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Autor Thema: Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015  (Gelesen 120463 mal)

P
  • Beiträge: 4.011
In der PDF sehen einige Beitragsnummern unten in der Tabelle in Lfd.Nr. 1,7 und 50.
Bitte prüfen ob das so richtig sein sollte.


Interessant ist auch das Rechtsgebiet-Detail
"Rundfunkgebühren; PKH"  1 BvR 119/17
-->
Was ist "PKH"?
Und ebenso das "Rundfunkgebühren; Zwangsvollstreckung" 1 BvR 2908/16

Und "Rundfunkgebühr" 1 BvR 1395/16.

Alle anderen sind wohl nur "Rundfunkgebühren", jedoch nirgendwo "Beiträge".

Jedoch alle im Rechtsgebiet: "Recht der nicht steuerlichen Abgaben".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2017, 11:33 von DumbTV«

e
  • Beiträge: 811
Was ist "PKH"


Könnte vielleicht Prozesskostenhilfe sein?


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

In der PDF sehen einige Beitragsnummern unten in der Tabelle in Lfd.Nr. 1,7 und 50.
Bitte prüfen ob das so richtig sein sollte.

Die Datei stammt ursprünglich aus diesem Beitrag:
Re: BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg140214.html#msg140214

Sollte die Erwähnung der 3 Beitragsnummern problematisch sein, bitte den Link zur Datei durch diesen ersetzen, wo ich die Beitragsnummern entfernt habe:

10-seitige Kopie eines Briefes des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.02.2017
https://www.docdroid.net/yVwAhuY/verfahrensbersicht-bverfg-2017-01.pdf.html
(oder Kurzlink http://docdro.id/yVwAhuY)

Frei  8)



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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

T
  • Beiträge: 47
UPDATE - September 2017 -



Nur für den Fall, dass fiktive Beklagte mal wieder bestreiten sollten, dass...

>> 10-seitige Kopie eines Briefes des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.02.2017

Jetzt, über sechs Monate später, warten wir immer noch auf Entscheidungen "alsbald" im laufenden Kalenderjahr...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2017, 19:08 von DumbTV«

f

faust

... was lässt meine müden Augen erstrahlen ???

Lese ich da:  NOCH  IN  DIESEM  JAHR ???

BRÜDER  UND  SCHWESTERN:  HALLELUJAH !!!


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Nach langer Zeit der Ruhe könnte sich im fiktiven Fall der fiktiven Person F wieder was getan haben:

"Damit die Forderungen nicht verjähren", könnte in einem normalen Briefumschlag als normale Briefsendung ein neuer Festsetzungsbescheid für das 2. Halbjahr 2014 angekommen sein, siehe auch die pdf-Datei in der Anlage.



Ich könnte mir vorstellen, dass in diesem fiktiven Fall die fiktive Person F diesem Bescheid demnächst fristgerecht mit einer kurzen Begründung widersprechen würde.

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2017, 22:20 von DumbTV«
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P
  • Beiträge: 4.011
Es ist interessant zu sehen, dass die Festsetzung hier maximal die Beträge erfasst, welche zu verjährenden drohen. Es ist ein Beispiel aus dem letzten Jahr bekannt, wo die Festsetzung über diesen Zeitraum darüber hinausgegangen ist und auch keine Aussetzung angekündigt wurde für den Fall das Widerspruch erfolgt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2017, 19:04 von DumbTV«

  • Beiträge: 886
"Damit die Forderungen nicht verjähren", könnte in einem normalen Briefumschlag als normale Briefsendung ein neuer Festsetzungsbescheid für das 2. Halbjahr 2014 angekommen sein, siehe auch die pdf-Datei in der Anlage.

Heißt das, dass auch alle anderen Personen dieser Tage Post erwarten dürften? Ist es denn wirklich so, dass im Dezember 2014er Beiträge verjähren, d.h. im Falle dass ein solcher Brief dieser Tage nicht zustellbar zurückläuft, zu Sylvester die Sektkorken für knapp 200€ knallen dürfen?

Edit: Ich habe nachgelesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verjährung_(Deutschland)
Das scheint wohl so zu sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2017, 18:50 von NichtzahlerKa«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

S
  • Beiträge: 403
[...]
Ich könnte mir vorstellen, dass in diesem fiktiven Fall die fiktive Person F diesem Bescheid demnächst fristgerecht mit einer kurzen Begründung widersprechen würde.
[...]

Zunächst könnte man vermuten, dass bei Lupus das Unterprogramm "Verjährung" angesprungen ist um die fiktive Person F zu Weihnachten mit einem Bescheid zu beschenken. Allerdings lässt das Anschreiben andere Rückschlüsse zu, denn es ist anzuzweifeln, dass die Lupus-Maschinerie mittlerweile so intelligent ist, auch anhängige Gerichtsverfahren inkl. VG, Az., etc bei der Zustellung ihrer Geschenke zu berücksichtigen.

Wenn man den Ankündigungen

  • Aussetzung des Widerspruchsbescheids bzgl. des ergangenen Festsetzungsbescheids bis zum rechtskräftigen Abschluß des (verwaltungsgerichtlichen) Verfahrens (das kann bei entsprechender Gegenwehr dauern)
  • Keine Vollstreckungsmaßnahmen bzgl. des ergangenen Festsetzungsbescheids bis zum rechtskräftigen Abschluß des (verwaltungsgerichtlichen) Verfahrens (das kann bei entsprechender Gegenwehr dauern)

im Anschreiben Glauben schenken mag, müsste sich die fiktive Person F keinen Stress machen um den neuen Festsetzungsbescheid noch mit in ihre anhängige Klage zu integrieren.

Stattdessen könnte sich die fiktive Person F, nach kurzem Widerspruch gegen den neuen Festsetzungsbescheid, auf ein entspanntes und besinnliches Weihnachtsfest 2017 einstellen.

Offensichtlich hat die fiktive Person F bisher alles richtig gemacht und dem Gegner beigebracht ein gewisses Maß an Respekt gegenüber der fiktiven Person F zu zollen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2017, 21:55 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Im letzten Brief vom NDR könnte stehen:
Zitat
"... Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Die Entscheidung über diesen Widerspruch werden wir dann bis zum rechtskräftigen Abschluss des oben genannten verwaltungsrechtlichen Verfahrens aussetzen.
Zugleich erklären wir bereits jetzt, dass Vollstreckungsmaßnahmen aus dem ergangenen Bescheid bis zum rechtskräftigen Abschluss des oben genannten Verfahrens nicht eingeleitet werden. ..."

Ein Leistungsgebot, in dem steht bis zu welchem Datum oder wie und an wen genau Person F die Summe bezahlen soll, fehlt überigens in dem Festsetzungsbescheid (s.o.).

Würde es im fiktiven Fall der fiktiven Person F in der jetzigen Situation Sinn machen, im Widerspruch gleichzeitig bereits jetzt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO zu stellen, damit - falls das erste Verfahren irgendwann abgeschlossen sein sollte - keine Vollstreckung eingeleitet werden kann, sondern erst diesem Antrag Widersprochen werden müsste, mit der Option dagegen zu klagen?

(Die fiktive Person F könnte den gleichzeitigen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zusammen mit dem Widerspruch für sinnvoll halten.)

In Anlehnung an den Wortlaut des damaligen Antrages auf Aussetzung der Vollziehung in den 2 früheren Widersprüchen gegen die ersten 2 Bescheide könnte die aktuelle Formulierung dann etwa so lauten:
Zitat
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO

Gleichzeitig beantrage ich schon jetzt die Aussetzung der Vollziehung ihres Festsetzungsbescheids vom 22.11.2017 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 10.12.2017 mit einem positiven Widerspruchsbescheid, oder im Falle eines negativen Widerspruchsbescheids gerichtlich entschieden wurde.

Begründung:

Da ich noch nie Rundfunkbeiträge gezahlt habe und die Rundfunkanstalten dennoch über Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verfügen, ist auch weiterhin kein Grund zur Zahlung erkennbar. Da ich einige meiner Grundrechte Artikel 1 bis 19 GG verletzt sehe, würde es eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge haben, wenn ich dennoch zahlen müsste. Es ist erkennbar, dass ich im Falle einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein Urteil zu meinen Gunsten bekäme, da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Bescheids bestehen.

Ich beziehe mich auf Artikel 19 (2) GG: In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Dieser Artikel wird aufs äußerste missachtet, denn die Gesetze zum Rundfunkbeitrag verstoßen gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes, obwohl kein sachlicher Grund dazu vorhanden ist.

An Meinungen, Hinweisen, konstruktiver Kritik, Verbesserungsvorschlägen und/oder Tipps zu dieser fiktiven Formulierung bin ich interessiert.

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2017, 00:47 von Frei«
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Moin.

Im letzten Brief vom NDR könnte stehen:
Zitat
"... Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Die Entscheidung über diesen Widerspruch werden wir dann bis zum rechtskräftigen Abschluss des oben genannten verwaltungsrechtlichen Verfahrens aussetzen.
Zugleich erklären wir bereits jetzt, dass Vollstreckungsmaßnahmen aus dem ergangenen Bescheid bis zum rechtskräftigen Abschluss des oben genannten Verfahrens nicht eingeleitet werden. ..."

Mit diesem hervorgehobenen Satz soll einem die Möglichkeit genommen werden, den neuen Bescheid und Widerspruchsbescheid in die laufende Klage mit aufzunehmen. Person H hat darüber mit dem VG Hamburg gestritten, wie sich der NDR anmaßen kann, die Frist zur Untätigkeitsklage (3 Monate) ausser Kraft setzen zu wollen. Das VG meinte, es wäre eher von Vorteil, den neuen Bescheid nicht mit aufzunehmen. Rechnerisch kostet Person H eine neue Klage dann aber wieder 105 Euro, eine Erhöhung des Streitwertes durch Aufnahme des Bescheides würde im Fall von Person H die Gerichtskosten jedoch nur um ca. 50 Euro erhöhen. Das VG HH geht wohl davon aus, dass nach einer verlorenen Klage nicht erneut geklagt werden wird.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

a
  • Beiträge: 178
Im letzten Brief vom NDR könnte stehen:
Zitat
"... Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Die Entscheidung über diesen Widerspruch werden wir dann bis zum rechtskräftigen Abschluss des oben genannten verwaltungsrechtlichen Verfahrens aussetzen.
Zugleich erklären wir bereits jetzt, dass Vollstreckungsmaßnahmen aus dem ergangenen Bescheid bis zum rechtskräftigen Abschluss des oben genannten Verfahrens nicht eingeleitet werden. ..."

Das steht aber nicht im Festsetzungsbescheid, sondern im (meiner Meinung nach) rechtlich unverbindlichen Begleitschreiben. Die Erklärung ist damit kein Bestandteil des Verwaltungsaktes geworden.


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Bei mir kam die Benachrichtigung über die Aussetzung des Widerspruchbescheides in einem Extrabrief mit Bestätigung des Erhalts meines Widerspruches. 2fach unterschrieben. Da kann man schon ins Schleudern geraten, ob es nun zum Verwaltungsakt gehört oder nicht.

Für "Normalbürger" ist es nicht erkennbar, dass hier vom NDR auf einen rechtswirksamen Verwaltungsakt rechtsunwirksam reagiert wurde. (siehe Anhang)

Nette Pointe ist, dass ich dann doch 2 Monate später einen Widerspruchsbescheid erhalten habe.  ;D - Nachdem der NDR mir die Aussetzung mitgeteilt und das VG die Aussetzung als richtig deklariert hatte.  ::)


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S
  • Beiträge: 403
[...]
Würde es im fiktiven Fall der fiktiven Person F in der jetzigen Situation Sinn machen, im Widerspruch gleichzeitig bereits jetzt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO zu stellen, damit - falls das erste Verfahren irgendwann abgeschlossen sein sollte - keine Vollstreckung eingeleitet werden kann, sondern erst diesem Antrag Widersprochen werden müsste, mit der Option dagegen zu klagen?
[...]

Eine fiktive Person S könnte der Meinung sein, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO, bei jedem Widerspruch eine Grundvoraussetzung darstellen könnte, um zu gegebener Zeit einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 (5) VwGO beim VG stellen zu können.

Bzgl. der Begründung könnte die fiktive Person F auch mal folgenden Beitrag sichten:

Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.msg160065.html#msg160065

Ansonsten liegt nun einiges in der Hand des jeweiligen VG's und der fiktiven Person F.

Möchte die fiktive Person F eine Aufnahme des neuen Festsetzungsbescheids in ihre anhängige Klage erwirken, müsste das jeweiligen VG dazu bemüht und evtl. wieder erweckt werden.

Sofern die fiktive Person F dies nicht anstreben möchte, könnte sie auch auf den Lauf der Zeit setzen und nur zu gegebener Zeit die entsprechenden Anträge stellen.


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Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

n
  • Beiträge: 1.456
Als erfahrener Kämpfer ist der fiktiven Personf F ja sichwerlich die Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde bekannt, ich erwähnes es trotzdem noch mal für die Mitleser:

 Ein neuer Festsetzungsbescheid? Das ist eine Gelegenheit zur Verfassungsbeschwerde:

Auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, Zwangsvollstreckung) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024




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