Bedenkenträger sind gut fürs Gelingen der Klage, denn wenn jemand Bedenken hat, kann man dessen Argumente entkräften oder bestätigen. Das Europarecht ist schwer durchschaubar, es wird immer wieder zu anderen Richtlinien, Verordnungen usw. verwiesen. Es lassen sich zwar alle diese Dokumente relativ leicht finden, aber dann muss erst mal wieder gelesen, verstanden und sortiert werden, neue Verweise kommen hinzu.
Es werden noch folgende Punkte zu erforschen sein, bevor sie mit in die Europaklage aufgenommen werden:
-Wer kann wie vor dem EuGH klagen? Möglicherweise kann hier eine Musterklage direkt eingereicht werden?
-Ist der Rundfunkbeitrag eine genehmigungspflichtige Neubeihilfe?
-Das Datum des Inkrafttretens der genannten Verordnungen und Richtlinien auflisten.
-Wird der Datenschutz beachtet?
-Ein Unternehmen kann nicht gleichzeitig Behörde sein.
-Wie muss Europarecht vor einem Gericht umgesetzt weden? Ich meine, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss die Urteile des EuGH in Einklang mit den deutschen Gesetzen bringen, aber diese Urteile so umsetzen, dass der Kläger keinen Nachteil hat.
-Als nächstes folgt erstmal ein Musterwiderspruch sowie eine Anleitung zur systematisch geordneten Zahlungsverweigerung. Man will ja wissen, wie man günstig zum Klagen kommt.
Es steht jedem frei, die fehlenden Punkte zu ergänzen, Ideen einzubringen oder das bisherige so zu verwenden, wie es ist, auf eigene Verantwortung.
Hier wird noch mal ganz deutlich darauf hingewiesen, dass hier, wie im gesamten Forum, keine Rechtsberatung stattfindet und eine Überprüfung durch Juristen hat noch nicht stattgefunden.
Europarecht nimmt keine Rücksicht auf dieses gierige Unternehmen örR. Möglicherweise gibt es so etwas wie einen Bestandsschutz für existierende Gesetze, aber die meisten von mir genannten Europäischen Verordnungen und Richtlinien sind schon vor 2013 erlassen worden, es wurde also ein neues deutsches Gesetz gegen gültiges Europarecht erlassen, das bedeutet, der RBStV wurde ratifiziert obwohl er von vornherein gegen Europarecht verstiess. Aber auch dass muss noch genauer recherchiert werden.
Ich gehe davon aus, dass niemand vom örR Europarecht auf dem Schirm hatte, die sind blind vor Gier, wie schon oft bemerkt wurde. Ein Gutachten von einem ausgemusterten Verfassungsrichter mit deutschester aller deutschen Tugenden ausgestattet übersieht Europarecht, dafür wurde er wohl nicht gut genug bezahlt, um den Betrug am deutschen Volk komplett zu vollziehen. Er hat uns ein Hintertürchen offengelassen... vielleicht.