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Autor Thema: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge  (Gelesen 17377 mal)

  • Beiträge: 7.306
Die Intention wurde leider nicht ganz verstanden; man sollte sich nur an Politiker der östlichen Bundesländer wenden. Der Zoff um die Regionalisierungsmittel, nach denen die Ostländer künftig weniger bekommen sollen, läßt sich doch wunderbar gegen Rundfunk und Co. positionieren?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
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nun, ich denke Alle Länder sollten mit machen - nicht nur der Osten

Und nun hab ich es gatan und an den Ministerpräsidenten und alle Fraktionen und Gruppen des Landtages Brandenburg geschrieben den Apell "Offener Brief vom 22.11.2015- Keine Zustimmung zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Wohnungssteuer für Rundfunk stoppen und Rundfunkfinanzierung reformieren!"
(mehr im Anhang hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg110067.html#msg110067)
mit solidarischen Grüßen aus Ostbrandenburg
MMichael
(eigentlich ist alles schon gesagt und festgestellt.)
PS: Zwei Fünftel oder auch vierzig Prozent (40%) sind geschafft! - Am 25. November 2015, 20:31 Uhr, hat sich der 4000ste Mitstreiter registriert! http://rundfunkbeitragsklage.de/info/




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2015, 00:34 von Uwe«

M
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Hallo an Alle in aller Landen!
Verhindern wir den Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag!?!
Zitat (https://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2015.html): "... 03.12.2015 Die Ministerpräsidenten haben den Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet, der das digitale Jugendangebot von ARD und ZDF ermöglicht, sofern die Landesparlamente zustimmen.
Es soll sich dabei um ein reines Internetangebot handeln, kein Radio- oder Fernsehsender im klassischen Sinn. Durch den Internetdatenverkehr wäre dann auch einwandfrei feststellbar, wer dieses Angebot wirklich in Anspruch nimmt. Damit könnte der Vorteil der Inanspruchnahme ganz exakt bestimmt und abgegolten werden und man müsste nicht die Fiktion von Wohnungen und Betriebsstätten konstruieren...."
Nachdem ich die Landtagsfraktionen in Brandenburg und Berlin meinen Offenen Brief vom 22.11.2015
Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg110067.html#msg110067
zugesendet hatte, habe ich Heute Emails an alle Parlamentarier der Landtage in Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern gesendet - sh.
Anmerkungen zur öff. Beratung des Petitionsauschuss der bremischen Bürgerschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16040.msg111037.html#msg111037

Denn: Warum jetzt auch noch das Internet?

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg nach überall
MMichael
(ich hab's versucht...Verhindern wir den Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in BaWü? Beiern? Thüringn? Niedersachn? NRW? Hessn? HH? SH?)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2015, 02:56 von Bürger«

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Es geht weiter!
Jetzt ist es auch in Niedersachsen bald soweit.... "Die Landesregierung hat in Ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Landtag einzubringen. " (5.1.2015)
http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/jugendangebot-jugendmedienschutz-und-rundfunkbeitrag-wichtige-veraenderungen-fuer-den-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-im-neuen-staatsvertrag-139926.html

Da werd' ich mir mal die Email-Adressen der Niedersaechsischen Abgeordneten raussuchen müssen... um diese aufzufordern, NICHT zu UNTERSCHREIBEN entsprechend ->
Anmerkungen zur öff. Beratung des Petitionsauschuss der bremischen Bürgerschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16040.msg111037.html#msg111037

Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Thüringen und NRW hab ich leider auch noch nicht geschafft.... Aber, Hilfe ist willkommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2016, 01:53 von Bürger«

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So, die Emails an die Fraktionen und alle Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag habe ich jetzt mal abgesendet (sh. Anhang) ...


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hier noch der 2.Teil des Offenen Briefes nach Niedersachsen.


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Ich hatte auf der Internetseite niedersachsen.de nachgefragt ... zum Thema "Rundfunkbeitrag: wichtige Veränderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im neuen Staatsvertrag(ID:139926)
"...  ist bereits geplant, wann die Abstimmung im Landtag erfolgen soll / wird? "
---
Und hier die Antwort:
" ... der Termin der Abstimmung im Nds. Landtag  ist zurzeit noch nicht genau bekannt. Nach einer Beratung in den Fachausschüssen wird über den 19. RÄStV möglicherweise im März-Plenum abgestimmt werden.

Darüber befindet der Landtag. Deswegen könnte dort eine Anfrage Klarheit bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nieders. Staatskanzlei
Medienreferat ..."


Das heisst: Anfragen zum Termin der Abstimmung muss beim Landtag gestellt werden.
Also dann! ................


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Ich habe Antwort aus dem Landtag Brandenburg und dem Sächsischen Landtag.

Brandenburg:  "... dazu liegt dem Landtag noch kein Gesetzentwurf vor, sodass eine Aussage zu einer zeitlichen Befassung nicht erfolgen kann..."

Sachsen: "... der sächsische Gesetzentwurf zur Umsetzung des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist im Sächsischen Landtag noch nicht eingegangen. ... 
Es ist außerdem davon auszugehen, dass vor einer abschließenden Behandlung des Gesetzentwurfs zunächst eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwurf und Staatsvertrag im Sächsischen Landtag stattfinden wird. Insofern steht der Termin für einen Beschluss in Sachsen noch nicht fest...."

Also: Einwirken auf die Abstimmungsberechtigten Abgeordneten könnte sinnvoll sein?!

niemand hat das recht auf gehorchen (h. ahrendt)


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Sehr Interessant! Die Antwort aus Baden-Württemberg:

" ...
sofern Sie diesen Gesetzentwurf meinen:
http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7847_D.pdf

Die Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Drucksache 15/7847 fand am Donnerstag, 17. Dezember 2015, statt.

Wann die zweite Lesung stattfindet, kann ich Ihnen noch nicht mitteilen (nicht in der nächsten Plenarsitzung am 27.1.16.)

Zur Absicherung und für evtl. Nachfragen können Sie sich an das für das Rundfunkwesen zuständige Staatsministerium wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Pressestelle Landtag von Baden-Württemberg
..."

Nun habe ich doch noch mal nachgefragt: "...vielen Dank für die schnelle Antwort.
Könnten Sie mir bitte den Kontakt / Email der von Ihnen erwähnten zuständigen Stelle nennen?

Ich dachte, die Abstimmungen des Parlamentes führt das Parlament nicht das Ministerium durch.

Mit freundlichen Grüssen aus Ostbrandenburg..." ;)




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2016, 16:42 von MMichael«

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Gestern kam noch die Antwort aus Baden-Württemberg:
"... da haben Sie natürlich recht. Der Hinweis auf das Staatsministerium bezog sich auf inhaltliche Fragen zum Gesetz.
Wann das Gesetz das nächste Mal auf die Tagesordnung gesetzt wird, kann ich Ihnen (Stand heute) nicht beantworten...."
-> OK, Also in 3 Wochen / Anfang Februar noch mal fragen!

Die Antwort aus Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) ging so:
"... Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zur letzten Änderung des Rundfunkstaatsvertrages.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/Rundfunkstaatsvertrag/index.jsp ..."
-> Interessante Seite... da geht es um den 17. RÄStV, der wurde gegen FDP und einem Priaten am 16.12.15 beschlossen - aber kein Termin zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu sehen...
Hier müsst nochmal nachgehakt werden... -> Anfang Februar

Und hier die Antwort aus Sachsen-Anhalt:
"... der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird vom Landtag von Sachsen-Anhalt nicht mehr in dieser Wahlperiode (Landtagswahl am 13.03.2016) behandelt werden. Momentan ist davon auszugehen, dass  der Landtag der 7. Wahlperiode (Konstituierung Mitte April 2016) sich noch vor der Sommerpause in  1. Lesung damit befassen wird...."
-> konkreten Termin Ende März nachfragen

Die Antwort aus dem Saarland:
"...der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist im Landtag des Saarlandes noch nicht eingebracht worden...."
-> Anfang Februar nachfragen ...

Das heißt: Wir Alle könnten noch bis März unseren Einfluss auf die Abgeordneten ausüben, um die (mind. eines) Zustimmungsgesetze(s) zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu verhindern.
- Wie ich gehört habe, ist in Hamburg einiges am laufen...?

Mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael

"A l t e r n a t i v e n: Keine." (Zitat aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung BW)


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Hamburg : ".. die Abstimmung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht bisher noch nicht auf der Tagesordnung der Bürgerschaft. Sie finden die aktuellen Tagesordnungen unserer Plenarsitzungen ansonsten auch auf unserer Website www.hamburgische-buergerschaft.de..."

Thüringen: "... zu Ihrer Anfrage vom 13. Januar 2016 teile ich Ihnen für den Thüringer Landtag mit, dass die Thüringer Landesregierung den Gesetzentwurf zur Transformation des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Landesrecht dem Thüringer Landtag noch nicht zugeleitet hat. Daher gibt es im Landtag noch keine Planung, wann eine Abstimmung im Plenum erfolgen soll..."

Zwischenzeitlich habe ich tatsächlich Antworten auf meine Bitte um Nichtzustimmung von zwei Parlamentariern erhalten.
Interessanterweise sind beide in der Regierungsverantwortung (DIE LINKE in Brandenburg und DIE GRÜNEN in Niedersachsen) und hätten auch DIREKT auf ihren jeweiligen Landeschef einwirken können. Hätten wäre wenn ...


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Mecklenburg-Vorpommern : "... der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf liegt hier derzeit nicht vor..."


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Weitere Antworten
 aus Niedersachsen: "... Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde unter der Drucksachennummer 17/4928 in den Landtag eingebracht und wird federführend im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung beraten. Der abschließende Beschluss erfolgt dann durch den Landtag im Rahmen einer Plenarsitzung.
Aktuell hat die Beratung im federführenden Ausschuss noch nicht begonnen und diese Drucksache steht auch noch auf keiner Tagesordnung.
Wenn Sie dem Beratungsverlauf folgen möchten, ist dies auf der Internetseite des Landtages unter http://www.landtag-niedersachsen.de/ möglich. Wenn Sie dann dort die Rubrik "Parlamentsdokumentation" aufrufen, finden Sie unter "NILAS - Datenbanken" die gewünschten Informationen."

aus Rheinland-Pfalz: "... der Gesetzentwurf zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird in erster Lesung am 27. Januar 2016 im Landtag Rheinland-Pfalz behandelt. Die zweite Beratung und Verabschiedung soll in der Plenarsitzung am 25. Februar 2016 auf die Tagesordnung..."
Das wird knapp! Da müssen die Pfälzer mal wach werden und Ihren Abgeordneten langsam mal ein paar Fragen stellen und Informationen zukommen lassen... ;)

Berlin: "... der Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien des Abgeordnetenhauses von Berlin hat den Entwurf des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 9. Dezember 2015 zur Kenntnis genommen.
Artikel 6 des Vertrages sieht vor, dass bis zum 30. September 2016 die Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt werden sollen, damit der Vertrag am 1. Oktober 2016 in Kraft treten kann.
Ein möglicher Termin für eine Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über ein Gesetz zum Neuzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag lässt sich derzeit noch nicht absehen. ..."

ok!? wer fehlt? -  Kiel, Bremen, Wiesbaden, München, Düsseldorf ... warten ab... und schauen wohl nach Mainz - ob das jemand merkt?


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Vorgerstern (07.03.16) erhielt ich folgende Antwort von „Links“ auf meine Fragen vom 15.01.16:
Zitat
„… den Entwurf des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages finden Sie auf der Homepage des Landtages Brandenburg unter der Rubrik ELVIS Parlamentsdokumentation. Der direkte Link zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist Folgender: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_3500/3575.pdf.
In der 24. Plenarsitzung am Mittwoch, den 09.03.2016, steht auf der Tagesordnung der Gesetzentwurf der Landesregierung über das Gesetz zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Drucksache 6/3575 vom 25.02.2016). Dies ist die 1. Lesung ohne Debatte. Der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird damit an den Hauptausschuss überwiesen. Die zweite Lesung mit Abstimmung im Land Brandenburg wird voraussichtlich in der Landtagssitzung im April stattfinden. Die Protokolle der Plenardebatten sowie jeglicher Ausschüsse finden Sie in der Parlamentsdokumentation: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/index.html Wie die Abstimmung der Fraktion sein wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Aller Voraussicht nach wird meine Fraktion zustimmen.
Den Antrag „Rundfunkbeitrag endlich sozial gestalten – Zwangsvollstreckungen aussetzen“ aus Hamburg begrüße ich. Mir ist die genaue Zahl der Zwangsvollstreckungen für Brandenburg nicht bekannt. Auch ich werde mich in meinem Rahmen für einen sozial gestalteten Rundfunkbeitrag einsetzen. Eine der ersten Forderungen von DIE LINKE zum Rundfunkbeitrag ist, eine Befreiung für Menschen mit niedrigem Einkommen wie Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Geringverdiener möglich zu machen. DIE LINKE unterstützt die Forderung, dass der Sozialstaat das Prinzip der Leistungsfähigkeit berücksichtigen muss. Ich werde mich weiter dafür einsetzen!
Eine andere Meinung habe ich zu Ihrer Auffassung, dass die Aufgabe des Rundfunks es nicht sei, ein Internetangebot bereitzustellen. Das Internet spielt schon jetzt eine zentrale Bedeutung in nahezu allen Lebensbereichen. Im Grundgesetz Artikel 5 heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Natürlich benötigen Sie einen Provider, um ins Netz zu gehen. Dies ist eine technische Voraussetzung, mit der sich die Politik beschäftigen muss.…“

Es ist eben nicht nur eine technische Voraussetzung sondern auch und vor allem eine fiskalische und handelsrechtliche!
Damit greifen diese Regelungen zur Ausweitung der Unternehmungen des örR in das Internet ("Webangebote") in Grundrechte / Freiheitsrechte des Bürgers ein! 

Nun ist klar: Weitere Emails an alle Abgeordnete des Brandenburger Landtages muss verfasst werden!
Zitat
"... Sehr geehrte Parlamentarier Brandenburgs, nochmals wende ich mich an Sie ... Im Gesetzentwurf der Landesregierung Brandenburg zum Gesetz zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_3500/3575.pdf heißt es:
"... § 2 Durch dieses Gesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt....
§ 2 trägt dem Zitiergebot des Artikels 5 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg Rechnung. Der im Staatsvertrag vorgesehene erneute vollständige Meldedatenabgleich für den Rundfunkbeitrag greift in das informationelle Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg ein..." Sagen Sie mir bitte: WARUM?
Geben Sie nicht die mühsam erkämpften Bürger- und Freiheitsrechte unseres Landes auf für die Finanzierung des Rundfunks!
Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf nicht zu!

Lesen Sie ggf. den Aufsatz "Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG: Freiheit für den Rundfunk und Freiheit vom Rundfunk" von RA Dr. Horst Kratzmann, original erschienen in: DÖV 2015 Heft 17, 743 - 747. .
Zitat:
Zitat
"Die bereits zuvor prekäre verfassungsrechtliche Grundlage des deutschen Anstaltsrundfunks ist mit der Einführung des Haushaltsbeitrages eingebrochen. Als nicht mehr vermeidbarer Zwangsbeitrag hat er bei den Grundrechten keinen Platz und beim Finanzwesen (Art. GG Artikel 104 a ff. GG) keine Grundlage. Es ist dringend zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur Rundfunkfreiheit überdenkt und die Einführung des Haushaltsbeitrages nicht auch noch absegnet; der Betriebsstättenbeitrag könnte dann allein ebenfalls nicht weiterbestehen."

Rundfunk ist kein Internet!
Das Internet ist auf Grund der Technik und des Inhalts weder Presse noch Rundfunk im Sinne des Grundgesetztes Artikel 5!


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Hallo Berlin! Landeswahlleiterin fordert zur Einreichung der Wahlvorschläge auf https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2016/presse/20160219.pdf?sel1=1253&sel2=1500
Und da gibt es doch noch die "Vorlage - zur Beschlussfassung" - Drucksache 17/2743 vom 24.02.2016 http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2743.pdf
Darin ließt mensch viele Gruseligkeiten (Hervorhebungen nicht im Original) wie etwa "Eine Verpflichtung zur Neubekanntmachung besteht nicht." (letzter Satz) oder ab Seite 17 unter "Artikel 4 Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages": "... Betriebsstätteninhaber teilt ... schriftlich mit.." (da werden massenweise Firmendaten über die Belegschaft und deren Zusammensetzung (Teilzeit) gesammelt und elektrisch verarbeitet... >:().

Die Zuständigkeit für Vollstreckungsersuchen wird ausgeweitet (Seite 20): "§ 10 Abs. 6 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können  von der nach Absatz 5 zuständigen Landesrundfunkanstalt oder von der  Landesrundfunkanstalt, in deren Bereich sich die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz des Beitragsschuldners befindet, unmittelbar an die dort zuständige Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.“ - Das ist besser für Automatisation. Da der Computer in Köln damit am Adressaten (PLZ) erkennt, welchen Namen der sogenannten Landesrundfunkanstalt er auf den Brief drucken muss.

Und der unsägliche neue § 11 g - "Jugenangebot"  >:(
Der Schritt weg vom Rundfunk ins Internet.
Das Internet ist kein Rundfunk! Das Internet ist keine Presse!

Und wenn Frau Dr. Angela Merkel sagt (und meint): "... insofern werden wir Wege finden, wie die parlamantarische Mitbestimmung so gestaltet wird, dass sie trotzdem auch marktkonform ist."  (Angela Merkel und die marktkonforme Demokratie https://www.youtube.com/watch?v=y4CIiBL-EKg), dann wird klar, warum (sich) der örR das  Ermächtigungsgesetz zur Ausbeutung der Wohnungsinhaber erlassen hat.
Wenn diese Oligarchen unserer Republik nun ihre Ermächtigungsgesetze auch ins Internet reinschreiben lässt ... Gute Nacht!

Berliner (und alle)! Verhindert das! Wehrt Euch gegen die Vereinnahmung des Internets als Rundfunk!

Frage: Wem nützt das?

Lesetipp: Das Interview mit dem Wahrnehmungs- und Kognitionsforscher Rainer Mausfeld. Die neoliberale Indoktrination http://www.nachdenkseiten.de/?p=30286

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael
niemand hat ein recht zu gehorchen



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