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Autor Thema: Bisherige Diskussion (bis 01.07.09) mit dem SWR  (Gelesen 107173 mal)

Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#45: 26. Juni 2009, 17:08
Hallo zusammen!

@ maxbaumann
Deine Fragen sind nicht "aufdringlich", sondern durchaus legitim! Und wir können aus unserer Erfahrung bestätigen, dass Du Themen angesprochen hast, die neben Dir viele andere Leute beschäftigen.

Zunächst zu Deiner ersten Frage:
Zitat
Gibt es sogenannte "Zwangsanmeldungen" durch den Beauftragtendienst?

Ja -  es gibt sie tatsächlich, die sog. „Zwangsanmeldungen“ (wie Du sie nennst; wir nennen sie allerdings „Pflichtanmeldungen“), also Anmeldungen, die ohne Unterschrift des Teilnehmers durch den Beauftragtendienst veranlasst werden.
Diese "Pflichtanmeldungen" werden nicht einfach so und völlig wahllos gemacht (auch, wenn das manchmal behauptet wird...), sondern nur, wenn wir durch die Gebührenbeauftragten solche starken Indizien für das Vorhandensein von Geräten haben, dass wir uns darüber so gut wie sicher sind und darüber zur Not auch ein Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten durchführen (nur zur Info: dabei sind nicht wir die Kläger, sondern werden verklagt, weil wir angeblich zu Unrecht Rundfunkgebühren fordern). Solche starken Indizien, die wir uns von den Beauftragten in ihren schriftlichen Besuchs-Berichten genau schildern lassen, können z.B. gegeben sein, wenn die Geräte tatsächlich gesehen wurden. Ein sehr starkes Indiz für das Vorhandensein von Geräten sind z.B. auch Angaben auf Internet-Seiten von Hotels/Pensionen, auf denen sie damit werben, dass sie X Zimmer mit Fernseher haben. Diese Aussage/Werbung haben sie ja selbst veranlasst, so dass man nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon ausgehen kann, dass sie die Geräte auch wirklich haben. Ansonsten wäre der eine oder andere Gast wahrscheinlich ziemlich sauer, was wohl nicht im Interesse des Hotelbetreibers liegen dürfte. Dass Werbung mit Rundfunkempfangsgeräten ein sehr starkes Indiz für das tatsächliche Vorhandensein dieser Geräte ist, sehen übrigens auch die Verwaltungsgerichte so.

Diese Indizien für das tatsächliche Vorhandensein von Geräten können mit dem Ergebnis entkräftet werden, dass die Pflichtanmeldung storniert wird. Aber gerade bei so starken Hinweisen wie Werbung auf der eigenen Homepage muss ein Hotelbetreiber schon sehr genau argumentieren, um plausibel zu machen, warum seine Werbung jetzt plötzlich doch nicht stimmen soll und keine Geräte vorhanden sind.

Allgemein ist es vielleicht ganz hilfreich zu wissen, dass die Rundfunkgebührenpflicht kraft Gesetzes mit dem Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes entsteht. Die Pflicht zur Anmeldung der Geräte und zur Zahlung der Gebühren beginnt also nicht erst, wenn ein Gebührenbeauftragter vor der Tür steht und nachfragt, sondern sobald man ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält und die Möglichkeit hat, Rundfunk zu empfangen und zu nutzen. Um die Zahlungspflicht zu begründen bedarf es also gar keiner irgendwie gearteten Anmeldung durch einen Beauftragten, sondern man muss selbst aktiv werden und Angaben machen. Vielleicht ist das vielen von Euch völlig klar, aber wir bekommen ab und zu Schreiben, in denen sich Leute über die Anmeldung ihrer Geräte beschweren, weil sie ja nichts unterschrieben und folglich nach ihrer Ansicht keinen gültigen Vertrag geschlossen haben. Die klären wir dann auch darüber auf, dass hier nicht die Regeln des BGB gelten, es also um keinen Vertragsschluss zwischen ihnen und uns geht, der erst durch Unterschriften rechtsgültig wird. Insgesamt ist das Ganze eher so wie beim U-Bahnfahren: da muss man auch schon mit gültigem Ticket einsteigen und kann nicht warten, bis zufällig ein Kontrolleur kommt und danach fragt (und ihm dann erklärt, dass man schließlich nirgendwo unterschrieben hat, dass man mit der U-Bahn fahren will, es also keinen gültigen Beförderungsvertrag gibt...).

Genauso wie es Leute ohne Ticket in der U-Bahn gibt, gibt es auch Menschen, die ihrer aktiven Anmeldepflicht nicht nachkommen. Entweder weil sie es nicht wollen oder auch schlicht vergessen (z.B. nach einem Umzug). Die bekommen dann irgendwann Besuch vom sog. Beauftragtendienst (der wohl jedem hier – zumindest vom Hörensagen - bekannt ist).
Ermittelt ein Beauftragter Rundfunkgeräte, die nicht angemeldet sind und der Rundfunkteilnehmer verweigert eine freiwillige Anmeldung der Geräte, so leitet der Beauftragte den ermittelnden Sachverhalt an die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalten weiter. Diese prüfen dann, ob nach den Angaben des Beauftragten tatsächlich eine Gebührenpflicht besteht und veranlassen eine „Anmeldung“ (was eigentlich nur bedeutet, dass derjenige als Rundfunkteilnehmer von der GEZ erfasst wird).


Zu Deiner zweiten Frage:
Zitat
Gibt es konkrete Pläne, die neuartigen Rundfunkgeräte (internetfähige PCs ohne Rundfunkempfangseinrichtung) auch als Fernsehempfangsgeräte einzustufen?

Zum Beginn der nächsten Gebührenperiode im Jahr 2013 soll sich tatsächlich etwas an der bisherigen Regelung ändern. Nach unseren Informationen wollen die Ministerpräsidenten der Länder im Herbst 2009 die grundsätzliche Entscheidung darüber treffen, ob es beim bisherigen Modell bleibt, aber eine Vereinfachung stattfindet oder ob ein „Modellwechsel“ vorgenommen wird und eine geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe eingeführt wird. Sowohl bei dem vereinfachten Modell, bei dem nach wie vor an die Geräte angeknüpft werden würde, als auch bei der geräteunabhängigen Abgabe soll wahrscheinlich nur noch eine Gebühr pro Haushalt bzw, pro Betriebsstätte anfallen.
Unabhängig davon, für welches Modell bzw. welche konkrete Ausgestaltung sich der Gesetzgeber entscheiden wird, soll es aber jedenfalls nicht mehr auf eine Unterscheidung zwischen Radio- und Fernsehgebühren ankommen, sondern es soll zukünftig nur noch eine einheitliche Gebühr erhoben werden.


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maxbaumann

Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#46: 26. Juni 2009, 18:42
@SWR:
Vielen Dank für diese detaillierten Auskünfte! Gerade was die Pflichtanmeldungen betrifft, gibt es meiner Kenntnis nach noch keine offizielle Stellungnahme. Hoffentlich wissen die Kollegen von anderen LRAs eure Öffentlichkeitsarbeit zu schätzen. Nicht dass hinter den Kulissen Vorwürfe laut werden, "die Südländer hätten aus der Schule geplaudert".

Man muss den Pflichtanmeldungen zu Gute halten, dass sie offenbar anstatt (nicht: zusätzlich zu) einer Ordnungswidrigkeits-Anzeige eingesetzt werden. Theoretisch wäre es ja möglich, einen sogenannten "Schwarzseher" anhand der tatsächlichen Anhaltspunkte anzuzeigen. Für den Fall, dass sich dieser Verdacht erhärten würde, könnten dann immer noch rückwirkend Gebühren eingefordert werden.

Sehr interessant finde ich auch die Information bezüglich der Änderungspläne für das Gebührenmodell. Es ist gut zu wissen, dass sich die Ministerpräsidenten mit dieser Frage beschäftigen (müssen) - und wohl eine gewisse "Allgemeinverträglichkeit" vor Augen haben werden.

Nochmals vielen Dank für die bisher gezeigte Offenheit und Kritikverträglichkeit - die wird nicht nur von mir geschätzt.  :)


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Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#47: 27. Juni 2009, 20:10
Ahaaa, man höre und staune... Wir haben also eine neue Wortvariante für die rechtswidrige Ersatzvornahme:
Zitat
wir nennen sie allerdings „Pflichtanmeldungen“
Zwangsanmeldung ist ja auch wirklich ein schäbiges Wort ...

Statt Auskunft auf rechtsstaatlichem Wege einzuholen, wird einfach irgend ein Quatsch im EDV-System verklappt. ... Wie beim Glückspielvertrieb über's Telefon.


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Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#48: 28. Juni 2009, 12:12
mich interessiert die Meinung einer Rundfunkanstalt zum Thema PC-Gebühr nicht. Ich konsumiere keinen Rundfunk. Schon gar nicht den SWR mit seinen nervtötenden Labersendungen. Diesen Quatsch mußte ich mir gezwungenermaßen Jahre lang im Büro anhören. Seit ich selbstständig bin gibt es kein Radio und keinen Fernseher mehr.

Meinen Rechner benötige ich zum Arbeiten. Ich kann meinen Beruf ohne Rechner und ohne Internet nicht ausüben. Auch übers Internet konsumiere ich keinen Rundfunk.

Wenn ich die Rundfunkgebühr legal umgehen will, muß ich faktisch den Rechner abschaffen und meinen Beruf aufgeben. Damit bin ich in meinem Recht auf freie Berufswahl behindert. Da mir die Raffgier der Rundfunkanstalten keine andere Wahl läßt umgehe ich die Rundfunkgebühr für den Rechner illegal. Und dabei bleibt es auch. Von mir wird es nichts geben. Basta.


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Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#49: 28. Juni 2009, 23:03
Finde ich schön, wie der SWR versucht Zwangsanmeldungen als "Slice of Life" zu verniedlichen:

Ist ja was ganz normales und wenns halt mal nicht stimmt, dann entkräften wir mal und es gibt einen Storno. Alles ganz easy oder?

Liebe SWR-ler für wie doof haltet ihr die Leute eigentlich? Die Nichtzahlung von Rundfunkgebühren ist nichts weiter als eine Ordnungswidrigkeit und sonst nix. Eure GEZ-Schergen sind nix weiter als Hausierer, die keine Rechte haben und obendrauf selbständig auf Provisionsbasis arbeiten müssen. Da kann es dann schon mal zu einer Zwangsanmeldung kommen, wenn man zu Hause ein paar hungrige Mäuler stopfen muss.

Selbst wenn der GEZ-Scherge wie bei mir einen Rundfunkempfänger im KFZ gesehen hat ist dessen Zeugenaussage nichts wert, da man immer mit der Provisionsgier argumentieren kann. Abgesehen davon gibt es bei Ordnungswidrigkeiten auch keine Hausdurchsuchungen. Und was sind "starke Indizien"? Ich habe auf meinem Dach eine 90cm Satelittenschüssel und auch damit haut eure Zwangsanmeldung nicht hin. Ich kann ja nichts dafür, dass der Vorbesitzer diese aufs Dach montiert hat. Aus dem Rundfunkstaatsvertrag ergibt sich für eine Antenne weder eine Gebührenpflicht noch die Pflicht diese bei Nichtgebrauch abzubauen = Ende der Verhandlung.

In der Theorie habt ihr aber grundsätzlich recht. Aber bei einem Bürger, der sich hinter den übergeordneten Gesetzen zu versteckenn weiß, habt ihr keine Chance. Aus diesen Grund werdet ihr bei dem aktuellen Gebührenmodell auch nie einen Cent von mir bekommen.


Viele Grüsse nach Baden-Baden
Predator


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Wenn jemand erklärt nicht mehr kämpfen zu wollen, dann beseitigt er nicht den Kampf, sondern nur sich selbst.

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Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#50: 29. Juni 2009, 09:04
@Leute

Lassen wir bitte den Ton nicht eskalieren. Ich bin über die Überversorgung und die Art der Gebühreneitreibung genauso entsetzt wir ihr und fühle mich (nicht nur) an dieser Stelle von der Politik als Bürger nicht ernst genommen, ja, sogar verschaukelt. Trotzdem ist ein respektvoller Dialog sehr wichtig und ich hoffe, dass wir unseren Unmut im Zaun halten können und uns mit dem SWR ohne Emotionen unterhalten können. Auch wenn der Dialog unmittelbar an der Situation nichts ändern mag, so lernen wir uns näher kennen und wissen, welche Standpunkte und wie die ÖRR diese verteidigen bzw. begründen. Das kann eine sehr gute Basis für spätere Überlegungen und/oder Aktinen sein.

Es wäre daher wünschenswert, wenn wir uns ohne Emotionen auf die wichtigsten Punkte konzentrieren könnten. Stellen wir unsere Fragen kurz und bündig und unterhalten wir uns mit dem SWR über die strittigen Punkte. So erfahren wir mehr über ihre Denkweise und können zukünftig mit den neu gewonnenen Einsichten hoffentlich mit einer besseren Strategie auftreten.


@SWR

Ich begrüße ausdrücklich Ihren Einsatz in unserem Forum. Ich weiß auch, wie schwer es ist, seinen Standpunkt darzulegen, wenn beide Fronten so weit auseinander liegen. Trotzdem ist der Dialog richtiger als eine erbarmungslose Konfrontation, so dass ich mich über Ihre Beiträge freue, auch wenn ich Ihre Ansichten zum größten Teil nicht teile. Es sind viele Fragen gestellt worden, welche meines Erachtens von Ihnen nur unzureichend oder gar nicht beantwortet wurden. Ich schlage vor, diese zu beantworten und auf deren Grundlage die Diskussion weiter führen. Für uns ist es wichtig, dass Sie auf die strittigen Punkte eingehen, um Ihren Standpunkt besser kennen zu lernen.


@Alle

Ich hoffe sehr, wir können diesen Dialog weiterführen und der SWR beantwortet alle noch offenen Fragen. Wie auch immer, ich hoffe auf einen emotionslosen und fairen Dialog.

Grüße

René


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Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#51: 29. Juni 2009, 09:43
@SWR

Zu der angesprochen möglichen Änderung im Finanzierungsmodell ein kurze Frage:

Wird diese aufkommensneutral sein und/oder gibt es Pläne, die Bürger hier zu entlasten und das System zu verschlanken? Ich sehe die Gefahr, dass mit der "Abgabe" der ÖRR weiter über 7000MioEur pro Jahr verbrauchen darf und sich der Bürger nicht mehr durch "Schwarzsehen" dagegen wehren kann.

Zu der Gebührenpflicht für Internetfähige Rechner:

Wie sieht der SWR die Problematik, dass der Internetrechner z.B. in Firmen nur zur Arbeit genutzt wird. Die Gebühr wäre dann zu zahlen, obwohl das Gerät niemals für den Rundfunkempfang genutzt/gedacht wird. Es gibt ja schon entsprechende Urteile der VG`s, die hier eine Gebührenpflicht verneinen. Aber auch hier zeigt der ÖRR seine Unersettlichkeit nach immer mehr Gebühren.


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Wer nichts macht, der kann auch nichts falsch machen!

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Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#52: 29. Juni 2009, 11:21
@SWR
Es sind viele Fragen gestellt worden, welche meines Erachtens von Ihnen nur unzureichend oder gar nicht beantwortet wurden.

Genau das ist es ja! Was gibt es denn für "neue" Infos die nicht schon bekannt sind. Wenn Fragen beantwortet werden, dann sind die Antowrten klinisch rein, ohne wirklich neue Inhalte. Alter Wein in neuen Schläuchen sonst nix!

Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob die Tätigkeit des SWR in einem Forum, die ja damit ganz offensichtlich aus Rundfunkgebühren finanziert wird, mit dem Grundversorgungsauftrag bzw. Rundfunkgebührenstaatsvertrag vereinbar ist.

Nachtrag: Ich Dummerle habe übersehen, dass höchstrichterlich natürlich "pane et circensis" zur Grundversorgung gehört. Auf dieser Grundlage kann man natürlich Forumstätigkeiten auf eine Ebene mit T. Gottschalks Abtauchen im Senffass stellen! Besonders zweiteres ist als Beitrag zur kulturellen Verantwortung besonders wertvoll!!

Viele Grüsse
Predator

PS: Ich sehe nicht, dass der Ton eskaliert, aber die Wahrheit ist eben härter als eine Märchenstunde!


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Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#53: 29. Juni 2009, 15:23
außerdem kann man schönfärberische Antworten und Ausführungen einer Rundfunkanstalt ohnehin in die Tonne kloppen, wenn die Realität ein anderes Bild zeichnet. Man muß sich nur mal anschauen mit welcher Energie eine Rundfunkanstalt die Zwangsanmeldung z. B. eines Herrn Höcker betreibt, dann weiß man, daß man auf die Ausführungen hier weiter oben keinen Pfifferling geben braucht.


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Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#54: 29. Juni 2009, 16:00
@Predator
@GEZ noch

Alles richtig und ihr habt meine volle Zustimmung. Das ist keine Frage. Trotzdem sollte man den SWR zu Wort kommen lassen. Um sich an den Hals zu gehen, hat mann immer noch Zeit genug.

Ich denke, es ist für uns wichtig, die Argumente der anderen Seite zu kennen. Sicher sind diese mit unseren Argumenten nicht unbedingt zu vereinbaren. Trotzdem ist es für jeden von uns interessant (und leider zum Teil auch ärgerlich) zu erfahren, wie die andere Seite zu den unterschiedlichen von uns vorgebrachten Punkte steht.

@SWR
Ich erwarte immer noch eine Stellungnahme des SWR bezüglich der bisher nicht oder nur unzureichend beantworteten Punkte wie beispielsweise folgende:

  • Klar formulierte Definition des Begriffes Grundversorgung
  • Stellungnahme zu der großen Vielfalt an Fernseh- und Rundfunkprogrammen
  • Stellungnahme zum Begriff des "Bereithalten" von Empfangsgeräten
  • Stellungnahme zu den sogenannten neuartigen Empfangsgeräten (PC-, Handy- und sonstigen Gebühren auf Geräte, deren primären Ziel nicht der Empfang vom Fernsehen und Radio ist.)
  • Klare Stellungnahme zu den benötigten 7,2 Milliarden für die Systemunterhaltung
  • Präzise Antworten zu den sonstigen von uns gestellten Fragen

Ich würde mich sehr freuen, wenn man die Unterhaltung fortführen könnten. Ich schlage auch vor, für jedes Thema einen separaten Diskussionspfad zu eröffnen, damit die einzelnen Themen besser gegliedert sind.

Grüße

René


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Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#55: 29. Juni 2009, 16:54
ist schon richtig, wenn auch die andere Seite zu Wort kommt und ihre Sicht der Dinge erläutert. Aber was meinst Du, zu erfahren, was Du noch nicht weißt? Die Argumentationsweise der Rundfunkanstalten kennt man doch nun wirklich aus zahlreichen Beispielen. Und die werden hier jetzt nicht plötzlich anderes argumentieren als man es schon gewohnt ist.


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Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#56: 29. Juni 2009, 20:38
ist schon richtig, wenn auch die andere Seite zu Wort kommt und ihre Sicht der Dinge erläutert. Aber was meinst Du, zu erfahren, was Du noch nicht weißt? Die Argumentationsweise der Rundfunkanstalten kennt man doch nun wirklich aus zahlreichen Beispielen. Und die werden hier jetzt nicht plötzlich anderes argumentieren als man es schon gewohnt ist.

Richtig. Aber wenn man von vorne herein die anderen nicht zu Wort kommen lässt, weil man glaubt, zu wissen, was sie antworten werden, braucht man gar keinen Dialog und wir sind soweit wie immer. Dann lieber der Dialog, in der Hoffnung, es tut sich was oder man erfährt Näheres über das System.

Hätten wir keinen Dialog geführt, wüssten wir von den sogenannten "Pflichtanmeldungen" etwas weniger. Genau das meine ich!

Ich hoffe, dass der SWR sich weiterhin an der Diskussion beteiligt, obwohl heute Funkstille war. Eigentlich hätten sie sehr viel aufzuarbeiten. Mal sehen, ob sie sich trauen bzw. sie die Erlaubnis erhalten, Stellung zu den offenen Fragen zu nehmen.


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maxbaumann

Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#57: 29. Juni 2009, 21:40
Etwas sollte bei dieser Diskussion nicht vergessen werden:

Es gibt 9 (neun) Landesrundfunkanstalten und darüber hinaus die GEZ, die viel Geld für zielgruppengerechte Werbung in Form von Plakaten, Radio- und TV-Spots ausgibt. Aber nur eine (1) LRA empfindet es angebracht, in einem Forum wie diesem Flagge zu zeigen.

Mag sein, dass einiges schöngeredet oder übergangen wurde - aber man hat jedenfalls das Gefühl, es mit konkreten Menschen und nicht mit abgetippten Formular- oder Werbetexten zu tun zu haben (dort steht nämlich zB nichts zum Thema Pflichtanmeldung).

Eine Handvoll Mitarbeiter mit Eigeninitiative erhebt auch nicht den Anspruch, als Anwalt für alle Mängel und Fehlleistungen des ÖRR aufzutreten. Deswegen ist es sicherlich unangebracht, sie als Sündenböcke für sämtliche Unmutsgefühle, die sich in 30 Jahren GEZ aufgestaut haben, heranzuziehen.
Wenn das Forum bereits "Boykott" heißt, muss man seine Einstellung zur GEZ nicht ständig aufs Neue in drastischen Formulierungen unter Beweis stellen. Auch ein Mitarbeiter der LRA ist ein Mensch, der sich ein Mindestmaß an Respekt und Fairness verdient hat.

Ich beneide die hier schreibenden Mitarbeiter des SWR wahrlich nicht: Auf der einen Seite schlägt ihnen von der GEZ-Gegnerschaft erwartungsgemäß ein harter Wind entgegen - andererseits werden sie von anderen LRAs oder "Köln" mit Argusaugen beobachtet, ob sie sich nicht zu sehr "mit den Schwarzsehern fraternisieren". Jemanden, der solcherart zwischen den Fronten steht, kann man nur allzu leicht mit Polemik vertreiben, und sich als Sieger fühlen. Ein wahrer Kämpfer sucht sich aber nicht die leichtesten Ziele aus, sondern zeigt seine Größe durch Nachsicht - dort, wo sie angebracht ist.


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Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#58: 29. Juni 2009, 21:49
Guten Abend,

bevor wir auf die inhaltlichen Fragen einsteigen, erstmal eine kurze Klarstellung zu folgender Frage/Kritik (?) von Predator:

Zitat
Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob die Tätigkeit des SWR in einem Forum, die ja damit ganz offensichtlich aus Rundfunkgebühren finanziert wird, mit dem Grundversorgungsauftrag bzw. Rundfunkgebührenstaatsvertrag vereinbar ist.

In der Tat: Alles, was wir den lieben langen Tag im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit beim SWR tun, wird aus Gebühren finanziert. Also auch, wenn wir in einem Forum wie diesem posten. Dass unser monatlicher Gehaltsscheck durch Gebühren finanziert wird, ist natürlich ein Privileg. Dessen sind wir uns auch durchaus bewusst und gerade deshalb sind wir darum bemüht, auch mal neue Kommunikationswege einzuschlagen, um mit eher kritisch eingestellten Menschen wie Euch in Kontakt zu kommen. Je nach persönlicher Einstellung mag das neu, ungewöhnlich, interessant oder auch nervtötend und unnötig wirken, aber es ist ganz sicher kein Verstoß gegen den Auftrag zur Grundversorgung oder den geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Denn gerade danach haben wir sogar eine Informationspflicht im Hinblick auf unser Finanzierungssystem! Genau dieser Pflicht versuchen wir hier nachzukommen, denn wir beantworten Fragen und stellen uns der Diskussion (obwohl das wirklich nicht immer "vergnügungssteuerpflichtig" ist  ;)). Ob es letztlich funktioniert, wissen wir mangels großem Erfahrungswert selbst noch nicht genau, aber wir denken nach wie vor, dass es den Versuch wert ist. Und mal ehrlich: einerseits wird uns vorgeworfen, dass alles so schrecklich intransparent ist und wenn wir uns dann äußern,  ist es auch wieder verkehrt und wird uns im schlimmsten Fall als gebührenfinanziertes Guerilla-Marketing ausgelegt. Was denn nun bitte?! Soll es nun diese oder jene kleine Schublade sein, in die man seine Vorurteile gegen den ö-r Rundfunk sauber einsortieren kann?! Vielleicht können wir uns ja darauf einigen, dass wir weder die "Guten" noch die "Bösen" sind, sondern einfach nur versuchen, Euch ein paar Hintergründe zu erläutern oder auf konkrete Fragen zu antworten. Und natürlich werden wir uns nicht hinstellen und sagen, dass der ö-r Rundfunk überflüssig ist, denn wir halten eine solche Einrichtung tatsächlich für wichtig und richtig und arbeiten grundsätzlich sehr gerne hier. Aber deshalb finden wir nicht immer alles uneingeschränkt spitze. Hier werden auch Fehler gemacht und es gibt Verbesserungspotential - wie in jedem Unternehmen, unabhängig von seiner Finanzierungsgrundlage.

Zu den inhaltlichen Fragen, die wir leider nur nach und nach abarbeiten können (sorry!):

@rkk:

Dass wir eine Vielzahl an Programmen grundsätzlich für richtig halten, haben wir schon an anderer Stelle gesagt. Wir haben auch schon versucht zu erklären, dass die Reduzierung auf z.B. nur noch zwei bundesweite Programme mit sog. regionalen Fenstern umgekehrt wahrscheinlich auf mindestens so viel Kritik stoßen würde, wie die Lösung, die wir jetzt haben (s. Beispiel zur BBC). Denn wer geht dann z.B. in eine Grundschule, um von dort über einen Spenden-Fahrradmarathon zu berichten? Das ist nämlich eher kein Thema für die Tagesschau, aber in der "Lokalzeit" durchaus interessant und kann z.B. auch eine Art Auszeichnung für das ehrenamtliches Engagement der Kinder sein. Ehrlicherweise können wir uns die praktische Durchführbarkeit einer solchen Verschlankung auf ein oder zwei Sender auch nur schwer vorstellen, denn das hängt letztlich ja alles auch damit zusammen, dass wir in Deutschland nun mal nicht in einem Zentralstaat, sondern in einer Republik mit Bundesländern leben. Welches Regionalprogramm sollte denn zu Gunsten der anderen Bundesländer zurücktreten? Soll z.B. über große Bundesländer oder einwohnerstarke Regionen mehr berichtet werden als über kleine? Was ist da gerecht, welche Nachricht setzt sich durch und bekommt den Vorzug gegenüber einer anderen? Wie gesagt: wir halten es für nicht besonders zielführend, wenn wir versuchen, uns mit verschiedenen Argumenten auf konkrete Zahlen für die angeblich angemessene Anzahl der Programme fest zu legen. Aber wir haben auch schon betont, dass die grundsätzliche Kritik in diesem Punkt durchaus angekommen ist und wir können zumindest versprechen, dass sie nicht nur im Kreis unseres kleinen Teams bleibt, sondern auch an unsere Vorgesetzten weiter getragen wird!


@seid-nett (stellvertretend auch für Andere):

Deine Frage war diese:
Zitat
Wie sieht der SWR die Problematik, dass der Internetrechner z.B. in Firmen nur zur Arbeit genutzt wird. Die Gebühr wäre dann zu zahlen, obwohl das Gerät niemals für den Rundfunkempfang genutzt/gedacht wird. Es gibt ja schon entsprechende Urteile der VG`s, die hier eine Gebührenpflicht verneinen. Aber auch hier zeigt der ÖRR seine Unersettlichkeit nach immer mehr Gebühren

Natürlich sehen wir das Problem, dass internetfähige Rechner nicht in allen ihren Funktionen genutzt werden und nicht jeder von der Möglichkeit Gebrauch macht, web-Radio zu hören oder über z.B. über  Zatoo Fernsehen zu schauen. Aber die Rechtslage ist nunmal die, dass bereits die Möglichkeit zum Rundfunkempfang ausreicht. Das gilt ja auch bei herkömmlichen Fernsehern: Wenn jemand sagt, dass er den grundsätzlich funktionierenden Fernseher nur als Abstellplatz für Blumenvasen benutzt, ändert das auch nichts an der Gebührenpflicht. Denn es besteht trotzdem jederzeit die Möglichkeit einzuschalten. Richtig ist, dass einige Verwaltungsgerichte in der ersten Instanz eine Gebührenpflicht für internetfähige Rechner verneint haben. Es gibt aber auch eine ganze Reihe erstinstanzlicher Entscheidungen, die eine Gebührenpflicht bejahen und die ablehnenden Urteile sind bisher alle in der zweiten Instanz (bei den Oberverwaltungsgerichten) anders entschieden worden, also für eine Gebührenpflicht. Dabei haben die Oberverwaltungsgerichte unter anderem darauf abgestellt, dass die Nutzung von Rundfunkprogrammen über das Internet vielleicht (noch) nicht in jedem Fall typisch ist, aber es ist zumindest nicht völlig atypisch, also nicht völlig außerhalb jeder Lebenserfahrung und das reicht aus, damit der Gesetzgeber einen Gebührentatbestand für die internetfähigen Rechner aufstellen durfte. Gerade im Büro dienen internetfähige Rechner häufig einem anderen Hauptzweck, als Rundfunkprogramme zu empfangen. Aber wer mal durch Büros läuft, wird unter Umständen erstaunt feststellen, dass z.B. web-radio im Hintergrund ein durchaus häufiges Phänomen ist. Da wird an der Excel-Tabelle oder an einer schriftlichen Übersicht gearbeitet und im Hintergrund läuft vielleicht leise der persönliche Lieblingssender. Aus Untersuchungen wissen wir sogar, dass dies selbst dann geschieht, wenn der Arbeitgeber ein Verbot zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz ausspricht (ist ja schließlich mit einem Klick schnell wieder abgeschaltet und zu sehen ist nur noch die Excel-Tabelle...). Alles in allem können wir also heute bereits nicht mehr ausschließen, dass internetfähige Geräte AUCH zum Rundfunkempfang genutzt werden. Sogar im Büro. Und selbst wenn Rundfunkempfang über das Internet heute noch kein flächendeckender Standard ist, ist es doch eine stetige Entwicklung und wird sich vielleicht schon bald als Standard durchsetzen.  So wie beim Auto, wo Neuheiten über schlichten Zeitablauf auch zu technischen Standards werden, die im Gesamtpreis enthalten sind. Hätte der Gesetzgeber (NICHT die ö-r Rundfunkanstalten) also nicht bereits jetzt eine Rechtsgrundlage für die internetfähigen Geräte eingeführt, könnten wir nicht ausschließen, dass eine "Flucht aus der Rundfunkgebühr" stattfindet, obwohl es quasi täglich selbstverständlicher wird, Rundfunk auch über das Internet zu empfangen. Dass das Internet mit all seinen Funktionen (also AUCH der Möglichkeit zum Rundfunkempfang) immer wichtiger wird, sieht man doch schon an ganz banalen Beispielen: Wenn Ihr Euren Kindern (sofern Ihr welche im schulfähigen Alter habt) zur Strafe Fernsehverbot erteilt, lächeln die im Zweifel müde. Aber wenn Internetverbot erteilt wird, ist möglicherweise der Teufel los... Klar, die sind auch bei SchülerVZ u.ä. unterwegs, sehen das Internet also nicht nur als bloßen Radio- oder Fernsehapparat. Aber gerade social-network-Seiten leben davon, dass man sich gegenseitig auf lustige Links aufmerksam macht. Und da kann z.B. auch mal das Interview mit der Lieblingsband bei unserem Jugendprogramm "DASDING" oder ein Comedy-Clip von SWR3 dabei sein, der über SchülerVZ gepostet wird.

Und nochmal weiter gedacht: Mit einem I-Phone kann man neben Telefonieren noch eine Menge andere Dinge tun: Restaurant-Adressen mit Wegbeschreibung runterladen, eine Wasserwaage benutzen, Foto- und Musikarchive verwalten, bei Facebook unterwegs sein oder Geräusche wie mit einem Laserschwert machen. Wenn man I-Phone-Besitzer fragt, welchen Stellenwert das reine Telefonieren für sie hat, landet das eher auf den hinteren Plätzen. Trotzdem kommt niemand auf die Idee, deshalb kein Geld mehr an den Handyvertragspartner zu zahlen. Schon gar nicht mit dem Argument, dass man nur das Laser-Schwert-Geräusch nutzt und dass es deshalb schrecklich unfair wäre, wenn man einen monatlichen Grundpreis für die Möglichkeit der Telefonie zahlen muss... Das Beispiel klingt vielleicht absurd und überspitzt, zeigt aber nur, dass wir an vielen Stellen von multifunktionalen Geräten umgeben sind, bei denen wir nicht immer alle Möglichkeiten nutzen, aber es bereits Geld kostet, es theoretisch zu können.

Übrigens hatten wir ja ganz zu Beginn unserer Diskussion schon darauf hingewiesen, dass die Gebühren für die internetfähigen Geräte auch in Büros praktisch in den wenigsten Fällen ein Problem sind. Meistens gibt es nämlich schon ein Radio (z.B. im Geschäftsauto oder in der Küche) und wenn das angemeldet ist, sind sämtliche internetfähigen Bürorechner gebührenfreie Zweitgeräte, so dass dafür gar keine Gebühren anfallen (unabhängig von der Anzahl).


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Re: Fakten zur sog. PC-Gebühr
#59: 29. Juni 2009, 21:53
Richtig. Aber wenn man von vorne herein die anderen nicht zu Wort kommen lässt

Ähem, die Kommunikation in einem Forum funktioniert sequentiell. Wie soll man da nicht zu Wort kommen können bzw. wie soll da eine Information untergehen?

Dann lieber der Dialog, in der Hoffnung, es tut sich was oder man erfährt Näheres über das System.

etwa solche "geheimen" Informationen, dass es beim SWR überhaupt keine Zwangsanmeldungen gibt, sondern:

Hätten wir keinen Dialog geführt, wüssten wir von den sogenannten "Pflichtanmeldungen" etwas weniger. Genau das meine ich!


Bis jetzt gibt es wirklich keine Infos vom SWR, welche nicht schon bekannt waren!


Eigentlich hätten sie sehr viel aufzuarbeiten. Mal sehen, ob sie sich trauen bzw. sie die Erlaubnis erhalten, Stellung zu den offenen Fragen zu nehmen.

Volle Zustimmung!
Aber durch die Brille der Boys vom SWR geschaut sehe ich keinen Grund, warum die wirklich unbekannte Internas hier ausplaudern sollten.

Ganz interessant wäre doch auch die Offenlegung des Provisionssystems der Rundfunkgebührenbeauftragten ;D ;D ;D

Gruss
Predator


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-Macbeth-

 
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