wie sieht es mit einem zusätzlichen Antrag auf "Ruhendstellung" bis zum Urteil einer höchstrichterlichen (Bundesverfassungsgericht) Entscheidung, aus...?
Für die Verwaltungsgerichte ist das BVerwG bereits die höchste Instanz, d.h. sie betrachten das Urteil des BVerwG z.B. im zitierten Fall BVerwG 6 C 6.15 als höchstrichterliche Entscheidung. Damit ist die Schiene innerhalb der Verwaltungsgerichte ausgereizt.
Ich verstehe die Situation augenblicklich so: Die VG's müssen anscheinend nicht auf die Entscheidung des BVerfG Karlsruhe warten, auch wenn dort bereits eine Beschwerde in der gleichen Thematik, aber eben in einer anderen "Sache" eingelegt wurde. Bei den VG's ging es bisher i.d.R. um Klagen in einer Verwaltungsrechtssache, unabhängig davon, ob die Kläger auch verfassungsrechtliche Gründe angeführt haben.
In verwaltungsrechtlicher Hinsicht war aus Sicht der VG's bisher alles in Ordnung.
In verfassungsrechtlicher Hinsicht haben sich die VG's bisher gewissermaßen blind gestellt, immer nach dem Motto "... können wir keinen Verstoß erkennen", egal wie das letztlich in einer Begründung formuliert wurde.
Beim BVerfG Karlsruhe kommt das Thema Rundfunkbeitrag nun endlich auf die Ebene wo es hingehört. Dort geht es dann wirklich um die "Sache" Verfassungsrecht.
Zurück zur ursprünglichen Frage:
Wie würde X am besten auf das Schreiben unten reagieren, um seine Klage weiter zu führen?
Bitte teilen Sie dem Gericht möglichst zeitnah mit, ob Sie vor diesem Hintergrund Ihre Klage
weiter aufrechterhalten wollen.
...
Wenn Mr. X seine Klage weiter führen möchte, muss er auch dementsprechend antworten.
Den Antrag auf Verfahrensruhe mit Verweis auf das BVerfG wird das VG vermutlich nicht akzeptieren, da es beim BVerfG eben um eine andere Sache geht. Wenn doch, dann würde es mich angenehm überraschen.
Was Mr. X hingegen versuchen könnte, wäre ein Antrag auf Verfahrensruhe mit Verweis auf die vor dem BVerwG noch nicht entschiedenen Fälle. Diese Entscheidungen sind für den 15.06.16 terminiert.