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Autor Thema: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?  (Gelesen 9112 mal)

J
  • Beiträge: 4
Hallo

Person A ist neu hier. Hat er durch Google gefunden.

So nun zum eigentlichen.

Person A hat am 10.11.2014 einen Festsetzungsbescheid mit Datum vom 01.11.2014 erhalten. Warum der 10 Tage dann braucht, kann A nicht sagen. da war die post wohl nicht schnell genug. Auch egal.

So in diesen wird A nun Aufgefordert den Betrag in Höhe von 223,76 umgehend zu zahlen. Laut der festsetzung ist das der Zeitraum vom 1.10.2013 bis 09-2014 inkl. Säumniszuschlag von 8,-.

Soweit okay.
Es heißt ja nun das das monatlich 17,98 sind.
Nun A's spezielle Frage:
In seiner Wohnung arbeitet A Selbstständig, und laut Preisliste müssen selbstständige, Freiberufler bis zu einer Mitarbeiterzahl von bis zu 8 nur monatlich 5,99 bezahlen.
Wieso wird A aber der höhere beitrag 17,98 berechnet.

Was kann A nun dagegen machen das wenigstens ab 12-2014 die günstigere Gebühr zu zahlen ist.

Vielen Dank

Gruß



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2014, 22:55 von Bürger«

f

faust

... ich bin mal so frei, auch wenn ich selber neu bin:

Die "Zeitverschiebung" ist beabsichtigt, um den Adressaten unter Druck zu setzen.
Briefe werden wohl gezielt rückdatiert ( Code im Briefkopf auslesen -> korrektes Datum erkennen).
Festsetzungsbescheid enthält rückseitig Rechtsbehelfsbelehrung -> Widerspruch einlegen (Muster hier im Forum).
Dadurch zunächst Zeitgewinn.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2014, 22:53 von Bürger«

T
  • Beiträge: 57
Zitat
Person A hat am 10.11.2014 einen Festsetzungsbescheid mit Datum vom 01.11.2014 erhalten. Warum der 10 Tage dann braucht, kann A nicht sagen. da war die post wohl nicht schnell genug. Auch egal.

Leider Standard bei denen, haben das gleiche hier.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2014, 22:54 von Bürger«

s
  • Beiträge: 516
Als Privatmensch muss A für seine Wohnung 17,98 bezahlen. Das gilt für jeden.

Als Unternehmer außerhalb einer Wohnung müsste er (zusätzlich zu seinem privaten Beitrag) 5,99 zahlen.

Weil das Unternehmen in der eigenen Wohnung liegt, spart er die zusätzlichen 5,99.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2014, 22:53 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.246
Guten Abend,

zur "Beruhigung" für  JensAusBerlin

Mir wurde erzählt daß gestern, 15.11.2014  auch jemand einen "Festsetzungsbescheid" im Briefkasten vorfand.
Datum im Schreiben: 01.11.2014

aha.

Auslesen des Barcodes*** ergibt:
Frankierwert: 0,60 Euro
Einlieferungsdatum: 13.11.2014
Produktschlüssel: 9001
...

Also: ruhig Blut - das hat System bei dem "Service"


Gruß
Kurt


***einfach mal nach barcode tester 4.9 googlen...


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Noch mal für alle (Barcodetester und QR-Code-Ausleser hin oder her - kann man sich eigentlich sparen)
> Immer beachten, um nicht unnötig Panik zu schieben:

"Beitragsservice" datiert seine Briefe fast immer und mitunter recht deutlich zurück.
Ein fiktiv oder reell, leserlich oder unleserlich auf dem Brief oder dessen Umschlag angegebenes Datum ist weniger relevant.
Relevant ist das (im Zweifel durch den Absender nachzuweisende)
Datum der *tatsächlichen* Zustellung = Bekanntgabe beim Empfänger ;)

Nicht der Empfänger, sondern die absendende Stelle muss im Zweifel nachweisen,
- dass und
- wann
der Bescheid zugestellt wurde...
...bei (üblicherweise) normalem Postversand faktisch nicht möglich ;)

Besser aber eingehend einlesen:
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html


Und wie schon ss32 richtig bemerkt:
Die Wohnungsabgabe von 17,98€/mtl. gilt prinzipiell erst mal für alle.
Nicht etwa "Selbstständige/ Freiberufler", sondern *Betriebsstätten* mit bis zu 5(?) MItarbeitern zahlen einen Drittelbeitrag.
Eine Betriebsstätte in der eigenen Wohnung gilt zwar als mit den 17,98€/mtl. abgegolten, jedoch wird dann meines Wissens schon für das erste KFZ ein Drittelbeitrag fällig, wohingegen bei Betriebsstätten außer Haus das erste Fahrzeug schon mit dem Drittelbeitrag abgegolten ist.
Einem Selbständigen/ Freiberufler wird meines Wissens zudem regelmäßig unterstellt, dass sein ("privcates") Fahrzeug in jedem Falle (auch) dienstlich genutzt würde - insofern wird dann für viele Selbstständige/ Freiberufler, deren Betriebsstätte in der Wohnung liegt, nicht selten doch noch der (zusätzliche) Drittelbeitrag für das ("privat-betriebliche") KFZ fällig.

Einfach. Gegen alle.


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J
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hallo

okay alles klar dann zahle ich monatlich die 17,98 und nicht noch extra die 5,99

dann past es ja.
Okay werde dann den Betrag in dem Bescheid bezahlen und die sache ist geklärt und dann eben alle 3 Monate diese gebühr, und ich hab keinen stress mit irgendwelchen Vollstreckungsandrohungen ect.

Gruß


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T
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Eine Selbständige Person sollte eigentlich nicht zahlen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung besteht. Jeder Widerspruch zählt und stärkt den gemeinsamen Widerstand gegen ein zwanghaftes System. Von der geschürten Angst vor Vollstreckungsmaßnahmen sollte man sich erstmal nicht einschüchtern lassen. Falls oder bis es überhaupt soweit kommen sollte, dürfte noch viel Wasser die Spree hinunter fließen.

Nur wer überhaupt erstmal einen Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt hat, kann bei späterer Entscheidung Rückzahlungen geltend machen.

Deshalb heisst die Devise: INFORMIEREN UND MITMACHEN

Gib GEZ keine Chance!


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
und ich hab keinen stress mit irgendwelchen Vollstreckungsandrohungen ect.

das ist der Trumpf des Beitragsservices aus Köln. Was für ein Service >:D


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okay alles klar dann zahle ich monatlich die 17,98 und nicht noch extra die 5,99
dann past es ja.
Okay werde dann den Betrag in dem Bescheid bezahlen und die sache ist geklärt und dann eben alle 3 Monate diese gebühr, und ich hab keinen stress mit irgendwelchen Vollstreckungsandrohungen ect.
Ich würde sagen: Falsche Einstellung und falsches Forum...?
"keinen stress mit irgendwelchen Vollstreckungsandrohungen ect." gibt es übrigens auch, wenn man gegen diesen grundrechtswidrigen sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatswvertrg" klagt, da wird das nämlich bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt... ;)
Nur so mal als Denkaufgabe:
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237


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J
  • Beiträge: 4
Hallo

also nochmal, ich kann es mir nicht erlauben in eine zwangvollstreckung, Zahlungsrückstand ect erlauben zu geraten,
Denn sobald eine derartige Vollstreckung durchgeführt wird, wird dies auch der schufa als negativ bekanntgegeben, und was das als selbstständigen bedeutet sollte jeder hier wissen.

Also demnach die gebühr die nun mal rechtens ist bezahlen, und gut ist.
Dieses habe ich soben auch überwiesen.

Gruß


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Also demnach die gebühr die nun mal rechtens ist bezahlen, und gut ist.
Bitte?!?
Also, dass diese "gebühr die nun mal rechtens" sei, ist eben überhaupt nicht richtig, sonst gäbe es weder die Debatte, noch dieses Forum - noch diese mittlerweile
7(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE  [gesammelte Werke]

die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen!!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html

also nochmal, ich kann es mir nicht erlauben in eine zwangvollstreckung, Zahlungsrückstand ect erlauben zu geraten [...]
Auch diese Furcht gründet auf einer falschen Annahme, denn der offizielle, reguläre Rechtsweg von
- Widerspruch gegen den Beitragsbescheid (incl. Antrag auf Aussetzung der Volllziehung)
und anschließende
- Klage gegen den ablehnenden Widerspruchsbscheid
schützt bis zum Ende des Klageverfahrens vor Zahlung/ Zwangsvollstreckung.

Bei laufendem Klageverfahren werden seitens der Landesrundfunkanstalten die "Mahnmaßnahmen" bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt.
Man hat also bis zum Ende (in Jahren?) Ruhe vor jeglicher Zwangsvollstreckung...
...muss aber bis dahin (mind. bis zur letztinstanzlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts) natürlich auch durchhalten.

Dass dem Einzelnen dabei u.U. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059


Ich glaube, hier sollte sich jemand noch dringend und eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen... ;)


Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist tatsächlich Geschmackssache.


Nochmal zur Klarstellung:
Es geht hier nicht (nur) um 18€/mtl, sondern um unser aller essenzielle Grundrechte.
Dessen sollte sich jeder bewusst sein...


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J
  • Beiträge: 4
Hallo

sorry nee das ist mir alles so unsicher.

Ich zahle lieber die gebühren und habe dafür ruhe.
Habe keine Lust wegen so einen relativ kleinen Betrag durch nichtzahlung in der Schufa zu landen, denn dies würde bei einer Zwangsvollstreckung der Schufa gemeldet werden

Gruß


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Sorry fürs offene Worte, aber du bist hier im falschen Forum.


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  • Beiträge: 516
"keinen stress mit irgendwelchen Vollstreckungsandrohungen ect." gibt es übrigens auch, wenn man gegen diesen grundrechtswidrigen sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatswvertrg" klagt, da wird das nämlich bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt... ;)

Das stimmt leider nicht.

Die Vollstreckung wird auch gern schon angeleiert, bevor man klagen kann. Und ob sie während des Verfahrens auch weiterhin freiwillig ausgesetzt wird, ist auch nicht sicher.


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