Moin.
Ich könnte mit vorstellen, dass in dem hier bereits detailliert beschriebenen fiktiven Fall einer fiktiven Person F diese Person heute so ein (bzw. zwei) ähnliches Schreiben vom zuständigen Verwaltungsgericht bekommen hätte, interessanterweise ausnahmsweise in einem gelben Umschlag (bisher waren die meisten Briefe in "normalen" weißen Umschlägen mit "normaler" Briefpost):
Rein fiktiv könnte ich mir vorstellen, dass die Person F in etwa einem Monat dem VG ein Schreiben zuschicken würde, in dem sie u.a. mit Verweis auf die derzeitigen 4 Verfassungsbeschwerden in dieser Sache beim Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2666/15, 1 BvR 302/16, 1 BvR 1675/16 und 1 BvR 1382/16
(siehe diese Tabelle) ) darlegt, dass die Sache sehr wohl besondere Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art aufweist, und der Sachverhalt definitiv nicht geklärt ist.
Auch könnte ich mir vorstellen, dass die Person darauf hinweisen würde, dass im Gegensatz zum "Ruhen lassen des Verfahrens" die "
Aussetzung des Verfahrens" nach § 94 VwGO nicht der Zustimmung der anderen Partei bedarf, auch mit Hinweis auf die 4 bereits oben erwähnten Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen in seiner seit 2013 gültigen Form als Begründung.
Was ich nicht begreife: Warum ist die Rundfunkanstalt mit einer Ruhendstellung des Verfahrens nicht einverstanden? So (ohne Ruhendstellung) nötigen sie doch die Gerichte zur widerholten Rechtsbeugung, was ein Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und das schon arg angeknakste Ansehen der Richter und der Gerichte auf Dauer zerstört. Auch verursacht das immer mehr Öffentlichkeit, und immer mehr Leute kommen auf die Idee Widerstand gegen das Unrecht zu leisten. Das wiederum wird irgendwann irgendein Gericht, wahrscheinlich aber erst das Bundesverfassungsgericht, dazu bringen die derzeitige Regelung zu kippen oder zumindest zu modifizieren, um ihren Kollegen nicht zu stark in den Rücken zu fallen. Dann stehen die Richter, die dieses Recht in erster Instanz verbogen und solche Urteile unterschrieben haben recht dumm da. Warum begreifen die nicht, dass wenn sie die (wahrscheinlich größtenteils rechtswidrig zwangsangemeldeten) Klagenden in Ruhe lassen, dann auch von vielen in Ruhe gelassen würden?Falls jemand Anregungen, Meinungen und Ideen zu diesem fiktiven Fall der fiktiven Person F hat, darf er/sie diese hier gerne äußern.
Frei