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Autor Thema: Klage Status?  (Gelesen 4101 mal)

s
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Klage Status?
Autor: 22. Juli 2015, 23:47
Hallo,

ich habe beim hießigen VG Okt 2014 alle Unterlagen zur Klage eingereicht.
Bis heute habe ich weder vom BR noch vom VG mehr etwas gehört.
Wie lange Dauert es den üblicherweise bis das VG sich meldet?
Denkbar wäre vieles -oder ist das normal?
Ich frag ja nur...

Gruß smilez


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Re: Klage Status?
#1: 23. Juli 2015, 00:06
So ist es bei mir mit dem WDR auch. Denkbar ist wirklich so einiges...


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g
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Re: Klage Status?
#2: 23. Juli 2015, 12:51
high,
eines der hiesigen VG im Bereich des BR hat vor drei Wochen einer Person H mitgeteilt, dass die Klagen an diesem VG lange Zeit nicht bearbeitet wurden. Person H hatte ebenfalls im Okt14 Klage eingereicht - die Auskunft des Gerichts war, dass es noch eine Weile dauern wird, da noch etliche Klagen davor behandelt werden müssen, das VG eilt sich nicht da bereits viele Klagen in die zweite Instanz geschickt und dann abgewartet wurde.


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s
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  • Status: Klage eingereicht
Re: Klage Status?
#3: 23. Juli 2015, 20:56
So ist es bei mir mit dem WDR auch. Denkbar ist wirklich so einiges...

Eine Person K, die im Gegensatz zu K aus "der Prozess" kühn denken würdee sich vorstellen, das es die Klagen sind, die aussichtsreich sind und viellecht das ganze Kartenhaus zum fallen bringen würden. Wenn das der Grund wäre, müsste man zu Gunsten aller Ausgesaugter Zahler etwas Anschwung in die Richtung Urteil geben, aber anderereseits ....
Wer könnte das beurteilen?


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  • Cry for Justice
Re: Klage Status?
#4: 23. Juli 2015, 21:33
Um hier eventuell die Verschleppung von "gefährlichen" Klagen, welche es faustdick hinter den Ohren haben beurteilen zu können, müsste man vielleicht mal einen Durchschnittswert der zeitlichen Differenz von Klageeinreichung bis zur Verhandlung als Anhaltspunkt ermitteln.
Nach dem Motto: Besonders "einfache" Klagen werden besonders schnell abgefertigt, niedergebügelt.
Die schweren Fälle mit dem gewissen Etwas werden aussortiert und ständig weiter nach hinten delegiert.


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Schrei nach Gerechtigkeit

K
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Re: Klage Status?
#5: 24. Juli 2015, 00:06
Hallo,

ich habe beim hießigen VG Okt 2014 alle Unterlagen zur Klage eingereicht.
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Gruß smilez

Hallo zusammen,

also bei mir verhält es sich so:

1.) Klage am 08.06.2015 an das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main abgesendet und auch wegen dem Poststreik per Fax gesendet,
2.) am 19.06.2015 Eingangsbestätigung vom VWG Frankfurt,
3.) Post vom 23.06.2015 Das Gericht regt an: Ruheanordnung, ebenfalls ein Punkt meiner Klage ... Beklagte stimmt zu und am

4.) 02.07.2015 Ruheanordnung des VWG Frankfurt bis zu einer höchstricherlichen Entscheidung

Mit besten Grüßen,
KK



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  • Beiträge: 285
Re: Klage Status?
#6: 26. Juli 2015, 12:35
@ Ketzerkater: Nach welchem § sollte die Ruhendstellung laut Gericht erfolgen?


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

K
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Re: Klage Status?
#7: 26. Juli 2015, 19:17
@ Ketzerkater: Nach welchem § sollte die Ruhendstellung laut Gericht erfolgen?

Hallo zusammen,

§ 173 S. 1 VwGO i.V.m § 251 S.1 ZPO

aus dejure.org zitiert:
§ 251 - Ruhen des Verfahrens
"Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. Die Anordnung hat auf den Lauf der im § 233 bezeichneten Fristen keinen Einfluss."

Ich hatte diesen Punkt u.a in meiner Klage an das VWG Frankfurt am Main als Antrag gestellt und folgendes dazu geschrieben:
"5. gegebenenfalls das Verfahren zu meiner Klage zurückzustellen, bis analog begründete und in der Sache identische und bereits anhängige Verfahren abgeschlossen sein werden."

Vom Gericht kam dann der Vorschlag:
"Auf ihren Antrag zu Punkt 5 in der Klageschrift wird Bezug genommen:
...regt das Gericht auf die höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage, auch im Vorliegenden Verfahren grundsätzlich vorgreifende Frage der abgabenrechtlichen Qualifizierung des Rundfunkbeitrags ... und die hiermit verbundene finanzverfassungsrechtlichen Konsequenzen an, das die Beteiligten jeweils Antrag auf Anordnung des Ruhen des Verfahren bis zur höchstrichterlichen Klärung dieser entscheidungserheblichen Rechtsfrage stellen...
"

Dem stimmten Kläger und Beklagte zu, so dass das Ruhen des Verfahrens angeordnet wurde.

Mit besten Grüßen,
KK

P.S. da ich sehr oft im PN nach meiner Klage gefragt werde, Ausgangspunkt war die hier im Forum herunterladbare Klage vom User @Scout, die ich für meine Belange modifiziert und ergänzt hatte.
Daraus wurden dann immer noch 12h Umformulierungen und Ergänzungen, also eher etwas liederlich und auf die Schnelle abgehandelt  ;D

--> Klagen und deren Inhalte im Überblick
Link; Beitrag Nr.7 : http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.0.html


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