'wollte auch noch kurz meinen Eindruck hinzufügen.
Ich saß zum ersten Mal als Zuschauer in solch einer Verhandlung und fand den Verlauf ruhig und sachlich.
Die vorsitzende Richterin las zunächst die Klagebegründung des Privatklägers vor und dies nahm den weitaus größten Teil der Veranstaltung ein.
Der Kläger hatte eine lange Liste der in Frage kommenden Rechtsverletzungen überzeugend zusammengestellt und es waren zu einem Großteil meine eigenen Klagegründe...
Es sind die hier vielfach diskutierten Grundgesetzartikel 2, 3, 4 und 5 und der Kläger konnte in der anschließenden Anhörung (nennt man das so?) noch mündlich ein paar Akzente setzen: Stichworte
Causa Brender, staatsferne Berichterstattung ist nicht gegeben, Berichterstattung über die Ukraine ist sehr tendenziös, es gibt noch keine höchstrichterliche Entscheidung darüber, was unter einer Grundversorgung und unter einer Minimalversorgung zu verstehen ist, ...
Es war eine überraschend harmonische Unterhaltung, und der Kläger hat obendrein auch noch dem Hessischen Rundfunk ein Lob gezollt, daß dieser sich durchaus respektvoll (das war nicht das benutzte Wort, aber sinngemäß) ihm gegenüber verhalten hätte.
In diese Unterhaltung hat sich auch noch der Vertreter des Hessischen Rundfunks eingeklinkt und zu meiner Schande oder eben als Laie bin ich hier überfordert, die "Konfliktlinie" zu nennen.
Die Richterin verwies darauf, daß es bereits jede Menge Urteile gibt, die nicht im Sinne der Kläger sind.
Die Frage der Grundversorgung sei nicht justiziabel, insbesondere nicht auf einer unteren Instanz.
Die Frage der Richterin an den Kläger: "Wollen Sie es bei einer Anfechtungsklage (was ist eine Anfechtungsklage?) belassen?" beantwortete er, soweit ich es richtig notiert hatte, mit nein, er wünscht eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht.
Er beantragt, den Bescheid (über einen Monatsbeitrag, um dann exemplarisch von allen weiteren Bescheiden befreit zu sein?) aufzuheben.
Diese meine Angaben über den Wortwechsel sind ohne Gewähr.
Die Richterin diktierte ausführlich den Ablauf der (kurzen) Verhandlung in ihren Voicerecorder.
Anschließend zog sich das Gericht zur Urteilsfindung zurück.
Eine Stunde warten wollte niemand, auch der Kläger nicht, der fest überzeugt war, daß seine Klage keine Aussicht auf Erfolg haben würde.
Sechs Leute und der Kläger unterhielten sich noch kurz über den Hergang und tauschten Email-Adressen aus. Wir wollen in Verbindung bleiben.
Zwei Zeitungsredakteure aus Gießen und Wetzlar waren übrigens auch unter den Zuschauern und vielleicht kann man deren Sichtweise später hier ins Forum stellen.
Ich persönlich nehme Folgendes mit:
Der Kläger war bestens präpariert, hatte die richtigen Argumente vorgetragen und machte sich keine Hoffnungen, daß er Recht bekommt.
Konsequenz: Es bringt das gleiche Resultat, egal, ob ich die hier bekannten Klagegründe laienhaft aufliste oder ob ein "Profi" souverän die ganze Skala der Grundgesetzverletzungen mit bestens belegten Kommentaren vorträgt.
Bei einem anschließenden Gespräch in einer anderen Abteilung des Verwaltungsgerichtes erfuhr ich von einer der Richterinnen, daß die Klage abgewiesen wurde.