Guten Abend,
bevor wir auf die inhaltlichen Fragen einsteigen, erstmal eine kurze Klarstellung zu folgender Frage/Kritik (?) von Predator:
Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob die Tätigkeit des SWR in einem Forum, die ja damit ganz offensichtlich aus Rundfunkgebühren finanziert wird, mit dem Grundversorgungsauftrag bzw. Rundfunkgebührenstaatsvertrag vereinbar ist.
In der Tat: Alles, was wir den lieben langen Tag im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit beim SWR tun, wird aus Gebühren finanziert. Also auch, wenn wir in einem Forum wie diesem posten. Dass unser monatlicher Gehaltsscheck durch Gebühren finanziert wird, ist natürlich ein Privileg. Dessen sind wir uns auch durchaus bewusst und gerade deshalb sind wir darum bemüht, auch mal neue Kommunikationswege einzuschlagen, um mit eher kritisch eingestellten Menschen wie Euch in Kontakt zu kommen. Je nach persönlicher Einstellung mag das neu, ungewöhnlich, interessant oder auch nervtötend und unnötig wirken, aber es ist ganz sicher kein Verstoß gegen den Auftrag zur Grundversorgung oder den geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Denn gerade danach haben wir sogar eine Informationspflicht im Hinblick auf unser Finanzierungssystem! Genau dieser Pflicht versuchen wir hier nachzukommen, denn wir beantworten Fragen und stellen uns der Diskussion (obwohl das wirklich nicht immer "vergnügungssteuerpflichtig" ist
). Ob es letztlich funktioniert, wissen wir mangels großem Erfahrungswert selbst noch nicht genau, aber wir denken nach wie vor, dass es den Versuch wert ist. Und mal ehrlich: einerseits wird uns vorgeworfen, dass alles so schrecklich intransparent ist und wenn wir uns dann äußern, ist es auch wieder verkehrt und wird uns im schlimmsten Fall als gebührenfinanziertes Guerilla-Marketing ausgelegt. Was denn nun bitte?! Soll es nun diese oder jene kleine Schublade sein, in die man seine Vorurteile gegen den ö-r Rundfunk sauber einsortieren kann?! Vielleicht können wir uns ja darauf einigen, dass wir weder die "Guten" noch die "Bösen" sind, sondern einfach nur versuchen, Euch ein paar Hintergründe zu erläutern oder auf konkrete Fragen zu antworten. Und natürlich werden wir uns nicht hinstellen und sagen, dass der ö-r Rundfunk überflüssig ist, denn wir halten eine solche Einrichtung tatsächlich für wichtig und richtig und arbeiten grundsätzlich sehr gerne hier. Aber deshalb finden wir nicht immer alles uneingeschränkt spitze. Hier werden auch Fehler gemacht und es gibt Verbesserungspotential - wie in jedem Unternehmen, unabhängig von seiner Finanzierungsgrundlage.
Zu den inhaltlichen Fragen, die wir leider nur nach und nach abarbeiten können (sorry!):
@rkk:
Dass wir eine Vielzahl an Programmen grundsätzlich für richtig halten, haben wir schon an anderer Stelle gesagt. Wir haben auch schon versucht zu erklären, dass die Reduzierung auf z.B. nur noch zwei bundesweite Programme mit sog. regionalen Fenstern umgekehrt wahrscheinlich auf mindestens so viel Kritik stoßen würde, wie die Lösung, die wir jetzt haben (s. Beispiel zur BBC). Denn wer geht dann z.B. in eine Grundschule, um von dort über einen Spenden-Fahrradmarathon zu berichten? Das ist nämlich eher kein Thema für die Tagesschau, aber in der "Lokalzeit" durchaus interessant und kann z.B. auch eine Art Auszeichnung für das ehrenamtliches Engagement der Kinder sein. Ehrlicherweise können wir uns die praktische Durchführbarkeit einer solchen Verschlankung auf ein oder zwei Sender auch nur schwer vorstellen, denn das hängt letztlich ja alles auch damit zusammen, dass wir in Deutschland nun mal nicht in einem Zentralstaat, sondern in einer Republik mit Bundesländern leben. Welches Regionalprogramm sollte denn zu Gunsten der anderen Bundesländer zurücktreten? Soll z.B. über große Bundesländer oder einwohnerstarke Regionen mehr berichtet werden als über kleine? Was ist da gerecht, welche Nachricht setzt sich durch und bekommt den Vorzug gegenüber einer anderen? Wie gesagt: wir halten es für nicht besonders zielführend, wenn wir versuchen, uns mit verschiedenen Argumenten auf konkrete Zahlen für die angeblich angemessene Anzahl der Programme fest zu legen. Aber wir haben auch schon betont, dass die grundsätzliche Kritik in diesem Punkt durchaus angekommen ist und wir können zumindest versprechen, dass sie nicht nur im Kreis unseres kleinen Teams bleibt, sondern auch an unsere Vorgesetzten weiter getragen wird!
@seid-nett (stellvertretend auch für Andere):
Deine Frage war diese:
Wie sieht der SWR die Problematik, dass der Internetrechner z.B. in Firmen nur zur Arbeit genutzt wird. Die Gebühr wäre dann zu zahlen, obwohl das Gerät niemals für den Rundfunkempfang genutzt/gedacht wird. Es gibt ja schon entsprechende Urteile der VG`s, die hier eine Gebührenpflicht verneinen. Aber auch hier zeigt der ÖRR seine Unersettlichkeit nach immer mehr Gebühren
Natürlich sehen wir das Problem, dass internetfähige Rechner nicht in allen ihren Funktionen genutzt werden und nicht jeder von der Möglichkeit Gebrauch macht, web-Radio zu hören oder über z.B. über Zatoo Fernsehen zu schauen. Aber die Rechtslage ist nunmal die, dass bereits die Möglichkeit zum Rundfunkempfang ausreicht. Das gilt ja auch bei herkömmlichen Fernsehern: Wenn jemand sagt, dass er den grundsätzlich funktionierenden Fernseher nur als Abstellplatz für Blumenvasen benutzt, ändert das auch nichts an der Gebührenpflicht. Denn es besteht trotzdem jederzeit die Möglichkeit einzuschalten. Richtig ist, dass einige Verwaltungsgerichte in der ersten Instanz eine Gebührenpflicht für internetfähige Rechner verneint haben. Es gibt aber auch eine ganze Reihe erstinstanzlicher Entscheidungen, die eine Gebührenpflicht bejahen und die ablehnenden Urteile sind bisher alle in der zweiten Instanz (bei den Oberverwaltungsgerichten) anders entschieden worden, also für eine Gebührenpflicht. Dabei haben die Oberverwaltungsgerichte unter anderem darauf abgestellt, dass die Nutzung von Rundfunkprogrammen über das Internet vielleicht (noch) nicht in jedem Fall typisch ist, aber es ist zumindest nicht völlig atypisch, also nicht völlig außerhalb jeder Lebenserfahrung und das reicht aus, damit der Gesetzgeber einen Gebührentatbestand für die internetfähigen Rechner aufstellen durfte. Gerade im Büro dienen internetfähige Rechner häufig einem anderen Hauptzweck, als Rundfunkprogramme zu empfangen. Aber wer mal durch Büros läuft, wird unter Umständen erstaunt feststellen, dass z.B. web-radio im Hintergrund ein durchaus häufiges Phänomen ist. Da wird an der Excel-Tabelle oder an einer schriftlichen Übersicht gearbeitet und im Hintergrund läuft vielleicht leise der persönliche Lieblingssender. Aus Untersuchungen wissen wir sogar, dass dies selbst dann geschieht, wenn der Arbeitgeber ein Verbot zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz ausspricht (ist ja schließlich mit einem Klick schnell wieder abgeschaltet und zu sehen ist nur noch die Excel-Tabelle...). Alles in allem können wir also heute bereits nicht mehr ausschließen, dass internetfähige Geräte AUCH zum Rundfunkempfang genutzt werden. Sogar im Büro. Und selbst wenn Rundfunkempfang über das Internet heute noch kein flächendeckender Standard ist, ist es doch eine stetige Entwicklung und wird sich vielleicht schon bald als Standard durchsetzen. So wie beim Auto, wo Neuheiten über schlichten Zeitablauf auch zu technischen Standards werden, die im Gesamtpreis enthalten sind. Hätte der Gesetzgeber (NICHT die ö-r Rundfunkanstalten) also nicht bereits jetzt eine Rechtsgrundlage für die internetfähigen Geräte eingeführt, könnten wir nicht ausschließen, dass eine "Flucht aus der Rundfunkgebühr" stattfindet, obwohl es quasi täglich selbstverständlicher wird, Rundfunk auch über das Internet zu empfangen. Dass das Internet mit all seinen Funktionen (also AUCH der Möglichkeit zum Rundfunkempfang) immer wichtiger wird, sieht man doch schon an ganz banalen Beispielen: Wenn Ihr Euren Kindern (sofern Ihr welche im schulfähigen Alter habt) zur Strafe Fernsehverbot erteilt, lächeln die im Zweifel müde. Aber wenn Internetverbot erteilt wird, ist möglicherweise der Teufel los... Klar, die sind auch bei SchülerVZ u.ä. unterwegs, sehen das Internet also nicht nur als bloßen Radio- oder Fernsehapparat. Aber gerade social-network-Seiten leben davon, dass man sich gegenseitig auf lustige Links aufmerksam macht. Und da kann z.B. auch mal das Interview mit der Lieblingsband bei unserem Jugendprogramm "DASDING" oder ein Comedy-Clip von SWR3 dabei sein, der über SchülerVZ gepostet wird.
Und nochmal weiter gedacht: Mit einem I-Phone kann man neben Telefonieren noch eine Menge andere Dinge tun: Restaurant-Adressen mit Wegbeschreibung runterladen, eine Wasserwaage benutzen, Foto- und Musikarchive verwalten, bei Facebook unterwegs sein oder Geräusche wie mit einem Laserschwert machen. Wenn man I-Phone-Besitzer fragt, welchen Stellenwert das reine Telefonieren für sie hat, landet das eher auf den hinteren Plätzen. Trotzdem kommt niemand auf die Idee, deshalb kein Geld mehr an den Handyvertragspartner zu zahlen. Schon gar nicht mit dem Argument, dass man nur das Laser-Schwert-Geräusch nutzt und dass es deshalb schrecklich unfair wäre, wenn man einen monatlichen Grundpreis für die Möglichkeit der Telefonie zahlen muss... Das Beispiel klingt vielleicht absurd und überspitzt, zeigt aber nur, dass wir an vielen Stellen von multifunktionalen Geräten umgeben sind, bei denen wir nicht immer alle Möglichkeiten nutzen, aber es bereits Geld kostet, es theoretisch zu können.
Übrigens hatten wir ja ganz zu Beginn unserer Diskussion schon darauf hingewiesen, dass die Gebühren für die internetfähigen Geräte auch in Büros praktisch in den wenigsten Fällen ein Problem sind. Meistens gibt es nämlich schon ein Radio (z.B. im Geschäftsauto oder in der Küche) und wenn das angemeldet ist, sind sämtliche internetfähigen Bürorechner gebührenfreie Zweitgeräte, so dass dafür gar keine Gebühren anfallen (unabhängig von der Anzahl).