Besten Dank; die Kurzdurchsicht brachte zutage, daß nur an einer Stelle auf EU-Recht verwiesen wird. Da es ein Änderungsvertrag ist, bleibt alles, was nicht geändert wird, so, wie es ist, damit wohl auch das von der EU in 2010 außer Kraft gesetzte EU-Recht? Denn dieser Abschnitt ist kein Abschnitt, der geändert wird.
Immerhin wird neu eingefügt, daß eine Notifizierung staatzufinden hat; das ist halt die einzigste Stelle, die EU-Recht benennt.
Das neue EuGH-Urteil zum Datenschutz wurde noch nicht eingearbeitet.
Im Text ist von einem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die Rede, der zum 01. Januar 2017 in Kraft treten soll; wer weiß da mehr d'rüber?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;