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Autor Thema: Erste Erfolge gegen den Beitragsservice: Zwangsvollstreckung abgewehrt!  (Gelesen 96342 mal)

P
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DISCLAIMER: Der folgende Text spiegelt lediglich persönliche Erfahrungen und Meinungen wieder und dient keinesfalls der Rechtsberatung!



Liebe Mitstreiter,


KEINE ANGST VOR DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG!!!


ich habe vor ein paar Tage den ersten wichtigen Etappensieg gegen die GEZ erlangt!

Die Verbandsgemeinde als Vollstreckungsbehörde teilte mir mit, daß man
das Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice (GEZ) an diesen zurückgegeben hat.

Damit ist die unrechtsmäßige Vollstreckung gegen mich von dieser Seite her eingestellt!



Rückblick:

Ende 2013 wurde ich von der GEZ rückwirkend zum 01.06.2013 zwangsangemeldet.
Anstatt sich jedoch judiziell mit meinen Einwänden auseinanderzusetzen, zog man eiskalt sein Programm
bis zur Zwangsvollstreckung durch, wohl wissend daß die meisten spätestens da aufgeben werden
und auch erst dann eine richterliche Entscheidung verlangt werden kann.

Einen negativen Widerspruchsbescheid habe ich von diesen Kriminellen nie erhalten, denn der hätte
ja direkt den Weg über die Gerichte eröffnet. Zumindest in meinem Fall scheut man sich aber
davor offenbar wie der Teufel vor'm Weihwasser...


Zwischenstand:

Das für mich angelegte Beitragskonto weist bis dato einen offenen Gesamtbetrag von gut 300 EUR aus.
Zahlungen bisher: Nichts, nada, nothing.


Schriftverkehr bisher: 22 Schreiben von der GEZ / 14 Schreiben an die GEZ
2 Schreiben von der Gemeinde, 1 Schreiben an die Gemeinde
1 Anzeige wegen Urkundenfälschung, die wohl leider im Sande verlaufen ist...

Der hieraus resultierende volkswirtschaftliche Schaden dürfte die offene Forderung bereits bei weitem übersteigen...

1:0 Für uns  :laugh:

Ärgerlich sind allerdings die Portokosten und die Zeit die ich selbst für Antworten auf die dümmlichen
Schreiben der kriminellen Bande aufgewendet habe, dazu aber später unter Fehler und Tipps mehr.


Was war also nun konkret passiert?


Vor einigen Wochen erhielt ich von der Verbandsgemeinde eine Vollstreckungsankündigung.
Mit dieser bin ich dann aufs Rathaus und habe mir das Vollstreckungsersuchen in Kopie aushändigen lassen.
Nun, das Ding war das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wurde. Dies teilte ich der Verbandsgemeinde
schriftlich mit (Siehe weiter unten!), nachdem man mir im persönlichen Gespräch kommuniziert hatte, daß man diesem Ersuchen
"nachkommen müsse".

Und - oh welch Wunder, plötzlich muß man solch einem Fetzen Papier doch nicht nachkommen,
denn wie schon gesagt teilte man mir vor ein paar Tagen mit, daß  man
das Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice (GEZ) an diesen zurückgegeben hat.  ::)

2:0 für uns 8)


Fehler:

Dumm war eigentlich, daß ich von Anfang an auf die Schreiben der GEZ überhaupt reagiert habe.
Warum? Damit habe ich bestätigt die Bescheide bekommen zu haben.

Da jedoch im Zuge einer Zwangsvollstreckung der Antragsgner im Eilrechtsschutzverfahren
(und das ist dann NICHT die GEZ sondern die zuständige Vollstreckungsbehörde!)
nachweisen muß, daß der angebliche Schuldner die Bescheide auch bekommen hat, muß solch ein Verfahren immer
negativ für die ausgehen. Denn diesen Nachweis kann die GEZ nicht erbringen und die Vollstreckungsbehörde schon drei mal nicht :D



Wie geht's weiter?

Wenn die GEZ clever ist, schickt sie der Verbandsgemeinde ein rechtlich einwandfreies Vollstreckungsersuchen.
Ich gehe davon aus, daß das nicht der Falls sein wird, sondern auch das von Formfehlern nur so strotzt.
Warum? Für ein Vollstreckungsersuchen ist die Unterschrift des Behördenleiters und wenigstens ein eingedrucktes Dienstsiegel
erforderlich. Das haben die aber nicht, denn der Beitragsservice ist KEINE Behörde ;-)

In diesem Fall würde ich eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung prüfen lassen.

Außerdem habe ich noch eine laaaange Liste warum eine Zwangsvollstreckung in diesem Fall unzulässig ist, wie z.B. Versagen rechtlichen Gehörs, formaljuristisch nichtige Bescheide, etc etc.
 :P

Als nächten Punkt werde ich von der Verbandsgemeinde prüfen lassen ob die Bearbeitung der lächerlichen Vollstreckungsersuchen dem Beitragsservice auch in Rechnung gestellt wurden.
Es kann nicht angehen, daß der Bürger hierfür noch zahlen muß. Ich werde euch da auf dem laufenden halten. Das wird auf jeden Fall ein Mehrfronten-Krieg der gerade erst begonnen hat und es fängt an richtig Spaß zu machen
  >:D



Ziel:


Das Ziel ist eigentlich ein Präzedenzverfahren vor den Verwaltungsgerichten was die Zwangsanmeldung als solche angeht.
Würde ich das gewinnen, wäre der neue Staatsvertrag auch offiziell ein zahnloser Tiger und die GEZ müsste von jedem im Zuge des Verwaltungszwangsverfahrens erstmal
eine Auskunft einholen müssen. Ob die das dann überhaupt rechtlich korrekt gebacken bekommt sehen wir dann, bis dahin ist es für die GEZ noch ein laaaanger Weg :)

Ich wage derzeit allerdings noch zu bezweifeln, daß es tatsächlich soweit kommt... leider. Aber warten wir mal ab...


Praktische Tipps:
Natürlich keine Rechtsberatung sondern meine private MEINUNG!

Für Leute die keine Lust haben sich damit zu beschäftigen:
- Zahlungen einstellen / Einzugsermächtigung kündigen
-  Theoretisch kann man sämtliche Schreiben einfach entsorgen und auf die Vollstreckung warten
- Besser ist es u.U. jedoch die Schreiben mit einem Zeugen wieder auf die Post zu bringen und mit "Annahme verweigert" zurückschicken lassen
(Dann habt ihr sogar einen Zeugen, der bestätigen kann daß ihr den ganzen Mist zurückgeschickt habt!) So mache ich es zumindest ab 2015.

Wichtig: Wenn die GEZ dazu lernt und Bescheide im gelben Brief (Zustellurkunde) zustellen lässt müsst Ihr reagieren!
Alles andere per normaler Briefpost, (übrigens auch Einschreiben, da müsst ihr jedoch unbedingt die Annahme verweigern) ist Pillepalle und rechtlich gesehen nonsens.
Wie gesagt, DIE müssen nachweisen, daß ihr den Scheiß bekommen habt.

- Wenn die Vollstreckung kommt, persönlich auf der Vollstreckungsbehörde erscheinen, gebt dem Widerstand ein Gesicht!
Vergesst bitte nicht, die arbeiten alle FÜR UNS und werden VON UNS bezahlt!!!!

- Schreiben wie folgt oder ähnlich an die Vollstreckungsbehörde schicken.

- Bei Schreiben an die Vollstreckungsbehörde niemals alle Formfehler offenbaren, konzentriert euch auf die offensichtlichsten,
und lasst sie dann notfalls ins offene Messer laufen (Eilrechtsschutz), sollte ein "besseres" Vollstreckungsersuchen zugehen.


- wenn die Behörde nicht einsichtig ist, Eilrechtschutz und evt. Strafanzeige.

Vor allem Mibürger aus meiner Verbandsgemeinde sollten es jetzt Mega-einfach haben, denn hier weiß die Vollstreckungsbehörde jetzt Bescheid *g*


Was noch zu erledigen wäre...

Der Betrug geht weiter, der letzte Festsetzungsbescheid den ich erhalten habe, wurde mit Datum 01.11.2014 versehen.
Zugegangen ist mir das Ding aber erst am 14.11.2014 ...hier etwa künstlich die Widerspruchsfrist verkürzt?
Der tatsächliche Zugang lässt sich natürlich wunderbar anhand des QR-Codes im Fenster nachweisen. Ich werde
nun bis zum 13. Dez abwarten, dann meinen Widerspruch einlegen und wenn es dann heißt, daß meine Widerspruchfrist schon rum wäre,
kommt die Strafanzeige, die sowieso schon lange überfällig ist...

Es stehen immerhin Straftatbestände der Amtsanmaßung, in Zusamenhang mit Betrug, Nötigung und Rechtsbeugung
im Raum... das ist schon kein Pappenstiel :-)


Anbei das Schreiben an die Verbandsgemeinde:
- Das Schreiben ist auf Rheinland-Pfalz bezogen, in anderen Bundesländern gilt natürlich das jeweilige LvwVG - also entsprechend ändern!!!

Leute, lest bitte die Gesetze das ist keine Zauberei und hilft auch an anderen Fronten ungemein weiter, man braucht dann nicht für jeden Schiss gleich zum Anwalt rennen!


Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter


Sie beabsichtigen einem Unbekannten nach  §5 LvwVG Vollstreckungshilfe zu leisten.

Dem Ihnen als sogenanntes "Vollstreckungsersuchen" vorliegenden Schreiben ist nicht zu entnehmen,
daß es sich bei dem Verfasser überhaupt um eine Vollstreckungsbehörde.
Das ist jedoch nach  §5 Abs.2 LvwVG RP Voraussetzung zur Leistung von Vollstreckungshilfe.

Dem Ihnen vorliegenden Schreiben, von wem dies auch immer erstellt wurde, mangelt es weiterhin an grundlegenden Anforderungen.
Siegel und Unterschrift des Behördenleiters sind nicht vorhanden, selbst der Name eines Sachbearbeiters fehlt. Dieses Schreiben könnte von absolut jeder x-beliebigen Person mit durchschnittlichen Kenntnissen in computergestützter Textverarbeitung erstellt worden sein. Eine Ausführung dieses Schreibens als "Vollstreckungsersuchen" würde Betrug Tür und Tor öffnen und die Grundsätze effektiven Rechtsschutzes massiv unterlaufen. Ein Schreiben dieser Art taugt ganz offensichtlich nicht als Grundlage für eine Zwangsvollstreckung.

Die Erfordernis eines Dienststempels, nebst Namen des Behördenleiters und Unterschrift ergibt sich grundlegend schon aus §839 BGB, denn wer übernimmt für Form und Inhalt dieses Schreibens die Verantwortung?  Wer haftet, handelt es sich hier nach § 839 BGB um eine Amtspflichtsverletzung oder gar Betrug? - Sie?

Da Vollstreckungsersuchen und Vollstreckbarkeitserklärung auch einen Titel ersetzen, sind an diese die selben Anforderungen zu stellen, also Diestsiegel, Name des Behördenleiters und Unterschrift. Dies ergibt sich übrigens auch aus § 37 Abs. 3 VwVfG. Ich darf Ihnen daher empfehlen, das Schreiben zu entsorgen und weiterhin auch zu prüfen ob hier unter Umständen  ein Fall von Amtsanmaßung oder Berug vorliegt.

Dem von Ihnen beauftragten Vollstreckungsbeamten ist umgehend der Auftrag zur Vollstreckung zu entziehen.

Fehler können durchaus mal passieren. Ich muß Sie jedoch darauf hinweisen, daß Sie aufgrund der mangelnden Prüfung dieses Schriftstücks und daraus resultierend der Beauftragung zur Vollstreckung gegen mich, schon selbst bereits den Tatbestand der Amtspflichtsverletzung erfüllen.

Ich habe Sie hiermit, obwohl dies sicherlich nicht zu meinen Aufgaben zählt, über die Rechtslage in Kenntnis gesetzt, sollten Sie trotzdem aufgrund dieses Stücks Papiers eine Zwangsvollstreckung einleiten, muß Ihnen Vorsatz zur Last gelegt werden -  eine Strafanzeige gegen Sie wegen Rechtsbeugung ist dann leider unvermeidlich.

Selbstverständlich werde ich in diesem Fall auch gegen die Verbandsgemeinde als ausführendes Organ weitere Rechtsmittel anstrengen.


Ich darf Sie außerdem darum bitten mir folgende Fragen zu beantworten:


1) Wer ist Ihr direkter Vorgesetzter?
2) Welche ist die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde?


Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,

Propaganda³




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2014, 01:00 von Uwe«
Rundfunkbeiträge würde ich aus der Portokasse zahlen. Ich betrachte es jedoch als eine moralische Verpflichtung gegen Zwang, Unfreiheit und Propaganda vorzugehen. Sämtliche Versuche diese Zwangsabgabe einzutreiben sind bei mir bisher gescheitert - Bisher gezahlte Beiträge 0,00 EUR. PUNKT.

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Hervorragend propaganda³, diese "Weltanschauung" ist genau auf meiner Wellenlänge und ich praktiziere das ganze so in ähnlicher Art und Weise und bisher ganz erfolgreich.
Die Gilde der Gerichtsvollzieher oder sonstiger "Vollstrecker" lässt sich mit verschlossenen Augen und wider besseren Wissens vor den Karren von zwielichtigen Gestalten spannen . Sie verdienen ihr Geld  , indem sie sich zur Drecksarbeit für kuriose Gestalten hart am Rande der Legalität hinreißen lassen.
Dieser Berufsstand mag zwar in vielen anderen Fragen des Rechts durchaus seine Daseinsberechtigung haben , als Handlanger und Hilfestellung für einen betrügerischen Verein sollte er sich jedoch nicht missbrauchen lassen. Dafür gebührt ihm Verachtung und der Entzug jeglichen Respektes.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zitat
Das wird auf jeden Fall ein Mehrfronten-Krieg der gerade erst begonnen hat und es fängt an richtig Spaß zu machen  >:D
*lach*
Herzlichen Glückwunsch!

Hast Du das jetzt schriftlich, daß sie Dich erstmal nicht belangen können? Und können sie es wieder versuchen? Bloß, weil es einmal abgewendet wurde, heißt das wahrscheinlich nicht, daß sie aufgeben...

Was Deinen Brief an die Vollstreckungsbehörde angeht: Ich finde den Ton etwas gewagt. Meiner Erfahrung nach, laufen Sachbearbeiter viel besser, wenn man extrem höflich bleibt. Hut ab, daß sie Dir dafür nicht erst Recht an den Kragen wollten.

Welchen rechtlichen Status hat eigentlich "Annahme verweigert" bzgl. der Infopost? Können die dann davon ausgehen, daß die angeschriebene Person an besagter Adresse wohnhaft ist? Und reicht es wirklich aus, die Annahme zu verweigern? Bloß weil man die Briefe nicht geöffnet hat, hat man sie ja dennoch bekommen, besonders wenn man auch noch einen Zeugen dafür hat.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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El

  • Beiträge: 132
Wow, herzlichen Glückwunsch. Person A hat gestern auch eine Vollstreckungsaufforderung von der Verbandsgemeinde erhalten und war dann heute dorthin. Leider hat sie sich aber nicht das Vollstreckungsersuchen kopieren lassen, sondern es nur gesehen. Als Grund stand da lediglich der Name der Person A und die Beitragskontonummer.

Sonst nichts.

Person A hat versucht, den Beamten davon zu überzeugen, dass ohne Festsetzungsbescheid nicht vollstreckt werden kann und es keinerlei derartige Bescheide gibt, der Beamte hat sich stur gestellt. Für ihn sind Kontoauszüge und freundliche Briefe mit freundlichen Mahnungen ohne Fristsetzungen schon vollstreckbar.

Person A weiß jetzt nicht, was sie tun soll.


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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Zitat
Was Deinen Brief an die Vollstreckungsbehörde angeht: Ich finde den Ton etwas gewagt. Meiner Erfahrung nach, laufen Sachbearbeiter viel besser, wenn man extrem höflich bleibt.
Gegenüber der verlängerten Hand von Räubern die Wattebauschmethode anzuwenden ist doch genauso wie sich auf offener Straße gleich ohne jegliche Gegenwehr ausrauben zu lassen.
Seine eigene Meinung kann man wohl schlecht mit bitte,bitte und nur ausschließlich guten Worten durchsetzen. Da bedarf es schon einer etwas anderen Tonart um nicht gnadenlos hinten runter zu fallen.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Beiträge: 132
Auf dem Schreiben, das Person A erhalten hat, ist auch kein  Dienststempel, sondern nur eine Unterschrift und der Name des Sachbearbeiters.

Es kann auch kein Rechtsmittel dagegegen eingelegt werden, zumindest steht nichts davon drauf.


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  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
@ Tokiomotel: Was das Prinzip angeht, hast Du absolut recht, darüber müssen wir nicht streiten. Was allerdings die Praxis angeht, die erfahrungsgemäß darin besteht, daß Mitarbeiter in Behörden Fehler machen, sie aber nicht zugeben, ist die Wattebauschmethode leider meist die Effektivste. Wenn das nicht funktioniert, dann sollte man allerdings direkt in den Befehlston umschalten und seine Rechte deutlich machen.

El: Kannst Du den denn nicht jetzt (also ich meine ab Montag) noch kopieren lassen? Für Dein eigenes Selbstbewußtsein wäre es hilfreich, wenn Du die Kriterien, die einen Bescheid von Papiermüll unterscheiden, ausdruckst, dann hast Du etwas in der Hand.


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BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

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Als nächstes wird sich wahrscheinlich Creditreform melden. Dann heißt es zurücklehnen und entspannen, nicht reagieren und sich ein Jahr lang über groteske Schreiben amüsieren, bevor die "enttäuscht" den Vorgang an den BS zurückgeben. Eventuell kommen noch weitere Inkassobüros zum Einsatz. Das Gleiche in grün. Danach wird die ausstehende "Schuld" vermutlich einfach ausgebucht und das Ganze geht mit den neu aufgelaufenen Forderungen von vorne los.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

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El

  • Beiträge: 132
Hallo Ihr und ganz lieben dank.

Doch Person A kann das bestimmt noch kopieren lassen, wenn ich nochmal hingehe. Falls die dann kooperativer sind alas heute. Der Typ heute war echt absolut inkompetent. Meint Ihr, der kriegt dafür Provision?

War jetzt nicht ganz ernstgemeint mit der Provision.

Als nächstes meldet sich keiner vom Inkasso, die drohen mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in 2 Wochen, das ist nicht witzig. So weit ich weiß, ist Weihnachten und Neujahr sowieso Vollstreckungsschutz.

Werde normal nicht vollstreckt, kenne sowas nicht. Habe sowas auch noch nie erlebt.



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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich würde definitiv noch mal hingehen und mir Kopien machen lassen. Dann hast Du nämlich auch etwas in der Hand.


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Bayern

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BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

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Keine schlechte Idee. Aber müssen die denn Kopien machen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2014, 01:31 von Bürger«

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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich wüßte nicht, mit welchem Grund sie sich dagegen wehren könnten.
Andererseits verstehe ich sowieso nicht, warum einem ein solches Schreiben nicht von selbst ausgehändigt wird. Wie soll man denn sonst darauf reagieren?

Bei Wiki steht:
Zitat
Grundsätzliche Voraussetzung der Einzelzwangsvollstreckung ist für den Vollstreckungsgläubiger ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner zugestellt sein muss.
Ich weiß nicht, wie zuverlässig Wiki bzgl. Rechtsfragen ist, aber daß das Opfer von der Vollstreckung unterrichtet sein sollte, macht schon Sinn.

Edit: http://www.inkassoportal.de/hilfe/was-ist-vollstreckungsbescheid
Hier kann man auch noch nachlesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2014, 01:02 von Uwe«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

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Danke.

Der Meinung war Person A auch immer, bis gestern.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2014, 01:03 von Uwe«

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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Hier auch noch ein schöner Artikel: ***

LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html

Vielleicht kann ja Propaganda erklären, warum er extra auf die Gemeinde gehen mußte, um das Schriftstück einsehen zu können.


***Edit "Bürger":
ursprünglicher Link unerwünscht/
ersetzt durch foren-internen Link


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

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Als nächstes wird sich wahrscheinlich Creditreform melden.
Ist das etwa der Bypass für "hoffnungslos" widerspenstige Fälle ?
ich wollte eigentlich erst noch das volle Programm in Anspruch nehmen , wie Vermögensauskunft , Haftbefehl , Kontopfändung und andere neckische Späße.....


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Schrei nach Gerechtigkeit

 
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