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Autor Thema: Ich werde nicht mehr zahlen - jetzt gehts los [allgemeine Frage]  (Gelesen 2175 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

gestern ist ein Festsetzungsbescheid bei Personen A+ eingetrudelt.
Rundfunkbeiträge 11.2014 17,98 €
Rundfunkbeiträge 12.2014 17,98 €
Rundfunkbeiträge 01.2015 17,98 €
+ Säumniszuschlag 8€

Zitat
"vor einiger Zeit hatten wir Sie über ausstehende Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge informiert. Ihrer Pflicht zur Zahlung des rückständigen Beitrags sind Sie bisher leider nicht, oder nicht vollständig nachgekommen.

Für den Zeitraum vom 01.11.2014 bis 31.01.2015 wird daher ein Beitrag von 61,94 EUR (Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt.

Unser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.

Hinweis: Einschließlich des festgesetztem Beitrag weist das Beitragskonto bis Ende 04 2015 einen Gesamtbetrag von 115,40 EUR auf. Unser Beitrag enthält auch die fälligen Beiträge von 53,46 EUR von 02 2015 bis 04 2015.

Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von 115,40 umgehend begleichen, können Sie die Mahnmaßnahmen vermeiden, die mit Kosten verbunden sind.
"

Jetzt meine Frage:
Bisher haben Personen A+ immer gezahlt, aber entsprechende Zahlungen kommentarlos ab November 2014 eingestellt.
Nun dieser Festsetzungsbescheid.

Wie müssen Personen A+ nun vorgehen, oder haben sie bereits einen Fehler gemacht, kommentarlos - nicht mehr zu zahlen.
Dies ist nun das erste Schreiben seit dem sie nicht mehr bezahlen.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2015, 13:56 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.695
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Personen A+ brauchen meines Wissens nach nicht besorgt zu sein, dass eine "kommentarlose" Einstellung der Zahlung irgendeinen negativen Einfluss auf das weitere reguläre Prozedere hätte.

Es ist schlicht eine "Zahlungseinstellung". Punkt.

Der FestsetzungsBESCHEID und damit die Möglichkeit überhaupt rechtlich vorgehen zu können, wird dadurch ja erst ermöglicht. Insofern dürfte erst mal alles "im grünen Bereich" sein... ;)

Sofern Personen A+ zu ihrem Vorhaben stehen und nicht durch Ignorieren eine dann zwangsläufig folgende Zwangsvollstreckung riskieren wollen)
wären von diesen gegen diesen FestsetzungsBESCHEID
- die in der schwer leserlichen hellgrauen Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch)
- in der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat, d.h. ab Zustellung/ Bekanntgabe)
- an die ebenfalls dort angegebene Stelle (Beitragsservice oder Landesrundfunkanstalt mit der jeweiligen Adresse)
einzulegen.

Es handelt sich hier also um einen augenscheinlich vollkommen "normalen" Vorgang entsprechend des offiziellen, regulären
RECHTSWEGs gegen den FestsetzungsBESCHEID, d.h. gegen die FORDERUNG dem GRUNDE nach,
welches im Detail nachzulesen ist u.a. unter

Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Wichtig scheint in diesem Zusammenhang, bereits im Widerspruch einen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" zu stellen - weitergehende Infos u.a. in o.g. Threads.

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Anregungen für Begründungen u.a. unter
(...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen)

Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11473.0.html

bzw. allgemein im Board
Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

Ergänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485
sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636

Mein Widerspruch (user Knax)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.0.html


etwas "alternativer"
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html

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Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

bzw. vor Erstellung neuer Beiträge immer auch die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen...
...diese liefert mit Begriffen wie "Festsetzungsbescheid" bereits zahlreiche Abhandlungen wie die oben bereits genannten ;)


Da diese allgemeine Frage schon mehrfach ausgiebig im Forum behandelt wurde, Mehrfachdiskussionen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht des Forums nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis, die Mitwirkung und Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2015, 02:01 von Bürger«
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