Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Gehen ihnen die Ideen aus?  (Gelesen 5033 mal)

M
  • Beiträge: 8
Gehen ihnen die Ideen aus?
Autor: 07. Dezember 2014, 10:49
Guten Tag liebe Freunde,

Person A hat seit über zwei Jahren keinen Beitragsservice gezahlt und immer dieselben Zahlungsaufforderungen erhalten.
In letzter Zeit kam dann ein "Beitragsbescheid" ins Haus geflattert. Darauf folgte ein "Festsetzungsbescheid".
(Datierung weicht 2 Wochen vom Zustelldatum ab!)
Nun wollte Person A ein Widerrufschrteiben gegen diesen Festsetzungsbescheid abschicken und die Widerrufszeit voll ausnutzen. ABER Innerhalb dieser Widerrufszeit kam wieder ein Festsetzungsbescheid von denen!

Dürfen die eigendlich innerhalb dieser Widerrufszeit wieder einen Festetzungsbescheid abschicken?
Und ist das vielleicht ein Zeichen, dass die außer Beitragsbescheide und Festsetzungschreiben nicht mehr auf Lager haben?

Gruß
Maddin


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G

Gast

Re: Gehen ihnen die Ideen aus?
#1: 07. Dezember 2014, 11:27
Dürfen die eigendlich innerhalb dieser Widerrufszeit wieder einen Festetzungsbescheid abschicken?

Wenn's nach Person B ginge: Nein. Aber leider wurde B nicht gefragt bei der Gestaltung ihrer Befugnisse  :laugh:

Und ist das vielleicht ein Zeichen, dass die außer Beitragsbescheide und Festsetzungschreiben nicht mehr auf Lager haben?

Meint Person A damit, dass denen vl. die Mahnungen ausgegangen sein könnten und deshalb auf gut Glück jetzt nur noch Bescheide verschickt werden?  :laugh:

Person B hofft, dass A nur frei erfunden ist.

Hier noch ein, zwei gut gemeinte Ratschläge:

1) Alle Schreiben des sog. 'Beitragsservice' gründlich lesen (auch die Rückseiten).
2) Wenn Zeit dafür ist sich hier im Forum in die Materie hineinlesen (insb. die angepinnten Themen).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.239
Re: Gehen ihnen die Ideen aus?
#2: 07. Dezember 2014, 11:42
Denen gez schon wie den Opelianern, die letzte betriebliche  Weihnachtsfeier wird nochmal voll ausgekostet, denn nächstes Jahr wird bei denen nichts zu feiern sein. Der ganze Frust schlägt sich nieder in boshaft abgeschickten Schreiben, um so vielen Leuten wie möglich das Weihnachtsfest zu verderben. Da die offensichtlich in Arbeit ersticken, dazu noch solche Arbeit der sinnlosen und nervenaufreibenden Art, spielt es für diese deprimierten Mitarbeiter keine Rolle mehr, welche ulkigen Textbausteine die auswählen, hauptsache die Postausgangskörbchen quellen über. Wenn immer rechtzeitig mit einem Widerspruch geantwortet wird, ist man auf der sicheren Seite. Die Fristen kann man ausnutzen, man ist nicht in Erklärungsnot, falls ein Widerspruch einige Tage zu spät bei denen ankommt, die wissen nicht, wann die Frist beginnt zu laufen, denn die verwenden keine Einschreiben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

J
  • Beiträge: 88
Re: Gehen ihnen die Ideen aus?
#3: 07. Dezember 2014, 12:32
Denen gez schon wie den Opelianern, die letzte betriebliche  Weihnachtsfeier wird nochmal voll ausgekostet, denn nächstes Jahr wird bei denen nichts zu feiern sein. Der ganze Frust schlägt sich nieder in boshaft abgeschickten Schreiben, um so vielen Leuten wie möglich das Weihnachtsfest zu verderben. Da die offensichtlich in Arbeit ersticken, dazu noch solche Arbeit der sinnlosen und nervenaufreibenden Art, spielt es für diese deprimierten Mitarbeiter keine Rolle mehr, welche ulkigen Textbausteine die auswählen, hauptsache die Postausgangskörbchen quellen über. Wenn immer rechtzeitig mit einem Widerspruch geantwortet wird, ist man auf der sicheren Seite. Die Fristen kann man ausnutzen, man ist nicht in Erklärungsnot, falls ein Widerspruch einige Tage zu spät bei denen ankommt, die wissen nicht, wann die Frist beginnt zu laufen, denn die verwenden keine Einschreiben.

Mir nicht ;D

Bereits jetzt rufen in Berlin die Bezirke um Hilfe.Viele Ämter können nicht ihre Aufgaben bewältigen. Es fehlt an Personal. Wer hilfsbedürftig ist und Wohngeld beantrage, muss monatelang auf einen Bescheid warten. Wir können die Situation noch verschlechtern, wenn viele von uns  einen Antrag beim Sozialämter stellen . Eine Ablehnung auf Befreiung von der Rundfunkbeitragsplficht  können wir lange warten.

Die Bezirksämter fördern mehr Entgegenkommen vom Senats. Die brauchen jetzt mehr Personal. Mehr Personal kostet viel Geld. Das kann uns egal sein.

Ich weiß, dass ich gemein sein kann, ich sehe es nur als gerecht. Wenn die Staatsvertreter nicht mitdenken können, wir müssen es tun.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 81
Re: Gehen ihnen die Ideen aus?
#4: 11. Dezember 2014, 22:01
Denen gez schon wie den Opelianern, die letzte betriebliche  Weihnachtsfeier wird nochmal voll ausgekostet, denn nächstes Jahr wird bei denen nichts zu feiern sein. Der ganze Frust schlägt sich nieder in boshaft abgeschickten Schreiben, um so vielen Leuten wie möglich das Weihnachtsfest zu verderben. Da die offensichtlich in Arbeit ersticken, dazu noch solche Arbeit der sinnlosen und nervenaufreibenden Art, spielt es für diese deprimierten Mitarbeiter keine Rolle mehr, welche ulkigen Textbausteine die auswählen, hauptsache die Postausgangskörbchen quellen über. Wenn immer rechtzeitig mit einem Widerspruch geantwortet wird, ist man auf der sicheren Seite. Die Fristen kann man ausnutzen, man ist nicht in Erklärungsnot, falls ein Widerspruch einige Tage zu spät bei denen ankommt, die wissen nicht, wann die Frist beginnt zu laufen, denn die verwenden keine Einschreiben.

Eine mir durchaus bekannte Person erhielt am 01.11.2014 einen Festsetzungsbescheid, dem fristgerecht widersprochen wurde.
Nun erhielt diese Person am 01.12.2014 wiederum einen Festsetzungsbescheid, der dann wohl auch Fristgerecht beantwortet werden muss ?!

Bereits im Sommer 2014 wurde dem Gebührenbescheid fristgerecht widersprochen.

Dazu eine fiktive Frage, wäre es zulässig, im Widerspruch zum Festsetzungsbescheid die Aufforderung für die Zusendung eines Widerspruchsbescheid unterzubringen, um darauf hinzuweisen, dass man klagen möchte.
Dann könnte man doch bei Gericht gegen eine (mögliche) Zwangsvollstreckung argumentieren, weil trotz (mehrfachen) Aufforderung von den ÖR das maximale Konfliktpotential ausgeschöpft würde und arglistig der Rechtsweg blockiert würde.
Hätte vielleicht keine rechtliche, aber eine durchaus moralische Wirkung, auf die permanenten Drangsalierungen hinzuweisen.
Immerhin ergeben sich durch Rechte auch Pflichten für eine behördenähnliche Institution.

Jeden Monate einen Festsetzungsbescheid mit einem kostenpflichtigen Einschreiben-Rückschein Brief zu beantworten geht schließlich auch ins Geld !


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.239
Re: Gehen ihnen die Ideen aus?
#5: 11. Dezember 2014, 22:44
Selbstverständlich kann im Widerspruchsschreiben darauf hingewiesen werden, dass man seine Rechte wahrnehmen will und man deswegen einen Widerspruchsbescheid braucht, um den Klageweg beschreiten zu können.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 4.011
Re: Gehen ihnen die Ideen aus?
#6: 12. Dezember 2014, 03:13
Zitat
Jeden Monate einen Festsetzungsbescheid mit einem kostenpflichtigen Einschreiben-Rückschein Brief zu beantworten geht schließlich auch ins Geld !

Als Einschreiben mit Rückschein, dass ist zwar löblich, aber aus Sicht von PersonX nicht nötig. PersonX hat die Widersprüche auch nur mittels Einfach Post dahin gesendet. Auf die erste Zurückweisung mit Hilfsweisem Widerpsruch kam die Antwort "Danke für Ihre Mitteilung" -> und dem Satz, das auf weitere Inhaltsgleiche Schreiben keine Antwort mehr folgen wird.
Die zweite Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch kam nichts, damit steht PersonX nur auf der gleichen Stufe wie der BS, welcher den Zugang seines Beitragsbescheids nicht nachweisen kann.

Siehe hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345

Solange der BS/Landesrundfunkanstalt die Bescheide mit Normalpost versendet, kann PersonX auch mit Normalpost antworten, denn im Zweifel muss die Behörde den Zugang dass PersonX ein Bescheid zugegangen ist nachweisen.
PersonX hofft es ist verständlich.

Wer ganz sicher gehen will und das vielleicht ohne weitere Kosten abwickeln will kann sich eine vollständige .. digitale Signatur besorgen und das ganze per Mail abwickeln, inwieweit hier die Fristen gewahrt bleiben bitte prüfen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

C
  • Beiträge: 173
Re: Gehen ihnen die Ideen aus?
#7: 12. Dezember 2014, 15:03
...
Als Einschreiben mit Rückschein, dass ist zwar löblich, aber aus Sicht von PersonX nicht nötig....
Ich hätte dazu auch noch einen fiktiven Tipp für Briefe per normaler Post:
Sämtliche Schreiben in doppelter Ausührung machen. Im 2'ten Schreiben, welches dann parallel zur LRA geht, mit nem zusätzlichen einzeiler Bezug zum eigentlichen Grund/BS einfügen.

Hintergrund: Die LRA's bearbeiten Widersprüche etc. i.d.R. nicht selber, sondern leiten diese 'zur Bearbeitung' an den BS weiter. Hierrüber erhält man i.d.R. eine kurze Mitteilung: 'Vielen dank, wir haben ihren Widerspruch etc erhalten und zur Bearbeitung an den BS weitergeleitet.'
Selbst wenn dann noch der BS behaupte, Befreiungsanträge, Widersprüche etc. seinen nicht eingegangen, kann man nachweisen, dass das Schreiben bei der zuständigen Behörde eingetroffen ist. Ist allemal günstiger als Einschreiben o.Ä. ;)

Übrigens: das normale Briefporto steigt zum 01.01.2015 auf 0,62 ct.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

 
Nach oben