Die Frage habe ich mir auch als Unternehmer gestellt.
Wer bestellt in wessen Namen Briefpapier, Toner, Büroausstattung, wer hat den Mietvertrag geschlossen, wer tritt in den Ausschreibungen als Auftraggeber auf?
Bei Rechtsgeschäften (Kaufverträgen) muß ich rechtsfähig sein, damit diese wirksam sind.
Auch die Haftungsfragen sind ja mit der juristischen Rechtspersönlichkeit verknüpft.
Mangels Handelsregistereintragung, Vereinsregistereintragung etc. muß es sich um eine Personengesellschaft handeln, entweder ist der Geschäftsführer Herr W. Einzelunternehmer oder es gibt eine BGB-Gesellschaft, bestehend aus der Führungsebene, wer weiß, vielleicht eine BGB-Gesellschaft der Intendanten?
Ich finde die hier angeregten/ausgeführten Auskunftsersuchen pfiffig, denn wenn sich staatliche Organe für nicht zuständig erklären, dann ist sonnenklar, daß die Rundfunkanstalt keine Behörde sein kann, somit gar nicht dem Verwaltungsrecht unterliegen kann, keine Verwaltungsakte erlassen darf etc. pp.
Wie sieht denn das mit anderen vom Staat unabhängigen Konstrukten der Organisation aus, zum Beispiel Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Knappschaft?
Die erlassen ja auch Bescheide, sind aber offiziell unabhängig von staatlichem Handeln außer daß sie gesetzlich übertragene Aufgaben übernehmen.
Ist hier der Ansatzpunkt für Vergleiche zu suchen?