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Autor Thema: Barzahlung in Köln - auf Video  (Gelesen 21261 mal)

  • Beiträge: 3.238
Re: Barzahlung in Köln - auf Video
#30: 16. Juni 2015, 11:14
Die Klageflut selbst ... ich kenne mich da rechtlich nicht aus, welchen Sinn es macht, hier wirklich in Masse zu klagen.
Es gibt ein Urteil des VG Hamburg, in dem festgestellt wird, dass die große Menge an Klagen ein Indiz dafür ist, dass die Typisierung falsch angewendet wurde.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12675.msg85851.html#msg85851


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z
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Re: Barzahlung in Köln - auf Video
#31: 16. Juni 2015, 22:27
"Fällt den GErichten gar nicht schwer."

... Ja, aber all die Arbeit ist lästig. ... :-). Es muss so weit kommen, dass alle Gerichte so mit Arbeit überladen sind wie der Beitragsservice und sich bei der Politik beschweren, doch eine Lösung zu finden, damit diese Klageflut aufhört. Die wollen sich doch eigentlich auch mit etwas Anderem beschäftigen.


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j
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Re: Barzahlung in Köln - auf Video
#32: 17. Oktober 2015, 20:29
Hallo!
Ist es denn nicht eigentlich sinnvoller vor der eigenen LRA aufzutauchen, wegen der "Schickschuld"?

MfG!
JK

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G

Gast

Re: Barzahlung in Köln - auf Video
#33: 17. Oktober 2015, 22:51
Hallo jeka und Willkommen im Forum. :)

Von "sinnvoll" kann ohnehin gar nicht die Rede sein wenn gezahlt wird; egal ob überwiesen oder in bar. Deshalb ist hier auch ein Ziehen von Vergleichen und die Verwendung von Steigerungsformen wie "sinnvoller" nicht zweckmäßig. Das Geld ist dann ohnehin weg und örR lässt die Korken knallen.

Btw. der einzige sinnvolle Grund bei der "eigenen LRA" aufzukreuzen ist einen Widerspruch (wahlweise zur Niederschrift) einzulegen. Wobei grundsätzlich auch erstmal zu klären wäre, wer denn überhaupt die "eigene LRA" aka "zuständige LRA" ist. -> Siehe Thema "Wer oder was ist eine zuständige Landesrundfunkanstalt und wo ist dies geregelt?" -> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16037.0.html


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j
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Re: Barzahlung in Köln - auf Video
#34: 18. Oktober 2015, 19:13
Hallo und Danke für die freundliche Aufnahme!
Die dürfen das Bargeld wg. Ihrer Satzung doch sowieso nicht annehmen.
Die Aktion würde aber vllt. öffentlichkeitswirksam den verfassungsrechtlich bedenklichen
Eingriff von Satzungs- bzw. Landesrecht in Bundesgesetze darstellen und die Doppelmoral
der LRA´s bloßstellen (manche nehmen Bargeld, aber nicht offiziell) ?
Man müßte eben eine satzungskonforme Einzahlmöglichkeit einfordern.


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Re: Barzahlung in Köln - auf Video
#35: 29. Dezember 2020, 03:12
Querverweis aus aktuellem Anlass
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34668.0


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