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Autor Thema: Allgemein Gefragt  (Gelesen 3425 mal)

n

nochniebezahlt

Allgemein Gefragt
Autor: 13. Oktober 2014, 16:38
Hallo @

also was mir nicht in den Kopf geht viel Protest kein wirklicher widerstand.

Rundfunkstaatsvertrag enthält lt. meinem Wissen keine Zahlungs Regel ob Überweisung Einzug usw.

Dies soll Gesetzlich Geregelt sein , weis hier einer was dazu ?

Tatsache ist für mich im Moment das ich Wahrscheinlich um diese Steuer nicht herum komme
wenn ich mich nicht selbst Zerstören will.

Die Briefe weg zu werfen ist Quatsch da das Einwohnermeldeamt für die Daten verantwortlich ist auf Richtigkeit.

Nicht reagieren heißt Zwangsanmeldung ab Meldedatum.

ich bin mit meiner Weisheit am Ende weil Peditionen auch keine Erfolge zeigen.

Gruß





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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Allgemein Gefragt
#1: 13. Oktober 2014, 18:17
Allgemein geantwortet ;)

Die endgültige Entscheidung wird erst vor dem Bundesverfassungsgericht - mglw. gar erst auf europäischer Ebene gefällt werden.
Das wird noch eine ganze Weile (vermutlich sogar Jahre) dauern...
Bis dahin brauchen alle Kritiker gute Puste und Standvermögen.

Der offizielle, "legale" Weg, die Zahlungen vorerst (und bestenfalls auch danach) zu enthalten ist und bleibt
- Widerspruch gegen den Beitragsbescheid incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und
- Klage gegen den Widerspruchsbescheid.

Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059


PS: Als "offizieller" Hörfunkteilnehmer bis 31.12.2012 hat Person XYZ zum 01.01.2013 die Zahlungen komplett eingestellt und nach dem "offiziellen", regulären Prozedere von Widerspruch und Klage seither auch keinen müden Cent an ARD, ZDF & Co. geleistet.
(Bei laufenden Klageverfahren wird seitens der Landesrundfunkanstalten das "Mahnverfahren" eingestellt)
Da die Verwaltungsgerichte überlastet sind, liegt es mitunter auch am Kläger selbst, das Tempo des Verfahrens zu "regulieren" - durch Fristverlängerung etc. geht dies durchaus in die Länge zu ziehen ;)
Person XYZ schläft jedenfalls ruhiger, als wenn sie ständig mit dem Gedanken an Post vom GV ins Bett gehen müsste...

Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Und hier noch ein
sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237


Neben dem finanziellen und juristischen Druck gilt es auch, politisch-aufklärerisch tätig zu sein - u.a. mit Petitionen.
Diese mögen auf den ersten Blick den Anschein haben, "wirkungslos" zu sein - sie sind aber allermindestens ein Mittel, die Öffentlichkeit zu erreichen, die man ansonsten nicht erreichen würde.


Alles in allem sind wir nicht hier, um uns ständig zu fragen, was alles "nix" bringt,
sondern wir sind hier, um zu tun "was geht"... ;)


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k
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Re: Allgemein Gefragt
#2: 16. Oktober 2014, 21:59
Hi,
Person A ist seit einer Weile Zwangsangemeldet, A hat nicht mal eine eigene Wohnung, sondern übernachtet irgendwo.
Person A kann einfach nicht verstehen wie es in einem Rechtsstaat sein kann, daß jemand automatisch für irgnendwas zahlen muß, was er weder bestellt noch bekommen hat.
Wenn Person A irgendwann doch diesen Beitrag zahlt, dann tut es A leid um das viele Geld, denn lieber würde A das den Bedürftigen spenden, als irgendwelche Villen von irgendwelchen überbezahlten Fernsehstars zu sponsern.
Person A frag sich was als nächstes kommt, ein Puff, für den ein Puff-Beitrag fällig wird,...?


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K
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Re: Allgemein Gefragt
#3: 16. Oktober 2014, 22:48
Wenn A beim EMA gemeldet ist, dann ist es egal ob A in ne Hundehütte wohnt oder sonst wo nächtigt.

Rechtsstaat bedeutet in Deutschland, daß jeder Rechte hat, aber gaaaaaaaaaaanz wenig Recht bekommt. Vor allem, wenns gegen den Staat geht. ;)


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n

nochniebezahlt

Re: Allgemein Gefragt
#4: 19. Oktober 2014, 17:44
Hallo Konspirativ und kritzel300,
das ist alles bekannt und nicht wirklich hilfreich.
Bitte wenn schon Antwort, dann sollte es schon ein Highlight sein.

Es gibt in unseren Gesetz noch genügend Lücken wo was zu machen ist, nur Anwälte und Richter sind nicht bereit diese Wege zu gehen.

Rossmann hat es versucht, ein Konzern in Düsseldorf hätte es geschafft aber der lebt ja von der Fernsehwerbung

Hallo Bürger,
auch hier alles bekannt.

Und hier mal was, was die meisten nicht Wissen:
Es gibt kein Gesetz zur Formular-Ausfüll-Pflicht.
Vordrucke können Ausgefüllt werden - manchmal empfehlenswert - aber kein Gesetz.
Ausnahme ist die AO Finanzamt, hier ist das etwas anderes, und der Zwang zu Elsterformular (auch so eine Sauerei).

Ich Protestiere jeden Sonntag, würden alle Mitmachen und mit mir das Auto stehen lassen, wäre der Steuerverlust so hoch, dass die Bundesregierung das machen muss, was der Bürger will !
Deswegen wurde das 1973 bei der Ölkrise nach 4 Sonntagen wieder eingestellt mit "autofrei" - nicht weil auf einmal wieder Öl da war.
Die heutigen autofreien Sonntage regional auf bestimmten Straßen und Orten sind Propaganda für die Umwelt und spielen daher keine Rolle.

Das Nächste ist, keine Payback und Kreditkarten zu benutzen oder so einen Blödsinn überhaupt mit zu machen.

Auch für Raucher gibt es Möglichkeiten Tabakanbau im Garten 99 Pflanzen sind für den Eigenbedarf Erlaubt, so kann man Steuern sparen.
( Ist Natürlich mit Aufwand verbunden ) aber Wächst von fast alleine.

Und so ist es mit vielen Dingen , aber Bequemlichkeit lässt zu, dass auch im Lebensmittelbereich die Industrie siegt.

Ich musste die letzten Jahre feststellen das Obst und Gemüse auf Bäumen und Äcker verfault, nicht geerntet wird oder Nutzflächen vergeudet werden.

Fazit ist:
Die Industrie steuert nicht nur den Verbraucher sondern auch Berlin.

Gruß


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k
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Re: Allgemein Gefragt
#5: 26. Oktober 2014, 12:26
Hi,

natürlich ist es nichts neues, die alte Regelung war ja schon recht zweifelhaft.

Nach der Vorgehensweise von ARD & Co könnten genauso gut die Lotterie-Einrichtung von uns Geld für Lotterielose kassieren obwohl wir nie gespielt haben, die Parkhäuser Parkgebühren, obwohl wir  nie da parken, Busgesellschaften Geld für Busfahrkarten, obwohl wir nie mitgefahren sind, ... bei Unis und Fachhochschulen ist das übrigens sogar so, 250 Euro für ein Zwangsticket, auch wenn man nie fährt.

Diese Regelung ist doch fernab jeder Logik und gesunden Menschenverstand.


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Re: Allgemein Gefragt
#6: 26. Oktober 2014, 12:48
Nach der Vorgehensweise von ARD & Co könnten genauso gut die Lotterie-Einrichtung von uns Geld für Lotterielose kassieren obwohl wir nie gespielt haben, die Parkhäuser Parkgebühren, obwohl wir  nie da parken, Busgesellschaften Geld für Busfahrkarten, obwohl wir nie mitgefahren sind, ... bei Unis und Fachhochschulen ist das übrigens sogar so, 250 Euro für ein Zwangsticket, auch wenn man nie fährt.

Diese Regelung ist doch fernab jeder Logik und gesunden Menschenverstand.

Du wirst lachen, genau das war die Argumentation im aktuellen VG Hannover-Urteil, siehe:

Zitat
Der Rundfunkbeitrag verstößt auch nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).
[...]
Ein Präzedenzfall besteht in Gestalt des Semestertickets für den öffentlichen Personenverkehr für Studierende der Universitäten, das von diesen über den Semesterbeitrag unabhängig davon finanziert wird, ob der Studierende, mit dem Kfz, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Universität gelangt und unabhängig davon, ob er lediglich im Nahverkehr eine Kurzstrecke fährt oder den Fahrschein für eine längere Fahrstrecke nutzt (s. hierzu: Nds. OVG, Urteil vom 15.10.1998 - 10 L 7904/95).

Der Semesterbeitrag (inkl. Ticket) wird fällig durch die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft, die durch Immatrikulation zu Stande kommt und mit Exmatrikulation endet.

Der Vorteil kommt zudem einer genau definierten Gruppe zu.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

 
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