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Autor Thema: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)  (Gelesen 113753 mal)

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...kleine "Erfolgsmeldung" ;)
VG HH: Vorerst keine mündlichen Verhandlungen in Sachen Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26461.0.html
Gute Entspannung...


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Hier eine weitere kleine Erfolgsmeldung, betrifft allerdings "nur" eine Untätigkeitsklage (VG Hamburg Kammer 3). Im Moment sind diese Art Klagen ja etwas rar gesät. Die meisten hoffen ja auf Ruhendstellung oder Aussetzung ihre Klage. Hier geht es um einen Bescheid von vor "drei Jahren und acht Monaten", der nach Widerspruch nicht beschieden wurde. Auch ein Grund für die erhebliche Verzögerung wurde nicht genannt. Erst nach Erhebung der Untätigkeitsklage 2018 wurde beschieden.

Das Verfahren wurde ohne öffentliche Verhandlung eingestellt, da sich beide Parteien einig sind, dass sich der Rechtsstreit erledigt hat.

Der NDR hat in Person eines Justiziars noch versucht, das Gericht in einem Schreiben davon zu überzeugen, dass dem Kläger die Aussetzungsbegründung ("Prozessökonomie") bekannt gegeben worden war. Das stimmt nicht. Das Schreiben kann nur als Versuch gewertet werden, die Verfahrenskosten trotz Selbstverschulden dennoch auf den Kläger abzuwälzen. Das ist nicht gelungen.

Die Aussetzung der Widerspruchsbescheidung aus prozessökonomischen Gründen wäre zwar nachvollziehbar, aber nur mit Kenntnis und Einverständnis des Widerspruchsführers möglich. (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl 2017, § 161 Rn. 36)

Die Kosten trägt der Beklagte (NDR). (Leider müssen die Zwangsbeitragszahler nun dafür aufkommen!  >:( )

Die Untätigkeitsklage bezieht sich nur auf einen fehlenden Verwaltungsakt (Widerspruchsbescheid), Inhalt des Verwaltungsvorgangs ist nicht Thema gewesen!
Anstelle einer Umwandlung in eine Feststellungsklage begehrt der Kläger nun die Aufnahme des Widerspruchsbescheides in seine anhängige, jedoch seit 2015 ausgesetzte  Feststellungsklage.

Beschlussbegründung im Anhang.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2018, 10:37 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Mglw. kleiner (Teil-)"Erfolg" bzgl. anhaltender Datenschutz-Kritik ;)

Beitragsnummer nicht mehr im Sichtfenster der Briefumschläge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26703.0.html

Diskussion dazu bitte dort. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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...weitere Aussetzung(en) am VG Darmstadt - siehe u.a. unter

Aussetzung nach § 94 VwGO beim VG Darmstadt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25508.msg169604.html#msg169604


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Ein weiterer Teilerfolg aus Sachsen-Anhalt:

Aussetzung der Vollziehung nach direktem Antrag an die Intendanz (MDR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27325.msg171734.html#msg171734

[…] Jedenfalls hat Person A nach seinem/ihrem "Antrag auf Aussetzung" an die Intendanz entsprechend
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.0.html

das angehängte Schreiben erhalten.

Die Medizin aus diesem Forum wirkt!

Durch die enthaltene ausdrückliche Bitte, von weiterem Schriftverkehr mit der Intendanz abzusehen, deutet sich an, daß der Nerv-Faktor schon recht hoch sein muß. Also - immer weiter auch in diese Kerbe   >:D

Glückwunsch! :laugh:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2018, 20:02 von DumbTV«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0

Beschluss des VG Düsseldorf (mit Download)
RA Thorsten Bölck erfolgreich gegen den WDR und die Stadt Duisburg!
Eine Pfändungsverfügung, in der der zu vollstreckende Leistungsbescheid nicht angegeben ist, ist rechtswidrig


WEITER SO! ;) >:D ;D


Weitere erfolgreiche Vollstreckungsanfechtungen siehe u.a. unter
Stadt Aurich zahlt Schadensersatz wegen Forderns einer nicht existenten „Vollstreckungsgebühr“ (09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=35636.0
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0


Wichtig: Es ist nicht Ziel, es auf die Vollsteckung/ Pfändung "anzulegen" und wird seitens des Forums auch nicht "empfohlen".
Wenn eine Vollstreckung/ Pfändung jedoch nicht mehr zu vermeiden ist, sind selbstverständlich auch alle Vollstreckungsvoraussetzungen/ Pfändungsvoraussetzungen penibelst zu prüfen und fehlende Vollstreckungs-/ Pfändungsvoraussetzungen entsprechend anzugreifen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2023, 19:52 von Bürger«
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n
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Ja, so muss es sein!!!!!
Beendigung der Vollstreckung durch eine Stadtkasse/ Kreiskasse (hier Main-Taunus-Kreis) wegen
absehbarer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ("noch in diesem Jahr"):

Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg174559.html#msg174559

Person X hatte ja an das Bundesverfassungsgericht geschrieben und daraufhin folgende Antwort erhalten:
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg174068.html#msg174068
Zitat
Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 1675/16 u.a.
[...]
zu Ihrem oben genannten Schreiben wird mitgeteilt, dass mit einem Urteil in den vorgenannten Verfahren noch in diesem Jahr zu rechnen ist.
Ein konkreter Entscheidungstermin steht jedoch derzeit noch nicht fest.
[...]

Dieses Schreiben hat dann Person X an die Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) weitergeleitet.
So hatte es ja Person X es ja bereits in einem fiktiven Telefonat mit der Stadtkasse vereinbart.

Heute nun könnte Person X folgendes fiktives Schreiben bekommen haben:
Zitat
Ihr Schreiben haben wir an den Gläubiger weitergeleitet.
Die Vollstreckung haben wir beendet.
Wir weisen darauf hin, dass Sie trotzdem damit rechnen müssen, dass der Gläubiger uns erneut beauftragt, sollten Sie den Prozess verlieren.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

D
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Wenn auch zu alten "Rundfunkgebühren"-Bescheiden gem. RGebStV...

OVG Bremen 1 LB 55/17 20.3.18 > Mandat. Verw.-träger ohne gesetzl. Grundlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28102.0.html

OVG Bremen, 1 LB 55/17 vom 20.03.2018
Verletzung des Grundsatzes der Selbstorganschaft durch Mandatierung eines anderen Verwaltungsträgers ohne gesetzliche Grundlage
https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen72.c.16259.de&asl=bremen72.c.11265.de

Zitat
2. Der Bescheid erweist sich wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Selbstorganschaft als formell rechtswidrig. Nach diesem Grundsatz muss die zuständige Behörde die ihr zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich durch eigene Bedienstete erfüllen (vgl. VGH BW, Urteil vom 16.12.2009 – 1 S 3263/08 –, Rn. 16, juris; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 59a). Zuständig für die Festsetzung einer etwaig bestehenden Rundfunkgebührenschuld der Klägerin war nach § 7 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 RGebStV die Beklagte. Hiernach setzte die Landesrundfunkanstalt die Rundfunkgebühren fest, in deren Bereich das Rundfunkempfangsgerät bereitgehalten wurde. Dies war vorliegend die Beklagte als die vom Land Bremen errichtete Rundfunkanstalt (vgl. § 1 Abs. 1 Radio-Bremen-Gesetz). Tatsächlich erfolgte die Gebührenfestsetzung jedoch durch Bedienstete des NDR. Für die Mandatierung des NDR fehlte es an der infolge des Abweichens von der gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmung erforderlichen formell gesetzlichen Grundlage. Die in der gescheiterten Mandatierung des NDR liegende materielle Preisgabe der Zuständigkeit der Beklagten führt zur formellen Rechtswidrigkeit des Festsetzungsbescheides, die hier nicht unbeachtlich ist.
Urteil: https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/1_LB_55_17_Urteil_anonym_Entscheidungsmodul.6936.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 01:47 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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Auch das "Urteil" des BVerfG vom 18.07.2018 könnte man unter verschiedenen Punkten als "Erfolgsmeldung" verbuchen...
...und sei es nur, dass sich das BVerfG damit in großen Teilen öffentlich selbst diskreditiert ;)

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

im Forum u.a. unter

Pressemeldungen: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28121.0.html

Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html

BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28254.0.html

Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28153.0.html

Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28123.0.html

Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28203.0.html



Zum Thema unzulässige Abgabe auf die "Zweitwohnung" hier noch eine aktuelle
"echte" Erfolgsmeldung - die wohl symbolisch für noch viele folgende stehen dürfte ;)
Zweitwohnung: SWR hebt Bescheide nach Urteil BVerfG 07/18 auf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28426.0.html


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Auch als (Zwischen-)Erfolg zu werten:

Ein (wenn auch noch nicht rechtskräftiges) VG-Urteil wirft - hier im Forum bereits behandelte - Fragen auf bzgl. der
(Un-)Zumutbarkeit der Umlage von Befreiungs-Einnahmeausfällen auf die übrigen Beitragspflichtigen ;)

Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0


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Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29103.0

Siehe auch:
Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.msg182140.html#msg182140


Auch in Karlsruhe haben die Gerichtsvollzieher so langsam ein Problem mit dem Eintreiben des Rundfunkbeitrags.

Herzlichen Dank an Forumsmitglied busymeister für seinen Einsatz!


Edit "Bürger": Siehe auch weiter unten
In Ergänzung [...]
...hier auch noch diese Erfolgsmeldung ;)
(warum auch immer diese hier im Thread noch keine Erwähnung fand)
Urteil: Keine Vollstreckung von Mahngebühren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30118.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2021, 01:58 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg182711.html#msg182711

Auch Creditreform als "Verwaltungshelfer" scheint wohl solangsam vom Eintreiben des Rundfunkbeitrags die Schnauze voll zu haben.

Herzlichen Dank an Forumsmitglied scottel für seinen Einsatz!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2018, 17:28 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Ein - bis auf die trotz Klage fortdauernde Vollstreckung aus vorhergehenden Bescheiden - kleiner Teilerfolg bzgl. eines aktuellen Bescheides trotz Klage...

Klage - SWR - Zweiter Festsetzungsbescheid bei offener Klage vor VG 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29042.msg183037.html#msg183037
[...]
Antwort vom SWR:
Zitat
- Eine technische Sperre wurde kulanterweise vorerst eingerichtet.
- Vollstreckungsersuchen vom 02.10.2018 bliebe unberührt.
- Aufgrund der wieder eingerichteten Sperre werden wir bis auf weiteres vorr. bis zum Abschluss der Klage, keine weiteren Festsetzungsbescheide o. Mahnungen gegen Sie erlassen
- Es besteht ferner Einverständnis damit, das Widerspruchsverfahren mit Blick auf den Bescheid vom 02.10.2018 vorerst ruhen zu lassen.
[...]


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Widerspruch gegen verjährte Forderungen des sog. Rundfunkbeitrags für 2015 erfolgreich (NDR)

Anfang Feb. 2019 erreichte mich eine Zahlungsaufforderung des BS. In dieser enthalten eine Übersicht offener Forderungen mit diversen Zeiträumen, darunter auch 01.01.2015 - 31.12.2015. Für diesen Zeitraum hätte spätestens Ende Dezember 2018 ein Festsetzungsbescheid vorliegen müssen. Anders als in den Jahren zuvor (2017 für 2014, 2016 für 2013) wurde mir ein solcher, die Verjährung unterbrechender Bescheid, jedoch nie zugestellt. Ich habe daher Ende Februar dem Betrag von 211,44 € (3 x 17,98€ + 9 x 17.50€) vorsichtshalber gegenüber dem NDR widersprochen. Zudem habe ich einem ebenfalls aufgeführten Säumniszuschlag in Höhe von 8 € widersprochen, weil ein widerspruchsfähiger Bescheid erst dann ausgestellt wird, wenn man die Zahlungen einstellt. Dieser Säumniszuschlag wurde erstmalig im Herbst 2013 in Kontoaufstellungen aufgeführt, nachdem ich die Zahlungen mit Januar 2013 eingestellt hatte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erzwingen.

Heute nun die Überraschung: dem Widerspruch wurde vollständig entsprochen. Dem sogn. Rundfunkbeitrag für 2015, weil der Einwand der Verjährung als berechtigt anerkannt wurde, dem Säumniszuschlag aus "good will", d. h. ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Eine entsprechend korrigierte Aufstellung lag dem Schreiben bei.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Erfolg gegen das Vollstreckungsersuchen des HR
Zitat
"Die Erinnerung hat in der Sache Erfolg."
Nachdem die Zwangsvollstreckung auf Ersuchen des Hessischen Rundfunks (HR) durch die Kreiskasse (entspr.Stadtkasse) und dem späteren Hinzuziehen des Gerichtsvollziehers vom Richter des Amtsgerichtes für unzulässig erklärt wurde, zog der HR am Ende auch seine Beschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichtes zurück.

HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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