so, heute kam dann das Schreiben des VG an XY:Beschluß in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren des
XYgegen
WDR ...
wegen
Rundfunk- und Fernseh
recht (?) einschließlich
Gebührenbefreiung (
)
??hat die Kammer ... durch ... (Richter 1-3) ... beschlossen:
Das Verfahren wird gemäß §6 Abs. 1 dem Berichterstatter als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen.
Gründe:Die den Beteiligten bekannten Voraussetzungen für die Übertragung auf den Einzelrichter liegen hier objektiv vor,
weil inzwischen die Kammer
in voller Besetzung entschieden hat und jetzt sogar obergerichtlich geklärt ist, dass das neue Rundfunkbeitragsrecht verfassungskonform ist. vgl. etwa OVG NRW, Urteile v. 12.03.15 2 A 2311/14, 2 A 2422/14 und 2423/14-, nach juris.
Ist dem So ? oder wird man hier nicht eher nur eingeschüchtert ?
Das bloß subjektive Empfinden eines Prozessbeteiligten, seine Sache weise besondere Schwierigkeiten tatsächlicher Art auf und / oder sei von
grundsätzlicher Bedeutung, ist danach ohne Belang. Andernfalls würde im Übrigen der Wille des Gesetzgebers unterlaufen, der in §6 Abs 1 WvGO
eine gleich zweifache Betonung erfährt, indem dort vorgeschrieben wird, das die Kammer den Rechtsstreit
in der Regel einem ihrer Mitglieder als
Einzelrichter zur Entscheidung übertragen
soll, das gerichtliche Ermessen in der Regel also wie bei einer Mussvorschrift gebunden ist, wenn die
genannten objektiven Voraussetzungen vorliegen, vgl. Kopp/Schwenke, VwGO Komm. 19. Aufl. 2013, § 6 Rn. 10 f..
Der Beschluß ist unanfechtbar
Ihr könnt ja soooo stolz auf euch sein ... 3 Namensnennungen ohne Unterschrift mit Stempel VG und beglaubigt durch ... etc.
Sorry, XY findet, das ist alles ein Witz, nein, eher eine riesengroße Sauerei, das man als Einzelner keine Grundrechte genießt und derart von diesem
"Politik-Verwaltung-Juristen-Clan" "abgewatscht" wird ...
Stopft euch weiter die Hälse voll und erstickt daran !
XY weiß zwar nicht wie, kapiert auch das Ganze §-Gedöns nicht, aber ... XY ist bereit und hält durch ...