Manche Punkte die deine persönliche Betroffenheit darstellen, z.B. das du als Laie der sich nicht mit dem Thema beschäftigt überhaupt nicht mehr durchblickt, für was nun der Beitragsservice oder die Rundfunkanstalt zuständig ist kannst du ausführlich in eine Klage packen. Denn der Gesetzgeber kann nicht verlangen, dass du dich intensiv mit dem Thema beschäftigst.
Wie kann etwas, dass ein Teil der Rundfunkanstalten sowie nicht organisatorisch selbständig ist und darüber hinaus nicht nach "irgendeinem Gesetz im eigenen Namen nach außen handeln darf", eine Aufgabe im eigenen Namen wahrnehmen, die darin Besteht Erinnerungsschreiben zuzuschicken?
Die Aufgabe besteht nicht darin Erinnerungsschreiben zuzuschicken, dies dient nur der Einschüchterung. Der Beitragsservice dient eher als "Finanzamt" der Rundfunkanstalten und treibt das Geld ein. Dieses wird dann nach Abzug der eigenen Kosten an die Rundfunkanstalten verteilt.
Handelt es sich noch um ein "Infoschreiben/Erinnerungsschreiben", wenn ein Bürger von einem sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio aufgefordert wird einen Rundfunkbeitrag in einer von diesem sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio festgesetzten Höhe zu bezahlen?
Ja, es handelt sich noch um ein Infoschreiben, weil der Rechtsbehelf fehlt.
Wurde hierdurch nicht schon eine Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalls mit Außenwirkung (§ 35 S. 1 VwVfG) bekannt gegeben?
Nein, durch ein Infoschreiben wird nix festgesetzt. Dies passiert nur durch Gebühren-/Beitragsbescheid und Festsetzungsbescheid.
Soll das die Begründungspflicht aus § 39 Abs. 1 VwVfG erfüllen?
In dem § heißt es: "Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben." Das sollte deine Frage beantworten, in dem Gebühren-/Beitragsbescheid oder Festsetzungsbescheid müssen die Gründe angegeben werden, alles was vorher an Infobriefen kam, ist egal (vielleicht hast du einige davon auch nie bekommen). Das wird auch moniert und dient mit als Klagegrund, dass die Verweise auf der Rückseite dem Betroffenen NICHT wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe genannt werden, sondern nur Verweise auf Gesetze o. ä..
Führt diese Verquickung von Festsetzungsbescheid und "Infobriefen" nicht dazu, dass der Bürger sich die Frage stellt, wer nun eigentlich den Verwaltungsakt erlassen hat?
Richtig, deswegen dient es auch als Klagegrund. Wie gesagt im Beitragseinzug tritt die Rundfunkanstalt als Behörde auf (und darf es wohl auch), obwohl sie keine schon allein wegen dem Gebot der Staatsferne und Unabhängigkeit vom Staat sein kann. Mal ungeachtet dessen das für den Betroffenen nicht klar ist, wer von den beiden Adressaten Behörde ist oder nicht, könnte der Betroffene auch mutmaßen, dass keine Behörde vorliegt, weil aus dem Schreiben nicht hervorgeht, dass die Rundfunkanstalt oder der Beitragsservice im Namen der Rundfunkanstalt im Beitrageinzug hoheitlich handelt, damit eine staatliche Verwaltungstätigkeit ausübt und somit überhaupt diesen Verwaltungsakt erlassen darf. Daran mangelt es komplett.
Wer hat denn nun die Anmeldung und die Festsetzung, die dem Bürger im Festsetzungsbescheid bekannt gegeben wurden, vorgenommen?
An sich muss es die jeweilige Rundfunkanstalt festsetzen oder der Beitragsservice im Namen der Rundfunkanstalt. Wie oben schon erwähnt deine persönlichen Gründe in die Klage packen.
Wichtig zum besseren Verständnis:
Durch den Staatvertrag ist jeder Haushalt verpflichtet und somit an sich auch automatisch angemeldet. Auch wenn du nichts davon weißt. Aber der Beitragsservice ist so lieb und schickt dir einen Infobrief, dass du für dich auch nochmal sichergehen kannst, angemeldet zu sein.
In § 10 Abs. 5 RBStV (2) heißt es: "Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schickschuld zu entrichten." Bedeutet nix anderes, das du automatisch Beitragsschuldner bist, auch wenn du keinen Infobrief bekommst. Damit will sich der Beitragsservice wahrscheinlich reinwaschen, in dem er vor Gericht äußern könnte, er wäre seiner Informationspflicht gegenüber dem Bürger nachgekommen.
Die Beitragsbescheide mit Rechtsbehelf dienen nur der Festsetzung der rückständigen Beträge, um im Vollstreckungsverfahren an dein hart verdientes Geld zu kommen.
Es gibt viele Angriffspunkte, sei es der Bescheid an sich, die ungerechte Beitragsbelastung gegenüber dem Bürger,....etc.
Ich kenne allerdings nur einen Grund den kein Gericht dementieren kann und zwar die Fernsehsucht. Hier gibt es viele Nachweise wie in die körperliche und psychische Unversehrtheit eingegriffen wird.
Es ist hier egal welches noch so tolle Angebot die öffentlich - rechtlichen Rundfunkanstalten zeigen, denn das Medium an sich ist völlig ungeeignet zur freien individuellen Meinungsbildung.