Hallo zusammen,
nach stunden-(tage?)langem "Surfen" bin ich endlich auf dieses - augenscheinlich - seriöse Forum gestoßen.
Dank und Lob an den Betreiber und seine Helfer !Zur Sache:Die Geschichte spielt in Rheinland-Pfalz; zuständig der Südwestrundfunk.
Es kam mir zu Ohren daß es da zwei Menschen (Personen?) unter einer Anschrift gibt die bislang mit dem "Beitragsservice., Südwestrundfunk, etc." nichts anfangen konnten und/oder wollten.
Der eine ist Hausbesitzer (Wohnungsinhaber) > Herr A; die andere wohnt bei ihm > Frau B.
Was bisher geschah - kurz: Nichts.Die beiden erhalten in schöner Regelmäßigkeit Post gleichen Inhalts.Leider hat sich bislang niemand der beiden um diese Inhalte gekümmert; sprich: die Widerspruchsfrist der/des Gebühren/Beitragsbescheids ist lange um.
2013 19.06. Infopost; Der neue Rundfunkbeitrag; Bitte um Abgleich; Antwortbogen; Beitragsservice
2013 17.07. Infopost; Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag; Bitte um erneute Prüfung; Antwortbogen; Beitragsservice
2013 15.08. Infopost; Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag; Bitte um erneute Prüfung; Antwortbogen; Beitragsservice
2014 14.01. Infopost; Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag; Androhung Anmeldebestätigung; Antwortbogen; Beitragsservice
2014 13.02. Infopost; Bestätigung der Anmeldung; Antwortbogen; Beitragsservice
2014 01.03. Brief; Zahlung der Rundfunkbeiträge; Zahlungsaufforderung 269,70 €; Zahlschein; Beitragsservice
2014 02.05. Brief; Zahlungserinnerung; Zahlungsaufforderung 269,70 €; Zahlschein; Beitragsservice
2014 04.07. Brief; Gebühren/Beitragsbescheid; Zahlungsaufforderung 277,70 €; Zahlschein; Südwestrundfunk/Beitragsservice
2014 01.08. Brief; Gebühren/Beitragsbescheid; Zahlungsaufforderung 61,94 € insg. 339,64 €; Zahlschein; Südwestrundfunk/Beitragsservice
2014 01.09. Brief; Mahnung; Zahlungsaufforderung Frist 15.09.2014 Mahnbetrag 282,81 € insg. 398,69 €; Zahlschein; Südwestrundfunk/Beitragsservice
2014 01.10. Brief; Mahnung; Zahlungsaufforderung Frist 15.10.2014 Mahnbetrag 64,50 € insg. 401,25 €; Zahlschein; Südwestrundfunk/Beitragsservice
Dem letzten Schreiben war zu entnehmen:
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist (Anm. Verfasser: 15.10.2014) werden wir über diesen Betrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. ...
Dies möchte Herr A als auch Frau B vermeiden.
Ziel: Frau B soll mit der Sache nichts (mehr) zu tun haben; Herr A ist nicht gewillt Zahlung(en) zu leisten.
Frau B möchte (jetzt endlich) formlos dem Beitragsservice schreiben dass Sie unter dieser Anschrift "nur wohnt" - der Beitragsservice sich aber bitte an den Wohnungsinhaber wenden solle.
Fragen: - sollte Frau B Bezug auf irgendwas nehmen - wenn ja: was und warum? (z. B. Aussetzung der Vollstreckung?)
- muss Frau B - außer Angabe ihres Namens und Anschrift - Angaben zu sich selbst machen; sprich Teilnehmernummer der Zwangsanmeldung durchgeben?
- muss Frau B Angaben zum Wohnungsinhaber (Herr A) machen; sprich Teilnehmernummer der Zwangsanmeldung des Herrn A etc. durchgeben (Datenschutz?, weiß Sie nicht? ...)
- was, wann und wie sollte Herr A tun
Wäre schön wenn es zu dieser Geschichte Anregungen gäbe - würde diese dem Geschichtenerzähler nahebringen.
Viele Grüße
Geschichtenlauscher Kurt
PS: Beitrag:
Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll? habe ich durchgelesen; bei der hier erzählten Geschichte sind jedoch die Widerrufsfristen verstrichen.
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."