat auf Deinem Wunsch bereits die Sache  "auf Eis" gelegt - von daher hast Du genügend Zeit
einen Widerspruch per Einschreiben/Rückschein an den Beitragsservice zu senden...

Die Dame würde auch eine weitere Frist einräumen müssen, falls nötig!


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I
  • Beiträge: 434
Re: Der Vollstreckungsbeamte war zu Besuch!
#8: 26. November 2015, 14:59

Der Beitragsservice und die Rundfunkanstalt sind vielleicht gar keine richtigen "Behörden", sie tun aber so.
Ganau! meine Meinung: Rundfunkanstalt ist wie die Firma ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln keine Behörde. Sie, die Landesrunkfunkanstalt dürften „nur“ zur Frequenzvergabe und zur Geldeintreibung so handeln, als sei sie eine Behörde. (Ich versteh‘ es auch nicht;-))

Diese Meinung vertrete ich auch, wenn man einfach die Definition einer Behörde liest:

Zitat
staatliche Organisationseinheit, die auf gesetzlicher Grundlage in das Gefüge der äußeren Verfassung des Staates eingegliedert ist. Behörden sind Träger öffentlicher Rechte; sie haben mit staatlicher Autorität alle Angelegenheiten des Staates wahrzunehmen. Die in Behörden beschäftigten Personen können Beamte sein oder Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes.

Eine Behörde ist gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“.
Sprich beim Beitragseinzug (und Frequenzvergabe)  tritt die LRA als Behörde, ansonsten ist es ein normales Unternehmen.

Die LRA dürfte also nur Beliehener sein und könnte somit an den Beitragsservice keine hoheitlichen Rechte weitergeben. Dazu Wikipedia:
"Bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben kann es sachgerecht sein, privaten Sachverstand oder bereits vorhandene private Kapazitäten zu nutzen. Die Beleihung ermöglicht es dem Staat, sich durch Deregulierung und Privatisierung zu entlasten. Grenze der Beleihung ist lediglich die Erfüllung staatlicher Kernaufgaben, die nicht delegiert werden dürfen (z. B. Aufgaben der Polizei oder der Finanzverwaltung).
Die Beleihung führt dazu, dass Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) Verwaltungsaufgaben selbständig wahrnehmen; ihnen werden Entscheidungskompetenzen übertragen (anders: Verwaltungshelfer). Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass nur Beamte und Angestellte der öffentlichen Verwaltung hoheitliche Befugnisse ausüben können (Art. 33 Abs. 4 GG). Dem Gesetzgeber steht ein weiter Entscheidungsspielraum zu, ob und inwieweit er öffentliche Aufgaben durch eigene Organe oder durch Beliehene erfüllen will.
Eine Beleihung darf nur durch oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Der Gesetzesvorbehalt betrifft nicht nur das „Ob“ einer Beleihung, sondern umfasst auch deren wesentliche Modalitäten. So muss der Gesetzgeber die Befugnisse und Pflichten des Beliehenen ebenso benennen wie eventuelle Mitwirkungs-, Duldungs- und Unterlassungspflichten der Dritten gegenüber dem Beliehenen. Außerdem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der beleihende Hoheitsträger zumindest die Rechtsaufsicht über den Beliehenen ausüben. Die Notwendigkeit einer Fachaufsicht ist umstritten, wie z. B. die Kontroverse zwischen Bundesrat und Bundesregierung zur Frage der Fachaufsicht bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. zeigt.Da der Beliehene mit der hoheitlichen Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben betraut ist, zählt er zur vollziehenden Gewalt i. S. d. Art. 1 Abs. 3 GG. Gleichgültig ob er öffentlichrechtlich oder privatrechtlich tätig wird, unterliegt er damit der Grundrechtsbindung.
"

Deshalb müsste meiner Meinung nach der Beitragsservice bei allen Sachen die den Beitragseinzug angehen, komplett die Füße stillhalten. Wie gesagt meine Meinung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2015, 15:07 von InesgegenGEZ«

 
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