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Autor Thema: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.  (Gelesen 7409 mal)

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Sperren sind immer eine katastrophale Fehlentscheidung, weil das Missbrauchspotential höher liegt als ein möglicher, gerechtfertigter Nutzen.

Immer wenn ein Politiker etwas nicht versteht und nicht gewillt / in der Lage ist zu verstehen, fordert er ein Verbot oder eben eine Sperre. Wie ein kleines Kind das nicht an das Glas mit den Bonbons kommt.

Finanzierung aus Steuermitteln halte ich für falsch. Das "sichert" schon wieder die Kakophonie "Der Rundfunkbeitrag dient zur Finanzierung des ÖRR" und schafft keinen Auftrag, keine Pflichten, keine Kontrollen, keine Aufsicht, keine Transparenz, keine Verantwortung, keine Unabhängigkeit und keine Sorgfalt.

In der jetzigen Form des ÖRR gibt es nur eine Lösung Einwegverschlüsselung!


Die einzige "Sperre" die ich akzeptieren würde, wäre eine Zwangsverpflichtung in jeder Werbepause:

Dieses Produkt macht dumm, faul, träge, unentschlossen, vorurteilsfrei, folgsam, anspruchslos, hörig, es hemmt die Entfaltung ihrer Individualität und kann bei manipulativem Gebrauch ihre Meinung durch eine Medien-dominante Meinung ersetzen. Übermäßiger Konsum der Medien macht denkfaul, verstümmelt die Fähigkeit des Hinterfragens und fördert das widerspruchslose Adaptieren von Medien-gesteuerten Interessen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2015, 20:03 von LeckGEZ«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

V
  • Moderator++
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Dieses Produkt macht dumm, faul, träge, unentschlossen, vorurteilsfrei, folgsam, anspruchslos, hörig, es hemmt die Entfaltung ihrer Individualität und kann bei manipulativem Gebrauch ihre Meinung durch eine Medien-dominante Meinung ersetzen. Übermäßiger Konsum der Medien macht denkfaul, verstümmelt die Fähigkeit des Hinterfragens und fördert das widerspruchslose Adaptieren von Medien-gesteuerten Interessen.

Das nennen einige parteiisch eingestellte Richter "strukturelle Vorteile".  ;)
-> allgemeine Vorteile -> deshalb kein Beitrag
-> parteiisch -> deshalb Rechtsbeugung
Der elementare Verstoß und Rechtsbeugung basiert auf der Verletzung der Rechtsnormen durch bewirkte unzulässige Besser- bzw. Schlechterstellung der an dem jeweiligen Verfahren beteiligten Personen durch einen oder mehrere Richter. Die Rechtsbeugung stellt einen echten Straftatbestand dar.

Gibt es noch was zum Thema des Threads?

Einspeisepflicht für Kabelbetreiber ...
Mit welcher Begründung? Wettbewerbsverzerrung (EU Recht)?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2015, 08:29 von Viktor7«

 
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