Wie lange es dauert, bis nach einem FestsetzungsBESCHEID die Zwangsvollstreckung ergeht, kann nur geschätzt werden - nach Fristablauf mglw. ~4 Wochen bis zur Mahnung. Nach deren Fristablaub mglw. nochmals 4 Wochen - ggf. ist zwischenzeitlich schon ein weiterer Bescheid ergangen, in welchem dann mitgeteilt wird, dass für vorhergehende, rechtskräftig gewordene Bescheide die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde...
...zu den
Folgen, siehe bitte unten und im Forum.
Was könnte eine Person aber in einen Widerspruch reinschreiben?Eine schon vielfach abgehandelte Frage im Forum
Siehe dazu bitte u.a. obige Links von PersonX.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416und was ggf. getan werden könnte.
Dort findet sich auch der Punkt
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421Ich nehme Dir ungern Deine Illusionen, aber sei Dir ganz sicher, das die Menge der Seiten, die Du dort hinschickst keinen Unterschied macht.
Es wird sowieso nicht gelesen. Bestenfalls wird es überflogen. Das aber nicht wegen dem Inhalt, sondern nur um herauszufinden, welche Standardantwort man zurückschickt.
Der
Umfang scheint
sehr wohl einen Unterschied zu machen. Es ist bekannt und dokumentiert, dass die Bearbeitung (allein schon aus rein
arbeitsökonomischen Gründen: erst die "einfachen", dann die "komplizierten" Fälle) im Falle umfangreicher Widersprüche durchaus auch schon mal ein Jahr dauern kann...
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfreihttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html>>> WiderspruchsBESCHEID nach einem reichlichen Jahr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg101179.html#msg101179Für
maximalen Arbeitsaufwand und somit
maximale Bearbeitungsdauer gilt vermutlich:
am besten handschriftlich, Schachtelsätze, "ohne Punkt und Komma", ohne Absätze, *viele* und *individuelle* Gründe, usw.
Du solltest wirklich nur dann widersprechen, wenn Du später auch klagen willst.
Gegenthese
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237In jedem anderen Fall widersprichst Du gar nicht, sondern wartest auf den GV. Alle anderen Ratschläge sind nach all den praktischen Erfahrungen sinnlos.
Die anderen "Ratschläge" sind nach den "praktischen Erfahrungen" überhaupt nicht "sinnlos"....
"auf den GV warten" könnte man auch nach dem Widerspruch
Umgekehrt, d.h. nach dem GV in Widerspruch zu gehen, wäre hingegen i.d.R. kaum bis gar nicht mehr möglich. Wer keine Rechtsmittel einlegt, hat sie verwirken lassen.
Dieser Meinung war ich übrigens schon vor 1,5 Jahren, aber da war das ganze Ausmass der korrupten Gerichte noch nicht ganz so offensichtlich. Zumindest nicht hier im Forum. Das hiess es noch: "Du musst auf jeden Fall widersprechen, sonst steckst Du tief in der Scheisse."
Nur leider hat man auch i.Z. der Zwangsvollstreckung mit diesen Gerichten zu tun...
...allerdings in einer
noch schlechtereren Ausgangslage und "Verteidigungshaltung".
Wer den
Stress mit
monatelanger (bei einigendurchaus schon mal 8 Monate!)
ständig fristdrohender gerichtlicher Auseinandersetzung im Zuge eines Zwangsvollstreckungsverfahrens auf sich nehmen möchte, "nur zu" - er möge sich vorher aber besser ein Bild davon machen - z.B. unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.htmlEin auf die lange Bank geschobenes Widerspruchs- und Klageverfahren, was gleichzeitig die Rechtsansprüche zumindest potenziell wahrt, relativiert somit die These, dass man
"mit Widerspruch in der Scheiße" stecken würde...
Nicht wenige Verfahren wurden ruhendgestellt.Damit kann der Betroffene i.d.R. bis zum Ende des Verfahrens quasi
"legal" die Zahlung vorenthalten, kann sich die Auseinandersetzung mit Zwangsvollstreckung/ GV ersparen - und muss nicht durch die weiteren Instanzen.
Im Übrigen sei nochmals allen Zweiflern oder Verzagten gesagt:
Nicht etwa bisherige und jetzige abschlägige Urteile mit *zukünftigen* gleichsetzen und die Anwälte als "unfähig", "befangen" oder "machtlos" stigmatisieren!
Denn damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit LETZTINSTANZLICH GEWONNEN hat
Ich gebe auf...http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265Die Wahrheit ist wohl eher: Wer widerspricht, steckt tief in der Scheisse, da er mit der GEZ in Verhandlungen eintritt, die man nicht mehr rückgängig machen kann.
In
"Verhandlungen mit der GEZ" (diese ist ja ohnehin nur von peripherem Interesse, da die Landesrundfunkanstalt bzw. der Gesetzgeber der primäre Gegner ist) tritt hier überhaupt niemand...
...da es hier ohnehin
nichts mit "Vertrag" zu tun hat, sondern sich um ein offiziell eingetragenes und (wenn auch augenscheinlich verfassungswidriges)
LandesGESETZ handelt, dessen Verfassungswidrigkeit aber erst noch "erklagt" werden muss - wie schon eingehend erläutert unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.htmlAber lass Dich ruhig weiter beraten. Die Meinungen zu dem Thema sind sehr verschieden.
dito
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlEdit "Bürger" @Blume_des_Lebens und alle anderen:
Bitte *ALLE* immer und überall und gegenseitig auf den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum achten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Eine Rechtsberatung kann, darf und wird im Forum nicht gegeben werden!
Dieser Thread müsste umfangreich moderiert werden. Da die Kapazitäten aber bereits gut ausgelastet sind, ist fraglich, ob dafür Zeit bleibt. Bis dahin muss der Thread geschlossen werden.
Bitte unterstützt die Moderatoren und somit auch das Forum und die Sache, in dem Ihr alle zukünftig selbst aktiv darauf achtet.
Das Forum ist auf die Unterstützung seiner Mitglieder angewiesen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.