nicht mehr beantworten werden.
Das steht in einer Antwort, welche auf meine erste Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch auf ein Beitragsbescheid gesendet habe. Natürlich stand das nicht fett da,
aber ungefähr so
hiermit weise ich Ihren aus meiner Sicht ersten Bescheid wegen Nichtigkeit nach § 44 VwVfG - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes Absatz 1 zurück, einem nichtigen Bescheid ist keine Folge zu leisten. Hilfsweise erhebe ich Widerspruch gegen diesen Bescheid.
Dann folgen 8 Seiten Text
In dem Schreiben vom Beitragsservice steht jetzt "Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, weil Sie der Auffassung sind, dass er verfassungswidrig sei." ... und soweiter, ich denke dieses Schreiben ist hier bereits bekannt, ansonsten kann ich es noch anhängen.
(nicht wichtig)
Nun ja das Wort "verfassungswidrig" kommt so zwar nicht direkt vor, aber seht selbst Text steht im Anhang.
Was mich stört ist jedoch die Aussage, dass der Beitragsservice zukünftig auf meine Widersprüche nicht antworten möchte.
Würde ich also jetzt den gleichen Brief auf einen weiteren Bescheid senden, so scheint es mir so, also würde der Beitragsservice ferner die Rundfunkanstallt mir keinen Widerspruchsbescheid zu senden wollen. So steht es ja hier schwarz auf weis. Ich muss sogar aktuell davon ausgehen, das ich auf mein erstes Schreiben keinen bekomme.
Geht es Euch ähnlich?