Weil es sich beim Kläger um einen Österreicher und damit um einen EU-Bürger handelt
Weil es sich bei jeder Person X welche in Deutschland lebt und welche in Deutschland tatsächlich das Licht der Welt erblickte also geboren ist um möglicherweise einen Deutschen handelt, wenn eine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt, und damit es sich letztlich um einen EU-Bürger handelt ...
in jeder Klage sollte wohl als Einleitung stehen, "... als EU-Bürger wird Klage erhoben gegen ..."
Selbst, wenn also in der Sache, wie beschrieben ein vermeintlicher Deutscher geklagt hätte, so wäre dieser letztlich ein EU-Bürger, wieso muss da zusätzlich stehen "einen Österreicher", das wäre doch gar nicht notwendig. Ausreichend sein würde:
"Weil es sich beim Kläger um einen EU-Bürger handelt ..."