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Autor Thema: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.  (Gelesen 7552 mal)

V
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Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.


Bei der Rundfunkgebühr kam es auf den Besitz einer Empfangsvorrichtung an. Soweit Geräte vorhanden waren, war man in der Zahlungspflicht. Auch Sperrvorrichtungen der unerwünschten ö.-r. Programme wurden von den Richtern nicht gewürdigt. Die vorhandenen Geräte lösten die Rundfunkgebühr dennoch aus.

Nun kommt es bei dem neuen Rundfunkbeitrag auf die Geräte nicht mehr an. Die Möglichkeit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen soll nun die Zwangszahlung auslösen. Bewährter Trick: alter Wein, neuer Schlauch. Der Gesetzgeber unterstellt nun schlicht die Nutzungsmöglichkeit der öffentlich-rechtlichen Programme in der Wohnung und fertig ist der Zaubertrick. Für das Oberverwaltungsgericht Münster reicht sogar die Erschwinglichkeit der Multifunktionsgeräte aus.

Per Fiktion werden die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme der Gruppe mit besonderem Vorteil einfach so zugeschlagen. Verhältnismäßigkeitsprinzip? Differenzierung nach Nutzung? Wozu? Merkt doch keiner die Zusammenhänge.

Nun - erschwinglich und möglich sind heute auch Sperrvorrichtungen, die auf Grund der freien Willensentscheidung benutzt werden, um die unerwünschten und aufgedrängten öffentlich-rechtlichen Programme nicht zu empfangen. Dies beginnt schon mit der kostenlosen Kindersicherung bei den gängigen Multifunktionsbildschirmen. Ein zufälliges Reinzappen in einen unerwünschten ö.-r. Programm ist dann nicht mehr möglich. Mit einer Sperre ist die Empfangsmöglichkeit grundsätzlich nicht mehr gegeben. Ein Missbrauch ist überall möglich, dennoch wird kein Mensch nur deswegen verhaftet, weil er ungesetzlich handeln könnte. Die tatsächliche Umsetzung ist eben entscheidend. Das muss auch bei einer unerwünschten willentlich gesperrten Medienoption ebenso gelten. Es wird Zeit auch dieses Argument vor einem Gericht ins Rennen zu schicken.


PS.
Bitte arbeitet die Idee konstruktiv weiter aus.

Gibt es was Vergleichbares in den Urteilen zu anderen auferlegten Finanzierungsverpflichtungen zu finden?

Gibt es Urteile zu diversen Sperren, die zum persönlichen Schutz errichtet wurden?


STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2015, 07:27 von Viktor7«

z

zuwider

 :(, da diese Mafia keine Gerätekopplung des "Beitrages" mehr vorschreibt, machen Sperren eigentlich auch keinen Sinn. Sie betonen ja immer wieder, daß allein die Möglichkeit ausreicht ...
dieses Argument wird wohl ins Leere verlaufen.


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I
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Wenn der örR nur durch ENTSPERREN empfangbar wäre, muss der Beitrag nicht mehr bezahlt werden, denn es muss die Möglichkeit der Nutzung vorliegen. Diese Möglichkeit wäre bei einer Sperre nicht mehr geegeben.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2015, 22:20 von Bürger«

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Wenn der örR nur durch ENTSPERREN empfangbar wäre, [...]
Gemäß den europäischen Bestimmungen, daß eine Nichtreaktion keine Zustimmung bedeutet, wäre das die einzig richtige Lösung, denn hier muß der Bürger aktiv werden, wenn er schauen möchte, also seine Zustimmung erteilen.

Man darf diese Problematik ja durchaus auf den Bürger verlagern.

Da im europäischen Recht auch eine verschlüsselte Sendung als allgemein empfangbar gilt, wäre hier auch die Option denkbar, daß der Kauf eines für ÖRR geeigneten Decoders entweder mit Name und Adresse an ÖRR gemeldet werden muß, (Einwilligung zur Datenweiterverarbeitung bei Kauf des Decoders), oder ÖRR verkauft diese Teile als Monopol in Eigenregie.

Da mit der Umstellung auf DVB-T2 sowieso Fernsehgeräte neu gekauft werden müssen, ergäbe sich hier eine Möglichkeit, falls der Gesetzgeber bis dahin zügig agiert.

Darüberhinaus gilt dennoch, daß außerhalb des Steuerbereiches jegliche Zwangsabzocke des Bürgers in Europa Unrecht darstellt.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Die Verschlüsselung ist utopisch.  Ein Angebot wird pro Smartcard berechnet. Willst du(Rundfunknutzer) es auf zwei Geräten gleichzeitig nutzen, benötigst du(Rundfunknutzer) dementsprechend auch zwei Abonnements.
Alternative wäre eine Form einer einkommensabhängigen Steuer
z.B. ca. 4 Prozent des Steuerbetrags aus Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer. Sollten die Einnahmen unter den Erwartungen bleiben --> ein Bundeszuschuss aus allgemeinen Steuermitteln.

SAT - 18,2 Millionen TV-Haushalte (47 Prozent Marktanteil)
Kabel - 16,9 Millionen Haushalte (Marktanteil 44 Prozent)
DVB-T - 2,2 Millionen Haushalte
IPTV - 1,5 Millionen Haushalte

Im Kern gelten die Sendungen des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks als „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ (Art. 106 Abs. 2 i.V.m. Art. 14 AEUV) und unterliegen dem von deutscher Seite durchgesetzten Amsterdamer Protokoll Nr. 29 von 1997, das feststellt, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Mitgliedstaaten unmittelbar mit demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen jeder Gesellschaft sowie mit den Erfordernissen verknüpft ist, den Pluralismus der Medien zu wahren“.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent des Steuerbetrags aus Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer
Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag
http://www.steuerzahler.de/Einnahmen-aus-dem-Solidaritaetszuschlag/19922c23264i1p426/
ca. 10,3 -13 Mrd Euro Einnahmen pro Jahr

PS.
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Gibt es Urteile zu diversen Sperren, die zum persönlichen Schutz errichtet wurden?

Mann/Frau kauft sich einen TV Gerät für 200 euro und lässt sich da eine Sperre einbauen. Einen Tag später kauft man für 600 Euro ohne Sperre.

So viel dazu


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

K
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Alternative wäre eine Form einer einkommensabhängigen Steuer
z.B. ca. 4 Prozent des Steuerbetrags aus Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer. Sollten die Einnahmen unter den Erwartungen bleiben --> ein Bundeszuschuss aus allgemeinen Steuermitteln....

Warum eigentlich immer "einkommensabhängig" !?

Wenn ich einen Tele-wasauchimmer Vertrag abschliesse kostet der JEDEN gleich; Telekom, Kabel Deutschland, Netflix, Sky, Handy usw. ...
Ob Generaldirektor oder Strassenkehrer.
Warum soll ich als "besser verdienender" diesen ÖR-Sch...ss mehr unterstützen ?
Ein "besser verdienender" kann auch nicht mehr in die Röhre glotzen als ein anderer.
Ein Beitrag - für alle. Einfach für alle.  8)


Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Yle untersteht dem Verkehrs- und Informationsministerium und ist zu 99,9 % in staatlicher Hand, ist aber eine eigenständige Organisation, die unabhängig von der Regierung arbeitet.
Die Anstalt wurde von 1926 bis 2012 zu 90 % aus verpflichtenden Rundfunkgebühren finanziert (zuletzt 252,25 Euro pro Haushalt und Jahr). Seit 2013 werden die Beiträge in Form einer einkommensabhängigen Steuer (0,68 %, maximal jedoch 140 Euro) erhoben.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Yleisradio

ps: Finnland - ca. 5,4 Millionen Einwohner


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V
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907, für 600 € bekommst du Zugang auch zu vielen verschlüsselten Programmen für einige Jahre hin. Kein System ist vor Mißbrauch sicher.


Danke für die bisherigen Gedanken.

Es geht um die Sperre direkt beim Empfänger. Die heutigen Multifunktionsgeräte sind quasi Computer für einen bestimmten Zweck. Die Steuerung erfolgt per Software. Mit entsprechender Programmierung lassen sich die einzelnen unerwünschten Programme sperren. So funktioniert vielfach die Kindersicherung, die mit einer 4-stelligen Zahl arbeitet. Mehr Stellen bringen einen höheren Schutz vor Mißbrauch mit sich. Die eigene Sperrung/Nichtnutzug könnte z.B. auf der Steuererklärung angegeben und unterschrieben werden. Die Sperrung könnte eventuell auch durch einen Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalt für einen geringen Monatsbeitrag vorgenommen werden. Sicherlich gibt es noch eine Menge Möglichkeiten einer Programmsperre direkt beim Empfänger, sei es am zentralen Hausanschluss oder direkt vom Hersteller. Mißbrauch wird es immer geben. Ich denke nicht, dass die öffentlich-rechtlichen Programme mehr als Bankkonten, Sky oder Netfix gesichert werden müssen. Dafür sind die anderen Medienoptionen weitaus interessanter.


Eine weitere Idee:

Zunächst schreiben wir aus unserer Sicht alles Wesentliche auf und sondieren die Möglichkeit einer Feststellungsklage (??) mit Unterstützung eines versierten Rechtsanwalts.

In der Klage sollten auch die alten Urteilsbegründungen zur Gebühr auseinandergenommen werden.

Haben diese Schritte geklappt und ist die Idee ausgereift, kümmern wir uns um die gemeinsame Finanzierung der Klage.

Meinungen? Weitere konstruktive Überlegungen?


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@907
Hier wäre evtl. mal interessant, zu klären, warum Finnland das System umgestellt hat? Könnte ja durchaus sein, daß es eben europäische Belange waren, die dazu führten und eine Unterstützung aus Steuermitteln noch die verträglichste Lösung darstellt.

@Kurt
Zitat
Warum eigentlich immer "einkommensabhängig" !?
Weil es eine Auflage der EU ist, dergleichen ausgewogen zu gestalten.

Ein für alle gleicher Betrag ist nur dort gerecht, wo der Bürger die damit verbundene Leistung vorher explizit bestellt bzw. beauftragt hat.

Evtl. wird sich eine Neugestaltung auf 2 Ebenen stützen; eine wirkliche, reine Basisversorgung aus echten, allgemeinen Steuermitteln, alles andere per individuellem Vertrag zwischen Bürger und dem ÖRR seines Bundeslandes, möglicherweise mit Zusatzangeboten verbunden, wie sie ja bei Tageszeitungen auch anzutreffen sind.


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G
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Zuerst mal den ÖRR komplett überarbeiten, alles Überflüssige streichen, Immobilien verkaufen, Schmarotzer entlassen. Die paar Millionen, die dann noch der Rundfunk kostet, aus Steuermitteln bezahlen.


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Mann/Frau kauft sich einen TV Gerät für 200 euro und lässt sich da eine Sperre einbauen. Einen Tag später kauft man für 600 Euro ohne Sperre.

So viel dazu

Hä??? Die Möglichkeit den örR zu verschlüsseln wäre ohne Probleme umsetzbar! Sky empfängt man auch nur verschlüsselt über SAT und alle die über Kabel die Programme empfangen, bräuchten dem Kabelanbieter nur einen Nachweis vorlegen, dass sie örR bezahlen und ihnen würde es dann freigeschaltet.

Auch den örR aus Steuermitteln zu finanzieren finde ich falsch (dann wäre auch keine angebliche staatsferne vorhanden), denn jeder der an dieser ach so tollen freien Meinungsbildung teilnehmen möchte, bezahlt dafür und kann daran teilnehmen.


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Zuerst mal den ÖRR komplett überarbeiten,
Zustimmung.

Zitat
alles Überflüssige streichen,
Was wäre überflüssig?

Zitat
Immobilien verkaufen,
Käme das langfristig nachhaltig wirklich besser?

Gesagt ist manches leicht.


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Auch den örR aus Steuermitteln zu finanzieren finde ich falsch (dann wäre auch keine angebliche staatsferne vorhanden),
Es steht geschrieben, daß der Staat seinen ÖRR aus Steuermitteln unterstützen darf. Er muß es nicht. Was nicht geht, ist die allgemeine Zwangsabzocke des Bürgers auf Basis von Nichtsteuermitteln.


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907

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Solange es keine Sperren für Radioempfang gibt, braucht man gar nicht erst anfangen über Sperren zu diskutieren.


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Solange es keine Sperren für Radioempfang gibt, braucht man gar nicht erst anfangen über Sperren zu diskutieren.

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, den analogen Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) bis spätestens 2012 abzuschalten. Das Digitalradio ist schon in den Startlöchern, da ist eine Verschlüsselung kein Problem mehr. Die technische Machbarkeit der Verschlüsselung kann man nicht ernsthaft bestreiten und eine Smartcard ist auch nicht gerade der Gipfel der technischen Möglichkeiten. Bestehende Radios, z.B. Autoradios lassen sich sicherlich mit preiswerten FM Transmittern aufrüsten, die das Digitalsignal empfangen und wenn nötig entschlüsseln können.

Das einzige Problem ist, dass der ÖRR keinerlei Interesse an einer Umsetzung der Verschlüsselung hat. Interessant wäre zunächst, inwiefern es belastbare Quellen zur technischen Machbarkeit der Verschlüsselung gibt.


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