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Autor Thema: Anmerkungen zur öff. Beratung des Petitionsauschuss der bremischen Bürgerschaft  (Gelesen 6014 mal)

v
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Edit "Bürger":
Beitrag in Anknüpfung an
Bericht von der öff. Beratung des Petitionsauschuss der bremischen Bürgerschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16028.0.html

...hier noch mal für alle Interessierten die "Vorgeschichte"

Petition Bremen - Stellungnahme der Senatskanzlei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13575.0.html

...und hier die äußerst gediegene Antwort des Petenten auf die unzumutbare Stellungnahme der Staatskanzlei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13575.msg92143.html#msg92143

Die dem zugrunde liegende Petition ist inhaltsgleich zu der auch in anderen Bundesländern eingereichten Petition
ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014/ 2015 !
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.0.html

lässt sich für Bremen auch noch mal nachlesen unter
Petition Bremen zur Mitzeichnung online
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12882.0.html



Zitat
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
- Petitionsausschuss
Am Markt 20
28195 Bremen

Betreff: Petition L18/454
hier: Anmerkungen zur öffentlichen Beratung der o.g. Petition am 09.10.2015

Bremen, 11.10.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 09.10.2015 wurde mir als Petent Gelegenheit gegeben, in der öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses mein Anliegen mündlich vorzutragen.

Für mich war das eine neue Erfahrung und ich möchte Ihnen gerne meinen Eindruck der "Veranstaltung" erläutern.
Mit Ausnahme der Ausschussvorsitzenden, die Eingangs die wesentlichen Forderungen der Petition zusammenfassend erläuterte, entstand bei mir der Eindruck, dass nicht eines der anwesenden Ausschussmitglieder im Vorfeld der Beratung die "Sitzungsdokumente" zur Kenntnis genommen hat, oder sich sogar inhaltlich damit auseinander gesetzt hat. Anders kann ich mir die "Wortbeiträge" einiger weniger Ausschussmitglieder nicht erklären.

Wenn ein Mandatsträger erklärt, dass er ja schließlich auch Schulen und Kindergärten mit seinen Steuern finanzieren muss, obwohl er keine eigenen Kinder hat, dann ist das nicht nur hahnebüchener Unsinn, sondern widerspricht auch der oft gehörten Ansicht, dass es sich bei dem Zwangsbeitrag zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks eben nicht um eine Steuer handelt.

Ebenso der Hinweis eines Ausschussmitglieds auf die Befreiungsmöglichkeiten aufgrund geringen Einkommens ist wenig hilfreich, geht am Thema vorbei und zeigt deutlich, dass über den Inhalt sowohl der Petition, als auch dem folgenden Schriftwechsel offenbar wenig bekannt ist.

Sich in der öffentlichen Beratung auf die Nichtanwesenheit des zuständigen Resorts zurückzuziehen, halte ich für bezeichnend und entlarvent.

In der Petition weise ich auf einige Grundrechtsverstöße und gravierende soziale Ungerechtigkeiten aufgrund des RBStV hin. Das geht meiner Meinung nach ausnahmslos alle Mitglieder der bremischen Bürgerschaft an und fällt ganz sicher nicht "in die Zuständigkeit" der Senatskanzlei, auch wenn diese vielleicht formal für den RBStV verantwortlich ist.

War schon die Stellungnahme der Senatskanzlei bedauerliches Exempel einer zunehmenden Entfremdung der politischen Amtsträger von den Anliegen und Bedürfnissen der Bevölkerung, so hat auch diese "öffentliche Beratung" gezeigt, wie groß die Kluft zwischen Mitgliedern der bremischen Bürgerschaft und den Anliegen des Wahlvolkes ist. Da wundert es nicht, wenn Beteiligungen an Bürgerschaftswahlen von 50% oder weniger zum Regelfall werden. Oder ist das vielleicht so gewollt?

Die Landespolitik scheint die rapide sinkende Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin zu unterschätzen bzw. die Augen davor zu verschließen. Dem Geschäftsbericht des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist u.a. zu entnehmen, dass rd. 21.100.000 (21,1 Millionen!) Mahnverfahren in 2014 erstellt wurden. Die Zahl der Vollstreckungsersuchen ist mit 890.912 im Bericht angegeben. Das betrifft eine erhebliche Menge Menschen und zeigt sehr deutlich, dass mit der Zwangsabgabe zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks die Lunte am Pulverfass bereits angezündet wurde.

Von der öffentlichen Beratung hätte ich eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Petitionsthema erwartet, die leider nicht wirklich stattgefunden hat. Wenn ich auch nachvollziehen kann, dass die Motivation der Ausschussmitglieder Freitags um 14:30 Uhr nicht unbedingt auf dem Höhepunkt der Woche ist, so erwarte ich doch von gewählten "Volksvertretern" dass sie ihr Mandat und die vorgebrachten Anliegen ihrer Wähler wenigstens ernst nehmen.
 

Mit freundlichem Gruß

Geht morgen raus...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2015, 21:24 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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Zitat
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Was man eigentlich als Grundvoraussetzung erwarten dürfte, nämlich die eingehende Befassung jedes Mitglieds des Petitionsausschusses mit dem Sachverhalt der Petition, ist leider weder gesetzlich geregelt (s. Gesetz über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft https://www.bremische-buergerschaft.de/index.php?id=165, noch scheinen sich die Mitglieder des Petitionsauschusses moralisch dazu verpflichtet zu fühlen.
In dem genannten Gesetz über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft ist nur von Rechten des Petitionsausschusses die Rede, von Pflichten keine Spur.
Unglaublich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2015, 11:27 von ChrisLPZ«
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Für Schulen und Kindergärten gibt es keine adäquaten alternativen Optionen.

Nachrichten und Unterhaltung stehen im Multimedia- und Internetzeitalter im Überfluss zur Verfügung.

Der durch die Politik kontrollierte öffentlich-rechtliche Rundfunk (Staatsabhängige Räte -> ZDF Urteil des BVerfG, alle KEF Mitglieder durch die Ministerpräsidenten gewählt, Postenbesetzung nach Parteizugehörigkeit, ...) erfüllt keine gesellaschaftswichtigen Aufgaben mehr, die andere Medien, Medienformen und Live Erlebnisse nicht bereits abdecken würden.

Daher ist der Vergleich mit Schulen und Kindergärten einfach nur dumm, bzw. fehlt ihm die nötige Überlegungstiefe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2015, 11:52 von Viktor7«

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Treffliche Anmerkungen zur Beratung des Petitionsauschusses!

:police: Chapeau! (#)


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Schreiben wurde persönlich zugestellt.  ;D


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Es gibt Neues vom Petitionsausschuß der bremischen Bürgerschaft zu berichten: Der Petition konnte (natürlich) nicht entsprochen werden und ist nun abgeschlossen. Es folgt das übliche und hinlänglich bekannte Blabla.

Zitat
lhre Eingabe vom 21. Januar 2015
Unser Aktenzeichen: L 181454

Sehr geehrter Herr ...
der Petitionsausschuss (Land) hat sich mit lhrer oben genannten Eingabe abschließend befasst und der Bürgerschaft (Landtag) eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Diese ist in ihrer Sitzung am 25./26. November 2015 der Empfehlung des Petitionsausschusses gefolgt und hat Ihre Eingabe für erledigt erklärt, weil er keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen.

Sie setzen sich für die Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ein. Sie fordern Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems. An diesem Reformprozess seien die Bürgerinnen und Bürger angemessen zu beteiligen. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag habe zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Einkommensschwache Bevölkerungsgruppen, Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige würden in besonders hohem Maße belastet. Das Medienbudget einkommensschwacher Haushalte werde durch die Verp?ichtung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, aufgebraucht und schränke den Konsum alternativer lnformationsquellen ein. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk entspreche nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Ferner rügen Sie die zu geringe Transparenz des öffentIich-rechtlichen Rundfunks. lhre Petition wird von 130 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss 724 schriftliche Unterstützungsunterschriften vor.

Der Petitionsausschuss hat zu lhrem Vorbringen eine Stellungnahme des Chefs der Senatskanzlei eingeholt. Außerdem hatten Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen in der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss kann Ihr Anliegen nicht unterstützen. Nach der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung zahlt jeder Haushalt pauschal einen Beitrag dafür, dass er die Möglichkeit hat, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch zu nehmen. Die Neuregelung war erforderlich, weil das alte Gebührensystem keine gerechte Zahlweise mehr gewährleisten konnte. Die neuen Medien, mit denen Rundfunkleistungen in Anspruch genommen werden können, wurden darin nicht angemessen berücksichtigt. Viele Geräte, die in Haushalten vorhanden sind, eröffnen vielfältige multimediale Anwendungen und Wege, über die die Rundfunkanstalten ihre Angebote präsentieren. Deshalb wird es auch in der Zukunft nicht möglich sein, darauf abzustellen, wer welche Angebote nutzt. Das neue System der Rundfunkfinanzierung geht davon aus, dass sich jeder Haushalt in Deutschland pauschal an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen muss, weil letztlich auch alle Bürgerinnen und Bürger davon profitieren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt wesentlich zur Meinungsbildung in der Bevölkerung bei und leistet wichtige Beiträge für die Kultur, die Demokratie, die Urteilskraft und die Erwerbsbedingungen in unserer Gesellschaft. Daran nehmen die einzelnen Bürgerinnen und Bürger auch dann teil, wenn sie die Rundfunknutzung ablehnen oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur in geringem Maße nutzen.

Mittlerweile wurde die Rundfunkbeitragspflicht in mehreren Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und auch von zwei Landesverfassungsgerichten für verfassungsgemäß erklärt. Beide Landesverfassungsgerichte haben festgestellt, der Rundfunkbeitrag sei für die grundsätzlich unbeschränkte Möglichkeit des Rundfunkempfangs zu zahlen. Damit haben sie das Beitragsmodell insgesamt bestätigt. Danach ist der Rundfunkbeitrag nicht für das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten oder für den tatsächlichen Empfang zu zahlen, sondern für die bloße Möglichkeit, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu empfangen.

Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich nicht um eine Steuer. Steuern sind Geldleistungen, die zur Erzielung von Einnahmen für das Gemeinwesen dienen und denen keine Gegenleistung gegenübersteht. Ein Beitrag ist ein Entgelt für eine staatliche Leistung. Er wird für einen möglichen Vorteil erhoben. Die Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist nach der Rechtsprechung die Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote.
Die Ausgaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden von der unabhängigen ,,Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ (KEF) kontrolliert. Nach Abschluss eines Rechnungsjahres werden der Jahresabschluss, der Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht von Radio Bremen durch einen unabhängigen Wirtschaftprüfer überprüft und dem Senat und dem Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen übermittelt. Eine Gesamtübersicht über den Jahresabschluss und eine Zusammenfassung der wesentlichen Teile des Konzernlageberichts werden nach Genehmigung auf den Internetseiten der Anstalt veröffentlicht. Damit ist die von Ihnen angemahnte Transparenz gegeben.

Zur weiteren Begründung wird auf die Ihnen bekannte, sehr ausführliche Stellungnahme des Chefs der Senatskanzlei Bezug genommen. Der Petitionsausschuss schließt sich diesen Ausführungen in vollem Umfang an.

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft (Landtag) ist das Petitionsverfahren beendet.

Mit freundlichen Grüßen

Also eigentlich genau wie erwartet: Argumente interessieren niemanden und es wird mit keiner Silbe auf weitere Schreiben (nach der Stellungnahme der Senatskanzlei) eingegangen. Anhörung vor dem Petitionsausschuss wurde abgewürgt, weil "das zuständige Ressort" nicht anwesend war und nun wird der Stellungnahme der Senatskanzlei vollkommen widerspruchsfrei gefolgt - wer hätte DAS gedacht...

Bedeutet für den Bürger: Egal mit welchen Argumenten wir belästigt werden - alles ist gut wie es ist und nun geh wieder spielen.
So werden Wutbürger produziert...




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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

W

Wombat

Hallo Volkuhl,

vielen Dank für Deine Arbeit und den Kontakt mit dem bremischen Pet.-ausschuss.

Zu der Antwort in Abs. 2 letzten Sätze:

"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt wesentlich zur Meinungsbildung in der Bevölkerung bei und leistet wichtige Beiträge für die Kultur, die Demokratie, die Urteilskraft und die Erwerbsbedingungen in unserer Gesellschaft. Daran nehmen die einzelnen Bürgerinnen und Bürger auch dann teil, wenn sie die Rundfunknutzung ablehnen oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur in geringem Maße nutzen."

möchte ich anmerken:

1. wieso muss ich mich als freier Bürger bilden, informieren oder unterhalten lassen?
2. wie kann man an etwas teilnehmen, wenn man es nicht will und vor allen Dingen nicht kann (kein Empfangsgerät)?

Ich fühle mich durch diese mehr als abwegige Argumentation (die keine ist) verhöhnt - und das vor dem geschichtl. Hintergrund zweier Diktaturen.

Grüße

Wombat


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Hallo nach Bremen!
Hallo an Alle!
Ich habe soeben die folgende Email nach Bremen versendet (die jetzt schon 3 x gelesen wurde - "read"-Bestätigung):

Zitat
-------- Originalnachricht --------
Betreff: Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Warum jetzt Internet?
Datum: 10.12.2015 19:03

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft,

hiermit appelliere ich an Sie: Bitte stimmen Sie dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zu!
Es hat keine Eile damit. Es ist nicht notwendig!
Es tut nicht Not, den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in dieser Eile noch weiter auszudehnen und die Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger weiter einzuschränken.
Bitte nehmen Sie sich Zeit zum Lesen, Zuhören und überlegten Handeln.

Sie gaben auf eine Petition zur Abschaffung der Zwangsabgabe auf Wohnungen für den Rundfunk (sogenannter "Rundfunkbeitrag") folgende Antworten, die ich hier kurz etwas kommentiere. (mit < gekennzeichnet)
Im Anhang sende ich Ihnen meinen "Offener Brief vom 22.11.2015- Keine Zustimmung zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Wohnungssteuer für Rundfunk stoppen und Rundfunkfinanzierung reformieren!"

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 1 vom 11. September 2015 der Bremische Bürgerschaft  Drucksache 19/63  Eingabe Nr.: L 18/343
Gegenstand: Abschaffung der Rundfunkbeiträge
Begründung:
Der Petent verlangt die Abschaffung des Rundfunkbeitrages. Es handle sich um eine Zwangsgebühr, die von allen Wohnungsinhabern zu zahlen sei, unabhängig davon, ob das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten überhaupt in Anspruch genommen werde.

Der Petitionsausschuss hat zum dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Chefs der Senatskanzlei eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

Nach der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung zahlt jeder Haushalt pauschal einen Beitrag dafür, dass er die Möglichkeit hat, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch zu nehmen. < Das ist ungerecht, steht dem Europäischen Recht und dem deutschen Verfassungsrecht entgegen, verstößt gegen Grundrechte auf Persönlichkeit, Eigentum, Gewissen, Religion, Beruf,  -  das Sozialstaatsprinzip, Eigentumsrechte,.

Die Neuregelung war erforderlich, weil das alte Gebührensystem keine gerechte Zahlweise mehr gewährleisten konnte. < Falsch. Es gab keine Notwendigkeit für DIESE ungerechte, verfassungsbrechende Neuregelung.

Die neuen Medien, mit denen Rundfunkleistungen in Anspruch genommen werden können, wurden darin nicht angemessen berücksichtigt. < Neue Medien sind neue Medien sind neue Medien - und NICHT Rundfunk (und auch nicht "presseähnlich").

Viele Geräte, die in Haushalten vorhanden sind, eröffnen vielfältige multimediale Anwendungen und Wege, über die die Rundfunkanstalten ihre Angebote präsentieren. < Das ist schon seit über 100 Jahren so, dass es in Haushalten Radios gibt (s.a. https://de.wikipedia.org/wiki/Erfindung_des_Radios), über die die Rundfunkanstalten ihre Angebote präsentieren können.

Deshalb wird es auch in der Zukunft nicht möglich sein, darauf abzustellen, wer welche Angebote nutzt. < Falsch. Möglich ist es, wenn gewollt. Ob es notwendig ist, bleibt fraglich, Was notwendig und gewollt ist, muss geklärt werden.

Das neue System der Rundfunkfinanzierung geht davon aus, dass sich jeder Haushalt in Deutschland pauschal an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen muss, weil letztlich auch alle Bürgerinnen und Bürger davon profitieren. < Wenn alle profitieren, müssen auch alle nach ihrer Leistungsfähigkeit bezahlen (= Steuer).

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt wesentlich zur Meinungsbildung in der Bevölkerung bei und leistet wichtige Beiträge für die Kultur, die Demokratie, die Urteilskraft und die Erwerbsbedingungen in unserer Gesellschaft. < Das machen auch andere durch Presse, Rundfunk. neue Medien, Kultureinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Parteien, Unternehmen, Initiativen und Bürgerbewegungen etc. WAS meinen Sie eigentlich mit dem "wichtigen Beitrag für die Erwerbsbedingungen in unserer Gesellschaft"? Sagen Sie nicht "Es geht Ihnen um die Arbeitsplätze bei Radio Bremen!"

Daran nehmen die einzelnen Bürgerinnen und Bürger auch dann teil, wenn sie die Rundfunknutzung ablehnen oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur in geringem Maße nutzen. < Logisch, denn die Menschen bilden sich, informieren sich, machen und genießen Kunst, sind politisch aktiv, engagieren sich in unserer Gesellschaft für Einzelne und die Gemeinschaft, sie leben, arbeiten und lieben und weinen und sterben. Logisch!

Mittlerweile wurde die Rundfunkbeitragspflicht in mehreren Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und auch von zwei Landesverfassungsgerichten für verfassungsgemäß erklärt. < Das macht die Zwangsabgabe aber nicht gerecht und rechtstreu nach Verfassung und EU-Recht.

Beide Landesverfassungsgerichte haben festgestellt, der Rundfunkbeitrag sei für die grundsätzlich unbeschränkte Möglichkeit des Rundfunkempfangs zu zahlen. < Die Gerichte widersprechen sich damit selbst, denn eine Zahlung ist eine Einschränkung. Und auch widersprechen sie damit dem finanzverfassungsrechtlich definierten Begriff des Beitrags als Entgelt für einen materiellen Vorteil.

Damit haben sie das Beitragsmodell insgesamt bestätigt. < Ohne EU-rechtliche Prüfung und ohne verfassungskonforme Auslegung.
Danach ist der Rundfunkbeitrag nicht für das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten oder für den tatsächlichen Empfang zu zahlen, sondern für die bloße Möglichkeit, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu empfangen. < Eine bloße Möglichkeit ist kein materieller Vorteil, der durch ein Entgelt ausgeglichen werden kann. Die voraussetzungslose Zwangsabgabepflicht ist eine Steuer.

Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich nicht um eine Steuer. < Jedenfalls handelt es sich nicht um eine rechtmäßige Steuer, aber um eine Zwangsabgabe mit Zwecksteuercharakter und nicht um einen Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne.

Steuern sind Geldleistungen, die zur Erzielung von Einnahmen für das Gemeinwesen dienen und denen keine Gegenleistung gegenübersteht. < Und genau das ist die Zwangsabgabe: Eine Einnahme für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Teil des Gemeinwesens und zum Nutzen der Allgemeinheit und ohne individuell zurechenbare Gegenleistung.

Ein Beitrag ist ein Entgelt für eine staatliche Leistung. < Ein Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne ist ein Entgelt für öffentliche (staatliche?) Leistungen.

Er wird für einen möglichen Vorteil erhoben. < Der Beitrag wird Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne aus Austausch für einen individuell zurechenbaren materiellen Vorteil erhoben.

Die Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist nach der Rechtsprechung die Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote. < Es ist eine Fiktion, eine Deutung, eine immaterielle Erfindung und nicht logisch, dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme eine Gegenleistung sei. Eine Leistung ist materiell, real, wirklichkeitsbildend und lebenswirksam und kann nicht behauptet werden.

Entgegen der Auffassung des Petenten stößt das vielfältige Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei einem großen Teil der Bevölkerung auf Akzeptanz. < Bloße Behauptung nicht bewiesen. Groß ist relativ und Akzeptanz individuelle interpretierbar. Und welche Bevölkerung ist gemeint?

Die ARD hat seit vielen Jahren einen Marktanteil von rund 28 %, das ZDF von 12,8 %. < Was sollen diese Zahlen? Woher stammen sie? Hier geht es offenbar um Fernsehen als Teil des Rundfunks. Es gibt keinen Bezug zu Radio und den neuen Medien, für die aber die Zwangsabgabe erhoben wird. Und wenn 40 % der Bevölkerung (nach diesen Zahlen) ARD und ZDF gucken wollen, sollten diese 40 % bezahlen und nicht 100%! .

Zur weiteren Begründung wird auf die dem Petenten bekannte Stellungnahme des Chefs der Senatskanzlei Bezug genommen. Der Petitionsausschuss schließt sich diesen Ausführungen in vollem Umfang an. < Ich kenne die Stellungnahme nicht.

Fazit: Die Umstellung von freiwilliger Gebühr (die bereits damals ein Beitrag war, da das Bereithalten des Gerätes für den Rundfunkempfang als (imaginärer, materieller) Vorteil entgolten wurde) auf Zwangsabgabe mit Steuercharakter ist nur damit zu begründen, dass Alle bezahlen sollen, da Alle einen Nutzen haben (könnten). Dies ist aber durch die Wohnungssteuer nur gegen Verfassungsrecht möglich. Es gibt keine gerechte (soziale) Staffelung. Ein Armutsrentner oder Student ohne Bafög muss genauso viel zahlen, wie ein Haushalt mit einem Ehepaar mit Abgeordnetenbezüge oder Richtergehältern oder Intendantenpension oder Fußballprofis oder Schlagersänger oder Fernsehmoderatoren oder andere Mitglieder der Oberschicht, die im Übrigen auch noch mehr vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren, als die Unterschicht. Aber das ist Politik! Alles andere sind potentielle Möglichkeiten der Nutzungsmöglichkeit der Undenkbarkeitserfindungsgabe.

Bitte beachten Sie das angefügte Dokument.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüssen aus Ostbrandenburg

Michael <Name>
<PLZ> <Ort>


Diese Email geht an u. a. Email-Adressaten. Bitte leiten Sie diese Email auch an die Abgeordneten Jens Eckhoff (CDU), Prof. Dr. Hauke Hilz (FDP), Bernd-Albert Ravens (parteilos), Detlef Scharf  (CDU), Heiko Strohmann (CDU), Björn Tschöpe (SPD) und Holger Welt (SPD) weiter, da mir die Email-Adressen fehlen. Danke sehr!

***

Der Anhang geht auch gleich mal nach MeckPomm, RLP, Sachsn und SachsnAnhlt.
Brandnbrg + Bln sind schon einmal gemailt worden.
Verstärkungen durch Wiederholungen etc sind immer willkommen.
Es fehlen dann also noch HH, SH, NRWF, BaWü, Beiern, Thüring, Hessn, NiedrSachsn und ?
Also: Wer mit machen will kann... Denn es stellt sich die Frage: Warum jetzt auch das Internet?
Zitat: https://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2015.html :" ...03.12.2015 Die Ministerpräsidenten haben den Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet, der das digitale Jugendangebot von ARD und ZDF ermöglicht, sofern die Landesparlamente zustimmen.
Es soll sich dabei um ein reines Internetangebot handeln, kein Radio- oder Fernsehsender im klassischen Sinn. Durch den Internetdatenverkehr wäre dann auch einwandfrei feststellbar, wer dieses Angebot wirklich in Anspruch nimmt. Damit könnte der Vorteil der Inanspruchnahme ganz exakt bestimmt und abgegolten werden und man müsste nicht die Fiktion von Wohnungen und Betriebsstätten konstruieren...."

Danke für Euren Einsatz!
mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael


***Edit "Bürger":
Mail-Adressen aus rechtlichen Gründen vorsorglich entfernt.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Beachtung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2015, 02:54 von Bürger«

 
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