Hallo, Alle miteinander ,
Bis 2012 war die Welt in Ordnung.
Dann kam der Hammer.
Es müsste doch theoretisch möglich sein, in einem zivilisiertem Staat ein Lösung zu finden, die nur annähernd eine ausgewogene Lösung darstellt.
Aber das will man nicht. Man will raffen und sich die eigenen Taschen füllen.
( die eigenen mit Kohle und die der Anderen mit Phrasen )
Die Einen werden zur Kasse gebeten und Andere werden im gleichem Atemzug begünstigt. Und dann kommt man mit Argumenten der Solidarität.
Ich habe den Beschluss vor mir und muss sagen, sehr phrasenbehaftet.
Ein wirr-warr, mal so, mal so, um Verwirrung zu stiften.
Der Tiger ist schwer angeschlagen und wehrt sich seiner Haut. Diese Lösung seit 2013 wird auf die Dauer kaum zu halten sein.
Das wissen die Jungs und versuchen mit aller Macht an diesem Konstrukt festzuhalten, obwohl sie selbst wissen, dass es eine Luftnummer war. Gerade deshalb. Wer gibt schon seine Fehler zu?
Aber, es geht nicht um Millionen, sondern um Milliarden, die man sich gegenseitig wunderschön zuschieben kann.
Vor wenigen Tagen hatte ich gelesen, dass wohl auch Pensionen davon bestritten werden. Pensionen von Beiträgen finanziert? Wie geht das?
Eine Frage zum :
Zitat:
' aa) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts entsprach das Voll-streckungsersuchen den in § 15a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 LVwVG BW geregelten Voraussetzungen.
Nach § 15a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LVwVG BW muss das Vollstreckungsersuchen die Bezeichnung und das Dienstsiegel der Voll-streckungsbehörde sowie die Unterschrift des Behördenleiters oder seines Be-auftragten enthalten.
Gemäß § 15a Abs. 4 Satz 2 LVwVG BW können aller-dings bei einem Vollstreckungsersuchen, das mit Hilfe automatischer Einrich-tungen erstellt wird, Dienstsiegel und Unterschrift fehlen. '
' das mit Hilfe automatischer Einrich-tungen erstellt wird '
Was ist rechtlich gesehen unter automatischer Einrichtung zu verstehen?
Ich verstehe darunter :
Serienbriefe, wo einer dem anderen gleicht, nur der Empfänger wird lt. einer Datenbank eingefügt.
Hierbei sind aber mehrere unterschiedliche Daten zur Person angegeben. Daher gehe ich nicht von einer automatischen Einrichtung aus. Oder doch?, dass dort die Drucker heiß laufen? ( wie bei den Abo-Fallen-Abzockern? )
Zitat: (3) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts fehlt es im Streitfall au-ßerdem an Anhaltspunkten, die Zweifel an einer Erstellung des Vollstreckungs-ersuchens mit Hilfe automatischer Einrichtungen begründen könnten.
Alles automatisch, unpersönlich, bürokratisch aber voll in Ordnung??? Absolutes No go.
Na, ja, wenn das Schule macht, dann ist es mit dem Recht nicht weit her.