Noch mal für alle (Barcodetester und QR-Code-Ausleser hin oder her - kann man sich eigentlich sparen)
> Immer beachten, um nicht unnötig Panik zu schieben:
"Beitragsservice" datiert seine Briefe fast immer und mitunter recht deutlich zurück.
Ein fiktiv oder reell, leserlich oder unleserlich auf dem Brief oder dessen Umschlag angegebenes Datum ist weniger relevant.
Relevant ist das (im Zweifel durch den Absender
nachzuweisende)
Datum der *tatsächlichen* Zustellung = Bekanntgabe beim Empfänger
Nicht der Empfänger, sondern die absendende Stelle muss im Zweifel nachweisen,
- dass und
- wann
der Bescheid zugestellt wurde...
...bei (üblicherweise) normalem Postversand faktisch nicht möglich
Besser aber eingehend einlesen:
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisenwww.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.htmlUnd wie schon ss32 richtig bemerkt:
Die Wohnungsabgabe von 17,98€/mtl. gilt prinzipiell erst mal für
alle.
Nicht etwa
"Selbstständige/ Freiberufler", sondern
*Betriebsstätten* mit bis zu 5(?) MItarbeitern zahlen einen Drittelbeitrag.Eine Betriebsstätte in der eigenen Wohnung gilt zwar als mit den 17,98€/mtl. abgegolten, jedoch wird dann meines Wissens schon für das erste KFZ ein Drittelbeitrag fällig, wohingegen bei Betriebsstätten außer Haus das erste Fahrzeug schon mit dem Drittelbeitrag abgegolten ist.
Einem Selbständigen/ Freiberufler wird meines Wissens zudem regelmäßig unterstellt, dass sein ("privcates") Fahrzeug in jedem Falle (auch) dienstlich genutzt würde - insofern wird dann für viele Selbstständige/ Freiberufler, deren Betriebsstätte in der Wohnung liegt, nicht selten doch noch der (zusätzliche) Drittelbeitrag für das ("privat-betriebliche") KFZ fällig.
Einfach. Gegen alle.