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Umfrage

Eine Rechtsbeugung mit Unterwanderung der demokratischen freien finanziellen Willensentscheidung bezüglich der ö.-r. Medienoption darf es nicht geben. Ich habe oder werde eine Strafanzeige wegen der Rechtsbeugung für die folgende Region aufgeben:

Baden-Württemberg
10 (10.4%)
Bayern
18 (18.8%)
Berlin
9 (9.4%)
Brandenburg
4 (4.2%)
Bremen
0 (0%)
Hamburg
3 (3.1%)
Hessen
3 (3.1%)
Mecklenburg-Vorpommern
3 (3.1%)
Niedersachsen
13 (13.5%)
Nordrhein-Westfalen
19 (19.8%)
Rheinland-Pfalz
2 (2.1%)
Saarland
0 (0%)
Sachsen
5 (5.2%)
Sachsen-Anhalt
1 (1%)
Schleswig-Holstein
4 (4.2%)
Thüringen
2 (2.1%)

Stimmen insgesamt: 95

Autor Thema: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung  (Gelesen 110639 mal)

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#75: 10. Dezember 2015, 21:48
Wir müssen wirklich bei den Redaktionen telefonisch nachhaken und die Zeitungswerbestände von sich aus aktiv ansteuern und beide auf die fehlende Berichterstattung hinweisen.
Zeitungswerbestände ?
Habe ich mindestens schon 10 mal versucht, interessiert den Werbenden am Stand leider herzlich wenig.
Dieser registriert sehr schnell deinen Standpunkt und versucht dich als streikenden Nichtleser aus einem für ihn unangenehmen Gespräch heraus abzuwimmeln und als "Negativkunde" schnellst möglich wieder loszuwerden. Die Antwort lautet dann zumeist "Ich verstehe schon ganz gut worauf sie hinaus wollen, kann aber darauf jetzt nicht näher eingehen, ich werde es zu höherer Ebene weiter leiten...."
Er hat seine Ruhe und kann weiter auf Dummenfang gehen. Weiter geleitet wird da sicher NICHTS.
Nur neue Kunden zählen und seine Dummenfangprovision....



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You can win if you want

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#76: 10. Dezember 2015, 23:51
Danke Teluel und mickschecker,

es würde mich auch wundern, wenn uns ein Werbender am Zeitungsstand seine volle Aufmerksamkeit schenken würde. Wird derjenige jedoch von verschiedenen Menschen wegen der Nichtberichterstattung angegangen, sei es bei einem RT abgesprochen, dürfte das schon eher Spuren hinterlassen und eine Meldung nach sich ziehen.

Die erste Wahl bleibt das telefonische Nachhaken wegen der Nichtberichterstattung bei den Redaktionen selbst.


Mögliche Fragen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.msg110967.html#msg110967


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r
  • Beiträge: 23
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#77: 11. Dezember 2015, 11:21
Hallo zusammen,
habe jetzt Nachricht vom Staatsanwalt Augsburg bekommen: Einstellung ohne Ermittlungen  >:(

Toll dachte ich mir, ABER das Schreiben ist NICHT unterschrieben dachte ich mir auch!
***

Was nun wollte noch nicht aufgeben?


***Edit "Bürger":
Link entsprach nicht den Foren-Regeln und wurde daher entfernt.
Bitte zukünftig berücksichtigen.


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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#78: 11. Dezember 2015, 12:36
(...)
Was nun wollte noch nicht aufgeben?

Einige User haben dann wie hier reagiert:

Beschwerde wegen Nichtverfolgung von Straftaten und Verschleppung


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r
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#79: 11. Dezember 2015, 12:49
Au ja DANKE das mach ich kann ja wohl nicht wahr sein... Wegen Blitzen ermitteln die und hier wird nix gemacht Schweinerei


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#80: 11. Dezember 2015, 16:23
@robby.w

Zitat
Wegen Blitzen ermitteln die
  ;D

Kommt immer darauf an, wer mit wem Golf spielt, im Rotary Clup ist, .......  :police:

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

B
  • Beiträge: 422
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#81: 12. Dezember 2015, 13:04
Nachdem ich vor Wochen die großen Zeitungsredaktionen im Umkreis angeschrieben habe (Lippische landeszeitung; Westfalen Blatt, Neue Westfälische), kommt der heutige Newsletter der Landeszeitung wie gerufen:

Zitat
Liebe Lipperinnen und Lipper,
die LZ kümmert sich. Wie wir gelernt haben, schlummern die größten Herausforderungen nicht selten im Alltag. Genau diesem Phänomen haben wir uns in dem nun zu Ende gehenden Jahr gestellt. In unserer Serie "Kamisli kümmert sich" gehen wir all jenen kleinen und und manchmal auch schweren Schicksalen auf den Grund, die der Einzelne häufig nicht allein lösen kann. Immer dann, wenn nur noch der Druck der Öffentlichkeit hilft, ist die LZ zur Stelle. In unserem Newsletter haben wir für Sie die besten dieser LZ-Storys zusammen gestellt.
   

Herzlichst, Ihr

Ralf Freitag
Geschäftsführer Medien und Kommunikation

weiter gehts mit Erol Kamisli...

Zitat
Hier gibt's Hilfe

Wenn's um Leserinteressen geht – tritt Erol Kamisli auf den Plan. Der LZ-Redakteur setzt nach, wenn Leser bei Streitigkeiten mit Unternehmen und Behörden nicht mehr weiterwissen.

Quer durch Lippe und teilweise über die Grenzen hinaus recherchiert er, um vor Ort Missstände anzuprangern und leserfreundliche Lösungen auszuhandeln.

„Kamisli kümmert sich“ um Sie! Melden Sie sich unter (05231) 911151 oder per Mail bei ekamisli@lz.de.

LZ-Redakteur Erol Kamisli hakt nach und berichtet darüber anschließend in der Zeitung.

Wir haben Ihnen hier einige Fälle von "Kamisli kümmert sich" als Dossier zusammengestellt. http://www.lz.de/kamisli?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Dezember+2015+Nicht-Leser&newsletter=Dezember+2015+Nicht-Leser

Ich werde die mal anschreiben, denn jetzt brauchen wir genau den Druck der Öffentlichkeit! Meine bisherige Email wurde ignoriert, aber die ging ja auch nicht an Erol  ;D Jetzt wird alles besser!

An andere Forumsmitglieder aus OWL: Zögert nicht, Erol mit den Missständen und politisch gesteuerten (?) Urteilen zum Rundfukbeitrag zu bomardieren! Das kann ja auch ein starker Anreiz für einen Redakteur sein, einen Skandal aufzudecken, der die VW-Manipulation bei weitem in den Schatten stellt...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2015, 13:10 von Blitzbirne«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

V
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#82: 12. Dezember 2015, 14:54
Wir werden sehen Blitzbirne, ob die LZ mehr als nur heiße Luft von sich gibt. Auf jeden Fall eine gute Gelegenheit sie beim Wort zu nehmen.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#83: 13. Dezember 2015, 02:23
...na dann mal viel Erfolg beim GEZtuber LeFLoid ;D
"Bezahlt mit eurem GEZ-Money" - Liaison zwischen SWR & youtuber LeFLoid u.a.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15195.0.html


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

V
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#84: 13. Dezember 2015, 09:59
LeFLoid war mal unabhängig und seine kritischen Beiträge einiges Wert. Seit der SWR Kooperation ist er Teil der Meinungen lenkenden Seite geworden.

Nur der direkte Kontakt zu den Zeitungsredaktionen kann die zurzeit unterdrückte Berichterstattung und damit die Desinformation in dieser Sache beenden.


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#85: 14. Dezember 2015, 21:13
Hier meine Antwort der Staatsanwaltschaft Memmingen.


Hallo zusammen... Interessant habe ja in Neu-Ulm eingeworfen somit wäre auch Memmingen für mich zuständig gewesen... mmhh... Komischerweise habe ich Antwort aus Augsburg bekommen aber gleiches bla bla bla... und OHNE Ermittlungen eingestellt???

UND Staatsanwalt hat natürlich NICHT unterschrieben!!!

Bin der Meinung OHNE Ermittlungen dürfen die gar nicht???


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V
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#86: 14. Dezember 2015, 22:23
Zu eben solcher ausweichenden Antwort des Staatsanwalts wird Bezug in der Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft wie hier genommen:

Beschwerde wegen Nichtverfolgung von Straftaten und Verschleppung


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#87: 15. Dezember 2015, 00:21
Zu eben solcher ausweichenden Antwort des Staatsanwalts wird Bezug in der Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft wie hier genommen:

Beschwerde wegen Nichtverfolgung von Straftaten und Verschleppung

Ja danke Viktor habe es schon vorbereitet will aber vorher ein Exemplar das vom Staatsanwalt Unterschrieben ist ;-) um ihn persönlich haftend zu machen erst dann werde ich den nächsten Schritt machen :-))


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#88: 15. Dezember 2015, 01:20
@robby.w: "Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird."

Na dann frage doch bitte auch gleich einmal nach wie ein Schreiben elektronisch erstellt wird!?

Ich kenne Schreiben die auf einer EDV-Anlage (elektronische Datenverarbeitungs-Anlage) erstellt wurden; maschinell erstellte Schreiben sind mir auch geläufig...

Aber "elektronisch" erstellte Schreiben - hmm...vielleicht ein neuartiges Empfangsgerät mit Multifunktion(en)?  >:D ;D ;D ;D

Ohne Witz: sollte erklärt werden  8)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

n
  • Beiträge: 1.456
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#89: 16. Dezember 2015, 08:19
Meine Idee um den Druck zu erhöhen:

Sammlung von Fehlurteilen (meist AG) im Punk Zustellfiktion.

Da ist der Gesetzestext ja eindeutig ( wenn bestreitet ... muss die Behörde den Zugang nachweisen)
Ich erinnere mich an ein Urteil vom AG Stuttgart, in dem eine Studentin(?) verurteilt wurde zu Zahlen,
weil das Gericht nicht glaubte dass 7 Bescheide nicht angekommen waren.

Eine solche Sammlung könnte den Vorwurf der Rechtsbeugung doch materiell untermauern.
(Vielleicht im Vergleich mit AG-Urteilen die die Zustellfiktion richtig anwenden, da war auch hier ein
Urteil drin vom AG-München)

Leider finde ich die Urteile nicht wieder hier.

Abgelehnt:
Amtsgericht Stuttgart - AZ 2 M 57976/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13229.msg88897.html#msg88897


Anerkannt:
Abgeschmetterte Zwangsvollstreckung - Beschluss - Schleswig-Holstein
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13178.msg88603.html#msg88603


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