danke für die Rückmeldung. das freut mich. Es sollte noch erwähnt werden, dass die Entwürfe ursprünglich von vielen Leuten, besonders hier aus dem Forum (z.B. user_Bürger, aber auch anderen) stammen und hier übernommen, zusammengestellt, ergänzt und (speziell für Bayern) angepasst worden sind. trotzdem danke, denn es ist viel Mühe.
zu deiner Frage: soweit ich weiß, ist es am Verwaltungsgericht so, dass es genügt, notfalls "in der Sprache des Volkes" das eigene Anliegen vorzubringen. Ein VG hat, als Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Bürger in ihren Anliegen gegen den Staat beratend zu unterstützen in gewisser Weise, weil ein Über- und Untergeordnetetenverhältnis besteht. So sollte ein VG womöglich Anträge umformulieren helfen, Interpretationsräume zu deinen Gunsten nutzen und ähnlich (zumindest in der Theorie, inwieweit das praktisch stattfindet, kann ich schlecht beurteilen. Soweit ich höre, erfolgen Auskünfte an VGs stets freundlich. Vermutlich ist es aber dennoch ratsam, §§ und Urteile möglichst genau zu benennen). Fachleute kennen dafür sicherlich genauere Formulierungen - etwa "Amtshilfe" o.ä....
Anders beim Amtsgericht/Landgericht, als Zivilgerichtsbarkeit. Dort muss das Anliegen möglichst dezidiert, §§-genau von den Parteien vorgebracht werden, da das jeweilige Gericht sich irgendwie hauptsächlich am Vortrag der gegnerischen Parteien orientiert. Deshalb ist es wohl auch wichtig, auf Stellungnahmen der Gegenseite (hier LRA/BS) gut und punktgenau zu antworten. Anderenfalls hat man schnell verloren.
Ich befürchte, andere Leute (s.o.) können das alles besser erklären, aber in der Tendenz dürfte es schon stimmen, was ich schreibe.