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Autor Thema: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge  (Gelesen 18474 mal)

K
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19. Rundfunkänderungsvertrag - dürfen "webbasierte Angebote" mit Rundfunkbeiträgen finanziert werden?


Eine Erkenntnis brachte die Antwort des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz:


Meine Anfrage bei (wie ich dachte, zuständigen) Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz mit folgenden Fragen ergab eine interessante Antwort.


Antwort:
Zitat
Das inländische Rundfunkwesen, also Hörfunk und Fernsehen, einschließlich seiner Finanzierung fällt in die ausschließliche politische Zuständigkeit der Bundesländer. Sie können sich direkt an die Rundfunkkomission der Ministerpräsidenten der Länder wenden und Ihr Anliegen schildern. Der ständige Vorsitz dieser Kommision liegt bei der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz. Die Adresse lautet:

Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder
c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16264.msg107825.html#msg107825

Aha:
Das inländische Rundfunkwesen, also Hörfunk und Fernsehen, einschließlich seiner Finanzierung...
Also KEIN Internet (web) !


Zitat
»Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz wurde zudem der 19. Rundfunkänderungsvertrag beschlossen. Es ist das umfangreichste Regelwerk des Rundfunkrechts seit der Wiedervereinigung. Im Dezember wollen ihn die Länderchefs in Berlin unterzeichnen. Mit einer Zustimmung durch die Länderparlamente ist aller Voraussicht nach im Laufe des Frühjahrs zu rechnen. Dementsprechend könnte der Änderungsvertrag zum 1. Oktober 2016 in Kraft treten.

Das wäre auch der Startschuss für ein neues, webbasiertes Jugendangebot von ARD und ZDF. Das verkündete die Vorsitzende der Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, Malu Dreyer, am Freitag im Rathaus.

Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16051.0.html

Gruß an Malu Dreyer !

Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2015, 14:24 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
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Zitat
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk fit für die Zukunft

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz am 8./9. Oktober 2015 den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. „Mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag machen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in wichtigen Bereichen fit für die Zukunft“, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission, Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. „Besonders freue ich mich, dass das digitale Jugendangebot von ARD und ZDF nun starten kann. Die Digitalisierung geht mit Riesenschritten voran. Junge Menschen suchen gerade nach qualitativ anspruchsvollen Angeboten. Diese kann nun auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk bieten. Ab dem 1.10.2016 wird es nach dem Motto „only online“ ein rein webbasiertes Angebot für die jungen Menschen im Alter von 14 bis 29 Jahren von ARD und ZDF geben“, erläuterteMinisterpräsidentin Malu Dreyer. „Ein weiteres wichtiges Element aus meiner Sicht ist die Fortentwicklung des Jugendmedienschutzes. Eltern wünschen sich Unterstützung bei der Medienerziehung ihrer Kinder“, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission. So soll der Jugendmedienschutzstaatsvertrag die Einführung von Jugendschutzprogrammen, die von den Eltern gesteuert werden können, erleichtern. „Schließlich enthält der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Feinjustierungen beim Rundfunkbeitragssystem. Die Umstellung auf das neue Beitragsmodell war ein voller Erfolg. Es sichert die finanzielle Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in der Zukunft“, erläuterte die Ministerpräsidentin. Nachdem der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nun politisch verabschiedet ist, werden die notwendigen Vorunterrichtungen der Landesparlamente durchgeführt. Die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist für den 3. Dezember 2015, das Inkrafttreten für den 1. Oktober 2016 vorgesehen.

Quelle: http://www.landeszeitung-rlp.de/2015/10/09/ministerpraesidentinnen-verabschieden-19-rundfunkaenderungsstaatsvertrag/
abgerufen am 25.10.2015 gegen 13:40 CET


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Wer hat denn bereits den genauen Wortlaut dieses 19. Rundfunkänderungsvertrages?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 42
Zitat
...Die Umstellung auf das neue Beitragsmodell war ein voller Erfolg. Es sichert die finanzielle Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in der Zukunft“, erläuterte die Ministerpräsidentin...

Ja ein voller Erfolg für die Intendanten mit ihren fürstlichen Gehältern, die Frau Dreyer immer gerne in ihrem Staatsfernsehen hofieren...

Mit dieser Einstellung kann Frau Malu Dreyer ganz sicher sein, dass Person L sie, bzw. ihre SPD und auch alle
anderen staatsfernsehtreuen Parteien bei der nächsten Wahl nicht wählen wird. Aber Person L geht wählen.

Aber vielleicht bemerkt Frau Malu Dreyer ja noch vor der nächsten Wahl, dass sie da auf einem Irrweg ist.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wer hat denn bereits den genauen Wortlaut dieses 19. Rundfunkänderungsvertrages?

Entwurf eines
Neunzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2015-10-21_Drs-19-118_f61d6.pdf


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Besten Dank; die Kurzdurchsicht brachte zutage, daß nur an einer Stelle auf EU-Recht verwiesen wird. Da es ein Änderungsvertrag ist, bleibt alles, was nicht geändert wird, so, wie es ist, damit wohl auch das von der EU in 2010 außer Kraft gesetzte EU-Recht? Denn dieser Abschnitt ist kein Abschnitt, der geändert wird.

Immerhin wird neu eingefügt, daß eine Notifizierung staatzufinden hat; das ist halt die einzigste Stelle, die EU-Recht benennt.

Das neue EuGH-Urteil zum Datenschutz wurde noch nicht eingearbeitet.

Im Text ist von einem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die Rede, der zum 01. Januar 2017 in Kraft treten soll; wer weiß da mehr d'rüber?


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S
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Interessant finde ich aber besonders diesen Satz von Malu Dreyer, und darin besonders das Wörtchen "auch":

Zitat
Junge Menschen suchen gerade nach qualitativ anspruchsvollen Angeboten. Diese kann nun auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk bieten.


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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich finde es einfach nur noch unglaublich, daß sie einen weiteren Meldedatenabgleich vorschlagen.
Wie weit ist es inzwischen mit diesem Land gekommen?


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

b
  • Beiträge: 776
Die Antwort ist im Präambel des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV -).

Zitat
Im Zuge der Vermehrung der Rundfunkprogramme in Europa durch die neuen Techniken sollen Informationsvielfalt und kulturelles Angebot im deutschsprachigen Raum verstärkt werden. Durch diesen Staatsvertrag.

Steht deutlich wofür dieser Staatsvertrag ist: neue Techniken haben in Europa zur Vermehrung der Rundfunkprogramme geführt --> als Gegenantwort: Informationsvielfalt und kulturelles Angebot im deutschsprachigen Raum wird verstärkt.

Zitat
Das inländische Rundfunkwesen, also Hörfunk und Fernsehen, einschließlich seiner Finanzierung fällt in die ausschließliche politische Zuständigkeit der Bundesländer.

Also nix mit inländisch, gleich der ganze deutschsprachige Raum wird vorgenommen. Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz liegt also falsch und verbreitet Falschinfos?

Und da  Informationsvielfalt und kulturelles Angebot verstärkt werden, kostet es einiges an Euros.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. November 2015, 15:42 von boykott2015«

K
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Zitat
In unseren nachfolgenden Ausführungen werden wir zunächst auf die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Entwicklungsgarantie eingehen,
die durch den Auftrag der Grundversorgung legitimiert, aber auch begrenzt wird (hierzu unter II.).
2 Die unmittelbare Beauftragung in § 11g RStV-E ist so abstrakt gehalten, dass hierdurch nicht nur die beihilferechtlichen Vorgaben nach
einer konkreten und detailgenauen Beauftragung verletzt werden (hierzu unter II. 1.).
Die Vorschrift lässt darüber hinaus die verfassungs-und EU-rechtlich zwingenden Schranken des Rundfunkstaatsvertrages außer Acht,
die auch der Umsetzung des Beihilfekompromisses zwischen der EU-Kommission und Deutschland dienen (hierzu unter II. 2.).
Ein derart weit gefasster Auftrag ist nicht mehr von Art. 5 Abs. 1 GG erfasst (hierzu unter II.).

...

Auch die Vorgehensweise bei der Bestimmung des Beitrags zur Auftragserfüllung ist problematisch.
Die Verfasser des Konzepts gehen davon aus, der öffentlich-rechtliche Auftrag erfasse die Abdeckung jeglicher Bedürfnisse der Internetnutzer und es sei die
Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, alle Möglichkeiten, die das Internet bietet, auszuschöpfen.
Diese Bestimmung des öffentlich-rechtlichen Auftrags ist jedoch nicht zutreffend.
Auch vor der Zeit des Internets war es nicht Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, jegliches kommunikative Bedürfnis der Gesellschaft zu erfüllen.
So war es immer medienpolitischer Konsens, dass es z.B. keinen Bedarf für eine öffentlich-rechtliche Zeitung oder öffentlich-rechtliche Brettspiele gibt.
Warum sollte dieses Prinzip im Internet ausgehebelt werden?
Warum sollte es auf einmal notwendig sein, öffentlich-rechtliche Presseangebote, Computerspiele, Chats etc. anzubieten?

...

Quelle: Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Gemeinsame Stellungnahme zu dem Entwurf des § 11g Rundfunkstaatsvertrag (neu) einschließlich des Entwurfs einer Anlage zu § 11g Abs. 6 Satz 1 „Negativliste“) und dem Konzept von ARD und ZDF für ein gemeinsames Jugendangebot; Stand 31. Juli 2015
http://www.medien.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/Medien/Dokumente/Konsultationsverfahren_Jugendangebot_ARD__ZDF/Bundesverband_Deutscher_Zeitungsverleger_e.V.pdf
abgerufen am 11.11.2015 gegen 11:45 CET


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M
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Danke Kurt!
Also sollten wir versuchen, den 19. RÄStV zu verhindern! Dazu brauchen wir viele MitbürgerInnen. 
Meine Meinung: Es muss die richtige Frage gestellt werden.  "Wem nützt es?" ist immer gut! Aber auch sehr allgemein.
"Finden ich es gerecht, dass meine Wohnung mit der Rundfunksteuer belegt wird?" ist polemisch stark, aber auch noch zu allgemein. Vielleicht geht es zur Fragestellung:
"Bin ich bereit, meine persönlichen Daten dem Rundfunk Berlin-Brandenburg und seinen Helfern bedingungslos auszuliefern und damit meine Grundrechte aufzugeben und meine Wohnungen unbegrenzt besteuern zu lassen?"
- nun, ist wohl noch etwas sperrig ... ich schreib erstmal den text an den Ministerpräsidenten von Brandenburg Herrn Dr. Woidke zu Ende ... später mehr... (@Mods: Danke für Eure tolle Arbeit!)

Übrigens wegen der (Über)sichtlichkeit mal die uns von Gerichten gezeigte Selbstreferenzierung (hier gez-boykott):
Danke pingiun http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16527.msg109289.html#msg109289
Danke Kurt http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16288.msg107892.html#msg107892
Danke Frei http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg109696.html#msg109696
Danke Knax http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16600.msg109698.html#msg109698
Danke LeckGEZ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg109069.html#msg109069

Ach, was soll's... Danke Euch Allen! (Also auch ALLE hier nicht zitierten!)

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg106992.html#msg106992
(PS: Kommt Übersichtlichkeit von übersehen?;-)) don't panik!
 


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Also sollten wir versuchen, den 19. RÄStV zu verhindern!
Der verhindert sich von selber, wenn die ostdeutschen Bundesländer im Rahmen des Länderfinanzausgleiches weiterhin benachteiligt werden. (Siehe Zoff um die Regionalisierungsmittel).


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

T
  • Beiträge: 220
  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Ich gestehe ich bin politisch äußerst "ignorant". An welche berliner Landespolitiker müsste denn ein Schreiben gerichtet werden, um ein einfaches Durchwinken dieses 19. RÄSTV (demnächst im Dezember) zu... "verhindern"... oder sagen wir mal optimistischer, um ein gewisses Bewusstsein bei denen dagegen auszulösen?


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  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
An Alle! ;o)

Man kann in den Landtagsprotokollen nachlesen, wie die Landtage bei 15. RÄStV abgestimmt haben. In Bayern waren es glaube ich: CSU/SPD/FDP: Ja; Grüne/Freie Wähler: nein.
Die Grünen waren hauptsächlich wegen Datenschutz dagegen, sind aber wohl prinzipiell für die Wohnungspauschale, bei den FW sieht es wohl ähnlich aus.
Die FDP hat ja dieses Jahr eine Petition gegen den Zwangsbeitrag eröffnet und fordert ein Subventions-Prinzip wie in Neuseeland.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

M
  • Beiträge: 508
An welche berliner Landespolitiker müsste denn ein Schreiben gerichtet werden,
Also in Berlin an Herrn Müller.
Aber nicht vergessen: ALLE Abgeordneten der Landtage und Senaten (?), also alle Landesparlamentarier der Bundesrepublik Deutschland haben auf unser Grundgesetzt geschworen, Schaden vom Bürger abzuwenden! Somit kannst Du allen jeweils etwas auf dem Weg zur Abstimmung über die Zustimmung zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag mitgeben.
Das Ganze findet in der Adventszeit statt. Wer hat da wohl Zeit, an die Zukunft zu denken? ...
...Zitat: 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - 09.10.2015 Fit für die Zukunft (Quelle: http://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/detail/News/fit-fuer-die-zukunft/) Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz am 8./9. Oktober 2015 den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen.
Nachdem der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nun politisch verabschiedet ist, werden die notwendigen Vorunterrichtungen der Landesparlamente durchgeführt. Die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist für den 3. Dezember 2015, das Inkrafttreten für den 1. Oktober 2016 vorgesehen....

Ich schreib gleich mal Herrn Dr. Woidke.
Grüsse aus Ostbrandeburg


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