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Autor Thema: Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (Bayern) > Haftbefehl  (Gelesen 44082 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Eine kleine, vielleicht interessante Info zu diesem speziellen Fall des Haftbefehls (Erzwingungshaft):

Wird solch ein Haftbefehl beantragt, so muss der Gläubiger einen Haftkostenvorschuss für die Unterbringung im Knast leisten. Das kann schon mal ein paar Hunderter pro Tag bedeuten. Ist nun das Risiko, das Geld vom Schuldner nicht zu bekommen gross, wird der Gläubiger meist davon absehen, diesen Antrag zu stellen.
Wenn er ihn gestellt hat, dann kann er die Haftkosten allerdings vom Schuldner auch noch einfordern.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

c
  • Beiträge: 1.025
Und hier die einige gesetzliche Grundlagen zum Thema Verhaftung

nur Auszüge - vollständige Gesetzestexte bei Bedarf im Original nachlesen im

ab § 143 ff  GVGA (Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung)
http://www.berlin.de/sen/justiz/vorschriften/app/files/380538/geschaeftsanweisung_fuer_gerichtsvollzieher.pdf

und § 802b ZPO (Zivilprozessordnung); http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802b.html

Ich weiß, es ist mühsam zu lesen, mag sich aber lohnen für den/die ein oder andere/n...

§ 143 Erzwingungshaft
(2) 1 Das Verfahren richtet sich nach § 145. 2 Der Zweck des Haftbefehls entfällt, wenn der Schuldner die Verpflichtung, deren Befriedigung durch die Abgabe der Vermögensauskunft vorbereitet werden soll, vollständig erfüllt.
3 § 68 findet Anwendung.

§ 144 Zulässigkeit der Verhaftung 
3) 1 Die Verhaftung unterbleibt, wenn der Schuldner die Leistung bewirkt, die ihm nach dem Schuldtitel obliegt, die Vermögensauskunft oder die eidesstattliche Versicherung freiwillig abgibt.
2 § 802b ZPO findet Anwendung. http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802b.html

Zivilprozessordnung
§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung

(1) Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein.
(2) Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetzenden Zahlungen erbringen zu können. Soweit ein Zahlungsplan nach Satz 1 festgesetzt wird, ist die Vollstreckung aufgeschoben. Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein.
(3) Der Gerichtsvollzieher unterrichtet den Gläubiger unverzüglich über den gemäß Absatz 2 festgesetzten Zahlungsplan und den Vollstreckungsaufschub. Widerspricht der Gläubiger unverzüglich, so wird der Zahlungsplan mit der Unterrichtung des Schuldners hinfällig; zugleich endet der Vollstreckungsaufschub. Dieselben Wirkungen treten ein, wenn der Schuldner mit einer festgesetzten Zahlung ganz oder teilweise länger als zwei Wochen in Rückstand gerät.

(vgl. auch § 68 GVGA - ähnlicher Gesetzestext, aber jener ausführlicher)

§ 145 Verfahren bei der Verhaftung 
nur ein kleiner Auszug  - bitte selbst im Gesetz nachlesen -
(1) 1 Der Gerichtsvollzieher vermeidet bei der Verhaftung unnötiges Aufsehen und jede durch den Zweck der Vollstreckung nicht gebotene Härte.
2 In geeigneten Fällen kann er den Schuldner schriftlich zur Zahlung und zum Erscheinen an der Gerichtsstelle auffordern. (...)
9 (...) so weist er den Vollzugsbediensteten außerdem darauf hin, dass der verhaftete Schuldner zu jeder Zeit verlangen kann, bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts des Haftorts die Vermögensauskunft oder die eidesstattliche Versicherung (vergleiche § 144 Absatz 1 Satz 1, § 147) abzugeben.
13 Einer Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt steht nicht entgegen, dass der Schuldner sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt hat oder seine Absicht dazu erklärt.
14 Im Einzelfall kann der Gerichtsvollzieher den Haftbefehl jedoch aussetzen, damit der Schuldner sofortige Beschwerde einlegen und die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 570 Absatz 3 ZPO beantragen kann


                                                                                                  alles ohne Gewähr!

mehr zum Thema Gerichtsvollzieher, Pfändung, Zwangsvollstreckung gem. GVGA, siehe:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14104.msg94535.html#msg94535


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
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Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
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Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
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R
  • Beiträge: 15
Zitat
Eine kleine, vielleicht interessante Info zu diesem speziellen Fall des Haftbefehls (Erzwingungshaft):

Wird solch ein Haftbefehl beantragt, so muss der Gläubiger einen Haftkostenvorschuss für die Unterbringung im Knast leisten. Das kann schon mal ein paar Hunderter pro Tag bedeuten. Ist nun das Risiko, das Geld vom Schuldner nicht zu bekommen gross, wird der Gläubiger meist davon absehen, diesen Antrag zu stellen.
Wenn er ihn gestellt hat, dann kann er die Haftkosten allerdings vom Schuldner auch noch einfordern.

Danke für die Info:  Haftkosten sind wohl vorzustrecken und mit ca. 85,- bis 100,- pro Tag benannt, aber nicht bekannt war, dass diese vom Schuldner zurückgefordert werden können.   :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2015, 08:23 von Bürger«

R
  • Beiträge: 15
Vielen DANK an ALLE für die zahlreichen Infos und Beiträge!

Resultat:

Person A ist auch zum zweiten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft inklusive Haftandrohung wieder nicht erschienen.

Man wird sehen was kommt und ob der BR tatsächlich soweit geht und die Verhaftung durchführen lässt!

Sollte das oder anderes geschehen, wird hier wieder berichtet.   >:D


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  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
... "inklusive Haftandrohung" ... :o

Ich finde, man kann diese Zivilcourage nur bewundern und wünsche Dir auch nur das Beste.

Haftandrohung erlaubt in einem demokratischen Land, in dem sogar das eigene Finanzministerium den Rundfunkbeitrag abschaffen und durch eine Nutzungsgebühr ersetzen will...

Diese Rundfunk-Zwangsbeiträge sind mittlerweile nur noch unheimlich traurig. :( :( :'( :'(

 >:(


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Ja!! Fussballer muss man sein!! Dann kann man eine menge Steuern hinterziehen, bekommt, weil man erwischt wurde paar Monate lockere Haft,
aaaaber, wenn mann die Kohle nicht hat, oder den Dummfunk nicht bezahlen will, kommste in Knast. Zack zack! (ist vielleicht ja noch nicht passiert)
Wennde Kohle hast kannst dich frei kaufen und das ist gesetzlich erlaubt.
In was für eine Welt leben wir bloß?
Nur ein Beispiel von Unendlichen:
Ein Mensch flüchtet (sicher nicht, weil er in EU Urlaub machen will) und riskiert sein Leben auf der Flucht, oder bleibt wo er ist und riskiert auch sein Leben und komm hier her, wird vielleicht noch angefeindet, bekommt ne Aufforderung GEZ zu zahlen und die Regierung jammern, das ihnen die Kohle fehlt, um Menschen in Not zu helfen.
Sie haben 3 Millionen für Nepal gespendet! WAS SIND DAS GEGEN 21 MILLIONEN AM TAG. RUNDFUNKBEITRAG!!!!
Ich habe gestern einen Bericht im Radio gehört, über 50 Jahre Monitor, bestimmt keine schlechte Sendung und nach einer Sendung, so eine Redakteurin, wird mit Buffet, Sekt und Wein ordentlich gefeiert, was Tradition wäre!
Haaaalllooo, nach Feierabend muss ich über den Bahnhof nach Hause und sehe das Elend immer größer werden, wie viel Menschen Flaschen sammeln, denen man es nicht mal so richtig ansieht.
Hoch lebe der öffentliche ungerechte Rundfunk!
Der Rundfunk ist das Eine! In Deuschland kocht viel Sch.......!!
Gute Nacht Deuschland

Ohhmmist


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Beiträge: 710
Eine kleine, vielleicht interessante Info zu diesem speziellen Fall des Haftbefehls (Erzwingungshaft):

Wird solch ein Haftbefehl beantragt, so muss der Gläubiger einen Haftkostenvorschuss für die Unterbringung im Knast leisten. Das kann schon mal ein paar Hunderter pro Tag bedeuten. Ist nun das Risiko, das Geld vom Schuldner nicht zu bekommen gross, wird der Gläubiger meist davon absehen, diesen Antrag zu stellen.
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Dazu ein Link:
Was kostet Knast?
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/in-berlin-sind-gefaengnisse-billiger-als-in-anderen-laendern-ein-tag-knast-kostet-88-70-euro,10810590,10529662.html


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Hallo Robby,

gibt's was Neues?


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
... Man wird sehen was kommt und ob der BR tatsächlich soweit geht und die Verhaftung durchführen lässt! ...
Robbys letzter (angemeldeter) Besuch hier im Forum: 25. Mai 2015

Guantanamo? Oder verschleppt von CIA, NSA, BND, CSU, Mossad & Co ...?  ;) >:D :police:


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

R
  • Beiträge: 15
 :-X  Nein, Stand heute morgen noch nichts Neues, bislang niemand gekommen! Mal abwarten, auf alle Fälle wurden schon mal  Nachbarn vorgewarnt!  :angel:

Guantanamo: Wenn die Person A auf Staatskosten dort hinbringen würden, täte sie gleich selber anrufen, sich freiwillig stellen. Dann könnte sie nochmal Urlaub in Santiago machen, ist schön dort.  8)


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M
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Neuigkeiten?


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Würde mich auch interessieren (ob es Neuigkeiten gibt).
Bitte auch bei Einknicken nicht schämen und davon berichten. Die fiktive Person hat bereits viel Mut bewiesen.


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Kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob es was Neues gibt, denn erfreulicherweise gibt es zurzeit gar nichts.

1) Der GV war schon hier im Haus und hat Post eingeworfen.
2) Person A hatte auch Läuten früh morgens, (kann nur der GV gewesen sein) hat aber die Tür nicht geöffnet.
3) Person A hat einen weiteren Bescheid erhalten und auch da nochmals Widerspruch eingelegt.

4) GV mit Polizei war vermutlich auch nicht hier, Tür wurde nicht aufgebrochen
5) Im Moment sieht es so aus, als wie wenn Ruhe eingekehrt wäre, als ob die aufgegeben haben!

Aber vielleicht auch nur die Ruhe vor dem Sturm, mal schaun was nächstes Jahr kommt, vielleicht gehts da auch wieder los/weiter !!
Letztendlich dreht sich ist alles nur um ein wenig Kohle, Person A hat sich z. Bsp. die Gebühr laut GV-Schreiben zu Hause bar parat gelegt, sollte der tatsächlich mit Polizei dastehen und die Verhaftung vornehmen, na dann zahlt Person A halt das eine Mal.

Fazit:
Man darf nicht in Panik geraten, cool bleiben, sich vorstellen, was denn im schlimmsten Fall passieren kann, und ob man das verkraften würde.

 8) (#) >:D
Und dafür gehts jetzt dann 5 Wochen nach Asien auf Urlaub!


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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Danke für die Rückmeldung.
Was hat denn der GV in den Briefkasten geworfen, wenn ich fragen darf? Ein erneuter Termin zur Vermögensabgabe?


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Ja, das war die 2. Aufforderung und ein neuer Termin zur Vermögensabgabe! Hab es aber wieder ignoriert.
Seitdem nichts mehr gelesen oder gehört   :o   wäre sehr angenehm wenn es auch so bleibt!


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