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Autor Thema: Verweis auf §§ bei Klage  (Gelesen 2499 mal)

Z
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Verweis auf §§ bei Klage
Autor: 16. Januar 2015, 15:50
Person X bereitet gerade die Klage vor.
Ist es sinnvoll, Dinge ohne Beleg in den Raum zu stellen, oder sollte man jeweils Absätze/Paragraphen zitieren, auf die sich Person X beziehen möchte?
Hintergrund ist die Überlegung, daß schließlich das Gericht einen Paragraphen zitieren müßte, warum die Ansicht gerade nicht dem Recht entspricht.

Erfahrung?Idee?Was hat der Hund beim Gassigehen aufgeschnappt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2015, 16:39 von Viktor7«

  • Beiträge: 3.234
Re: Verweis auf §§ bei Klage
#1: 16. Januar 2015, 16:27
Das Gericht macht gar nichts, was schlecht für örR wäre. Offensichtlich muss alles mit Paragraphen untermauert und bewiesen werden, damit es eine halbwegs ordentliche Verhandlung wird. Danach ziehen sich die Richter zurück und versuchen, im Hinterzimmer mit der Stufe, alle Paragraphen und Beweise zu widerlegen. Dazu verwenden die alles, was denen nach der Verhandlung vom örR geliefert wird. Während der Verhandlung kommt nichts vom örR. Eine Meinung zu einer Verhandlung: Es erinnert an ein Kasperletheater, was die Richter während der Verhandlung machen. Von ihrer vorgefassten Meinung lassen die sich nicht abbringen. Eine richtig gute Klage wird abgetan mit den Worten "Na, das haben sie ja schön ausgearbeitet." Ohne die Argumente zu würdigen. Nur für die Zulassung zur Berufung ist es dann hilfreich.


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Re: Verweis auf §§ bei Klage
#2: 16. Januar 2015, 22:20
PersonX wird in der Klage wahrscheinlich keine §§ direkt so offensichtlich einbauen, sonder zusätzliche
 ja/nein Listen/ Diagramme sowie Flussdiagramme und Übersichtstabellen mit Gegenüberstellung zu einzelnen Fragen, z.B. welche in Bezug zum Beispiel Beitrag oder Steuer nur mit ja oder nein zu beantworten wären. Vielleicht auch zum selber vervollständigen -> in der Art einer "Arbeitsmappe" füllen Sie folgende Tabelle aus.
usw. (in wie weit Anweisungen angebrcht sind, ist sich PersonX noch nicht sicher, aber als Anregung ist es auf jeden Fall gedacht)
Und Schaubilder mit Erklärungen und Fragen, damit der Richter nicht nur drögen Klage Text lesen muss ;-) sondern sich selbst ein umfassendes Bild machen kann. Im Flussdiagramm kann der Richter zudem dem Gedanken folgen, welche zu welcher Überlegung führen und dort dann den einzelnen Verzweigungen folgen, welche je zu unterschiedlichen Endannahmen kommen usw. und sofort.
Nach diesem Ganzen Zeug kommt dann noch ein Block mit den Anträgen und Nachfragen zu den Nachweisen, welche die Gegenseite erbringen soll z.B. die Frage nach der Grundlage für die Anzahl der 22 Sender.
So zumindest stellt sich das PersonX vor.
Eine Klage sollte in der Amtsprache verfasst sein, Zeichnungen etc, gehören mit zur Sprache, soweit PersonX das ergründen konnte. Die Klage müsste ja nicht mal mit PC erstellt werden, die Grafiken etc. könnten mit Hand erstellt werden.
Ob die Kontzentration auf einen Klagepunkt stark ausgeprägt werden sollte oder nicht, ist sich PersonX noch unschlüssig hat aber scheinbar auch noch viel Zeit für die Klage zum Erstellen.

Was auch möglich wäre eine Klage in der Art des Versuch eines Beweises
allgemein
Voraussetzung
Behauptung
Beweisführung durch Widerspruch

ganz wie in Mathe ;-)

Sollange es vor dem VG ist und ohne Anwalt passiert, je kreativer desto besser, denn das erfordert Umdenken beim Bearbeiten durch Richter und weitere. Umdenken hilft über den Tellerrand zu blicken. Jedoch muss die Klage erkennen lassen was das Ziel ist.


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