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Autor Thema: Festsetzungsbescheid > Grundsatzfragen zur Vorgehensweise  (Gelesen 2739 mal)

P
  • Beiträge: 1
Hallo liebe Forumsmitglieder,

das hier ist mein erster Beitrag in Eurem Forum. Deshalb seht es mir bitte nach, sollte ich etwas falsch machen!

Fiktive Person A, aus Baden-Württemberg, hat heute (09.02.15) einen Festsetzungsbescheid des Service erhalten, datiert auf den 02.02.15.
Alle vorhergegangenen Schreiben (das ist der erste Bescheid) hat Person A ignoriert.
Person A war und ist bewusst, dass sie ab diesem Moment handeln muss, weshalb sie schon seit ein paar Wochen das Internet und vorallem Euer Forum durchsucht und sich beliest. Leider ohne großen Erfolg.  :-\

Zu meiner Frage:
Was muss Person A nun tun?

Zum Einen einen Widerspruch an den Beitragsservice schreiben.
Was sollte dieser Widerspruch beinhalten?

Dann liest Person A stetig etwas von "Aussetzung der Vollziehung".
Wo und wie wird das gestellt?

Ist es sinnvoll bereit jetzt einen Anwalt in Anspruch zu nehmen?

Und was hat es mit dem Gutachten auf sich, welches scheinbar dabei hilft, den Beitrag nicht bezahlen zu müssen?
http://quer-denken.tv/index.php/1081-professoren-gutachten-eine-abfuhr-fuer-die-gez-aka-beitragsservice
(Hoffentlich darf ich einen Link posten)

Wenn dann Widerspruch abgelehnt wurde, es an die Klage geht usw...
kommt dann irgendwo überhaupt ein Zeitpunkt, an dem man gewinnen kann?

Person A liest von Verfassungsgericht mit Anwaltszwang, keine Rechtsschutzversicherung die bezahlt usw...

Ich hoffe sehr, dass jemand die Geduld hat mir zu antworten, auch wenn mit Sicherheit irgendwo verteilt bereits alles steht. Ich muss nämlich ehrlich gestehen, dass ich nicht durch blicke.

Vielen Dank

Patrick


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2015, 02:56 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.458
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Was muss Person A nun tun?
...wenn sie sich wehren will, dann innerhalb der in der umseitigen Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat) die dort ebenfalls angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) einlegen ;)

Zum Einen einen Widerspruch an den Beitragsservice schreiben.
Was sollte dieser Widerspruch beinhalten?

"Anregungen"...
...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen:

Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

Ergänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485
sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636

etwas "alternativer"
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html


Dann liest Person A stetig etwas von "Aussetzung der Vollziehung".
Wo und wie wird das gestellt?
...parallel mit dem Widerspruch - an die "Behörde" gerichtet.
Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" sind schon in
mehreren Fällen von den Landesrundfunkanstalten bewilligt worden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9329.msg67049.html#msg67049

Eine Formulierung à la Höcker wie z.B.
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruch
"Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!"

scheint entsprechend Erfolg gehabt zu haben, wie mich deucht... ;)
vgl. Seite 4 unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046


Ist es sinnvoll bereit jetzt einen Anwalt in Anspruch zu nehmen?
Das kommt auch ein bisschen auf das eigene Gemüt an.
Zu den regulären Gebührensätzen wird sich zu diesem Zeitpunkt wohl kaum ein Anwalt breitschlagen lassen - allenfalls bei freier Honorarvereinbarung, die aber nicht für jeden in Betracht käme.
Und in der 1. Instanz besteht nach allgemeinem Kenntnisstand jedenfalls noch kein Anwaltszwang.
Einen Widerspruch haben vermutlich fast alle Betroffenen ohne anwaltliche Hilfe verfasst.

Ein Problem bzgl. Anwälte sind die (für sie zu geringen) Kosten.
Der "Streitwert" ist zu gering - Honorar nach Gebührenordnung (der Anwälte! ;) ) nicht "auskömmlich*. Eher ein "Idealisten"-Job - bzw. individuelle Honorarvereinbarung.
Anregungen u.a. im Forum - Koblenzer & Bölck scheinen derzeit die Aktivsten.
Allerdings dürften deren Kapazitäten auch nicht unbegrenzt sein...
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html

...hilfreich kann es daher sein, wenn man sich z.B. in Gruppen zusammenfindet - Anregung siehe u.a. hier:
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg79427.html#msg79427


Und was hat es mit dem Gutachten auf sich, welches scheinbar dabei hilft, den Beitrag nicht bezahlen zu müssen?
http://quer-denken.tv/index.php/1081-professoren-gutachten-eine-abfuhr-fuer-die-gez-aka-beitragsservice
Das Gutachten ist kein juristisches Gutachten - zur Untersetzung der Begründung kann es aber wohl allemal angeführt und zitiert werden.

7...8... aktuell 9(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE
[gesammelte Werke],
die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg83974.html#msg83974


Wenn dann Widerspruch abgelehnt wurde, es an die Klage geht usw...
kommt dann irgendwo überhaupt ein Zeitpunkt, an dem man gewinnen kann?

Person A liest von Verfassungsgericht mit Anwaltszwang, keine Rechtsschutzversicherung die bezahlt usw...
Da es im Kern um die formelle und materielle Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage, des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" geht, wird die Angelegenheit allenfalls vor der (zumindest inländisch) letzten Instanz, dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), zu gewinnen sein. Bis dahin wird es wohl noch Jahre dauern...

Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840

Eine Rechtsschutzversicherung (müsste Verwaltungsrecht beinhalten) kann nicht das Urteil vorwegnehmen... Natürlich wimmeln die mit diversen ernüchternden Aussagen gern ab. Am besten Deckungsabfrage via Anwalt.
Jedenfalls gibt es Deckungszusagen.
Problem ist eher, dass übliche RSV wohl ebenfalls nur nach Gebührenordnung vergüten - und das ist bei dem geringen Streitwert eben kaum auskömmlich. Da einen engagierten Anwalt zu finden, ist nicht so einfach - in der 1. Instanz ja aber auch nicht zwingend nötig.

Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.msg52113.html#msg52113



Für alle weiteren allgemeinen Fragen bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

...und auch die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen.


Da diese allgemeinen Fragen schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt wurden, bleibt dieser Thread zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit auch zur Wahrung der Übersicht des Forums mindestens vorübergehend geschlossen. Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. August 2015, 22:37 von Bürger«
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