Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.Bei der Rundfunkgebühr kam es auf den Besitz einer Empfangsvorrichtung an. Soweit Geräte vorhanden waren, war man in der Zahlungspflicht. Auch Sperrvorrichtungen der unerwünschten ö.-r. Programme wurden von den Richtern nicht gewürdigt. Die vorhandenen Geräte lösten die Rundfunkgebühr dennoch aus.
Nun kommt es bei dem neuen Rundfunkbeitrag auf die Geräte nicht mehr an. Die Möglichkeit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen soll nun die Zwangszahlung auslösen. Bewährter Trick: alter Wein, neuer Schlauch. Der Gesetzgeber unterstellt nun schlicht die Nutzungsmöglichkeit der öffentlich-rechtlichen Programme in der Wohnung und fertig ist der Zaubertrick. Für das Oberverwaltungsgericht Münster reicht sogar die Erschwinglichkeit der Multifunktionsgeräte aus.
Per Fiktion werden die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme der Gruppe mit besonderem Vorteil einfach so zugeschlagen. Verhältnismäßigkeitsprinzip? Differenzierung nach Nutzung? Wozu? Merkt doch keiner die Zusammenhänge.
Nun - erschwinglich und möglich sind heute auch Sperrvorrichtungen, die auf Grund der freien Willensentscheidung benutzt werden, um die unerwünschten und aufgedrängten öffentlich-rechtlichen Programme nicht zu empfangen. Dies beginnt schon mit der kostenlosen Kindersicherung bei den gängigen Multifunktionsbildschirmen. Ein zufälliges Reinzappen in einen unerwünschten ö.-r. Programm ist dann nicht mehr möglich. Mit einer Sperre ist die Empfangsmöglichkeit grundsätzlich nicht mehr gegeben. Ein Missbrauch ist überall möglich, dennoch wird kein Mensch nur deswegen verhaftet, weil er ungesetzlich handeln könnte. Die tatsächliche Umsetzung ist eben entscheidend. Das muss auch bei einer unerwünschten willentlich gesperrten Medienoption ebenso gelten. Es wird Zeit auch dieses Argument vor einem Gericht ins Rennen zu schicken.
PS.
Bitte arbeitet die Idee konstruktiv weiter aus.
Gibt es was Vergleichbares in den Urteilen zu anderen auferlegten Finanzierungsverpflichtungen zu finden?
Gibt es Urteile zu diversen Sperren, die zum persönlichen Schutz errichtet wurden?
STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.0.html