Hier mal weitere Infos: Die Fa. bzw. Organisation "BS" hat wahrscheinlich den Status "Verwaltungshelfer". Habe grade mal bei der Kreispolizeibehörde angerufen. Diese Behörde hat Beamten aber auch Angestellte (Sachbearbeiter), diese SB dürfen durchaus Strafsachen bearbeiten, aber dürfen Dich zB. auf der Straße nicht anhalten o.Ä. Ebenso dürfen die keine Verwaltungsakte erlassen, dieses darf nur ein Beamter der Polizei. Nach Ansicht des Herrn ist BS ein "Verwaltungshelfer", wie zB. auch das rote Kreuz (im Dienste einer Gemeinde, Stadt oder Kreis). Er gab aber zu sich nicht wirklich damit beschäftigt zu haben, er sagte aber "damit müsse man vorsichtig sein"
Ich vermute zB. auch das THW hat den Status "Verwaltungshelfer"
Ein Verwaltungsakt kann auch mündlich erteilt werden, muss aber genau bestimmt sein. Sein Beispiel war, der Beamte darf Dich anweisen ein Gebiet zu verlassen (zB. Unfallstelle) muss aber das gemeinte Gebiet bezeichnen. Der Polizist ist hier also ein Beamter der einen mündlichen Verwaltungsakt erstellt.
Als Beispiel nannte er: "Hauen Sie hier ab" (ungültiger Verw.akt) oder "bitte verlassen sie die Unfallstelle" (gültig)
Dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unmittelbare_StaatsverwaltungUnmittelbare Staatsverwaltung liegt vor, wenn Verwaltungsaufgaben vom Staat selbst durch seine Behörden wahrgenommen und erledigt werden. Dabei liegt in Deutschland der Großteil der Verwaltungsaufgaben bei den Ländern (Art. 83, Art. 84 GG). Der Bund kann selbst nur Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, wenn ihm diese Aufgabe durch das Grundgesetz übertragen wurde.
Unmittelbare Staatsverwaltung liegt auch vor, wenn sich die Behörden privater Verwaltungshelfer bedienen, die lediglich technische Ausführungen vornehmen (z. B. Abschleppunternehmer). Nur mittelbare Staatsverwaltung liegt hingegen bei der Beleihung vor, weil dadurch auch Entscheidungskompetenzen auf Private übertragen werden.
Weiter wichtig
http://andre-kuper.de/wp-content/uploads/2013/01/MMD16-4460.pdfAntwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
1722 vom 23. Oktober 2013
des Abgeordneten André Kuper CDU
Drucksache
16
/
4297
Forderungsmanagement in Kommunen
Der
Minister für Inneres und Kommunales
hat die Kleine Anfrage 1722 mit Schreiben vom
25. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister
und dem Justizminister beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
„Focus
-
online“
berichtete am 23.10.2013 abermals über offene Zahlungen der öffentlichen
Hand. Bund, Länder und Kommunen haben demnach Außenstände von fast 80 Milliarden
Euro.
Jährlich entgehen der öffentlichen Hand, nach einem entsprechenden Bericht der
„Welt“, mehr als eine Milliarde Euro, weil offene Forderungen nicht gezahlt werden. Einige
Kommunen setzen bereits auf Inkasso Dienstleister....