Nach unten Skip to main content

Autor Thema: KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?  (Gelesen 265303 mal)

  • Beiträge: 27
  • Ihr hättet uns besser in Ruhe gelassen :-)
@ mk222 Noch mal: Ein nationales Gericht hat über Richtlinien bzw. EU-Recht nicht zu befinden.

EuGH C-213/89

Aus dem Urteil
Das Gemeinschaftsrecht ist dahin auszulegen, dass ein nationales Gericht, das in einem bei ihm anhängigen, das Gemeinschaftsrecht betreffenden Rechtsstreit zu der Auffassung gelangt, dem Erlass einstweiliger Anordnungen stehe nur eine Vorschrift des nationalen Rechts entgegen, diese Vorschrift nicht anwenden darf.

Jedes nationale Gericht ist auf Grund seiner europarechtlichen Mitwirkungspflichten zur direkten Vorlage an den Europäischen Gerichtshof verpflichtet, wenn sich in einem ihm anvertrauten Vorgang nationales und europäisches Recht widersprüchlich verhalten.

Und vergiss bitte Wikipedia. Das Laienkompendium ist gegenüber offiziellen EU-Verlautbarungen klar im Nachteil.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

m

mk222

Eins ist mal sicher: Wenn man "Umsetzungspflicht von EU-Richtlinien" googelt und quer liest, ist das alles andere als eindeutig.

Ein einfaches Ja oder Nein gibt es nicht. Und das heisst übersetzt: Grosser Interpretationsspielraum.

Leider - und ganz sicher vom System gewollt. Man will sich ja nicht in die Suppe spucken lassen.

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/fisahn/veroeffentlichungen/2002/Probleme_der_Umsetzung_von_EU-Richtlinien_im_Bundesstaat.pdf

Meine pessimistische Haltung ändert aber nichts daran, das ich die Argumentationskette von Roggi genial finde.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 15:59 von mk222«

  • Beiträge: 27
  • Ihr hättet uns besser in Ruhe gelassen :-)
Deshalb zahlen wir ja auch nix, sondern klagen. Im Gerichtsverfahren meines Schwippschwagers väterlicheseits, ist seit nun schon 6 Monaten absolute Ruhe eingezogen. Die LRA bzw. das VG hatte nämlich u. a. EU-Recht und Urteile des EuGH zur Lektüre bekommen. Da sind sie wohl noch beim kauen >:D


Guter Artikel in deinem Link, den muss ich mir mal in Ruhe durchlesen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

p

px3

  • Beiträge: 113
Mir fehlen in den Begründungen die Hinweise in die Richtung der "Altbeihilfe" und den freundlichen Hinweis darauf, daß durch die Umstellung auf eine "Wohungssteuer" die bestehende "Altbeihilfe"-Regelung nichtig ist.
Die EU Kommission hat im sog. "Beihilfekompromiss vom 24. April 2007"  die damals bestehenden GEZ Gebühren als "Altbeihilfe" genehmigt, aber ebenfalls festgelegt, daß die vereinbarten Regelungen nur solange gelten, wie diese nicht in „‚in ihrem Kern‘“ berührt würden.

Somit gilt der neue Rundfunktstaatsvertrag eben nicht mehr als "Altbeihilfe", sondern als neue Regelung, die zunächst einmal zur Prüfung der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen,  zum Anderen damit den ÖR in D aber genau aus dieser bevorzugten Stellung der "Altbeihilfe" herausholt und ihn somit dem EU-Wettbewerbsrecht unterstellt  >:D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Nos

  • Beiträge: 62
Jedes nationale Gericht ist auf Grund seiner europarechtlichen Mitwirkungspflichten zur direkten Vorlage an den Europäischen Gerichtshof verpflichtet, wenn sich in einem ihm anvertrauten Vorgang nationales und europäisches Recht widersprüchlich verhalten.

Verstehe ich das richtig, dass wenn ich dir hier aufgeführten Argumente in einer Klage vor dem VG anbringe (sobald ich einen Widerspruchsbescheid erhalten habe), das VG die ganze Sache eigentlich gar nicht entscheiden dürfte, sondern direkt an den VGH weiterleiten müsste?
Damit würde sich der Instanzenweg ja deutlich verkürzen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 23:30 von Bürger«
"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

  • Beiträge: 7.239
@mk222

Das Wiki hat rechtlich keine Relevanz.

@NOS
Jedes nationale Gericht ist kraft des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet, beim geringsten Zweifel ob der korrekten Anwendung europäischen Rechts den EuGH in 1. Instanz zwecks Vorabentscheidung anzurufen.

Kein nationales Gericht ist befugt, über die Gültigkeit von EU-Recht zu befinden, dieses darf nur der EuGH.

Jeder EU-Bürger hat zudem das Recht, sich direkt auf EU-Recht zu berufen, wenn das eigene EU-Mitgliedsland bei den in nationale Rechtsakte umzusetzenden EU-Bestimmungen zu sorglos vorgeht.

Selbst ein Amtsgericht wäre kraft EU-Recht befugt und verpflichtet, ein EU-Recht betreffendes Problem dem EuGH direkt vorzulegen.

Bei EU-Recht bedarf es nicht der Einhaltung eines nationalen Instanzenweges; nicht ohne Grund hat es beim EuGH ein Gericht der 1. Instanz, dessen Urteil für das den Prozess weiterführende nationale Gericht bindend ist.

Jeder EU-Bürger ist berechtigt, eine EU-Recht betreffende Problematik direkt dem EuGH vorzulegen, also sein EU-Mitgliedsland vor dem EuGH auf die Einhaltung von EU-Recht zu verklagen; es besteht hier Anwaltszwang durch am EuGH zugelassene Anwälte.

Im Rahmen der Ende 2014 erlassenen Schadensersatzrichtlinie könnte hier aber versucht werden, die Anwaltskosten erstattet zu bekommen; jedenfalls dann, wenn offensichtlich EU-Recht verletzt worden ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 18:57 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

H
  • Beiträge: 583
Jedes nationale Gericht ist kraft des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet, beim geringsten Zweifel ob der korrekten Anwendung europäischen Rechts den EuGH in 1. Instanz zwecks Vorabentscheidung anzurufen.
Dann sagt, urteilt und schreibt das angerufene Gericht eben, dass es keine Zweifel bei der korrekten Anwendung des europäische Rechts erkennt, und schmettert die Vorlage beim EuGH damit einfach ab.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 23:32 von Bürger«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Info:

Klage vor dem Europäischen Gerichtshof

http://www.eu-info.de/europa-punkt/rechtsschutz/eugh/

Zitat
...
Wenn Sie glauben, dass Ihre bestehenden Rechte aus dem Gemeinschaftsrecht verletzt werden, müssen Sie sich in der Regel mit den nationalen Rechtsbehelfen zur Wehr setzen.

Ein nationales Gericht, das über einen Fall mit Bezug zum Gemeinschaftsrecht zu entscheiden hat, kann den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um Klärung der gemeinschaftsrechtlichen Aspekte ersuchen, wenn diese entscheidungserheblich sind (Vorabentscheidungsverfahren). Sie selbst können gegenüber dem nationalen Gericht anregen, dem EuGH eine bestimmte Rechtsfrage vorzulegen. In manchen Fällen ist das nationale Gericht verpflichtet, ein Vorlageverfahren anzustrengen. Eine Verpflichtung besteht, wenn in dem zu entscheidenden Fall die Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann oder wenn das nationale Gericht einen Rechtsakt der Gemeinschaft nicht anwenden möchte, weil es diesen für ungültig hält. Der EuGH stellt im Rahmen einer Vorabentscheidung fest, wie die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts auszulegen sind oder ob sie gültig sind. Er spricht aber kein abschließendes Urteil in dem vor dem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreit. Dies bleibt Sache des nationalen Gerichts, das aber der Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch den EuGH folgen muss.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Verletzung der Vorlagepflicht gegen das Gebot des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, wenn das nationale Gericht die Vorlagepflicht „in objektiv willkürlicher Weise" nicht beachtet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das letztinstanzliche Gericht eine Vorlage gar nicht in Betracht zieht, obwohl es selbst erkannt hat, dass eine Frage des Gemeinschaftsrechts entscheidungserheblich ist. In diesen Fällen ist der Rechtsweg der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eröffnet.

Website Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (EuGH)

 
Quelle: Bürgerberaterin der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G

Gast

Jedes nationale Gericht ist kraft des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet, beim geringsten Zweifel ob der korrekten Anwendung europäischen Rechts den EuGH in 1. Instanz zwecks Vorabentscheidung anzurufen.
Dann sagt, urteilt und schreibt das angerufene Gericht eben, dass es keine Zweifel bei der korrekten Anwendung des europäische Rechts erkennt, und schmettert die Vorlage beim EuGH damit
einfach ab.

Genau. Es wird die gleiche Misslage für einen Kläger oder eine Klägerin sein, wie beim Vorbringen von Klagepunkten wg. Verstoßes gegen die nationale Verfassung (Grundrechtsverletzungen etc.). Das Gericht setzt sich die Scheuklappen auf und behauptet einfach es erkennt keine Rechtsverstöße.

Inwieweit urteilt eigentlich dann ein Gericht über die vorgetragenen Klagepunkte, wenn es sie weder bestätigt, noch widerlegt, sondern nur sinngemäß sagt es will damit nichts zu tun haben?

Ist ein Gericht nicht eigentlich angehalten sich mit vorgetragenen Klagepunkten konkret zu beschäftigen und diese entweder zu bestätigen oder zu widerlegen, anstatt einfach nur lapidar zu behaupten es gäbe allgemein keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit? Falls ja, wo ist dies geregelt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
hier sind noch Jahresberichte über die Wettbewerbspolitik falls jemand die Klage noch weiter ausbauen möchte
http://ec.europa.eu/competition/publications/annual_report/index.html

auf "Commission staff working paper DE" klicken und dann einfach Strg+F und den Suchbegriff eingeben(z.B. "Fernseh" oder "Rundfunk")


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Zitat
In manchen Fällen ist das nationale Gericht verpflichtet, ein Vorlageverfahren anzustrengen. Eine Verpflichtung besteht, wenn in dem zu entscheidenden Fall die Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann oder wenn das nationale Gericht einen Rechtsakt der Gemeinschaft nicht anwenden möchte, weil es diesen für ungültig hält.

@rundfunkgegner,

zum einen geht es hier um EU Wettbewerbsrecht und unbestellte Leistungen und nicht um Grundrechte.

Zum anderen ist das EUGH nicht in der gleichen Weise wie die deutschen Verwaltungsrichter von den nationalen Politikern/Parteien abhängig.

Rein "vorsorglich" - mit der Bitte um Kenntnisnahme und Verinnerlichung an alle:
Mit einer destruktiv-spekulativen Einstellung wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat...
Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 23:34 von Bürger«

  • Beiträge: 27
  • Ihr hättet uns besser in Ruhe gelassen :-)
@ Viktor7 Auch ich habe irgendwie das Gefühl, dass sich hier ein paar Bedenkenträger herumtreiben. Diese suchen krampfhaft nach Gründen, um bloss nicht aktiv dem Erpressergesindel entgegenzutreten.

@ mk222 Dein Beispiel mit den Naturschutzgebieten hinkt. Ein Naturschutzgebiet kann seine Rechte nicht einklagen bzw. sich selbst nach Brüssel melden. Du als EU-Bürger kannst aber sehr wohl vor den EuGh ziehen. Und Dir als EU-Bürger kann es völlig Latte sein, ob dessen Urteil Deinem Provinzfürsten passt oder nicht. Wie das Land und der Bund das dann miteinander ausmachen, ist nicht Dein Problem! Wenn der EuGH sagt, Du musst keine Rundfunksteuer zahlen, dann ist das so PUNKT   


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 21:59 von nixGEZahlt«

  • Beiträge: 3.232
Bedenkenträger sind gut fürs Gelingen der Klage, denn wenn jemand Bedenken hat, kann man dessen Argumente entkräften oder bestätigen. Das Europarecht ist schwer durchschaubar, es wird immer wieder zu anderen Richtlinien, Verordnungen usw. verwiesen. Es lassen sich zwar alle diese Dokumente relativ leicht finden, aber dann muss erst mal wieder gelesen, verstanden und sortiert werden, neue Verweise kommen hinzu.
Es werden noch folgende Punkte zu erforschen sein, bevor sie mit in die Europaklage aufgenommen werden:

-Wer kann wie vor dem EuGH klagen? Möglicherweise kann hier eine Musterklage direkt eingereicht werden?

-Ist der Rundfunkbeitrag eine genehmigungspflichtige Neubeihilfe?

-Das Datum des Inkrafttretens der genannten Verordnungen und Richtlinien auflisten.

-Wird der Datenschutz beachtet?

-Ein Unternehmen kann nicht gleichzeitig Behörde sein.

-Wie muss Europarecht vor einem Gericht umgesetzt weden? Ich meine, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss die Urteile des EuGH in Einklang mit den deutschen Gesetzen bringen, aber diese Urteile so umsetzen, dass der Kläger keinen Nachteil hat.

-Als nächstes folgt erstmal ein Musterwiderspruch sowie eine Anleitung zur systematisch geordneten Zahlungsverweigerung. Man will ja wissen, wie man günstig zum Klagen kommt.

Es steht jedem frei, die fehlenden Punkte zu ergänzen, Ideen einzubringen oder das bisherige so zu verwenden, wie es ist, auf eigene Verantwortung.

Hier wird noch mal ganz deutlich darauf hingewiesen, dass hier, wie im gesamten Forum, keine Rechtsberatung stattfindet und eine Überprüfung durch Juristen hat noch nicht stattgefunden.

Europarecht nimmt keine Rücksicht auf dieses gierige Unternehmen örR. Möglicherweise gibt es so etwas wie einen Bestandsschutz für existierende Gesetze, aber die meisten von mir genannten Europäischen Verordnungen und Richtlinien sind schon vor 2013 erlassen worden, es wurde also ein neues deutsches Gesetz gegen gültiges Europarecht erlassen, das bedeutet, der RBStV wurde ratifiziert obwohl er von vornherein gegen Europarecht verstiess. Aber auch dass muss noch genauer recherchiert werden.
Ich gehe davon aus, dass niemand vom örR  Europarecht auf dem Schirm hatte, die sind blind vor Gier, wie schon oft bemerkt wurde. Ein Gutachten von einem ausgemusterten Verfassungsrichter mit deutschester aller deutschen Tugenden ausgestattet übersieht Europarecht, dafür wurde er wohl nicht gut genug bezahlt, um den Betrug am deutschen Volk komplett zu vollziehen. Er hat uns ein Hintertürchen offengelassen... vielleicht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.356
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich gehe davon aus, dass niemand vom örR  Europarecht auf dem Schirm hatte, die sind blind vor Gier, wie schon oft bemerkt wurde. Ein Gutachten von einem ausgemusterten Verfassungsrichter mit deutschester aller deutschen Tugenden ausgestattet übersieht Europarecht, dafür wurde er wohl nicht gut genug bezahlt, um den Betrug am deutschen Volk komplett zu vollziehen. Er hat uns ein Hintertürchen offengelassen... vielleicht.

...ähm, im erwähnten Gutachten
Kirchhof, Paul (Prof. Dr. Dres. h.c.), Bundesverfassungsrichter a. D.
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
04/2010, Heidelberg/ Baden-Württemberg
"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks"
http://www.ard.de/download/472642/Gutachten_von_Professor_Paul_Kirchhof_zur_Finanzierung_des_oeffentlich_rechtlichen_Rundfunks_.pdf
kommt Prof. Kirchhof dieser unter dem Abschnitt
Zitat
[...]
D. Die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags
[...]
II. Bedeutung der Abgabenkontinuität
[...]
2. Europäisches Beihilfenrecht
auf den Seiten 74-77 durchaus zu diesem Thema ;)

Ob seine diesbezüglichen Auslegungen allerdings tatsächlich auch tragbar sind, wäre ggf. zu überprüfen...

...insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass wesentliche Aspekte seines Gutachtens (im Kontext derer er ja seine Argumentation bzgl. EU-Recht aufbaut) nicht in die Gesetzgebung eingeflossen sind...

Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
Zitat
[...] Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. [...]


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

K
  • Beiträge: 2.239
Ich gehe davon aus, dass niemand vom örR  Europarecht auf dem Schirm hatte, die sind blind vor Gier, wie schon oft bemerkt wurde. Ein Gutachten von einem ausgemusterten Verfassungsrichter mit deutschester aller deutschen Tugenden ausgestattet übersieht Europarecht, dafür wurde er wohl nicht gut genug bezahlt, um den Betrug am deutschen Volk komplett zu vollziehen. Er hat uns ein Hintertürchen offengelassen... vielleicht.

...ähm, im erwähnten Gutachten
Kirchhof, Paul (Prof. Dr. Dres. h.c.), Bundesverfassungsrichter a. D.
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
04/2010, Heidelberg/ Baden-Württemberg
"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks"
http://www.ard.de/download/472642/Gutachten_von_Professor_Paul_Kirchhof_zur_Finanzierung_des_oeffentlich_rechtlichen_Rundfunks_.pdf
kommt Prof. Kirchhof dieser unter dem Abschnitt
Zitat
[...]
D. Die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags
[...]
II. Bedeutung der Abgabenkontinuität
[...]
2. Europäisches Beihilfenrecht
auf den Seiten 74-77 durchaus zu diesem Thema ;)


UND auf Seite 78/79 Punkt 3- da hörte er die Nachtigall schon trapsen:

Zitat
3.
Das  Recht  der  Rundfunkfinanzierung  sollte  behutsam  erneuert  werden,  um keine  neuartigen  Fragen  des  Europarechts  zu  veranlassen und  die  Aufnahme  der  Reform  in  der  Öffentlichkeit  zu  erleichtern.
Der  Reformvorschlag  verfolgt  ein  Gerechtigkeitsanliegen,  soll  nicht das  Abgabeaufkommen  steigern.  Er  verbleibt,  wie  das  bisherige Recht, im Rahmen der Vorzugslasten (Gebühren und Beiträge).

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
Nach oben