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Autor Thema: Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015  (Gelesen 120481 mal)

  • Beiträge: 18
  • Status: Klage am VG
Hallo Mitstreiter,

habe eine Anfrage bekommen, ob ich eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung akzeptieren würde.

Und nun?

Grüsse FS


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S
  • Beiträge: 21
Hallo

in diesem fiktiven Fall würde ich natürlich nicht akzeptieren und auf mündliche eine Verhandlung bestehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2018, 15:18 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Bezüglich NDR und Klage ein möglicherweise interessanter Hinweis oder Wink mit dem Zaunpfahl:

VG Hannover: Ruhen des Verfahrens gemäß richterlicher Verfügung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26247.msg165403.html#msg165403  8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 18
  • Status: Klage am VG
Hallo,

mündliche Verhandlung hatte der Kläger auch schon gedacht - man bezahlt ja nicht 100 € Eintritt ohne sich die Show anzuschauen.

Und wenn das Recht gebeugt wird, möchte man doch, dass die Beteiligten einem dabei in die Augen schauen.

Grüsse und Danke
FS


Karma - bezeichnet ein spirituelles Konzept, nach dem jede Handlung – physisch wie geistig – unweigerlich eine Folge hat.
Würde mich stark interessieren, wer im nächsten Leben alles im Knast landet :-)


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Seit über einem Jahr könnte die fiktive Person F Ruhe gehabt haben - keine nervigen Info- und sonstige Belästigungsschreiben, weder vom Verwaltungsgericht, noch von irgend einer Rundfunkanstalt (mit der diese Person F auch keine Verträge abgeschlossen hat, Stichwort "Direktanmeldung") und auch nicht von dem sogenannten Beitragsservice.   ;D

Update: Es geht jetzt weiter!  >:D

Am 8.5. könnte ein vom 3.5.2019 datiertes Info-Schreiben von diesem ominösen Beitragsservice im Briefkasten gelegen haben, zugestellt per normaler Post:

Zitat
Zahlung der Rundfunkbeiträge ...

Ihre Rundfunkbeiträge sind am 15.05.2019 fällig. Bitte zahlen Sie den Betrag von 1.405,46 EUR. ...

Ihr Kontostand am 23.11.2017  .......................................    -609,96
3.5.19 Säumniszuschlag  ..................................................    -8,00
3.5.19 Rundfunkbeträge für 1 Wohnung 10.15-12.15  ..........  -52,50
3.5.19 Rundfunkbeträge für 1 Wohnung 01.16-12.16  ..........  -210,00
3.5.19 Rundfunkbeträge für 1 Wohnung 01.17-06.19  ..........  -525,00
Gesamtbetrag    .........................................................  -1.405,46


Die fiktive Person könnte dieses Info-Schreiben wie üblich eingescannt, digital abgespeichert, in einer Cloud gesichert und anschließend abgeheftet haben, falls mal ein Richter oder Anwalt diese Unterlagen sehen will, erledigt...  >:D

Aber dann, 2 Tage später, könnte ein weiterer Brief gekommen sein, der evtl. Handeln erfordert: (siehe nächster Beitrag)

Frei 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2019, 21:50 von DumbTV«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Was danach kam, die Vorankündigung der Zwangsvolltreckung durch die Stadtkasse, wurde von den Moderatoren hierhin ausgelagert:
Vollstreckungsankündigung Stadtkasse Oldenburg>NDR>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193124.html#msg193124

Was ich mich jetzt frage:
Soll ich den fiktiven Fall der Person F, und wie es weitergeht (theoretisch könnte es sein dass ein weiterer Festsetzungsbescheid 07.2014 bis 03.2015 über 169,82 € per "normaler" Post vom BS / NDR eingetrudelt ist) jetzt hier weiter diskutieren, oder in dem anderen oben verlinkten Thema? ???

(Wahrscheinlich werde ich das, was zum Thema "Vorankündigung der Zwangsvolltreckung durch die Stadtkasse"  ist im oben verlinkten Thema posten, und den fiktiven Fall der Person F mit den weiteren Bescheiden hier diskutieren.)

Frei  8)

Edit "Markus KA":
Die Trennung zwischen Vorverfahren nach Festsetzungsbescheid und Vollstreckung als zwei unterschiedliche Themen macht Sinn.
Danke für das Verständnis.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2019, 22:55 von Markus KA«
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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ich könnte mir vorstellen, dass die fiktive Person F am Samstag, dem 11.05.2019 einen weiteren Festsetzungsbescheid mit dem Datum 03.05.2019 (also 8 Tage nach dem aufgedruckten Datum) per "normaler" Post erhalten hätte:

Zitat
NDR /BS ...
03.05.2019
Festsetzungsbescheid - Beitragsnummer ...

Sehr geehrte...

Ihrer Pflicht zur Zahlung rückständiger Rundfunkbeiträge sind Sie nicht oder nicht vollständig nachgekommen.

Für den Zeitraum vom 01.07.2014 bis 31.03.2015 wird deshalb der Betrag von 169,82 EUR, einschließlich Säumniszuschlag festgesetz (Berechnung siehe Kontoauszug).

Dieser Festsetzungsbescheid ist ein vollstrckbarer Titel. Er wird im Wege der Zwangsvollstreckung (z.B. durch Sachpfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens oder des Kontoguthabens) durchgesetzt, wenn der festgesetzte Betrag nicht gezahlt wird.

Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie unbedingt, dass nicht nur der oben festgesetzte Betrag zu zahlen ist, sondern auch die weiteren offenen Forderungen einschließlich der fälligen Rundfunkbeiträge von 105,00 EUR für den Zeitraum 01.04.2015 bis 30.09.2015.

Einschließlich des Monats 09.2015 besteht ein offener Gesamtbetrag von 617,96 EUR. Nur wenn Sie diesen offenen Gesamtbetrag unverzüglich zahlen, vermeiden Sie Mahn- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf Grundlage dieses Festsetzungsbescheids.

Mit freundlichen Grüßen

Norddeutscher Rundfunk

Rechtsbehelfsbelehrung und
Rechtsgrundlagen siehe Rückseite

Kontoauszug
23.01.15 Rundfunkbeiträge für 07.2014-12.2014 ........... -107,88
06.02.15 Rundfunkbeiträge für 01.2015-03.2015 ........... -53,94
03.05.19 Säumniszuschlag  ........... -8,00
Festgesetzter Betrag  ........... -169,82
Seite 1 von 1

Und wie immer in Grau auf der Rückseite:
Zitat
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden ... bei der ... Landesrundfunkanstalt ...

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
... Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das bedeutet, dass der geschuldete Betrag auch dann gezahlt werden muss, wenn Widerspruch eingelegt worden ist. ...

   

Die fiktive Person F könnte nach über einem Jahr Pause wieder erholt in den Kampfmodus übergehen, und vorhaben den geforderten Betrag nicht zu bezahlen und innerhalb eines Monats Widerspruch dagegen einzulegen, unter anderem, weil für das 2. Halbjahr 2014 bereits ein Festsetzungsbescheid vorliegt!  >:D

Oder ist das normal dass es mehrere Festsetzungsbescheide für den gleichen Zeitraum oder sich überschneidende Zeiträume gibt?

Mir scheint, die könnten (rein fiktiv natürlich) etwas den Überblick verloren haben...   ;D

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2019, 04:21 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

G
  • Beiträge: 1.548
Die Beiträge für 2014 und 2015 sind verjährt, wenn für 2015 nicht spätestens 2018 ein Bescheid erlassen wurde. Schau mal, drboe hatte das auch schon und ist damit durchgekommen.


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Z
  • Beiträge: 1.563
Der aktuelle Bescheid für die Jahre 2014 und 2015 müßte ja nach Verwaltungslogik die alten für die gleichen Zeiträume aufheben (falls diesbezüglich ein Widerspruchsverfahren oder eine Klage läuft).
Damit sind nur noch die aktuellen relevant.
Und damit sind die verjährt. Also schnell Widerspruch einlegen, damit diese Forderung zumindest vom Tisch ist, denn die Einrede der Verjährung ist vom Schuldner zu erklären.

Mir kommt da noch eine Idee: Wenn durch Softwarefehler im vollautomatischen System Quatsch rauskommt, dann ist es doch möglich, daß aus dem Drucker des Druckdienstleisters auch vollkommen andere Dokumente ausgedruckt werden, die sollen schließlich alle ohne Unterschrift gültig sein...


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S
  • Beiträge: 403
Die Beiträge für 2014 und 2015 sind verjährt, wenn für 2015 nicht spätestens 2018 ein Bescheid erlassen wurde. Schau mal, drboe hatte das auch schon und ist damit durchgekommen.

Siehe hierzu:

Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg190408.html#msg190408

Damit dürften die Forderungen des neuerlichen Festsetzungsbescheids hinfällig und der Widerspruch so gut wie schon geschrieben sein.  8)


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

G
  • Beiträge: 1.548
Danke Shuzi, habe es auf die Schnelle nicht gefunden.


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907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Person X hat heute (14.05.19) einen Festsetzungsbescheid für den Zeitraum 2013 bis 12.2014 bekommen. Für diesen Zeitraum gab es schon Festsetzungsbescheide und Widerspruchsbescheide.

Sind die Beiträge für 2013 und 2014 nun verjährt oder nicht?


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
@ 907
Ohmanoman, geht immer vom besten aus!  ;)

 :) Die Maschine in Köln spielt verrückt!  ::) Diese Maschine in Köln übernimmt bald alles!  :o Und lässt sich nicht abschalten!!  :o Auch wenn du die Schutzgebühr zahlst, macht nix, du kommst trotzdem in den Knast!  :o Vielleicht sitzt in der Nachbarcelle Herr Bürow, oder Herr Wihelm, ähh Frau Luma Dreyer, (nee Frauen - Knast), oder Lutz Marmore oder sogar Herr Steinmeier, oder nee, die Gebrüder Kirchhof!  ;D

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Beiträge: 7.385
Sind die Beiträge für 2013 und 2014 nun verjährt oder nicht?
Ist halt die Frage, ob eine Angelegenheit, deren Nichteinhaltung als Ordnungswidrigkeit geregelt ist, nur auf diese Weise geahndet werden darf oder andere legale Möglichkeiten abweichend davon zulässig sind?

Gemäß OWIG des Bundes, der alleine dafür zuständig ist, verjährt eine Ordnungswidrigkeit nicht nur nach Ablauf von 6 Monaten, auch der Ablauf einer evtl. Ahndung ist festgeschrieben.

Siehe auch:

Mißachtung der Bundesvorgabe zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30525.msg191080.html#msg191080


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Z
  • Beiträge: 1.563
Hört sich ja fast so an, als hätte Köln einen STUXNET-Befall, ob das die Rache aus dem Iran ist?
Wenn die Maschine tatsächlich verrückt spielt (wir wissen aus diversen Verfahren, daß es niemanden persönlich Verantwortlichen für diese Maschine gibt), so könnte dies zum eigenen Vorteil genutzt werden.
Rein formal sollte ein aktueller Bescheid den Zeitraum eines älteren Bescheides bzw. den Sachverhalt eines älteren Bescheides ersetzen oder aufheben.
Die Maschine spielt uns also in die Hände.
Nur keine schlafende Hunde wecken, aber die Einrede der Verjährung ermöglicht es, wenigstens alte Forderungen vom Tisch zu bekommen.


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