Aktueller Stand zum ursprünglich beschriebenen Fall:
Nachdem Person A nochmals dem Kreisausschuss schrieb, mit etlichen Erklärungen und Gesetzesverweisen, bekam sie eine Antwort, datiert auf den 10.6., der durch den verdammten Post-Streik erst jetzt angekommen ist! Darin wird eine Frist bis zum 24.6. gesetzt, man solle sich doch mit dem Gläubiger direkt auseinandersetzen (Verweis auf eine 0180 Nummer), sie selbst würden da nichts weiter machen und weitere Briefe auch nicht beantworten.
Nun, da der Brief erst jetzt angekommen ist, ist 1. die Frist verstrichen, und 2. sieht Person A auch nicht wirklich einen Sinn darin, sich mit dem BS kurz zu schließen. Vor allem telefonisch. Was soll da passieren? Die sagen dann "Ach Sie haben Recht, das dürfen wir ja alles gar nicht, na dann lassen wir die Zwangsvollstreckung natürlich einstellen." -

Außerdem ist das Amt in dem Fall doch der Vollstrecker, und zuständig. Immerhin kassieren die dafür von mir auch noch Gebühren...
Eine "letzte Zahlungsaufforderung" kam dann datiert auf den 30.6., auch heute mit an. Frist "innheralb einer Woche ab Poststempel" (30.6. - super, wenn ich es dann aber nicht bekomme). "Sollten Sie die Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden wir nach deren Ablauf unverzüglich weitere Vollstreckungsmaßnahmen (wie z.B. Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente, der Leistungen des Arbeitsamtes, von Bankguthaben, Sachpfändung oder Zwangsversteigerung, Antrag auf Anordnung von Erzwingungshaft bei Bußgeldforderungen) einleiten."
Dann noch ein Verweis auf §27 Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetzt, mit der Möglichkeit zur Abgabe der Vermögensauskunft zu verpflichten. Schuldnerverzeichnis-Eintrag etc pp...
Hmmmmmm. Tjaaa....
Muss Person A nun wohl oder übel Klage einreichen??